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Beschlagnahme verjährt??

Begonnen von Crazy Frog, 6 Juni 2005, 08:46:37

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Crazy Frog

Bei www.bpjm.com steht jetzt plötzlich hinter den alten Beschlagnahmungen der Vermerk "verjährt". Heisst das, die Fassung ist nicht mehr beschlagnahmt?

Df3nZ187

Ja, es muss dann wohl ein neuer Beschluss getroffen werden.

Hier mal Auszug aus einem Brief:

Zitat...bei dem von Ihnen erwähnten Film "Blutgericht in Texas" handelt es sich wohl um einen Alternativtitel des indizierten und seinerzeit beschlagnahmten Films "Ketten-Sägen-Massaker". Die Beschlagnahme dieser Filme liegt zum Teil 10 Jahre zurück und unterliegt damit der Verjährung. Ob aufgrund des Inhaltes neue Beschlagnahmebeschlüsse ergehen, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ich möchte Sie insoweit darauf verweisen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden...

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Corinna Bochmann

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
www.anime-ronin.de

...in aufwendigen Studien sind wir zu folgendem, sensationellen Ergebnis gekommen:

Nerf

Das ist ja das allerneuste. Vor allem nach 10 Jahren? Indizierungen sind satte 25 Jahre gültig... Was geht? :shock:
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

42

Das hieße dann doch, dass alles aus den 70ern 80ern und frühen 90ern wieder frei erhältlich wäre.

Die Gerichte müssten dann ja jede einzelne Fassung wieder neu verbieten.

Crazy Frog

In Videotheken wird man diese alten VHS Fassungen sicher nicht mehr bekommen, dann schon eher inhaltsgleiche DVDs, aber das gabs ja auch schon vorher.

AndreMASTER

Eben, es darf nicht vergessen werden, dass die Filme an sich gegen §131 verstoßen. TdT ist zum Beispiel immer noch beschlagnahmt, jedoch in neueren Fassungen.

Aber endlich sind diese ganzen türkischen Filme raus. Die hatten da echt gar nichts verloren ;)

Wie sieht es eigentlich mit TCM aus. Gibt es von dem irgendwelche (noch) beschlagnahmten Versionen? Könnte man quasi ja nochmal ungeschnitten neu auflegen :dodo:
CU, AndreMASTER
________________________________________

"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

Kerry

Also ich wage es mal anzuzweifeln dass Beschlagnahmungen "verjähren". Wäre mir das Allerneuste und habe ich auch noch nie davon gehört. Beschlagnahmungen sind immerhin rechtskräftige Gerichtsurteile, und diese haben keine Verjährungsfrist.

CYRUZ (der VIRUZ)

Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Crazy Frog

Zitat von: AndreMASTEREben, es darf nicht vergessen werden, dass die Filme an sich gegen §131 verstoßen. TdT ist zum Beispiel immer noch beschlagnahmt, jedoch in neueren Fassungen.

Aber endlich sind diese ganzen türkischen Filme raus. Die hatten da echt gar nichts verloren ;)

Wie sieht es eigentlich mit TCM aus. Gibt es von dem irgendwelche (noch) beschlagnahmten Versionen? Könnte man quasi ja nochmal ungeschnitten neu auflegen :dodo:

Wie sieht es denn mit Filmen aus, die damals als VHS nie beschlagnahmt wurde, jetzt aber als DVD beschlagnahmt sind wie zb. "Die Rückkehr der Zombies" oder mit Filmen, die in irgenteiner ausländischen uncut Fassung beschlagnahmt sind, obwohl die deutsche Fassung auch uncut ist, wie zb. das Remake von Romero´s "Night of the living Dead"? Zählen die nicht beschlagnahmten Fassungen quasi auch unter dem Paragraphen?

Crazy Frog

Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:

CinemaniaX

Zitat von: KerryAlso ich wage es mal anzuzweifeln dass Beschlagnahmungen "verjähren". Wäre mir das Allerneuste und habe ich auch noch nie davon gehört. Beschlagnahmungen sind immerhin rechtskräftige Gerichtsurteile, und diese haben keine Verjährungsfrist.

Dann nehme ich mal an, dass Du über Strafvollstreckungsverjährung noch nie gehört hast...

CYRUZ (der VIRUZ)

Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Leider sieht das der Jugendschutz anders... :o

Crazy Frog

Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Leider sieht das der Jugendschutz anders... :o

Naja, für Kinder ist das wohl nicht gerade ´ne Platte zum mitsingen, aber so auf ner Party nach Mitternacht kommt die ganz gut, besonders die Stücke "Mädchen" und "Alkohol". :respekt:

CYRUZ (der VIRUZ)

Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)
Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: CYRUZ (der VIRUZ)Bei ``der nette Mann´´ von den Böhsen Onkelz steht auch was von verjährt... :?

Die Platte ist geil

"Kleine Kinder hab ich gern
zerstückelt und in Scheiben...."*sing* :dodo:
Leider sieht das der Jugendschutz anders... :o

Naja, für Kinder ist das wohl nicht gerade ´ne Platte zum mitsingen, aber so auf ner Party nach Mitternacht kommt die ganz gut, besonders die Stücke "Mädchen" und "Alkohol". :respekt:
Da ist die echt der Bringer! :o



Aber lieber Back to Topic! :wink:

Zeromancer

Verglichen mit richtigen Saufliedern der Onkelz wie "Auf gute Freunde" oder "Wieder mal 'nen Tag verschenkt",ist doch alles von die "Der nette Mann"-Platte übelster Mist,die Onkelz haben selbst gesagt,dass sie die Platte bereuen und sie damals dumm waren,musikalisch gesehen ist das eh der Untergrund überhaupt,allein die Stimmlage.

Zum eigentlichen Thema:

Heisst Verjährung jetzt,dass die Beschlagnahmen die vor 10 Jahren oder mehr als 10 Jahren erfolgten neu geprüft werden oder dass sie erstmal gestrichen werden,es sei denn ein Gericht prüft einige davon neu also kann man das als quasi-Listenstreichungen ansehen?

Naja mittlerweile sind auch ein Haufen DVDs beschlagnahmt von alten 131ern wie Oxen Split Torturing,Tenebrae und Co,sodass die meisten Filme Quasi-131er bleiben,obwohl das sich ja nur auf einzelne Fassungen bezieht.

Und die alten VHS-Fassungen kriegt man eh nirgends mehr neu zu kaufen,weil sie nicht mehr hergestellt werden. ;)

Dass aber Beschlagnahmen nach 10 Jahren gestrichen werden,wusste ich bisher nicht.

[edit]: Und wie sieht es mit Einziehungen aus?

rachi

na super dann ist Blood Feast ja zu seinem 50sten geburtstag wieder frei erhältlich  :algo:
wäre wirklich ne feine Sache, wenn einige Titel nun keine 131er mehr wären, allerdings mach ich mir da keine Hoffnungen, dass nicht irgendwelche DVDs der Filme wieder auf die Liste wandern!

Das einzig wirklich gute hat AndreMASTER ja schon geschrieben: Die ganzen Türkploation Filme dürften dann ja nicht mehr auf der Liste stehen. Dann wird  jedem Kompletisten ein Stein vom Herzen fallen.

Crazy Frog

Zitat von: ZeromancerVerglichen mit richtigen Saufliedern der Onkelz wie "Auf gute Freunde" oder "Wieder mal 'nen Tag verschenkt",ist doch alles von die "Der nette Mann"-Platte übelster Mist,die Onkelz haben selbst gesagt,dass sie die Platte bereuen und sie damals dumm waren,musikalisch gesehen ist das eh der Untergrund überhaupt,allein die Stimmlage.

Zum eigentlichen Thema:

Heisst Verjährung jetzt,dass die Beschlagnahmen die vor 10 Jahren oder mehr als 10 Jahren erfolgten neu geprüft werden oder dass sie erstmal gestrichen werden,es sei denn ein Gericht prüft einige davon neu also kann man das als quasi-Listenstreichungen ansehen?

Naja mittlerweile sind auch ein Haufen DVDs beschlagnahmt von alten 131ern wie Oxen Split Torturing,Tenebrae und Co,sodass die meisten Filme Quasi-131er bleiben,obwohl das sich ja nur auf einzelne Fassungen bezieht.

Und die alten VHS-Fassungen kriegt man eh nirgends mehr neu zu kaufen,weil sie nicht mehr hergestellt werden. ;)

Dass aber Beschlagnahmen nach 10 Jahren gestrichen werden,wusste ich bisher nicht.

[edit]: Und wie sieht es mit Einziehungen aus?

Die Onkelz waren zu der Zeit ´ne Punkband und Punkbands aus Kindertagen brauchten nur 3 Gitarrengriffe zu können. Was erwartest Du. Klar ist das Underground, aber jeder fängt klein oder beschissen an. Auf Partys kommt die Platte aber gut.

Zeromancer

Nochmal zu meiner Frage:

Beschlagnahme verjährt bedeutet also ,dass die Beschlagnahme schon jetzt ungültig ist und der Film kein 131er mehr ist,wenn keine anderen Fassungen mehr auf der Liste sind !?

Und seit wann gilt das genau? das kommt ziemlich plötzlich,obwohl viele Beschlagnahmen schon vor mehr als 10 Jahren erfolgten,darüber scheint ja keiner davor gewusst zu haben.

CinemaniaX

Zitat von: ZeromancerUnd seit wann gilt das genau?

Seit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes am 01.04.2003.

10 Jahre Verjährungsfrist gilt eigentlich für Einziehungsbeschlüsse, nicht für Beschlagnahmebeschlüsse.

Unterliegen Beschlagnahmebeschlüsse auch einer Verjährung, sollte eigentlich eine andere Frist gelten (und zwar 3 Jahre).

Warum Fr. Bochmann (indirekt) geschrieben hat, dass die Verjährungsfrist bei Beschlagnahmebeschlüssen 10 Jahre betragen sollte, ist mir nicht ganz klar.

Entweder ist es so, dass die Verjährungsfrist auch 10 Jahre ist. Oder sie meinte eigentlich Einziehungsbeschluss, was bei dem Film TCM auch der Fall ist.

Chef

Mahlzeit!

Da ich das BPjM als Abo beziehe melde ich mich mal zu Wort!

Im BPjM Aktuell 3/2004 war ein schöner Artikel über "Die Verjährung von allgemeinen Beschlagnahme- und Einziehungsentscheidungen" drin! Ich und ein paar User aus dem Kompendium haben da schon mal drüber diskutiert weil es ja in der Hauptsache alte Sachen betrifft! Ich selbst bin der Meinung das sich durch die Verjährung der Titel überhaupt nichts ändern wird!

Richtig ist, daß Beschlagnahmebeschlüsse nach 3 Jahren verjähren und Einziehungsbeschlüsse nach 10 Jahren!

Wer das BPjM Aktuell 3/2004 hat sollte mal da einen Blick reinwerfen!

Bis später dann... :wink:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Crazy Frog

Zitat von: ChefMahlzeit!
Richtig ist, daß Beschlagnahmebeschlüsse nach 3 Jahren verjähren und Einziehungsbeschlüsse nach 10 Jahren!

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Wenn ein Film beschlagnahmt wird, heisst das doch nur, dass die Videothek das Tape oder die DVD aus dem Verleih nehmen muss und wenn ein Einziehungsbeschluss folgt, dann muss der Videothekar das Teil an den Vertrieb zurück schicken, also wird der Film und sämtliche Kopien quasi vernichtet.

Wenn jetzt kein Einziehungsbeschluss nach einer Beschlagnahme folgt, darf der Videothekar den Film dann nach drei Jahren wieder ins Regal stellen?

Zeromancer

Eingezogen wurd eben schon lange nix mehr,was bringt dann eine Beschlagnahme von Manhunt,wenn das Ding in 3 Jahren wieder überall unter der Ladentheke erhältlich ist !?

Außerdem sind viele Beschlagnahmen von 2000 z.B. nicht verjährt,woran liegts? Geht man mit der 3 Jahres-Regel von 2003 aus?

Das ganze ist mir so vollkommen neu......

Hackfresse

Zitat von: ZeromancerEingezogen wurd eben schon lange nix mehr,was bringt dann eine Beschlagnahme von Manhunt,wenn das Ding in 3 Jahren wieder überall unter der Ladentheke erhältlich ist !?

Viel, da es erstmal weg vom Fenster ist und in 3 Jahren eh kein Hahn mehr danach kräht.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Zeromancer

Weg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

Crazy Frog

Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

Warum werden die überhaupt beschlagnahmt und jetzt sagt nicht "wegen Gewaltverherrlichung", sondern kann diese Art der Gewaltverherrlichung wirklich ernsthaft psychisch was auslösen im Menschen?

Hackfresse

Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

bla bla bla :andy:

In Österreich und der Schweiz ist auch nix beschlagnahmt, Klugscheißer
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Crazy Frog

Zitat von: Hackfresse
Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

bla bla bla :andy:

In Österreich und der Schweiz ist auch nix beschlagnahmt, Klugscheißer

Er meint, dass man die von Deutschland aus per Online Shop in Österreich problemlos bestellen kann. Somit sind die also nicht weg vom Fenster.

CinemaniaX

Zitat von: ZeromancerAußerdem sind viele Beschlagnahmen von 2000 z.B. nicht verjährt,woran liegts? Geht man mit der 3 Jahres-Regel von 2003 aus?

Deswegen ist die Frage, ob (bei diesen Medien) Beschlagnahmebeschlüsse überhaupt einer Verjährung unterliegen.

Zeromancer

Zitat von: Crazy Frog
Zitat von: Hackfresse
Zitat von: ZeromancerWeg vom Fenster sind so Sachen nie,das kriegste noch in jedem Online-Shop ,der seinen Sitz in Österreich,Schweiz,usw. hat,von daher bringt es nicht wirklich was,die ganze Beschlagnahme an sich,wer es will,kriegt es auch.

bla bla bla :andy:

In Österreich und der Schweiz ist auch nix beschlagnahmt, Klugscheißer

Er meint, dass man die von Deutschland aus per Online Shop in Österreich problemlos bestellen kann. Somit sind die also nicht weg vom Fenster.

Richtig. Immer schön ruhig bleiben !

Ich meinte aus der Sicht von Deutschen,für die ist trotz bundesweiter Beschlagnahme nix weg vom Fenster,irgendwo kriegt mans immer.


@Cinemaniax:

Mich verwirrt das ganze ehrlich gesagt ziemlich. Müsst man echt mal den Verantwortlichen mailen,ist die Bpjm da Ansprechspartner?

CinemaniaX

Zitat von: Zeromancer@Cinemaniax:

Mich verwirrt das ganze ehrlich gesagt ziemlich. Müsst man echt mal den Verantwortlichen mailen,ist die Bpjm da Ansprechspartner?

Ja, man sollte bei BPjM fragen.
Vielleicht könnten sie folgende Fragen beantworten:

- Gilt die 10 Jahre Verjährungsfrist auch für Medien, denen nur Beschlagnahmebeschluss (d.h. ohne Einziehungsbeschluss) zugrunde liegt?
- Was passiert mit den Medien, deren Einziehungsbeschluss verjährt ist? Aus der Liste gestrichen? Darf man sie  wieder anbieten/verkaufen?
- Die automatische Listenstreichung bei eingezogenen Medien ist kürzer als bei normal indizierten Medien (ohne Gerichtsbeschluss): 10 Jahre vs.
25 Jahre. Was ist davon zu halten?

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