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Indizierungsfrage / Frage zum eintrag in ofdb

Begonnen von tagchen, 3 Mai 2005, 16:42:14

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tagchen

Hallo,

mir ist folgendes aufgefallen:

Es gibt Filme die im Dialog Cut sind und auf dem Index stehen. Wenn danach Versionen erscheinen die genauso alle Gewaltszenen enthalten aber die früher gekürzten Dialogszenen auch - sind die dann auch auf dem Index oder nicht? Wie weit geht "Inhaltsgleichheit" hier?

Und in der ofdb wird das mal so und mal so eingetragen.....

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Hi !

Filme, die auf den Index kommen, beinhalten ja immer bestimmte Szenen, die dafür verantwortlich sind. Z.B. wird da jemand in Großaufnahme "klein"gehackt. Wenn nun also eine längere Fassung rauskommt, in der die beanstandeten Szenen enthalten sind, dann ist diese neue Fassung ebenfalls indiziert.

Natürlich kann es sein, dass Filme auch vom Index herunterkommen und dann neu geprüft werden können und es so passieren kann, dass längere Fassungen nicht indiziert sind. Ebenso wie dann auch die kürzere. Ich hoffe, das versteht noch jemand außer mir. ;)

Gruß

n0NAMe
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tagchen

Die Frage ist nur: wieso wird es bei ofdb mal so und mal so gehandhabt?

Und was ist jetzt angebracht zum Eintragen? Ich habe ein konkretes Beispiel:

Der Film Dark Angel mit Dolph Lundgren war auf Video früher um gerede Cut - wurde Indiziert und das Video steht auf Index bei ofdb.

Bei einer späteren Fernsehenausstrahulng bei SF 1 lief der Film Uncut - sprich alle Gewalt und das fehlende Gerede waren drin. Als ich drauf hinwies das man die auf Index setzten kann wurde geschrieben die sein zu Recht auf nicht Index weil ja jetzt das gerede drin ist und es keine Inhaltsgleichheit da gibt. Kurioserweise ist die MGM DVD die es gibt ebenso..die hat auch alle Gewalt und alles Gerde - sprich dasselbe wie die TV SF 1 Version.... die steht aber auf Indiziert......

Wolfhard-Eitelwolf

Liegt wohl daran, daß es eine ausländische Fassung ist. Die sollten doch schon explizit indiziert sein, was selten vorkommt.

tagchen

@Onkel


"Liegt wohl daran, daß es eine ausländische Fassung ist. Die sollten doch schon explizit indiziert sein, was selten vorkommt."


Öhm...nichts für ungut Onkel ABER:

Als ich damals schrieb das man die Dark Angel SF 1 Fernsehversion (die alle Gewalt + Gerede enthällt) auf Index setzen sollte - da warst du selbst es (wenn ich mich recht erinner) der geschrieben hat die sei zurecht auf nicht Indiziert da sie wegen dem mehr gerede ja nicht Inhaltsgleich sei...aber das ist die MGM DVD auch ..die hat wohl genau denn gleichen Inhalt.....(Uncut)

Was denn nun????

Die SF 1 TV ausstrahlung ist nicht Index weil sie mehr gerde hat aber die MGM DVD ist indiziert obwohl sie genau dasselbe bietet? Verstehe ich nicht...ist wirklich ausschlaggebend das die im Schweizer TV lief??

Wolfhard-Eitelwolf

Uff daran kann ich mich nun wirklich nicht erinnern. Im Grunde kann man beide Argumente geltend machen, so wie die ganze Indizierungspraxis doch sowieso recht konfus ist.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Hi !

Gut, bei deinem Fall kann ich mir persönlich beides vorstellen. Warum ? Ganz einfach.
Ist indiziert, weil der Film die beanstandeten Gewaltszenen drin hat
Ist nicht indiziert, weil Indizierungen ja eh nur in Deutschland Gültigkeit haben und SF1 ja das schweizer Fernsehen ist und die sich nicht an die dt. (Schwachsinns)Gesetze halten müssen.

Wie das nun von den OFDb Chefs gemacht wird ... keine Ahnung

Gruß

n0NAMe
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tagchen

Und was ist jetzt der feste Richtwert bei ofdb? (Sorry das andere Beispiel das ich dazu hatte fällt mir grade nicht ein :-( - muss bei Dark Angel bleiben)

Dark Angel Video:
Gewalt Uncut im Gerede Cut steht auf Index

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=197&vid=432


Der Bootleg ist (nach meiner Meinung) genau das Video hat aber das Gerede eingefügt und steht auch auf Index:

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=197&vid=65346


Die offizielle MGM DVD hat alle Gewalt+Gerde und ist auch Index:

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=197&vid=118812

Die SF 1 TV Fassung hat wie der Bootleg und das Video auch dasselbe 1.66 Master nur das hier das Gerede in Deutsch dabei ist - uncut in Gewalt+gerede wie die dvds:

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=197&vid=30401

Die steht aber nicht auf Index...weil das Gerde es dazu macht das es nicht inhaltsgleich ist...? Dabei ist das Gerde bei denn dvds auch dabei...

Was stimmt laut Gesetz? Macht es einen Unterschied weil es im Schweizer TV kam? Blicke da nicht durch sorry...

Bad Moon

Hi,
die Fassung ist zwar mit der indizierten identisch (weil inhaltsgleich) kann aber selbst nicht indiziert sein (weil ausländische TV-Fassung). Wäre das eine schweizer Video/DVD-Veröffentlichung müsste sie auch auf indiziert stehen. Die US-Kinofassung von Blade stand auch mal auf indiziert (weil inhaltsgleich) das wurde aber wieder geändert (weil Blödsinn  :wink: ).

MfG Bad Moon
Zwischen Lust und Tod gibt es etwas Grauenvolles

tagchen

Also inhaltsgleiche ausländische Fassungen auf Datenträgern sind indiziert. TV oder Kinoausstrahlungen nicht? Verstehe ich das richtig? Ist das eine Meinung oder durch die Gesetzgebung so definiert?

Bad Moon

Hi,
Zitat von: tagchenAlso inhaltsgleiche ausländische Fassungen auf Datenträgern sind indiziert. TV oder Kinoausstrahlungen nicht? Verstehe ich das richtig? Ist das eine Meinung oder durch die Gesetzgebung so definiert?
die Indizierung von ausländischen Kino- und TV-Fassungen ist nicht möglich. Wenn eine Version eines Filmes indiziert ist wirkt sich das nur auf Deutschland aus. Auch die Indizierung eines Films auf Datenträgern hat im ausländischen Ursprungsland keine Bedeutung. Zeigt also das schweizer TV eine inhaltsgleiche Version eines in Deutschland indizierten Films ist diese Fassung nicht indiziert, weil sie nur für die Schweiz gilt. Die Indizierung der US-Kinofassung von Blade hätte rechtlich die Folge gehabt, das deutsche Kinos die Fassung nicht mehr hätten bewerben dürfen (Du siehst das Paradoxon? In dem Moment wo der Film außerhalb der USA läuft ist es keine US-Fassung mehr). Übrigens sind auch deutsche Kinofassungen von indizierten Filmen, (wenn sie FSK-geprüft sind) auch bei Inhaltsgleichheit, nicht mitindiziert.

MfG Bad Moon
Zwischen Lust und Tod gibt es etwas Grauenvolles

tagchen


predator

Zitat von: Bad Moon
Wäre das eine schweizer Video/DVD-Veröffentlichung müsste sie auch auf indiziert stehen.

Soll man ungekürzte ausländische DVDs von indizierten Filmen jetzt auf indiziert setzen oder nicht? Bad Moon sagt ja, wobei die Argumente dafür und dagegen einleuchtend klingen (inhaltsgleiche Fassung / das mit den Indizierungen ist ja nur für Deutschland gültig). In der OFDB stehen solche Fassung meist auf nicht indiziert, siehe z.B. sämtliche ausländischen DVDs von dem genannten "Dark Angel". :icon_confused:

Dr. Kosh

Zitat von: predator am  6 September 2005, 15:05:42
Soll man ungekürzte ausländische DVDs von indizierten Filmen jetzt auf indiziert setzen oder nicht? Bad Moon sagt ja, wobei die Argumente dafür und dagegen einleuchtend klingen (inhaltsgleiche Fassung / das mit den Indizierungen ist ja nur für Deutschland gültig). In der OFDB stehen solche Fassung meist auf nicht indiziert, siehe z.B. sämtliche ausländischen DVDs von dem genannten "Dark Angel". :icon_confused:

Ausländische Fassungen sollten grundsätzlich nie auf "indiziert" gesetzt werden - mit einer Ausnahme: wenn sie explizit indiziert sind.

Auch wenn es relativ selten ist, so kommt es durchaus vor, daß z.B. eine US-DVD explizit indiziert wird. Diese sollten dann auch entsprechend gekennzeichnet werden. "Normale" inhaltsgleiche Auslands-Fassungen sollten nicht als indiziert geführt werden. Daß die Vertriebs-Beschränkungen dann aber natürlich dennoch gelten, ist klar.

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

tagchen

Zitat von: Dr. Kosh am  6 September 2005, 18:05:08
Ausländische Fassungen sollten grundsätzlich nie auf "indiziert" gesetzt werden - mit einer Ausnahme: wenn sie explizit indiziert sind.

Auch wenn es relativ selten ist, so kommt es durchaus vor, daß z.B. eine US-DVD explizit indiziert wird. Diese sollten dann auch entsprechend gekennzeichnet werden. "Normale" inhaltsgleiche Auslands-Fassungen sollten nicht als indiziert geführt werden. Daß die Vertriebs-Beschränkungen dann aber natürlich dennoch gelten, ist klar.

Gruß
Dr. Kosh


Sorry - klingt nicht gerade einleuchtend... :-(

Wenn zB bei MGM dieselbe DVD statt eines dt. beschrifteten Covers eine englisch beschriftete Hülle hat - aber die DVD 1:1 identisch ist - dann ist es nicht mehr indiziert? Und trotzdem "Daß die Vertriebs-Beschränkungen dann aber natürlich dennoch gelten, ist klar" Soso...im Vertrieb beschränkt wie indiziert aber selbst nicht indiziert...AHA!
Sorry,aber klingt für mich wie UNFUG!

Dr. Kosh

Zitat von: tagchen am  8 September 2005, 02:50:23
Sorry - klingt nicht gerade einleuchtend... :-(

Doch, Du siehst es nur ein wenig falsch! :icon_rolleyes:

Also: Es wird grundsätzlich eine bestimmte Veröffentlichung explizit indiziert. (Weitgehend) inhaltsgleiche Veröffentlichungen sind dann automatisch als indiziert zu behandeln (sie sind aber sozusagen nur indirekt indiziert). Wird jetzt eine Schnittfassung von Film X als Video von Label Y indiziert, ist die DVD von Label Z, die dieselbe Schnittfassung enthält, automatisch auch als indiziert zu behandeln. Dieser Umstand wird in der OFDb dann dadurch gekennzeichnet, daß man diese deutschen Veröffentlichungen auch als "indiziert" kennzeichnet.

Ausländische Fassungen können ebenfalls indiziert werden - dies ist aber vergleichsweise selten der Fall. Da die mit einer Indizierung einhergehenden Beschränkungen bei ausländischen Fassungen aber an sich ziemlich witzlos sind, macht es auch wenig Sinn, eine französische TV-Ausstrahlung als indiziert zu kennzeichnen (nur weil dieselbe Fassung in Deutschland indiziert ist). Dies könnte einen falschen Eindruck für den User vermitteln.

Sinnvoller ist es bei ausländischen Fassungen daher, diese nur dann als "indiziert" zu kennzeichnen, wenn sie es wirklich (explizit) sind.

Gruß
Dr. Kosh
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