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Zwei Fragen

Begonnen von Zeromancer, 15 Februar 2005, 15:42:14

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Zeromancer

Hi,

1.Wenn ein jetzt gestrichener Film ehemals in einer indizierten Fassung(ob cut oder uncut ist egal) im TV lief,bleibt dann der Status "indiziert" bei dem Eintrag oder wird der auf "nicht indiziert" gesetzt und dann nur mit der Info versehen,dass er seit dem x.x.x nicht mehr indiziert ist.

und

2.Nehmen wir als Beispiel Brazil....vor 3 Jahren war er noch FSK 18,jetzt ist er FSK 12.Müssen also alle free-TV-einträge von vor und mehr 3 Jahren auf FSK 12 angepasst werden oder wird lediglich als Info eingetragen,dass er runtergestuft wurde?

Würd mich mal interessieren.

Und wenn eine geschnittene Version indiziert wurde,muss man dann die ungeschnittene auch als "indiziert" eintragen?

JasonXtreme

Zu 2. : Ich würde die alten auf FSK 18 lassen, war ja immerhin so und damals noch nicht runtergestuft ;)
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

dekay

Die Einträge müssen logischerweise so bleiben wie sie sind, denn zum Ausstrahlungsdatum waren die jeweiligen Daten nun mal Tatsache, oder?

Und wegen geschnitten = indiziert => ungeschnitten auch= indiziert: Ist doch nur bei "Inhaltsgleichheit" so. Ist denn eine ungekürzte Fassung mit einer gekürzten stets inhaltsgleich?

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Zeromancer

Nein,aber im Grunde müsste die uncut dann auch indiziert eingetragen werden,denn wenn ne geschnittene Version indiziert wurde,hat doch eben die ungeschnittene auch all die szenen,weswegen die geschnittene indiziert wurde und noch mehr...Ist keine INhaltsgleichheit,aber irgendwie müsste das doch dann automatisch indiziert sein.

scat

Zitat von: ZeromancerHi,
Wenn ein jetzt gestrichener Film ehemals in einer indizierten Fassung(ob cut oder uncut ist egal) im TV lief,bleibt dann der Status "indiziert" bei dem Eintrag

Genau so. Wie dekay sagte: Es gilt hier der damalige Status.

dekay

Zitat von: ZeromancerNein,aber im Grunde müsste die uncut dann auch indiziert eingetragen werden,denn wenn ne geschnittene Version indiziert wurde,hat doch eben die ungeschnittene auch all die szenen,weswegen die geschnittene indiziert wurde und noch mehr...Ist keine INhaltsgleichheit,aber irgendwie müsste das doch dann automatisch indiziert sein.

Naja, ob die Bundeskulturkam..äh...Bundesprüfstelle da viel anders arbeitet als die FSK, da wär' ich mir nicht so sicher. Ich erinnere nur an "Lethal Weapon", der in einer längeren Fassung mit FSK 16 durchkam, obwohl da alle Szenen drin waren, die in der FSK-18-Fassung enthalten waren.
Außerdem muss man das eh von Film zu Film verschieden sehen. Wenn die ungekürzte Fassung gerade mal 8 Sekunden länger ist, dürfte Inhaltsgleichheit wohl gegeben sein. Aber was ist mit 25 Minuten längeren Fassungen, die dem Film evtl. eine ganz neue Note und Aussage geben? Wohl keine Inhaltsgleichheit.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Zeromancer

Naja,dass ein paar Szenen mehr dem Film eine ganz andere Aussage geben,das bezweifle ich mal und selbst wenn,in meinen Augen sind weiterhin alle Fassungen die gleich lang oder länger als die indizierte sind,automatisch indiziert.In der OFDb trage ich dann eben anders ein,aber theoretisch eben ;) Bei Very bad Things kursiert zurzeit ja auch ne FSK 18-Cut-DVD und ne FSk 16-Uncut-DVD,um zu deinem Lethal Weapon-Beispiel zu kommen  w-)

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