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Neuindizierungen+Listenstreichungen März 2005

Begonnen von Zeromancer, 30 März 2005, 23:32:14

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Kingpin

Zitat von: NerfWobei man sich dann aber auch wieder wundern darf, warum Filme wie "Red Dawn" runterkommen und "Navy Seals" die Streichung verweigert wird. Naja...
Nun, für Red Dawn wird ähnliches gelten, wie für Invasion U.S.A. - eher einfältig und märchenhaft. Navy Seals wird dagegen wohl eher wie Delta Force betrachtet: eher realitätsnäher (Terrorismus). Daher vermutlich die unterschiedliche Beurteilung.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Anime-BlackWolf

Zitat von: Thaisong
Öhm, sondern ? Werbeverbot, öffentliches Ausstellungsverbot, quasi ein komplettes Totschweigen des Produktes auf dem freien, öffentlichen Markt, also wenn das keine Zensur ist, was bitte dann ? Das der Film bei den meisten Interessenten schon längst im Regal einstaubt bzw. auf Anfrage noch zu bekommen ist, ist in dem Fall kein Argument, darum geht es nicht, sondern einfach ums Prinzip  :!:

Höh ? Wer den Film HABEN will, der KRIEGT den auch. Wird der Film totgeschwiegen ? Sicher nicht. Ist ja nicht so, dass man den Namen des Films nicht mehr nennen darf, oder ??? Wenn die Händler es nicht gebacken kriegen, Verkaufsstellen für 18er Kram zu machen haben die ein Problem. Aber daran sind die selber schuld.

Zensur wäre §131er (also komplettes Verkaufsverbot) plus Diskussionsverbot über den Film (keine Inhaltsangaben, keine Diskussionen, keine Nennung überhaupt).

Thaisong

ZitatHöh ? Wer den Film HABEN will, der KRIEGT den auch.

Das habe ich auch nie abgestritten, Zensur bleibts IMO aber trotzdem. Selbst §131er bekommt man dank I-Net und Filmbörsen, trotzdem bleibt es Zensur unterster Schublade. Bei §131 sagts ja du selbst auch, dass es Zensur ist, unabhängig davon, ob man den Film nun noch irgendwo bekommen kann oder nicht.

ZitatWird der Film totgeschwiegen ? Sicher nicht. Ist ja nicht so, dass man den Namen des Films nicht mehr nennen darf, oder ???

Kommt drauf an, wen du mit "man" meinst. Wir dürfen natürlich über den Film reden, wäre ja auch noch schöner, aber die Kaufhäuser dürften nicht mal ein Plakat von dem Streifen mehr irgendwo aushängen, ohne Gefahr zu laufen, eins auff'n Deckel zu kriegen und das ist für mich auch schon Zensur.

ZitatWenn die Händler es nicht gebacken kriegen, Verkaufsstellen für 18er Kram zu machen haben die ein Problem. Aber daran sind die selber schuld.

Ja und Nein. Einerseits könnten die natürlich einen separaten 18er Raum einrichten, nur wäre das wahrscheinlich nicht sehr rentabel, wenn man  einen abgeschotteten Bereich machen müsste und obendrein noch jemanden abkommandieren müsste, der sich die Persos unter die Nase halten lässt. Das alles, nur weil der Staat beim Jugendschutz (in anderen Bereichen natürlich leider auch, ich sag nur 5 Mio.) am Rad dreht ? Muss doch nicht sein, woanders klappts doch auch anders.

Keine Zensur wäre IMO, wenn es alle Filme und Games ungekürzt und öffentlich geben würde, wie in jedem anderen freien, demokratischen Land auch. In Österreich z. B. kann ich  AFAIK u. a. den ungekürzten Glockenseilzombie oder den indizierten Punisher problemlos im MM und Saturn im Regal finden, nur in fucking Germany mit seinem maßlos übertriebenen "Jugendschutz" nicht.  :evil:
Golden-Krekel-Award-Winner November 2005 :-)

dekay

Zitat von: Anime-BlackWolf
Zitat von: ThaisongÖhm, sondern ? Werbeverbot, öffentliches Ausstellungsverbot, quasi ein komplettes Totschweigen des Produktes auf dem freien, öffentlichen Markt, also wenn das keine Zensur ist, was bitte dann ? Das der Film bei den meisten Interessenten schon längst im Regal einstaubt bzw. auf Anfrage noch zu bekommen ist, ist in dem Fall kein Argument, darum geht es nicht, sondern einfach ums Prinzip  :!:
Höh ? Wer den Film HABEN will, der KRIEGT den auch. Wird der Film totgeschwiegen ? Sicher nicht. Ist ja nicht so, dass man den Namen des Films nicht mehr nennen darf, oder ??? Wenn die Händler es nicht gebacken kriegen, Verkaufsstellen für 18er Kram zu machen haben die ein Problem. Aber daran sind die selber schuld.
Zensur wäre §131er (also komplettes Verkaufsverbot) plus Diskussionsverbot über den Film (keine Inhaltsangaben, keine Diskussionen, keine Nennung überhaupt).

Das Perfide ist ja, dass nach gängiger rechtlicher Ansicht weder Indizierung noch §131-Vorgehen im rechtlichen Sinne Zensur sind. Denn vom Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz soll nur die Vorzensur erfasst sein. In diesem Sinne wäre Zensur im Filmbereich nur dann rechtlich Zensur, wenn zum Beispiel die Verleihfirmen jeden Film vor Auslieferung der DVDs an die Händler dem Staat vorlegen müssten, der dann enscheiden würde, ob die DVD auf den Markt darf oder nicht.
Natürlich läuft rein praktisch auch die Handhabe nach § 131 auf dasselbe Ergebnis hinaus, aber die ganz herrschende Meinung der Juristen sagt: IST KEINE ZENSUR! Und Indizierungen, die am Ende ja nur den Erwerb erschweren, nicht verbieten, sowieso nicht.

dekay
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