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JasonX indiziert

Begonnen von JasonXtreme, 30 Juli 2004, 13:06:09

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Zeromancer

Eine Sache,die mich sehr interessiert:

Die in diesem Monat gestrichenen Super 8-Tonfilme:

Bruce Lee-Zwei Fäuste wie ein Orkan
und
Stukas

konnte ich in meinem alten gespeicherten Word-Dokument mit den Indizierungen nicht finden!Wo waren die dann bitte indiziert?Auf den geheimen Listen?

Der Super 8-Film:Karate,Küsse,blonde Katzen dagegen stand letzten Monat noch auf bpjm.com.

Ich frag mich jetzt nur wo die BPJM die 2 gestrichenen Filme damals eingetragen hat,bei den indizierten Videofilmen waren die jedenfalls nicht!!!


edit:Kennt eigentlich jemand die gestrichenen Bücher von Nick Carter?und hieß nicht der Typ von den Backstreet Boys so?  :algo:

Anime-BlackWolf

Zitat von: ZeromancerIch frag mich jetzt nur wo die BPJM die 2 gestrichenen Filme damals eingetragen hat,bei den indizierten Videofilmen waren die jedenfalls nicht!!!

Vielleicht weil die ca. 1979 oder so abgeschossen worden sind und jetzt die automatische Verjährung der Indizierung eingetreten ist ???

GANZ alte Indizierungen sind NICHT im aktuellen Report gelistet, das sollte aber bekannt sein.

@thai:
Die BPjM und die Staatsanwaltschaft sind KOMPLETT unterschiedliche Behörden, also schmeiss die bitte nicht ständig in den Topf "Zensur". Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun (wen interessiert die BPjM ? mich seit ein paar Jahren nicht mehr... bin ja 18 ) und selbst Leute vom Fach (=hier) kennen ALLE Titel von manchen Fulci-Filmen (ich wusste das bis vor ein paar Jahren auch nicht), wie soll die BPjM sowas wissen ? Klarer Fall von Glück gehabt.

Interessant ist, dass die BPjM die beiden ungeschnittenen "Hellraiser"-Filme nur als "A" eingestuft hat, die bescheinigen denen damit ja quasi Harmlosigkeit. Dafür gibt es einen  :respekt: .

Zeromancer

Hellbound hat ja schon irgendwo 131er Potential,wie ich finde  :respekt:

Wieso werden Bootlegs eigentlich indiziert? Da sie illegal sind,darf man sie doch sowieso nicht kaufen bzw. vertreiben!

Kingpin

Zitat von: ZeromancerWieso werden Bootlegs eigentlich indiziert? Da sie illegal sind,darf man sie doch sowieso nicht kaufen bzw. vertreiben!
Weil die Indizierung sich ja auf den Inhalt der "Schrift" bezieht, unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Mediums.
Im übrigen ist es sehr wohl erlaubt, Bootlegs zu kaufen, die Strafbarkeit liegt nur beim Verkauf. Die GVU hat bezüglich Kopien eines Werkes, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder aufgrund einer im UrhG geregelten Ausnahme erfolg(t)en, folgendes erklärt:
"Der Ankauf, soweit darin keine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung liegt, oder der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist, da keine Verwertungshandlung vorliegt, nicht strafbar."
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Anime-BlackWolf

Zitat von: Kingpin
"Der Ankauf, soweit darin keine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung liegt, oder der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist, da keine Verwertungshandlung vorliegt, nicht strafbar."

Gab es da nicht den Passus, dass der WISSENTLICHE Kauf von nicht lizensierten Produkten (=Raubkopien) strafbar ist ?

Man kriegt doch auch einen aufs Dach, wenn man "echte" Kopien kauft ?

Nur der unwissentliche Bootlegkauf war doch legal ? Weil man mit dem wissentlichen Ankauf doch quasi eine Anstiftungstat erfüllt (man zahlt Geld für Kopien). Oder wie war das ?

Riddick

Nochmal zurück zu "Jason X":Also ich wundere mich ehrlich gesagt nicht,warum der indiziert wird.War nur eine Frage der Zeit.Was mich wundert,warum sich hier so viele Mitglieder plötzlich darüber aufregen.Als der Film hier in DE erschien,hieß es im Forum "der ist so brutal,der kommt bestimmt nicht uncut" und jetzt ist er für euch auf einmal ganz harmlos.

Wie gesagt,da die Bpjm ja zur Zeit,wo jeder Splatterfilm eine KJ bekommt(welche man natürlich nicht indizieren kann),wundert mich die Indizierung gar nicht.Ich wette,dass noch ein paar weitere neue SPIO/JK-Filme folgen werden(z.B.Starship Troopers 2).Filme wie "Freddy vs. Jason" und "TCM" wären mit 100% Sicherheit auch auf dem Index gelandet wenn sie keine KJ bekommen hätten.Aber bei der FSK und Bpjm und dem ganzen Volk existiert ja sowieso keine Logik.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Kingpin

ZitatGab es da nicht den Passus, dass der WISSENTLICHE Kauf von nicht lizensierten Produkten (=Raubkopien) strafbar ist ?
Naja, die Einschränkung ergibt sich ja aus o.g. GVU Stellungnahme - gleichwohl sich die Frage stellt, wie man aus dem Besitz irgendwann mal beweiskräftig ableiten wollte, daß der Ankauf in Kenntnis des (Bootleg-)Status erfolgte. Das müßte ja dann einigermaßen zeitnah geschehen, sonst wird das wohl nix ...
wie dem auch sei: Bootlegs sind nunmal aus diversen Gründen abzulehnen, wäre nur schön, wenn die Rechteinhaber sich mal zu mehr "Kreativität" bei ihren Veröffentlichungen durchringen würden, um Bootlegs gerade im deutschsprachigen Raum das Wasser abzugraben, bspw. durch Veröffentlichungen in Österreich :mrgreen:
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Monty Python

Zitat von: Anime-BlackWolf
Gab es da nicht den Passus, dass der WISSENTLICHE Kauf von nicht lizensierten Produkten (=Raubkopien) strafbar ist ?

Man kriegt doch auch einen aufs Dach, wenn man "echte" Kopien kauft ?

Nur der unwissentliche Bootlegkauf war doch legal ? Weil man mit dem wissentlichen Ankauf doch quasi eine Anstiftungstat erfüllt (man zahlt Geld für Kopien). Oder wie war das ?

Das ist doch eine Grauzone, kann ja jeder behaupten dass er nicht wusste dass es ein Boot ist, da muss man dann erst mal das Gegenteil beweisen können. ;)

McHolsten

Eigentlich muss es ja jeder selber wissen wie er seine Zeit verschwendet, aber cut Fassungen von Filmen schauen die man auf DVD hat, ist echt.....  :schwul:  :algo:  :wall:  :scarface:  :doof:  :???:

Es gibt so viele Filme die man noch nie gesehen hat, aber nein: der x tausendste mal Cut - SST, Hellraiser oder wenn man noch nicht genug hat irgendeinen neuen Film. Sorry geht nicht in meinen Kopf...  8O

Mc
Gore on!

Captain Oi

Zitat von: McHolsten

Es gibt so viele Filme die man noch nie gesehen hat, aber nein: der x tausendste mal Cut - SST, Hellraiser oder wenn man noch nicht genug hat irgendeinen neuen Film. Sorry geht nicht in meinen Kopf...  8O

*unterschreib*

Mr. Hankey

Müsst ihr auch nicht kapieren (auch wenns schon zig mal erklärt wurde)! Jedem das seine! :wink:

Auserdem ist nicht unbedingt gesagt, dass der ganze Film geguckt wird. Einzelne Szenen tun es auch! Und diese Zeitverschwendung bleibt auch einmalig, keine Angst!

Aber nun gut. Ist ja jetzt eh Wurst! :wink:
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mandator

Zitat von: Mr. HankeyMüsst ihr auch nicht kapieren (auch wenns schon zig mal erklärt wurde)! Jedem das seine! :wink:

Auserdem ist nicht unbedingt gesagt, dass der ganze Film geguckt wird. Einzelne Szenen tun es auch! Und diese Zeitverschwendung bleibt auch einmalig, keine Angst!

Aber nun gut. Ist ja jetzt eh Wurst! :wink:

Da muss ich Mr. Hankey aber auch mal beipflichten. Was ist denn dabei sich im TV 'nen Film anzugucken, der geschnitten ist, auch wenn man ihn Uncut sehen könnte. Mach ich manchmal auch, einfach nur interessehalber. Früher hab ich sogar eine zeitlang solche Versionen aufgenommen und die Zeit mit der ungeschnittenen Fassung verglichen, nur um herauszufinden, wieviel gekürzt wurde. Wenn man Zeit und Lust hat ist das doch kein Problem. Und ich kenne alle meine DVD's und Videos, also fällt das Argument "in der Zeit etwas gucken, was man noch nicht kennt" flach.

Ciao

Zeromancer

Die Aussage war sicher auch so gemeint,dass man sich halt lieber neue Filme besorgt als irgendeinen Film zum x-ten Mal anzusehen und dann auch womöglich noch cut!Es gibt genug Filme da draussen,die auf dich warten ;) Ich hab zwar kein Premiere,aber ich muss zugeben,dass ich es schon interessant finde,wie es da jetzt weitergeht bzw. was sie alles schneiden.

flesh

Haha, die Jason X stehen hier noch zu Genuege beim Mueller noch fuer 9,99 in der offen ausgestellten DVD-Hitparade da. :haha:

Zeromancer

Habt ihr die Indizierungsentscheidung schon gelesen? :algo:  :algo:  :algo:

Klingt voll danach,dass die das Teil nur auf die Indexliste abgestempelt haben,weil es der 10.Teil der berüchtigten voll splattrigen und krazzen Jason-Reihe ist!!!Natürlich werden die Vorgänger erwähnt   :respekt:

Wer mal reinschauen will>Schnittberichte.com-Forum

Snake Plissken

ZitatKlingt voll danach,dass die das Teil nur auf die Indexliste abgestempelt haben,weil es der 10.Teil der berüchtigten voll splattrigen und krazzen Jason-Reihe ist!!!Natürlich werden die Vorgänger erwähnt  

Und wundert dich so eine Begründung?

Snake, dem es (wie fast jedem anderen Volljährigen) völlig wurscht ist, ob Jason X indiziert ist oder nicht

Hackfresse

ZitatSehr geehrter Herr ****,



der von Ihnen genannte Videofilm wurde mit Wirkung vom 31.07.2004 in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.



Anbei finden Sie einen Auszug aus der Indizierungsentscheidung:



Die DVD ist der zehnte Teil der einschlägig bekannten Reihe "Freitag der 13.". In diesem Film machen eine Gruppe Archäologiestudenten im Jahre 2455 eine spektakulären Fund: Auf der Erde entdecken sie in der ehemaligen Wissenschaftsbasis von Crystal Lake den eingefrorenen Körper von Jason Vorhees, dem berüchtigten Killer. Sie bringen ihn an Bord des Raumschiffes und der Lehrer Professor Lowe hofft, für ihn auf dem Schwarzmarkt eine Menge Geld zu erhalten. Doch an Bord wacht Jason wieder auf und beginnt eine neue Mordserie. Gegen Ende des Films verwandelt er sich zusätzlich in einen futuristischen Robotermenschen.

(...)

Der Antragsteller beantragt, die DVD gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen. Der Hauptdarsteller töte aus nicht erkennbarem Grund, nach Ansicht des Antragstellers nur zu seinem Vergnügen ziellos, jugendliche Studenten. Der Verlauf des Filmes orientiere sich an dem sinnlosen "Gemetzel" der Vorgänger. Die gewalttätigen Mordszenen würden sehr detailliert dargestellt. Der Hauptdarsteller könne nur durch seine komplette Zerstörung aufgehalten werden, die sehr ausgiebig filmerisch in Szene gesetzt werde. Der Film erfülle auf Grund seiner expliziten Gewaltdarstellungen den Sachverhalt der Jugendgefährdung, zumal als einziges Konfliktlösungsmittel die Zerstörung angeboten werde.

(...)

Die DVD ,,Jason X", ... , war antragsgemäß zu indizieren.

Ihr Inhalt ist offensichtlich geeignet (§ 23 Abs. 1 JuSchG), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal ,,Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" in § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist.

Die Bundesprüfstelle hat die gesetzliche Aufgabe, jugendgefährdende Träger- und Telemedien in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen. Zu diesen Medien zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende Medien (§ 18 Abs. 1 JuSchG).

Der Inhalt der DVD wirkt nach Auffassung des 3er-Gremiums verrohend. Verrohend wirkende Medien sind solche, die geeignet sind, hohe Instinkte zu wecken, oder eine gefühllose, gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung hervorzurufen oder zu intensivieren (Scholz, Jugendschutz, 3. Aufl., S. 51).

(...)

Für Kinder und Jugendliche, die sich in einer Entwicklungsphase befinden, in der ihr Weltbild und ihr Selbstverständnis noch nicht endgültig ausgebildet sind, kann auf Grund der in den Bildern zu tage tretenden Missachtung anderer Menschen der Eindruck entstehen, als sei das Schmerzzufügen bzw. fehlendes Mitleid eine akzeptierte Verhaltensweise. Diese Einstellung widerspricht jedoch dem in der Gesellschaft anerkannten Erziehungsziel, Kindern und Jugendlichen die Achtung für die Menschenwürde anderer und das Gebot zur Toleranz zu vermitteln.

Der Film ist auch überaus jugendaffin, da er eine unter Jugendlichen beliebte Filmreihe fortsetzt (Freitag der 13.). Dass dieser Teil der Serie nunmehr im Weltall und in der Zukunft angesiedelt ist, gibt dem Ganzen einen neuen Reiz.

Die Bundesprüfstelle hat bei allen ihren Entscheidungen immer auch den Schutzbereich und die Bedeutung der Grundrechte zu beachten, insbesondere der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG.

Ohne Frage darf der Film "Jason X" die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als ,,freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen". Diese Definition wird von dem verfahrensgegenständlichen Film unzweifelhaft erfüllt:

Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG.

Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.

In der Online-Filmdatenbank (www.ofdb.de) finden sich diverse Besprechungen des Filmes. Aus diesen geht hervor, dass den meisten Zuschauern, die sehr originellen und blutigen Morde und eine hoher Bodycount gefallen haben. Was bei diesem Film zähle seien eindeutig die Metzelszenen - ,,schön eiskalt". Lacher gebe es dafür umso mehr, und die Morde seien auch recht "witzig".

Das 3er-Gremium sieht in den Gewaltdarstellungen des Films die konkrete Gefahr, dass Kinder und Jugendliche, die in ihren Wertevorstellungen noch nicht gefestigt sind, das hier gezeigte Gewaltpotential als nachahmungswert oder bewundernswert übernehmen können. Zwar ist der Film, wie oben erläutert, grundsätzlich ein Werk der Kunst, allerdings lässt sich den einschlägigen Kritiken entnehmen, dass der Kunstgrad ein eher geringer sei. Dies sieht auch das 3er-Gremium so. Es hat daher dem Jugendschutz bei der Abwägung mit der Kunstfreiheit den Vorrang eingeräumt.

(...)



Mit freundlichen Grüßen

i.A.



Petra Meier



Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Rochusstrasse 10, 53123 Bonn

Postfach 14 01 65, 53056 Bonn

Allgemeine E-Mail: info@bpjm.bund.de

Persönliche E-Mail: petra.meier@bpjm.bund.de

Internet: www.bundespruefstelle.de

Tel.: 0228-962103-0

Durchwahl: 0228-962103-25

Fax: 0228-379014

Quelle: sb.com-forum
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

ChuckNorris

ZitatIn der Online-Filmdatenbank (www.ofdb.de) finden sich diverse Besprechungen des Filmes. Aus diesen geht hervor, dass den meisten Zuschauern, die sehr originellen und blutigen Morde und eine hoher Bodycount gefallen haben. Was bei diesem Film zähle seien eindeutig die Metzelszenen - ,,schön eiskalt". Lacher gebe es dafür umso mehr, und die Morde seien auch recht "witzig".

:algo:

Alsoooooo, ich "scheiße" zwar prinzipiell drauf, was die Damen und Herren so alles als Gründe auffahren, aber dass man schon OFDB-Reviews als Indizierungsgrund heranziehen muss ist doch wohl verdammt dummdreist. Nicht zu vergessen dass mit Sicherheit einige davon von Minderjährigen (oder gerade Volljährigen) verfasst wurden.

In diesem Sinne:  :doof:

Mr. Hankey

Zitat von: ZeromancerIch hab zwar kein Premiere,aber ich muss zugeben,dass ich es schon interessant finde,wie es da jetzt weitergeht bzw. was sie alles schneiden.

Da Jason X von vorne herein bereits nur eine JK-Freigabe bekommen hat, hat Premiere schon dadurch kaum eine andere Wahl als den Film geschnitten zu zeigen, da der liebe Gesetzgeber darauf besteht das Filme im Fernsehen (egal ob Free-TV oder Pay-TV) mindestens eine FSk 18-Freigabe (n. indiziert) besitzen oder diese Fernsehprüfstelle (FSF, oder?), die Version zur Ausstrahlung freigibt.

Und da der Film nun auch noch indiziert wurde, hat Premiere nahezu null Chancen das Teil Uncut zu bringen. (Ausnahmen bestätigen die Regel)


Premiere hat mit der Kürzungssache also ziemlich wenig zu tun. An den Hebeln sitzen andere! Leider! :(
Ofdb-Filmsammlung
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Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Mr. HankeyPremiere hat mit der Kürzungssache also ziemlich wenig zu tun. An den Hebeln sitzen andere! Leider! :(

Das muss ich leider wieder die alte Laier raushauen. Premiere tut aber auch ziemlich wenig dafür, dass sich die Situation ändert, nur weil sie ja ach so kinderfreundlich sein wollen. Wenn die wollten, dann könnten die was erreichen. Mit den Pornos hat es ja auch geklappt und warum sollte so eine ähnliche Möglichkeit nicht auch bei bösen Filmen bestehen ? Wozu denn bitte der Jugenschutzpin, wenn doch die ganzen Filme gekürzt laufen ? Natürlich schwebt mir hier kein Mediendienst vor, aber zumindest sowas wie "Ausstrahlung ab 24h und mit Jugenschutzpin". Damit sollte es doch allemal machbar sein, böse Filme ungekürzt ausstrahlen zu können.

Gruß

n0NAMe
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Pertubator - Miami Disco

sickBoy

ZitatIn der Online-Filmdatenbank (www.ofdb.de) finden sich diverse Besprechungen des Filmes. Aus diesen geht hervor, dass den meisten Zuschauern, die sehr originellen und blutigen Morde und eine hoher Bodycount gefallen haben. Was bei diesem Film zähle seien eindeutig die Metzelszenen - ,,schön eiskalt". Lacher gebe es dafür umso mehr, und die Morde seien auch recht "witzig".

8O  8O  8O
Das haben die wirklich geschrieben? Die können doch unmöglich Reviews von Personen die sie nicht mal kennen als Grunddlage für eine Indizierung nehmen. Also hätt ich ein Jason X Review in der OFDB verfasst, würd ich denen mal ne gehörige Mail schreiben. Was ist aus der beliebten "In Szene..." Aufzählung geworden? Gibt es noch irgend einen anderen Indizierungs bzw. Beschlagnahmungsbeschluss der auf die OFDB verweist?

Da muss man ja in Zukunft beim Verfassen eines Reviews darauf achten, das man nicht allzu Begeistert von Gewaltdarstellungen in einem Film ist, sonst muss man ja direkt Angst für eine Indizierung mitverantwortlich zu werden. Also das geht nun gar nicht. Was sagen denn die OFDB-Admins dazu?

Dr. Phibes (Buurman)

Was erwartet ihr denn bitte von dieser Einrichtung. Es reicht dochschon, dass es der 10. Teil ist. Schon deswegen muss das Teil auf den Index. Ich finde es eher amüsant, dass man schon fast allein durch Reviews diesen Verein beinflussen kann. Aber sind wir ehrlich, die drehen sich das so, wie sie es brauchen. Viele finden Jason X gut ---> Index. Hätten 80% geschrieben, übles Machtwer ---> Index.
Mal gucken, ob ich Mary Poppins auf den Index bekomme. :mrgreen:

JasonXtreme

Mal ehrlich...Marry Poppins gehört einfach auf den Index, ganz übles Machwerk! :respekt:
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

Zeromancer

Ich wusste gar nicht,dass die BPJM sich Reviews in der OFDB durchliest.Wusste das einer von euch? *geschocktbin* Da schreib ich nie wieder was rein  :haha:

edit:Wenn die Amtsgerichte so schlau wären und wie die BPJM mal auf ofdb.de geht könnten die auch mal abchecken wie viele Fassungen man von Braindead noch beschlagnahmen kann!

Bin aber echt gerade geschockt,seit wann richtet sich die BPJM nach OFDB-reviews?Was geht eigentlich ab? :holsten:

sickBoy

Das hab ich mir auch grad gedacht, wenn die Pappnasen Reviews lesen können, dann werden die sich sicher auch mal die Fassungseinträge anschauen. Und ich denke mal das deren Kontakte zu den Amtsgerichten gut genug sind um ihnen zu stecken das es von einigen beschlagnahmnten Titeln noch einige nicht beschlagnahmte Versionen gibt. Ich mein mich wundert wie schlampig die recherchieren, siehe Manhunt (nur PS2 Fassung beschlagnahmt). Die OFDB könnte denen die Arbeit wesentlich erleichtern. Ich mein wenn ich Jugendschützer wäre und den Drang verspüren würde einen bestimmten Film beschlagnahmen zu müssen, wär die OFDB sicher meine erste Anlaufstelle bevor ich zum Amtsgericht rennen würde. Wie gesagt, dieses nette Detail der Jason X Indizierung sorgtbei mir immer noch für... 8O  8O  8O

Shane Schofield

Mal eine kurze Info zu der "Razzia" bei der Börse in der Berliner
TU-Mensa. Dort hatte der zuständige Chefe eine Liste mit
Filmen die aus der OFDB ausgedruckt waren 8O

Die OFDB ist halt für jeden eine informative Seite :mrgreen:
Scarecrows Area

Scarecrows Einheit




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Anime-BlackWolf

Zitat von: ZeromancerBin aber echt gerade geschockt,seit wann richtet sich die BPJM nach OFDB-reviews?Was geht eigentlich ab? :holsten:

Das haben die schon IMMER gemacht, früher nur eben ungezielt, heute gezielt auf den richtigen Seiten (die wären auch blöde, wenn sie es NICHT machen würden). Und da die sich ein Bild machen wollen, WIE der Film sonst aufgenommen wird, ist sowas natürlich hilfreich.

Seien wir doch ehrlich. Wenn man gewisse gewaltgeile Reviews LIEST, WEISS man, dass Jugendschutz bei uns DOCH wichtig ist und nicht jeder Hinz und Kunz einfach so jeden Film problemlos bekommen sollte, vorallem, wenn der Zuschauer keine 18 ist.

<hat nach wie vor mit der Indizierung kein Problem>

psYchO dAd

Ausschlaggebend war anscheinend dieses Review, wird im Bericht sogar zitiert:

ZitatJason X ist ein Film den man sich immer wieder ansehen kann, trotz der teilweise recht schlechten schauspielerischen Leistungen dieser "Jungdarsteller". Was bei diesem Film zählt sind eindeutig die Metzelszenen, die hier echt gut gelungen sind, einfach mal kreativer, neue Ideen. Jason kommt echt super rüber: Schön eiskalt, straight killing! Es wäre schön gewesen wenn er eine bedrohlichere Atmosphäre rübergebracht hätte, bzw. man den Teenies ihre Angst abgenommen hätte! Hier fehlte eindeutig die Härte! DAS BÖSE! Außerdem müsste der Film mehr splattern. Benutzt Jason eins seiner "Werkzeuge" sieht man dieses lediglich wieder "austreten". (Ist glaub ich auch der einzige der "Friday the 13th"-Reihe der nicht auf dem Index steht). Dafür ist der Humor vollends gelungen: Ich sag nur "man nehme zwei trinkende, kiffende, auf vorehelichen Sex stehende Mädels und stecke sie in zwei Schlafsäcke, der Rest ergibt sich von selbst ;-)

Der Satz "Ist glaub ich auch der einzige der "Friday the 13th"-Reihe der nicht auf dem Index steht" hat die Elke wohl inspiriert ;-)

Wahrscheinlich wird BB2 aufgrund eines Reviews des selben Users auch bald indiziert. :algo:
ZitatBad Boys 2! Ein klasse Actionstreifen!
Lauter Explosionen, Ballereien, Tote und Verwüstung.

Neo

Zitat von: Shane SchofieldMal eine kurze Info zu der "Razzia" bei der Börse in der Berliner
TU-Mensa. Dort hatte der zuständige Chefe eine Liste mit
Filmen die aus der OFDB ausgedruckt waren 8O

Die OFDB ist halt für jeden eine informative Seite :mrgreen:

Wann war dort ne Razzia?

Neo

Anime-BlackWolf

Zitat von: Neo
Wann war dort ne Razzia?

Steht im Off-Topic-Forum. Und im Inside sind da auch ein paar Postings zu, war irgendwann im Juli.

Fest steht, solange es richtig schön gewalt-lobpreisende Reviews von irgendwelchen Kleinkindern gibt, wird es GANZ leicht für die Jugendschützer aktiv zu werden. Früher waren es Leserbriefe oder Testberichte in Zeitungen, heute sind es Internet-Reviews. Und DAVON gibt es jede Menge, denen wird NIE die Arbeit ausgehen.  :algo:

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