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Auto Fußraumbeleuchtung ?

Begonnen von J.RoC, 27 Mai 2004, 14:16:02

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J.RoC

Ich möchte meinen Alfa 156 ein klein wenig optisch verschönern , ich plane daher mir 'ne schicke Fußraumbeleuchtung in Puff Rot  :algo: oder in Blau zuzulegen ...

In allen anderen Foren ( ganz besonders den ganzen Tuning Foren ) suchte ich nach Antworten nach meinen Fragen , aber naja , halt scheiße war's ...

Ist die Fußraumbeleuchtung legal ?

Ich habe gehört , dass die Beleuchtung nur dann angeschaltet sein darf , wenn das Auto steht ... Stimmt das ? Oder kann sie auch beim Fahren aktiviert sein ?

Auf der Suche nach Röhren bin ich auf folgende Produkte gestoßen :

- Leuchtstoffröhren
- LED
- Kaltlichtdioden

Welches dieser 3 Produkte ist zu empfehlen ???

Ach und wo krieg ich eine gescheite Bauanleitung im Netz ? Ich will die Röhren bzw. Beleuchtung nicht unter dem Sitz haben , sondern vorne im Fußraum. :!:

Thx , im Vorraus.

JasonXtreme

Also zu uns haben die Bullen damals gemeint, nur wenn die Karre steht. Wir hatten in nen 3er auch n blaues Lichtchen eingebaut im Fußraum. Während der Fahrt tabu.
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

medienzensur

Kann mich JasonXtreme anschließen ... wenn das Auto steht, dürftest du keine Probs mit der Polizei bekommen.
Jeodoch (wichtig für den TÜV) dürfen sich die Lampen NICHT während der Fahrt aktivieren lassen! Wenn du ohne Probleme durch den TÜV kommen willst, solltest du die Lampen an die Innenraumbeleuchtung oder so anschließen, damit die nur angehen wenn du ne Tür aufmachst. Was du dann nach dem TÜV machst, bleibt dir überlassen ... :D Darfst dich halt nicht erwischen lassen ;)

Ricane

Zitat von: medienzensurKann mich JasonXtreme anschließen ... wenn das Auto steht, dürftest du keine Probs mit der Polizei bekommen.
Jeodoch (wichtig für den TÜV) dürfen sich die Lampen NICHT während der Fahrt aktivieren lassen! Wenn du ohne Probleme durch den TÜV kommen willst, solltest du die Lampen an die Innenraumbeleuchtung oder so anschließen, damit die nur angehen wenn du ne Tür aufmachst. Was du dann nach dem TÜV machst, bleibt dir überlassen ... :D Darfst dich halt nicht erwischen lassen ;)

Dann ist das ja quasi das selbe wie bei der Unterbodenbeleuchtung... warum ist das eigentlich verboten?!

Ich mein... ist das so eine große Ablenkung für die Fahrer anderer Autos (also die Unterbodenbeleuchtung)?
Und Innenraumbeleuchtung im Fussraum ist auch verboten? In Deutschland ist, was Auto betrifft, echt sehr sehr viel verboten! Immerhin darf man NOS noch einbauen... Kostet aber eine Einzelabnhme vom TÜV... 5.000 Euronen.... :wall:  



Ricane

DarKson

Obwohl ne UB-Beleuchtung nur Vorteile bietet. Ich glaube man erkennt ein Auto im dunkeln besser mit ner UBB als ohne. Naja ist halt D.

Also ich habe meinen Innenraum auch mit allenmöglichen Lichtquellen zugestopft und der TÜV-Prüfer meinte nur das das meine Sache ist und ich mich nicht erwischen lassen sollte.
Empfehlen würde ich dir ne LED Röhre da sie eine lange Lebendauer hat und weniger Strom verbraucht. Kann darüber aber nicht mehr sagen da ich nur herkömmliche Neonröhren habe.

UrzasSaga

Mhh ist NOS echt erlaubt? Meiner Meinung nach machst du dich da glaub ich sogar an drei Straftaten schuldig. Betäubungsmittelgesetz, unerlaubter Transport von Schwebstoffen und ich glaub das dritte war was mit der Straßenverkehrsordnung. Finde es auch nervig, dass man keine Unterboden-Beleuchtung haben darf. Die die ich kenne und die es haben, werden zwar öfters erwischt, aber wirklich konsequenzen hat es meist doch nicht für sie. *tzz* Deutschland eben. :doof:

Naja durch so ein Kit können höchstens Rentner irritiert werden, aber wenn sowas jeder hat und sich das normalisiert, dann irritiert es auch keinen mehr, da bekannt. :kenny08:

lastboyscout

@ UrzasSaga

Also ein NOS - Einbau ist nicht verboten soviel ich weiß.

Brauchst dir nur mal einschlägige Tuning - Magazine ansehen.

Da stehen ( seit " The Fast And The Furious " natürlich vermehrt ) NOS - Fahrzeuge drin.

Habe selber auch schon solche gesehen.

Und keiner von den Besitzern ( manche kenne ich persönlich ) hatte je Probleme mit dem TÜV . . .

Keine Ahnung wie du darauf kommst . . .
I`m a tragic hero in this game called life,
my chances go to zero, but I always will survive.
( Funker Vogt - Tragic Hero )

What is your pleasure, sir? This is mine:
http://www.dvdprofiler.com/mycollection.asp?alias=lastboyscout

medienzensur

Ich meine auch gehört zu haben, dass NOS erlaubt wäre. Aber nur, wenn man es nicht im Straßenverkehr benutzt. Ergab für mich aber keinen Sinn ... ;)

Zur Unterbodenbeleuchtung:
Die Polizei (oder wer auch immer) argumentiert folgendermaßen: Stellt euch vor, ein LKW hat hinter seiner großen Windschutzscheibe viele bunte blinkende Lichter, entgegenkommende Fahrer werden dann (aus Neugier?) länger diesen LKW anstarren, als wenn dieser keine besondere Beleuchtung hätte. Somit sind Sie abgelenkt. Wenn nun jeder so seine individuelle Beleuchtung am Auto hätte, wären die Verkehrsteilnehmer ständig nur am schauen, wer nun welche Farben wo am Auto wie blinken lässt ... usw.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich ;)

Hackfresse

Mit dieser Argumentation könnte man aber auch auffällige Lackierungen untersagen....
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

xtcent

Die Neonröhren und etc. im Innenraum sind nur im Stand erlaubt, Unterbodenbeleuchtung im Normalfall gar nicht. Manche Tüv prüfer drücken aber ein Auge zu wenn die Unterbodenbeleuchtung nur im Stand angeht.
Einerseits ist es ja irgendwie nachvollziehbar das es eine Ablenkung im Straßenverkehr ist, aber andererseits lenkt es auch nicht mehr ab als ein gut getuntes Auto oder ein Ferrari!!

medienzensur

Zitat von: xtcentManche Tüv prüfer drücken aber ein Auge zu wenn die Unterbodenbeleuchtung nur im Stand angeht.

Das ist so nicht ganz korrekt ... ;)

Alles begann damit, dass Mercedes anfing eine "Ausstiegsbeleuchtung" in ihre Autos einzubauen. Diese ging an, sobald man ne Tür öffnet, so dass man sehen kann ob da ne Pfütze oder so ist. Der TÜV genehmigte dies. Nun kann jeder eine solche "Ausstiegsbeleuchtung" ohne TÜV-Prüfung anbauen, da es nun einen Präzedenzfall gibt! Wenn also deine UB-Beleuchtung nur angeht, wenn du ne Tür aufmachst, kann keiner was sagen!

xtcent

in dem Fall gilt dann das selbe für die Innenraumbeleuchtung und für die Unterbodenbeleuchtung. Gut zu Wissen  :D

MD-KrAuSeR

@ Ricane

es ist generell verboten blaue Leuchtstrahler, Dioden etc, die nicht zu den Standard-Leuchtinstrumenten am PKW (Scheinwerfer, Fahrtrichtungsangeber (Blinker) etc. ) gehören in Betrieb zu setzen.

In Betrieb setzten heißt, dass Fzg muss tatsächlich bewegt werden. (Fahren aber auch Rollen über eine Gefällstrecke etc.)

Blaues Licht ist generell nur Einsatzfahrzeugen vorbehalten (Polizei, RTW, NAW) etc. Die Weiterfahrt mit blauem Licht kann untersagt werden, bis das blaue Licht erloschen ist. :scarface:

Also schmeißt euer Geld nicht zum Fenster raus und versucht irgentwelche blauen Lichter (nein ich meine nicht Xenon-Scheinwerfer) beim Tüv eintragen zu lassen.

der Einbau anderer Farben bei einer Neon-Röhre im Fußraum etc., müssten in einer Tüv Abnahme bewilligt und in einer Fahrzeugteile BE ausgewiesen werden.  Da so ein Licht jedoch den Fzg-Führer zum einen von seinen Pflichten (aufmerksamkeit im Straßenverkehr etc.) vorallem durch Lichtinnenblendung der Scheiben (man möge nachts einfach mal die Fzg. Innenbeleuchtung anmachen und siehe da, man sieht draussen nicht mehr viel) abhalten könnte, ist eine Tüv-Abnahme recht fraglich.

zum Thema NOS.
NOS ist Equipment aus dem Rennsport, welches nicht für den Straßenverkehr in Dt. zugelassen ist. Ich würde keine 5000€ ausgeben, nur um mir sagen zu lassen, dass mein NOS-betriebener Motor nicht der STVZO entspricht und ich alles wieder ausbauen muss, wenn ich nicht per Pedes nach Hause laufen will.

Merke: Es ist nicht mal erlaubt, einen vollen Benzinkanister im Auto zu transportieren. Da wird eine unter Druck stehende Lachgasflasche, für dessen Beförderung man vermutlich im Besitz eines Gefahrgutführerscheines sein muss, wohl nicht sonderlich in Gewicht fallen. Eine gewollte Inhalation des Lachgases stellt übrigens eine Straftat gegen das Beteubungsmittelgesetz (§29 BtMG) dar. Bei der Menge, die in eine Lachgasflasche passt, seid ihr dann sogar nicht nur Konsument, sondern gleich Drogendealer w-)

für alle Möchtegernprolls kann ich da nur die Deppenlösung von D&W anbieten. Um eine vollbusige Blondine der Hauptschule rumzukriegen dürfte die D&W Idee reichen. aber seht selbst...

http://www.duw.de/shop/(s1npix55damhdn34cavdit45)/detailview.aspx?ID=1051576

:algo:

Ich persönlich halte die Aushändigung einer Fzg. Teile BE für NOS für technisch unmöglich. Wenn einer meint er hätte oder kenne Jemanden, der NOS vom Tüv abgenommen hätte, soll doch die Fahrzeugteile BE mal online Posten. Das ich jetzt keine Fzg-Teile BE von nem PKW, der über die Tante in USA zugelassen ist, sehen will, versteht sich hierbei von selbst.

Hackfresse

Zitat von: MD-KrAuSeRMerke: Es ist nicht mal erlaubt, einen vollen Benzinkanister im Auto zu transportieren.

Das ist falsch. Man darf natürlich einen Reservekanister mitführen, sogar bis 20 Liter!
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

medienzensur

Zitat von: MD-KrAuSeR
http://www.duw.de/shop/(s1npix55damhdn34cavdit45)/detailview.aspx?ID=1051576
100 Euro für ein Spielzeug?! Wer gibt den das aus??? :kenny08:


@ Hackfresse:
Soweit ich weiß, darf der aber nicht randvoll sein, wenn er z.B. aus Plastik ist. Wir haben einen 5l-Kanister in den fast 10l reinpassen :D

MD-KrAuSeR

Zitat von: Hackfresse
Zitat von: MD-KrAuSeRMerke: Es ist nicht mal erlaubt, einen vollen Benzinkanister im Auto zu transportieren.

Das ist falsch. Man darf natürlich einen Reservekanister mitführen, sogar bis 20 Liter!

ich habe ja auch nicht gesagt, dass der Reservekanister nicht mitgeführt werden darf. Ich sagte ja auch, er dürfe nicht gefüllt sein. Allerdings muss ich dir da recht geben, habe mich da mit den nicht EU-Richtlinien überschnitten. Es ist in dt. erlaubt bis zu 20L Benzin unter bestimmten Vorraussetzungen mitzuführen:

es muss ein DIN-gerechten Reservekanistern benutzt werden. Die Reservekanister müssen so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und mit roten Gefahrzettel mit der Kennzeichnung des Stoffes (Benzin: 1203, Diesel: 1202) versehen sein. Es muss an einem Lagerort mit geringer Anstoßgefahr untergebracht sein.Im Auto darf nicht geraucht werden.

Hackfresse

LOL, ich hab nen Kanister aus der Tschechei, ohne Zettel, und rauchen im Auto tu ich auch.

Hackfresse, tickende Zeitbombe
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MD-KrAuSeR

Zitat von: medienzensur
Zitat von: MD-KrAuSeR
http://www.duw.de/shop/(s1npix55damhdn34cavdit45)/detailview.aspx?ID=1051576
100 Euro für ein Spielzeug?! Wer gibt den das aus??? :kenny08:


@ Hackfresse:
Soweit ich weiß, darf der aber nicht randvoll sein, wenn er z.B. aus Plastik ist. Wir haben einen 5l-Kanister in den fast 10l reinpassen :D

1. 100€ ist doch ok, wenn du an die blonde hauptschülerin rann willst, biste in nem sauberen Puff wahrscheinlich diesen Betrag nur an getränken los! Ausserdem ist die Dummyflasche ja UNERSCHÖPFLICH! w-)

2. die Richtlinien hab ich wie o.a. mal grob zusammengekratzt, es gibt natürlich noch mehr davon. Z.B. darfst du nicht mehr als 20l Benzin oder 200l Disesel lagern, von wegen ständiger Änderung des Rohölpreises usw. und Wirtschaftsstabilität und so ein Zeug.

Urfaust

Ein Kumpel von mir hat sich mal solche 7€ Lämpchen (sahen aus wie ein langes dünnes Kabel) im Innrenraum angebracht, ich sag Euch, lasst die Finger von so nem Schais :mrgreen: Sogar wenn das Fahrzeug steht stresst dieses nervige rosa Licht so dermassen, ich hab noch nie etwas derart sinnloses gesehn :D Und nach 3 Tagen waren sie eh gebrochen. Fazit : Rausgeworfenes Geld für etwas das man entweder nicht benutzen darf, was im Stand nur NERVT und nach einer Woche wohl eh den Dienst versagt :respekt:

Und zum Thema NOS: Ich frage mich immer wie hirnverblödet man sein muss um gefüllte Gasflaschen (!!!) unter den Sitz zu montieren 8O 8O 8O

Bei Bizz oder einer ähnlichen Sendung war mal so ne Aldi Version von den den 2 Fuck 2 Furious Prollos der sich NOS' in einen Twingo (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 8O) einbauen liess ... ohweia!! ...ich mein...erstens...ein TWINGO, was SOLL das?? Und dann hat er den auch auf so ner Veranstaltung einmal aufgezogen vor den Leuten, *patsch* Motor im Eimer "Oh normalerweise geht das aber" :holsten: :twisted: 8) .... Selten so einen Loser gesehn :algo:

lastboyscout

Was ich in meinem V8 drin hatte:

Wenn man den Kofferraum öffnet, ging Schwarzlicht an, statt der normalen Innenbeleuchtung.

Sowas finde ich in Ordnung, es sieht gut aus mit der Anlage hinten drin, stört während der Fahrt aber nicht.

Sowas ist in Ordnung.
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Ricane

Zitat von: lastboyscoutWas ich in meinem V8 drin hatte:
[...]
War die V8 etwa eine Corvette  :?:  :algo:

lastboyscout

Nein, ein Audi V8.

Vorgänger des Audi A8.

Hatte nen V8 - Motor mit der 4,2 Liter - Maschine und 285 PS.

Corvette? Technisch gesehen Schrott, nur vom Aussehen her sehr geil.

Meine Meinung zu diesem Auto . . .
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( Funker Vogt - Tragic Hero )

What is your pleasure, sir? This is mine:
http://www.dvdprofiler.com/mycollection.asp?alias=lastboyscout

dj_amadeo

Frage: Die Versuchung ist groß, mein Auto mit Unterbodenbeleuchtung, Flashlights
und Lachgas zu bestücken. Was sagt eigentlich der TÜV dazu?

Antwort: Wir müssen Sie leider enttäuschen. Alle von Ihnen genannten Dinge sind in
Deutschland verboten. Werden Sie im Straßenverkehr damit erwischt, müssen Sie mit
empfindlichen Strafen rechnen - bis hin zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs.

(Leserbrief aus der "AB test & tuning" Nr. 5 vom Mai 2004)


Oben bereits erwähnte BIZZ-Sendung habe ich damals auch gesehen...
Tatsächlich war es so, dass der Twingo keine wirkliche Straßenzulassung hatte.

UrzasSaga

ZitatOben bereits erwähnte BIZZ-Sendung habe ich damals auch gesehen...
Tatsächlich war es so, dass der Twingo keine wirkliche Straßenzulassung hatte.

Die hatte ich auch gesehen und da war auch die Rede von drei Rechtsverstößen, wenn man NOS hat. Der Twingo-Proll hatte keine Zulassung. NOS ist für den öffentlichen Straßenverkehr nach meiner Meinung nicht zugelassen. Wenn du dein NOS-Auto auf deinem Grundstück auf nen Anhänger verlädst und es z.B. auf ein grosses Privatgelände fährst, dann darfst du das da auch nutzen. So wurde es zumindest damals in Bizz gesagt.

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