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An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!

Begonnen von S.w.a.p, 19 April 2005, 23:32:41

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S.w.a.p

Hallo. Ich werde aus all den Paragraphen nicht recht schlau. Vielleicht könnt ihr mir helfen oder habt Erfahrung.

Es geht um folgenden Fall, das Auto ist auf meinen Dad zugelassen:

-> Am 15.12.04 parkte ich im Halteverbot.

-> Am 27.12.04 wurde ein Bußgeldbescheid schriftlich VERFASST.

Ich habe daraufhin nicht reagiert.

-> Am 30.03.05 kam dann ein zweites Schreiben mit dem Hinweiß dass das Bußgeldverfahren nun eingestellt wurde, da der Täter vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht gefasst werden konnte. Somit wird jetzt der Halter (mein Dad) zur Kasse gebeten.


>>> Ist das nicht um 3 Tage (27.12.04 - 30.03.05) verjährt???

Bitte um Hilfe

Hackfresse

Dumm nur, dass es 6 Monate sind.... :D
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

S.w.a.p


ElMariachi

Na es fehlen noch 2 Monate! Es wäre erst nach 6 Monaten verjährt!

cya!

El
Es ist leichter eine Pistole zu beherrschen als meine Gitarre...leichter zu zerstören als zu erschaffen. (A. Banderas in Desperado)
Give the guy a gun and he is superman, give him two and he is god! (Hard Boiled)

Hackfresse

Das haben die Penn0rz mal von 3 auf 6 MOnate erhöht !

:mcclane:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Kingpin

War das nicht so, daß es 3 Monate sind, wenn der Bußgeldbescheid nicht erlassen wurde, und bei Erlaß eines Bußgeldbescheides dann 6 Monate? :???:
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

S.w.a.p

Aha also seh ich das richtig:

Verfolgungsverjährung = 3 Monate (Täter)
Bußgeldverjährung = 6 Monate (Halter)          ??

Jedenfalls liegen zw. 1. und 2. Schreiben über 3 Monate
Wenn das 6 Monate sind, dann beginnt die verjährung mit der Unterbrechung vom 30.03 erneut zu laufen , das ist sicher

Sorry wenn ich so genau frage

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