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Kan mich mal jemand aufklären???

Begonnen von Jason187, 14 September 2004, 12:37:53

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Jason187

Hallo erstmals!!
Mich beschäftigt schon lange die frage:Wie ist das jetzt.Ist es verboten 131 zu besitzen??
Und ist es erlaubt Bilder wie bei euch davon reinzusetzen?
Und noch was anderes.

Kan mir jemand sagen wie die DVD Drive in massacre von Retrofilm ist??
Danke
Jason187

Dr. Phibes (Buurman)

Also, zuerst kommt ein Mann und eine Frau.... :mrgreen:

Nein, es ist nicht verboten, 131er Kandidaten zu besitzen. Verboten ist aber danach der weiterverkauf, Werbung irgendwelcher Art usw. usw. Wenn du dir den Film zu Hause ansiehst, kann keiner was sagen.

Wie die Rechtslage bei bildern usw. ist, ist wie immer Auslegungssache. Gewisse Bilder könnten dann wieder als gewaltverherlichend eingestuft werden usw. Neutrale Berichte dürften dagegen kein Problem sein. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, würde ich keine Bilder posten.

Jason187

Ok danke!
Jetzt weiss ich bescheid!
Mercy

Roughale

Mal ne Frage zu diesem Thema, weil man da die unterschiedlichsten Meinungen hört, ich denke ja dass da viel Panikmache dabei ist...

Aber gesetz den Fall, dass man einer Hausdurchsuchung zum Opfer fällt, können beschlagnahmte Filme (zB Evil Dead, Dawn of the Dead, etc) dann eigentlich einkassiert werden? Das ist meines Verständnisses nach unrechtens...aber wer kann diesen Jugendschutz überhaupt verstehen?...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Moscher

Zitat von: RoughaleMal ne Frage zu diesem Thema, weil man da die unterschiedlichsten Meinungen hört, ich denke ja dass da viel Panikmache dabei ist...

Aber gesetz den Fall, dass man einer Hausdurchsuchung zum Opfer fällt, können beschlagnahmte Filme (zB Evil Dead, Dawn of the Dead, etc) dann eigentlich einkassiert werden? Das ist meines Verständnisses nach unrechtens...aber wer kann diesen Jugendschutz überhaupt verstehen?...

Naja, da stellt sich die Frage, warum man einer Hausdurchsuchung zum Opfer fallen sollte.
Gängig ist wohl a) Drogen. Dann interessiert sich wohl keiner für die Filme.
b) Du verkauft indizierte und/oder verbotene Filme und/oder Raubkopieren. Da interessiert sich die Staatsgewalt dann vielleicht schon dafür. Dann nehmen die aber auch alles andere an Filmen mit.
c) Kinderpornos oder sowas. Dann dürften Horrorfilme gar nicht weiter ins Gewicht fallen. :roll:
Aber normalerweise gibt es keine Hausdurchsuchung - warum auch ? Und dann interessiert sich auch keiner dafür was Du zuhaus im Regal stehen hast. Davon mal abgesehen, dass 131 nur nicht verkauft bzw angeboten werden dürfen. Aber das steht ja bereits hier im Thread.

Roughale

Danke Mosher für die Bestätigung meines Panikmacheverdachtes, ich kenne ein paar Kollegen, die nicht mehr DVDs bestellen, weil sie der Meinung sind dass bei wiederholtem Zugreifen des Zolls schon mal Besuch vorbeischauen könnte, ich war und bin immer der Meinung, dass das Quatsch ist, wollte mich nur mal versichern ;-)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Graveworm

Zitat von: RoughaleDanke Mosher für die Bestätigung meines Panikmacheverdachtes, ich kenne ein paar Kollegen, die nicht mehr DVDs bestellen, weil sie der Meinung sind dass bei wiederholtem Zugreifen des Zolls schon mal Besuch vorbeischauen könnte, ich war und bin immer der Meinung, dass das Quatsch ist, wollte mich nur mal versichern ;-)


Es gab mal vor einiger Zeit einen Thread dazu, der war sehr informativ, weiß allerdings nicht mehr wo der abgeblieben ist.

Gruss
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.


kakihara

kann mich jemand aufklären, was 131 ist?!

quaker

wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt

kakihara


Roughale

Zitat von: kakiharakann mich jemand aufklären, was 131 ist?!

Damit ist §131 StGB gemeint, geh mal zu www.bpjm.com da findest Du alles Nötige.

Hinweis: Auch wenn man Neuling ist macht man sich mit so allgemeinen Fragen nicht immer beliebt ;-)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

kakihara

ah, jetz machts klick... ich dachte, dass sei ein film... hätt ja auch sein können... gelle!? ausser fragen bleibt mir ja schließlich keine große möglichkeit, oder?!

dankä für die ausführung :-)

a-core

Zitat von: kakiharaausser fragen bleibt mir ja schließlich keine große möglichkeit, oder?!
Je nach Stimmungslage wird man recht schnell auf die rot blinkende Lupe der Suchfunktion verwiesen, die in (fast) allen Lebenslagen weiterhilft  :D .
Maddrax - Die dunkle Zukunft der Erde[/color]

kakihara


ben_marl

@ Mosher und Roughale: DENKSTE!!!!
Ich habe mal über ne Kleinanzeige Kontakt zu nem Typen aufgenommen, der alte Videos verkauft hat. Ca. 3 Monate später Besuch von der Kripo. Guten Tag, wir ermitteln gegen Sie wegen "Aufstachelung zum Rassenhass", nämlich Erwerb extrem blutrünstiger Horrorfilme (alte Fulcis etc, also nur blutige Nudeln, nix Porno oder so...!!!). ALLE MEINE Filme wurden zur Durchsicht beschlagnahmt, eingezogene Titel behalten und (angeblich) vernichtet! ("... weil bundesweit eingezogen, müssen wir auch Ihre Kassetten der Vernichtung zuführen...") Die restlichen Teile habe ich wiederbekommen. Perverse Pikanterie am Rande: Zu dieser Zeit war sogar der Besitz von Kinderpornografie erlaubt! Aber nein, anstatt dagegen vorzugehen, werden harmlose (eher linke) Filmfreaks wegen Italo-Zombie-Streifen in die Naziecke gestellt! :anime: Ich kam mir vor wie in der DDR! :depp:
Verfahren wurde zwar eingestellt, aber das ganze war unangenehm genug, um mir das Bestellen von 131er zukünftig zu verleiden. Vorsicht also bei unsicheren Rechtslagen... es kommt immer drauf an, wie der Staatsanwalt so etwas sieht! Und egal, wie es ausgeht, es ist äusserst unangenehm, wenn die Staatsgewalt zu Hause herumschnüffelt!!!!

JasonXtreme

Also nach der aktuellen Rechtslage haben die Dich beschissen ;)

Die können die 131er mitnehmen zur Ansicht, müssen sie Dir aber zurückgeben. Wie das damals was weiß ich jetzt nicht
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

Dr. Phibes (Buurman)

Na ja, ist da auch wieder Auslegungssache. Er hat ja beschlagnahmte Filme gekauft und der andere verkauft. Und sowas ist nach einer Beschlagnahme nicht erlaubt. Man müsste quasi den Kauf seiner DVD notariell beglaubigen lassen, dass man einen Film vor der Beschlagnahme erworben hat.  :mrgreen:
Macht natürlich keiner und es muss einem erst mal beweisen werden, dass man den Film nach der Beschlagnahme erworben hat. Trotzdem finde ich es recht abenteuerlich, wie der Typ an Bens Adresse kam und ihn dann gleich mit verpfiffen hat.

ben_marl

An meine Adresse kamen die Stasis dadurch, dass sie den Filmtypen hochgenommen haben, da er mit den Filmen gehandelt hat. ALLE Kunden des Typen (Adressdatei) bekamen diesen netten Besuch und ein Verfahren an den Hals! Die Beamten liessen mich wissen, das ich deutschlandweit Nr. 132 war... "das geht nach Alphabet - und wir sind erst bei B"! Ist ja nicht so, dass die Herren sonst nichts zu tun hätten, aber... :respekt:

Nerf

Zitat von: Dr. Phibeses muss einem erst mal beweisen werden, dass man den Film nach der Beschlagnahme erworben hat.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Da heißt es dann, beweisen Sie mal, dass Sie den VOR der Beschlagnahme erworben haben. Wie, das können Sie nicht? Gut, dann nehmen wir den mit.
Ist wie bei der Lynchjustiz im Wilden Westen - man muss dem Angeklagten nicht seine Schuld beweisen, sondern der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen. :andy:
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

a-core

Ein Fall aus der Nachbarschaft, der schon ein paar Jahre zurück liegt: Ein Kumpel von mir ist begeisterter Depeche Mode Fan und hatte sich diverse Bootlegs privat bestellt. Eines Tages stand die Staatsmacht mit Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür. Seine Adresse kam auch aus der Datenbank des Verkäufers. Allerdings haben die Cops sämtliche Disketten ( :wall: ) mitgenommen und hatten keinerlei Interesse an seiner CD-Sammlung. Entweder hatte der Verkäufer noch einige andere Dinge am laufen oder die Jungs waren dümmer als die Polizei erlaubt  :schwul: . Zum Glück ist dann auch alles im Sande verlaufen (da auf den Disketten keine Raubkopien waren), und mein Freund durfte sie sich ein paar Monate später wieder auf der Polizeiwache abholen. Aber ins Schwitzen ist er damals ganz schön geraten. Leider weiß ich jetzt nicht mehr, mit welcher Begründung die Bude durchsucht wurde. Seine DM-Bootlegs sind seitdem aber irgendwo ausgelagert.
Maddrax - Die dunkle Zukunft der Erde[/color]

Roughale

Ich sehe das ganze aber doch ein bischen auf der Seite der Panikmache (kein Vorwurf ben_marl!), denn die Sache ist ja so, dass man, wenn man von jemandem in Deutschland per Versand was Indiziertes kauft, der Verkäufer das Gesetz bricht dementsprechend sind die Waren die du erworben hast in irgendeiner Form Beweismaterial. Aber alles andere, wenn es nicht gegen das Gesetz verstösst sie zu besitzen dürfte nicht eingezogen werden und müsste nach dem Verfahren zurückgegeben werden - das Problem hierbei ist grammatisch: Der Konjunktiv ;-) Warum setzt sich da nichtmal ein gewiefter Jurist hin und sorgt für eine überfällige Verfassungsklage, weil hier der persönliche Besitz angegriffen wird. Oder man sorgt dafür, dass das ganze als Zensur oder Handelsbeschränkung angesehen wird, dann ist es auch Verfassungswiedrig...

Egal wie man es dreht und wendet, das gesetz ist Mist und hat mit Jugendschutz nichts zu tun...

:mcclane: §

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Fly Taggart

Das Ganze hat nur einen Haken. Wenn der Händler seinen Sitz in Deutschland hat und demnach nach deutschem Recht verklagt wird, würde der zugrundeliegende Kaufvertrag als nichtig eingestuft werden können, da er ja gegen geltendes Recht vertösst. In diesem Fall kann man dir dann das Eigentum an der Sache wieder aberkennen und die Sachen einkassieren. In solchen Fällen sollte dann am besten ein Rechtsanwalt dazugezogen werden. Wenn die nicht so verdammt teuer wären.

Roughale

Zitat von: Fly TaggartDas Ganze hat nur einen Haken. Wenn der Händler seinen Sitz in Deutschland hat und demnach nach deutschem Recht verklagt wird, würde der zugrundeliegende Kaufvertrag als nichtig eingestuft werden können, da er ja gegen geltendes Recht vertösst. In diesem Fall kann man dir dann das Eigentum an der Sache wieder aberkennen und die Sachen einkassieren. In solchen Fällen sollte dann am besten ein Rechtsanwalt dazugezogen werden. Wenn die nicht so verdammt teuer wären.

Jau das mag ja gut und gerne stimmen, deswegen würd ich nie so blöd sein innerhalb von Deutschland was Indiziertes oder Beschlagnahmtes zu bestellen ;-)

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When there is no more room for talent OK will make another UFC

dekay

Zitat von: Fly TaggartDas Ganze hat nur einen Haken. Wenn der Händler seinen Sitz in Deutschland hat und demnach nach deutschem Recht verklagt wird, würde der zugrundeliegende Kaufvertrag als nichtig eingestuft werden können, da er ja gegen geltendes Recht vertösst. In diesem Fall kann man dir dann das Eigentum an der Sache wieder aberkennen und die Sachen einkassieren. In solchen Fällen sollte dann am besten ein Rechtsanwalt dazugezogen werden. Wenn die nicht so verdammt teuer wären.

Mach das im Ernstfall mal, denn was Du da geschrieben ist, ist reiner Unsinn, sry.
Selbstverständlich bleibt der Kaufvertrag gültig.
Ähnlicher Fall: Der Supermarkt muss um 20.00 Uhr zumachen (Ladenschlussgesetz), verkauft Dir aber trotzdem noch 20.05 Uhr ein Brötchen. Auch da wird nix rückgängig gemacht, das Brötchen kannste ruhig essen. Nur der Supermarkt kriegt ein Problem (jaja, natürlich übertrieben ;) ).

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Jason187

Aber wen doch der Eigenbesitz erlaubt ist warum nehmen
die es dan mit??
Mir ist es egal ob die was verbieten oder nicht.
Den ich lebe nur einmal!!!
Jason 187

Für was machen die das eigendlich.Z.b wen ein 14 jähriger junge von Manhunt hört will er es haben.Und ürgendwie bekommt er es auch!
Ob ebay oder durch Freunde!!!

Jeder der was haben will bekommt es auch!!Dauert halt länger!

Contagion

Zitat von: ben_marlZu dieser Zeit war sogar der Besitz von Kinderpornografie erlaubt!

Zu welcher Zeit soll das denn gewesen sein  :?:

Zähle zwar erst 23 lenzen, aber das ist das erste mal das ich sowas lese (gehört noch nie nicht).

Ist jetzt nur mal interessehalber gefragt, weil ich kann mich eigentlich an keine Zeit erinnern zu der es legal war SO ETWAS zu besitzen Oo.

dekay

Zitat von: Jason187Aber wen doch der Eigenbesitz erlaubt ist warum nehmen
die es dan mit??

Zu Beweiszwecken. Nach Abschluss des Verfahrens (Einstellung/Urteil) kriegst Du's zurück. Jedenfalls hättest Du ein Recht darauf.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

ben_marl

Zitat von: Contagion
Zitat von: ben_marlZu dieser Zeit war sogar der Besitz von Kinderpornografie erlaubt!

Zu welcher Zeit soll das denn gewesen sein  :?:

Zähle zwar erst 23 lenzen, aber das ist das erste mal das ich sowas lese (gehört noch nie nicht).

Ist jetzt nur mal interessehalber gefragt, weil ich kann mich eigentlich an keine Zeit erinnern zu der es legal war SO ETWAS zu besitzen Oo.


Genau weiss ich es auch nicht, da ich mich mit diesem Thema normalerweise nichtbeschäftigte, aber damals wurde diese Gesetzeslücke intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert!  Es war wohl so, dass der Besitz von KP i.d.R. nur mit einer lächerlichen Geldstrafe belegt war, die nur selten auch wirklich eingefordert wurde, sodaß man quasi von folgenlosem Besitz sprechen konnte! Das war mit DIESER Gesetzesänderung dann gottseidank vorbei. (Wobei der Straftatbestand des Besitzes hier auch schon aufgenommen ist. In älteren Gesetzentwürfen taucht das Wort "Besitz" nicht auf, bzw. ist identisch mit der gewalt- und tierp.. Leider finde ich diesen alten G-Text nicht mehr..., war mal innem uralten Medienreport


Aus der Überarbeitung des Gesetzentwurfs § 184 vom 30.12.2003:

_ Abs. 4 sanktioniert die sog. Eigenbesitzverschaffung (z. B. Kauf von Kinderpornos) und
den Besitz kinderpornographischer Schriften und erhöht den Strafrahmen von bisher
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe auf Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder
Geldstrafe.
_ Bei einfacher Pornografie (§ 184 StGB/neu)sowie bei gewalt- oder
tierpornographischen Schriften (§ 184a StGB/neu) bleibt es bei den bisherigen
Regelungen. Besitz und Erwerb von einfacher Pornographie sind weiterhin straffrei.

ben_marl

Zitat von: dekay
Zitat von: Jason187Aber wen doch der Eigenbesitz erlaubt ist warum nehmen
die es dan mit??

Zu Beweiszwecken. Nach Abschluss des Verfahrens (Einstellung/Urteil) kriegst Du's zurück. Jedenfalls hättest Du ein Recht darauf.

dekay

NEIN! Bundesweit eingezogene Titel werden von der Staatsgewalt bundesweit eingezogen. Und da zum Bundesgebiet nunmal auch mein und Dein Wohnzimmerschrank gehört, werden auch diese Träger eingezogen! Ist so!! Bei den beschlagnahmten mag es etwas anderes sein, aber es gibt definitv einen jur. Unterschied zwischen "beschlagnahmt" und "beschlagnahmt und bundesweit eingezogen" bzw. "bundesweit eingezogen"!

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