OFDb

TV-Cut indizierter Filme

Begonnen von medienzensur, 26 November 2004, 23:36:55

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

medienzensur

leider wurde das Thema geschlossen:
:arrow: http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=36541

Wenn es nicht zu viele Umstände macht (wurde ja anscheinend schon häufiger besprochen), würde ich das jetzt gerne klären ;)

@Onkel:
Das sie TV-Cuts noch ab 18 sein mögen prangere ich ja nicht an, sondern dass sie auf "indiziert" gesetzt sind ... ist ein indizierter Film geschnitten, so müsste diese Fassung (um indiziert zu sein) neu von der BPjM geprüft und auf den Index gesetzt werden. Außerdem dürfen indizierte Filme seit dem 1.4.03 (neues JuSchG) nicht mehr im TV laufen - auch nicht mit Ausnahmegenehmigung der FSF ...

Wolfhard-Eitelwolf

Ich dachte es wäre langsam klar geworden, daß das zwar schön und gut ist, aber an der jetzigen Reglung erstmal nichts geändert wird - aus Aufwandgründen. Die Fassungsmaske beschäftigt erstmal für die nächsten Monate

Anderssen

4 Dezember 2005, 17:59:01 #2 Letzte Bearbeitung: 4 Dezember 2005, 18:53:19 von Anderssen
Da der Link oben tot ist, hier also die Frage: Was ist denn der Grund, warum TV-Versionen von indizierten Filmen in der OFDB ebenfalls als "Indiziert" markiert werden sollen, obwohl die TV-Fassung gar nicht indiziert ist?

Nachtrag: (hab ich schon woanders gepostet, aber tue es sicherheitshalber nochmal hier)

Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der seit 2003 gilt, steht ausdrücklich, dass auch ein geschnittener Film - sollte das Original indiziert sein - der BPjM vorgelegt werden muss, bevor er im Fernsehen gesendet wird. Denn nur wenn die BPjM keine Inhaltsgleichheit mehr feststellt, ist die Sendung zulässig.

Wer es mir nicht glaubt, kann es gerne hier nachlesen:

Zitat von: JMStV, § 4(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie (...)

2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit
einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (...)

(3) Nach Aufnahme eines Angebotes in die Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes wirken die Verbote
nach Absatz 1 und 2 auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch
die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
http://www.fsf.de/fsf2/ueber_uns/download.htm

Deswegen kann eine TV-Fassung, die seit April 2003 gesendet wurde, schon grundsätzlich nicht mehr als indiziert gelten; es sei denn, dass dem Sender ein Fehler unterläuft und er aus Versehen gerade eine Version sendet, die von der BPjM ausdrücklich indiziert worden ist.

New York Ripper

Sehr interessantes Thema. Würde mich auch mal interessieren, warum das so gehandhabt wird. Ich wundere mich immer wieder, wenn ich so einen falschen Eintrag sehe.

scat

Das würde damals glaube ich so begründet, dass sich diese Angabe auf den Film an sich bezieht: Er ist in der FSK 18 Fassung indiziert. Deswegen steht auch bei "indiziert" ein "Nein" wenn der Film soweit geschnitten wird, das er ab 16 freigegeben wird.

Anderssen

31 Januar 2006, 15:34:24 #5 Letzte Bearbeitung: 31 Januar 2006, 15:56:46 von Anderssen
Es gibt aber nicht nur "die FSK 18"-Fassung, sondern oftmals mehrere Fassungen ab 18. Von daher ist es irreführend, ein "indiziert" zu setzen, bei einer gekürzten TV-Fassung, die gerade nicht indiziert ist. Man würde aus der Fassungsansicht ja sonst schlussfolgern, dass der Sender eine indizierte Fassung gesendet hat.

New York Ripper

Zitat von: Anderssen am 31 Januar 2006, 15:34:24
Es gibt aber nicht nur "die FSK 18"-Fassung, sondern oftmals mehrere Fassungen ab 18. Von daher ist es irreführend, ein "indiziert" zu setzen, bei einer gekürzten TV-Fassung, die gerade nicht indiziert ist. Man würde aus der Fassungsansicht ja sonst schlussfolgern, dass der Sender eine indizierte Fassung gesendet hat.

Sehe ich genau so. Und sooo ein Riesenaufwand kann das ja nicht sein, dass zu ändern.
Auf wie viele Filme trifft das denn zu? Dürften nicht allzu viele sein. Und da die Einträge in der ofdb ja möglichst korrekt sein sollten, würde ich es schon begrüßen, das mal zu berichtigen.

scat

Wie gesagt, das "Indiziert: Ja" bezieht sich mehr auf den Film selbst, welcher auf dem Index steht. Das Thema wurde abgesehen davon schon seeehr oft behandelt.  :icon_rolleyes:

New York Ripper

Zitat von: scat am  1 Februar 2006, 12:53:45
Wie gesagt, das "Indiziert: Ja" bezieht sich mehr auf den Film selbst, welcher auf dem Index steht. Das Thema wurde abgesehen davon schon seeehr oft behandelt. :icon_rolleyes:

Wenn dann da aber steht: "Fassung indiziert: ja" dann ist das ganz einfach falsch. Und gemäß deiner Aussage müssten dann auch gekürzte FSK 16 Fassungen von indizierten Filmen als indiziert eingetragen werden.
Verstehe sowieso nicht, weshalb das überhaupt so gemacht wurde und man das nicht von Anfang an richtig gemacht hat.


Anderssen

Zitat von: scat am  1 Februar 2006, 12:53:45
Wie gesagt, das "Indiziert: Ja" bezieht sich mehr auf den Film selbst, welcher auf dem Index steht. Das Thema wurde abgesehen davon schon seeehr oft behandelt. :icon_rolleyes:
Und offenbar immer wieder gelöscht. (siehe Thread oben) Es steht auch nirgendwo in den FAQ oder den Regeln zum Verfassen von Fassungseinträgen, wie man das "indiziert" handhaben soll.
Ich kann auch nur -  wie bereits gesagt - feststellen, dass die angesprochene Handhabung irreführend und falsch ist. Das war's, mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Wenn Ihr es aus Aufwandgründen nicht ändern wollt, dann kann ich Euch nicht in diese Entscheidung reinreden, und das Thema ist gegessen. Wundert Euch dann aber nicht über inkonsequente Umsetzung dieser ungeschriebenen Regeln.

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020