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Freitag 13. Teil 8 beschlagnahmt???

Begonnen von JasonXtreme, 27 April 2005, 15:15:07

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Dr. Phibes (Buurman)

Ganz einfach. Wenn du einen Film wahllos auf den Markt schmeißt und der wird beschlagnahmt, bist du dran, siehe Astro-Chef Krekel, der die ganzen 131er auf den Markt geworfen hat und dann angeklagt wurde.
Mit den SPIO-Siegeln etc. zeigst du deinen guten Willen. Der Film wurde von Juristen geprüft, dass er nicht gegen §131 verstößt. Wird der Film dennoch beschlagnahmt, kann man dir zumindest keine Fahrlässigkeit unterstellen, da du ja drauf geachtet hast, dass der Film eigentlich nicht gegen §131 verstößt.

Zeromancer

Es ist aber komisch,dass einige 131er eine Spio/JK haben/hatten.

Gehen die Ansichten der JK-Juristenkomission und der Amtsgerichte soweit auseinander,dass sie wirklich den Film so heftig aufnehmen und begründen können,wieso sie den Film in komplett Deutschland vom Markt nehmen?

Dr. Phibes (Buurman)

Dass jeder Jurist seine eigene Meinung über Gesetze hat, sollte doch klar sein. So fasst auch jeder Richter/Staatsanwalt einen Film auf und wenn Richter A meint, der wird abgeschossen, dann passiert das auch. Egal ob Jurist B sagt, der Film verstößt nicht gegen §131.

dekay

1. "2 Juristen, 3 Meinungen."

2. Wenn die Filmwirtschaft solche Gutachten in Auftrag gibt, nehmen die doch keine Juristen, die sich bis dahin als überzeugte "Zensur"-Befürworter hervorgetan haben. Die wollen doch Kohle verdienen.
Bei unseren geliebten Amtsgerichten sitzen dagegen welche, die sich nicht für diesen Job spezialisiert haben, sondern da ihre Zeit absitzen. Und wer will sich schon gegen den "Jugendschutz"-Mainstream sperren und mal eigene Gedanken in einem ablehnenden Beschlagnahmebeschluss entwickeln? Nehmen wir lieber den alten Beschluss und tauschen nur den Titel aus. Und Wochenende!

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Aero

Ich denke das hängt auch mit den unterschiedlichen Generationen zusammen. Ein 60 jähriger, politisch korrekter und ausschließlich öffentlich Rechtliches Fernsehen schauender Richter wird sich doch mit Sicherheit nicht die Mühe machen, sich mit einem in seinen Augen indiskutablen Thema auseinander zu setzen. Da wird auf altbewährtes gesetzt.

Belehrt mich eines besseren ,sollte ich falsch liegen, aber ich glaube das in der Juristenkommission einfach eine andere Generation sitzt, die noch nicht auf die Pensionierung hinarbeitet.
Es ist einfach schade, daß ein AG solche Entscheidungen für die gesamte Bundesrepublik treffen kann, ohne das dies evtl. noch einmal von einer höheren Instanz geprüft wird.

Aero
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Chef

Huhu!

@Aero

Das kann noch von einer höheren Instanz abgelehnt werden! Im Fall "Todesfalle Manhatten" kann meines Wissens nach Paramount Einspruch einlegen und wenn er durchgeht muß sich das Landgericht damit beschäftigen! Danach gehts aber glaub ich nicht weiter!

@ALL

Das rumhacken auf FSK, BPjM oder irgendwelchen anderen Institutionen ist sinnlos und sollte auch niemand tun! Ich findet das gerade heute Jugendschutz sehr wichtig ist! Trotzdem ist hier alles viel zu übertrieben!

"Gestern Blood Feast, heute Todesfalle Manhatten und morgen vielleicht Predator 2!"

P.S. Übermorgen dann Winnetou 3.Teil, weil den freien Bürgern der Tod des sympathischen Apachenhäuptlings nicht zugemutet werde kann und darf! :mrgreen:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Aero

Zitat
Das kann noch von einer höheren Instanz abgelehnt werden! Im Fall "Todesfalle Manhatten" kann meines Wissens nach Paramount Einspruch einlegen und wenn er durchgeht muß sich das Landgericht damit beschäftigen! Danach gehts aber glaub ich nicht weiter!

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Paramount hat meines Wissens nach bereits angekündigt, nicht dagegen vorgehen zu wollen. Nun frag ich mich natürlich: Wie sollen wir Filmfans etwas gegen Zensur in Deutschland unetrnehmen, wenn selbst die großen Label den Schwanz einziehen. Gerade die müssten doch ein besonderes Interesse daran haben. Schließlich verdienen die ihr Geld damit. Und ein Label wie Paramount sollte doch die nötigen Finanziellen Mittel besitzen, um in die nächste Instanz zu gehen.
Somit ist für den kleinen Amtsrichter ja wohl auch klar, wie er in solchen Fällen vorgeht. Schließlich ist der Angeklagte mit dem Urteil einverstanden.
Warum sollte er beim nächsten Mal zu einem anderen Urteil kommen.
Ich finde jedes Label, was auch nur annähernd die Mittel hat, sollte durch alle Instanzen gehen. Schon allein um Zeichen zu setzen.

Aero
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

derdon

Die Frage ist: Was sollte Paramount für ein Interesse haben gegen die Beschlagnahmung vorzugehen?
Der Kostenfaktor wäre mit Sicherheit höher als der Umsatz, den man dann mit der DVD machen würde.
Die Verkaufszahlen waren bisher auf grund der Indizierung eh nicht berauschend.
Von daher würde sich das für die Firma nicht lohnen, zumal es den im europäischen Ausland mit dt Tonspur gibt und ziemlich jeder, der den Film haben will den auch hat.

Carnage

Ganz genau. Zudem gehört Paramount zu jenen Labeln, die auf ihr "Sauber-Image" bedacht sind. Und da die Freitag der 13. - Teile sowieso verhasst sind und schon häufig Probleme bereitet haben, wird Paramount einen Teufel tun, um gegen die Beschlagnahmung eines ihrer ungeliebten Stiefkinder vorzugehen.

Sicher wäre das ein tolles Zeichen, aber wirtschaftliche Aspekte gehen halt vor, das ist traurig - aber wahr.

MfG
Carnage

Chef

Gruß!

Ihr habt natürlich völlig recht! Wen interessiert schon so eine Wurst-DVD! Den Geschäftsführer von Paramount mit Sicherheit nicht! Aber durch diese Einstellung wird sich leider nie etwas ändern!!! :roll:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Nerf

Zitat von: CarnageSicher wäre das ein tolles Zeichen, aber wirtschaftliche Aspekte gehen halt vor, das ist traurig - aber wahr.

Weniger traurig als verständlich.
Auch bei Paramount sitzen keine Philanthropen in den Chefsesseln, die hohe Kosten in Kauf nehmen, nur damit eine zahlenmäßig unbedeutende Klientel in den Genuss irgendwelcher Slasherfilmchen kommt. Wenn es sich wirtschaftlich nicht rechnet, wird es halt nicht gemacht, so sind die Gesetze der freien Marktwirtschaft. Würde ich wohl genau so machen.
Und es dürfte sich herumgesprochen haben, dass man bei den Sturköpfen der deutschen Staatsanwaltschaft auf Granit beißt, wenn es um Aufhebung einer Beschlagnahme geht.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Anime-BlackWolf

Zitat von: derdonDie Frage ist: Was sollte Paramount für ein Interesse haben gegen die Beschlagnahmung vorzugehen?
Der Kostenfaktor wäre mit Sicherheit höher als der Umsatz, den man dann mit der DVD machen würde.
Die Verkaufszahlen waren bisher auf grund der Indizierung eh nicht berauschend.
Von daher würde sich das für die Firma nicht lohnen, zumal es den im europäischen Ausland mit dt Tonspur gibt und ziemlich jeder, der den Film haben will den auch hat.

Eben. Das wurde auch von Paramount so bestätigt. Der Titel ist in Deutschland dank Indizierung wohl eh relativ schlecht zu vermarkten, schon ewig auf dem Markt und noch mit deutschem Ton über das deutschsprachige Ausland zu bekommen.

Das man DA nicht klagt ist verständlich, das ist ein verdammt teurer Spass. Und gerade der §131er ist ein Thema, wo man mit einer verdammt guten Argumentation auch bei neutralen Richtern verdammt viel erreichen kann. Und es ist GANZ einfach, das Ding argumentativ als gewaltverherrlichenden Müll dastehen zu lassen, da muss man nicht mal so tief in der Materie drin sein.

Prozess lohnt hier nicht, da muss schon was aktuelles, sauteures und nicht so offensichtlich strafrechtlich-relevantes her, als ausgerechnet die "Freitag-Reihe".

Hackfresse

Mir geht da grad was durchn Kopf...
Es muss ja jede Fassung einzeln kassiert werden, richtig?
Also gelten die ausländischen Fassungen weiterhin "nur" als indiziert, oder?
(Halt solange bis die halt auch kassiert werden)
Oder lieg' ich da komplett falsch?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

AndreMASTER

Zitat von: HackfresseMir geht da grad was durchn Kopf...
Es muss ja jede Fassung einzeln kassiert werden, richtig?
Also gelten die ausländischen Fassungen weiterhin "nur" als indiziert, oder?
(Halt solange bis die halt auch kassiert werden)
Oder lieg' ich da komplett falsch?

Da wäre ich mir nicht so sicher, schließlich sind die DVDs in ganz Europa ja identisch. Nur die Covers sind verschieden.
CU, AndreMASTER
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"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

Snake Plissken

Interessanter Punkt. Nur weil Europaweit die DVDs identisch sind, dürfen nicht automatisch alle beschlahnahmt sein. Das wäre ja noch schöner.

Snake

Anime-BlackWolf

Zitat von: HackfresseMir geht da grad was durchn Kopf...
Es muss ja jede Fassung einzeln kassiert werden, richtig?
Also gelten die ausländischen Fassungen weiterhin "nur" als indiziert, oder?
(Halt solange bis die halt auch kassiert werden)
Oder lieg' ich da komplett falsch?

Jepp. Das werden die Amtsgerichte schon allein auch aus Gewohnheit von früher so betrachten, bis die dahinter steigen. Und selbst dann müssen die vermutlich einen entsprechenden Passus im §131 hinterlegen.

An sich ist jede DVD mit abweichenden Cover eine andere.

mullen

Ich bin der Meinung, das Paramount das eh nicht mehr so bekümmert mit der Beschlagnahmung von Freitag der 13 - Todesfalle Manhattan, da jeder der den Film will, bereits hat und wer ihn noch will kann ihn sich auch übers Ausland beziehen.

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