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Medialog sammelt Gutachten gegen das Verbot von Blood Feast

Begonnen von Max.Renn, 26 Mai 2004, 13:25:56

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Max.Renn

Forchheim, 26.05.2004 - Medialog, der Verein zur Förderung von Medienkompetenz, ist im Protest gegen das Verbot des Films "Blood Feast" (USA 1963) nun einen Schritt weiter gegangen. Nachdem allein online bislang über 800 Unterzeichner gegen die Beschlagnahmung des Films durch das Amtsgericht Karlsruhe vom 20. Januar 2004 (Az: 31 Gs 134/04) protestieren, hat der Verein nun Gutachten angefordert, die die gerichtliche Entscheidung prüfen. Derzeit sind Texte vom Kieler Medienwissenschaftler Prof. Dr. Hans J. Wulff, dem Münchner Medienrechtsanwalt Holger von Hartlieb, dem Filmpublizisten Georg Seeßlen und dem Filmregisseur und Journalisten Jörg Buttgereit in Arbeit bzw. liegen bereits vor.

Der Mediengewaltforscher Wulff weist in seinem Gutachten darauf hin, dass die medial dargestellte Gewalt, wie sie häufig in Filmen wie "Blood Feast" inkriminiert wird, die Gesellschaft nicht zerstört, "sondern hilft, sie zu befestigen und zu sichern, weil sie die Adressaten in einen Erlebens- und Denkprozeß hineinbewegt, in dem Tugenden verhandelt werden und aus dem sich eine Moral aus der Geschichte ableitet. Die Wirkungsfrage, die so oft naiv gestellt wird, weil es so evident zu sein scheint, daß 'schlechte Filme' Vorbilder für reales Verhalten anzubieten und die Drehbücher für manches reale Verbrechen abzugeben scheinen, verschiebt sich so – auch in der Besichtigung gewalttätiger Interaktion findet eine Auseinandersetzung von Zuschauer-Ich und Alltagswelt statt." Wulff weist weiter auf das kulturelle und historische Erklärungspotenzial hin, das in den Bildern der Gewalt verborgen ist, und kommt zu dem Schluss, dass "Blood Feast" bereits 1963 "erste tastende Versuche unternahm, die sich verschiebende Körperwahrnehmung der Industriegesellschaften zu thematisieren und Ausdrucksformen zu finden, die einander widerstrebende Affekte miteinander verbanden."

Ebenfalls liegt seit gestern eine eigene, 25-seitige Stellungnahme des Vereins vor, die den Film "Blood Feast" filmwissenschaftlich analysiert, seine ästhetische, film- und kulturhistorische Bedeutung darlegt und sich schließlich kritisch mit dem Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichtes auseinandersetzt. Der Beschlusstext präsentiere demnach die Gewaltdarstellung in "Blood Feast" in einer Drastik, wie sie im Film nicht zu finden sei und besteche "durch ihre extrem knappe, augenscheinlich rein deskriptive Behandlung des Films und enthält neben etlichen Beobachtungs- und terminologischen Fehlern und Ungenauigkeiten leider keinerlei Begründungen für das Verbot – außer den Referenzen an die Paragraphen des Strafgesetzbuches", so der Wortlaut des Gutachtentextes.

Die Gutachtentexte sollen zusammen mit den gesammelten Unterschriften Anfang August beim Petitions- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden. Der Gutachtentext von Medialog kann bereits jetzt von Interessierten als PDF-Dokument im Internet unter http://www.filmgewalt.de/gutachten.pdf abgerufen oder bei Medialog bestellt werden: http://www.medialog-ev.de/

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