OFDb

Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Kettcar

Bei unserer Videothek gibt es noch die Uncut-VHS von "Braindead" oder diverse Bootlegs von Hellraiser. Wenn du die Filme ausgeliehen hast, bist du trotzdem dran - schliesslich "lagerst" du die Filme zu dieser Zeit.

Sundowner

Ach so  :00000109: Und die Videothek lagert nicht  :doof: genauso wenig wie der Laden..    :00000109: Total Banane das Ganze.

So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Wie Freddy mir gestern noch erzählte, hat er ihnen ja gesagt dass die Filme aus Schweizer-Geschäften wie dem Manor sind. Dann meinten die scheinbar "Kriegt der Manor halt auch ne Strafe" haha.. das wird garantiert nie geschehen.

*Promenade*

Burny

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 09:57:47
Ist ja echt der Hammer. Die geben auch noch offen zu, dass sie sich nur die Cover anschauen ?  :doof: Hattest du Zeugen dabei, die so Sprüche bestätigen können ? Dass ist ungefähr so, wie wenn einer bei der Drogenfandung arbeitet und Shit nicht von Hasenknödeln unterscheiden kann.
Aber dass sie sich nur an den Covern orientieren heisst ja noch gar nichts. Sie nehmen die DVDs mit verdächtigen Covern erstmal mit und schauen sich die Filme dann auf dem Revier oder sonst wo an.

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 11:45:52
Wie sieht das eigentlich mit Videotheken aus ? Da gibts dei Filme doch bestimmt auch zum ausleihen. Wirst du das erst verhaftet wenn du die Leihgebür bezahlt hast ?
Nein, ausleihen ist erlaubt, "lagern" heisst doch was anderes, oder?

Zitat von: Wunschname am 21 Oktober 2005, 11:21:03
Wie ist das eigentlich bekommt man die filme wieder oder schadensersatz??? sonst is des ja diebstahl z.b Haunted Hill.
Die Filme, die nicht dem Art. 135 zugeorndet werden, bekommt man wieder. Schadenersatz gibts nicht, du kannst aber gegen die Polizei klagen?
Welche Rechte die Polizei aber hat, wäre noch interessant zu wissen, ob die zum Beispiel jeden Film mitnehmen dürfen und wieso...

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 09:57:47
Bei der drohenden Geldbuße wäre es ev günstiger sich nen Anwalt zu nehmen und da mal gegen vor zu gehen.
Wieso nur eventuell? Es bleibt dem Freddy gar nichts anderes übrig, oder soll er das alles einfach so hinnehmen? Bei der drohenden Geldbusse wird der Anwalt weniger kosten...

Kettcar

Zitat von: Burny am 21 Oktober 2005, 12:17:52

Nein, ausleihen ist erlaubt, "lagern" heisst doch was anderes, oder?


Gemäss meinem Staatsanwalt eben nicht!
"Lagern" beinhaltet dass man den Film in seiner Wohnung oder in seinem Rucksack oder so hat!
Auch wenn ich den Film nur "ausgeliehen" habe (schlussendlich ja egal ob bezahlt oder von nem Kumpel) ist er gelagert.

Burny

Zitat von: Kettcar am 21 Oktober 2005, 12:15:36
Wie Freddy mir gestern noch erzählte, hat er ihnen ja gesagt dass die Filme aus Schweizer-Geschäften wie dem Manor sind. Dann meinten die scheinbar "Kriegt der Manor halt auch ne Strafe" haha.. das wird garantiert nie geschehen.
Wie im Wilden Westen.

Sundowner

Und was macht im schweizer Juristendeutsch denn ein Geschäft oder die Videothek ? Anbieten ? Vorhalten ? Ausstellen?

Alles irgendwie willkürlich. Der Käufer ist der Böse, der Verkäufer nicht.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Burny

Zitat von: Kettcar am 21 Oktober 2005, 12:23:55
Gemäss meinem Staatsanwalt eben nicht!
"Lagern" beinhaltet dass man den Film in seiner Wohnung oder in seinem Rucksack oder so hat!
Auch wenn ich den Film nur "ausgeliehen" habe (schlussendlich ja egal ob bezahlt oder von nem Kumpel) ist er gelagert.
Und ich habe glaube ich irgendwo gelesen, dass vorübergehender Besitz nicht strafbar ist. ich find die Quelle nicht, sorry.

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 12:36:20
Und was macht im schweizer Juristendeutsch denn ein Geschäft oder die Videothek ? Anbieten ? Vorhalten ? Ausstellen?

Alles irgendwie willkürlich. Der Käufer ist der Böse, der Verkäufer nicht.
Es ist doch viel zu aufwändig den Käufer und den Verkäufer zu bestrafen. Also geht man lieber nur auf den Käufer los um die Nachfrage zu dämpfen, dann zieht sich auch das Angebot zurück.
Tja, so könnte ich mir das Ganze erklären.

Aber wer sagt, dass die Geschäfte und Videotheken nicht mit der Polizei Stress haben? Hat eigentlich schon mal einer mit moviehouse.ch gesprochen? kettcar, du hattest das doch vor, oder?

Kettcar

Zitat von: Burny am 21 Oktober 2005, 12:52:36
Und ich habe glaube ich irgendwo gelesen, dass vorübergehender Besitz nicht strafbar ist. ich find die Quelle nicht, sorry.
Es ist doch viel zu aufwändig den Käufer und den Verkäufer zu bestrafen. Also geht man lieber nur auf den Käufer los um die Nachfrage zu dämpfen, dann zieht sich auch das Angebot zurück.
Tja, so könnte ich mir das Ganze erklären.

Aber wer sagt, dass die Geschäfte und Videotheken nicht mit der Polizei Stress haben? Hat eigentlich schon mal einer mit moviehouse.ch gesprochen? kettcar, du hattest das doch vor, oder?

Freddy hatte mal mit dem Moviehouse telefoniert! Und auf der "Projekt Fleisch"-DVD hat es auch noch einen TV-Bericht mitnem Interview. Der ist sich Durchsuchungen gewöhnt, doch darf trotzdem weitermachen. Ist doch wie bei den Grasdealern bei uns: Werden alle Jahre mal geräumt, können aber an der gleichen Stelle weiterverkaufen.


MPAA

"Seagal: Zu brutal für SF DRS

Oha lätz: Actionstar Steven Seagal (54) hat dem Schweizer Fernsehen eine Verletzung der Programmvorschriften eingebrockt! Ein Basler Anwalt hatte sich nach der Ausstrahlung des Filmes "The Glimmer Man" mit einem ausführlichen Beschwerdebrief an DRS-Ombudsmann Achille Casanova gewandt. Dieser kam nun nach der Visionierung des Actionthrillers zum Schluss, dass SF DRS auf die Ausstrahlung des Filmes hätte verzichten oder Szenen rausschneiden müssen. Insbesondere jene Sequenz, in welcher der Polizeibeamte Seagal einem Gauner mittels Schüsse durch Fuss und Hand zum Sprechen bringtl. "Das ist Folter", sagt Casanova. "Dies zu zeigen, ist in einem Service-public-Kanal unzulässig". LEO

Wer ist dieser Spinner von Casanova? Hat der auch eine Mail Adresse?

Gruss MPAA


Kettcar

21 Oktober 2005, 16:21:51 #280 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2005, 16:24:58 von Kettcar
 :doof: :doof: :doof:

http://www.admin.ch/ch/d/bk/chanc/cv/curriculumvkac.html
Einige Infos über den Mann

Doch leider keine Email, auch beim TwixTel nicht  :icon_evil:

Der Mann war früher offizieller Bundesratssprecher, mittlerweile eine kleine Null.

EDIT:

lic. rer. pol. Achille Casanova, Vizebundeskanzler und Bundesratssprecher
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. 031 322 37 03
Fax 031 323 37 06
achille.casanova@bk.admin.ch

Doch wird nicht mehr aktuell sein, obwohl es noch auf der Homepage ist.

Rainmaker


Sundowner

Das übele daran ist, dass die Entscheidungsträger meist schon die Altergrenz von 60 durch haben und einen völlig anderen Maßstab an solche Sachen anlegen, als schon zwei Generationen später. Die kennen nur die alte Zeit und haben irgendwann nicht bemerkt dass sich die Welt weiter gedreht hat. Beurteilen diese aber immer noch mit den alten erlernten Maßstäben. Das kommt dann bei raus. Besonders bei Beurteilung von Filmen und Spielen.

Welcher Fernsehsender traut sich denn noch eine ungeschnittene 18er nach 23:00 Uhr zu bringen? (In D erst ab dieser Uhrzeit zulässig) Da wird eh schon fleißig geschnibbelt. Wenn aich da an "The Rock" und "Scream" im TV denke  :eek: da bin ich heute noch entsetzt über die Verunstaltung. Aber anders läuft es genauso wie oben. Jemand um die Moral unserers Fernsehpublikums sehr besorgter hauptberuflicher Bedenkenträger schreibt nen Brief und schon gibts Ärger.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Nerf

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 16:52:15Welcher Fernsehsender traut sich denn noch eine ungeschnittene 18er nach 23:00 Uhr zu bringen? (In D erst ab dieser Uhrzeit zulässig) Da wird eh schon fleißig geschnibbelt. Wenn aich da an "The Rock" und "Scream" im TV denke :eek: da bin ich heute noch entsetzt über die Verunstaltung. Aber anders läuft es genauso wie oben. Jemand um die Moral unserers Fernsehpublikums sehr besorgter hauptberuflicher Bedenkenträger schreibt nen Brief und schon gibts Ärger.

Naja, "Scream" ist ja indiziert, den dürfen sie gar nicht ungeschnitten bringen.

Aber das mit den alten Säcken stimmt leider. Z.B. hat afaik in Deutschland Rudolf Stefen, Leiter der BPjS, nach seiner Pensionierung noch beim AG Tiergarten mitgemischt als freiwilliger Gutachter.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Stielike

Dürfen bei euch denn noch Nachrichten z.B. aus dem Irak gezeigt werden? Oder nur wenn niemand stirbt?  :doof:

Kettcar

Zitat von: Stielike am 21 Oktober 2005, 16:55:30
Dürfen bei euch denn noch Nachrichten z.B. aus dem Irak gezeigt werden? Oder nur wenn niemand stirbt?  :doof:

Jo gegen Leichen in Grossaufnahmen, zerplatzte Köpfe oder tote Kinder auf der Titelseite der Zeitungen wird nichts gesagt. Und diese hat jeder zuhause und nicht nur ein Filmfan das Produkt für sich selbst.  :icon_rolleyes:

Burny

Naja, solche Leute wie Casanova gibts genug, also was solls...

Ich habe SF DRS mal angeschrieben, ob Recherchen betreffend Art. 135 und seiner Umsetzung schon im Gange sind oder ob was geplant ist, bei der Antwort wurde mir dies aber nicht bestätigt, abwarten ist angesagt. Ich würde vorschlagen, SF DRS durch weitere Anfragen auf dieses Problem aufmerksam zu machen.

Kettcar

Werd ich machen! An welche Email hast du genau geschrieben bzw. von welcher kam die Antwort? Damit es gleich an die richtige Stelle geht. Und es sollten alle eins schreiben, auch MPAA, Freddy und alle Schweizer die sich je einen Film im City Disc gekauft haben

Kettcar

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 16:52:15
Das übele daran ist, dass die Entscheidungsträger meist schon die Altergrenz von 60 durch haben und einen völlig anderen Maßstab an solche Sachen anlegen, als schon zwei Generationen später. Die kennen nur die alte Zeit und haben irgendwann nicht bemerkt dass sich die Welt weiter gedreht hat. Beurteilen diese aber immer noch mit den alten erlernten Maßstäben. Das kommt dann bei raus. Besonders bei Beurteilung von Filmen und Spielen.



Stimmt ganz genau. Am optimalsten wäre der Richter um die 40 - 45 Jahre. Das war die Zeit als "Friday the 13th", "Hellraiser" etc. noch im Kino liefen und er sich für solche Dinge am ehesten interessierte. Auch den ganzen Kannibalen-Trend etc. mitverfolgen konnte und sah dass "Dawn of the Dead" damals im Kino lief und die Leute aufrüttelte - und nicht ein bösartiger Splatter-Psychopathenmacherfilm ist!

Sundowner

ZitatNaja, "Scream" ist ja indiziert, den dürfen sie gar nicht ungeschnitten bringen.

Das ist richtig, Dennoch wurde der bei der RTL-Erstaustrahlung so verschnitten, dass jemand der ihn zum ersten mal gesehen hat überhaupt nix versteht. Da fehlte einfach so ziemlich alles. Leute waren plötzlich weg, keiner wusste wohin usw. Die mussten ja eine FSK 12  :doof: bringen weil sie ihn unbedingt um 20:15 zeigen wollten. Wenn er wenigstens noch um die indizierungsrelevanten Szenen eleichtert um 23:00 Uhr gelaufen wäre.....

ZitatStimmt ganz genau. Am optimalsten wäre der Richter um die 40 - 45 Jahre. Das war die Zeit als "Friday the 13th", "Hellraiser" etc. noch im Kino liefen und er sich für solche Dinge am ehesten interessierte. Auch den ganzen Kannibalen-Trend etc. mitverfolgen konnte und sah dass "Dawn of the Dead" damals im Kino lief und die Leute aufrüttelte - und nicht ein bösartiger Splatter-Psychopathenmacherfilm ist!

Das AG Tiergarten ist in D für geschätzte 80 % aller Beschlagnahmungen verantwortlich. Über einen Zeitraum von fast 25 Jahren. Uraltbeschlüße werden da auch immer unbesehen erneuert. Das ist entweder der selbe Richter oder bei denen ist die Zeit stehen geblieben.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Burny

Zitat von: Kettcar am 21 Oktober 2005, 17:10:16
Werd ich machen! An welche Email hast du genau geschrieben bzw. von welcher kam die Antwort? Damit es gleich an die richtige Stelle geht. Und es sollten alle eins schreiben, auch MPAA, Freddy und alle Schweizer die sich je einen Film im City Disc gekauft haben
Ich habe an sfdrs@sfdrs.ch geschrieben, da ich nur kurz auf dieses Problem aufmerksam machen wollte.
Perfekt wäre auch kassensturz@sfdrs.ch
Würde vorschlagen, die gleiche Mail an 2 Adressen zu schicken, schadet nicht. Aber als Betreff unbedingt auch "Art 135 StGB" draufpacken, damit man genau weiss worum's geht.

Freddy Voorhees

Zitat von: Burny am 20 Oktober 2005, 19:48:33
Was wurdest du so gefragt?

Alles mögliche... wie meine Definition von realer und fiktiver Gewalt ist und wie ich das unterscheiden kann :doof:, wie ich wissen kann dass dies wirklich alles Spielfilme sind und nicht real :doof: :doof: :doof: dann noch woher ich die habe... das mit den schweizer einkaushäuser hat er so gut er  konnte ignoriert und ist nicht weiter darauf eingegangen (ähnlich wie bei kettcar).. schlussendlich hat er mich noch über kettcar und vor allem über das "böse" moviehouse ausgequetscht.

Zitat von: Burny am 20 Oktober 2005, 19:48:33
Ich muss sagen, Freddy, du hast es der Polizei nicht besonders schwer gemacht, hast du alles so über dich ergehen lassen?
Nun, wenn ich denn Bullen eins in die Fresse geschlagen hätte und mit dem Filmsack geflüchtet wäre, hätte ichs mir auch nicht viel leichter gemacht...
Die hatten einen Hausdurchsuchungsbefehl... da kann ich leider nicht viel machen. Natürlich hab ich gesagt dass die zt schon x-mal im TV gezeigt wurden etc.. aber die machen was sie wollen.

Zitat von: Burny am 20 Oktober 2005, 19:48:33
Oder war etwa ein Polizeihund anwesend, der an dir geschnuppert und dich aus der Fassung gebracht hat?
Es hat mich gar nichts aus der Fassung gebracht, du Held. Aber wenn die Bullen mit nem Durchsuchungsbefehl in deinem Haus sind kann man sich nicht gross wehren.

Zitat von: Rainmaker am 20 Oktober 2005, 23:26:35
PC haben sie verschont?

Ja, lediglich ein paar Pics betrachtet und mich noch gefragt ob ich auch "Computer-Spiele" zocke. Hab ich geantwortet nicht mehr viel. Dann haben sie noch was von nem ultrabrutalen Spiel geschwafelt wo man in Zwischensequenzen blutigste Hinrichtungen sieht etc (Manhunt...). Hatte es natürlich installiert aber die habens nicht gerafft (trotz Desktop-Icon). Meine mp3s haben die auch nicht entdeckt.

Zitat von: Sundowner am 21 Oktober 2005, 11:45:52
Bei der Liste handelt es sich ja fast nur um deutsche 131er. Indizierte waren da kaum dabei. Außer die von Liste B (High Tension). Der hat auf der 131er Liste noch gar nix verloren, weil da noch keine Entscheidung gefallen ist.

Nun, ich sehe auf der Liste höchstens 12-14 deutsche 131er...


nun werde euch sicher auf dem laufenden halten, was da noch so abgeht...

Sundowner

Genau gezählt habe ich die nicht, aber von den Titeln her passt fast alles zu www.bpjm.com

ZitatAlles mögliche... wie meine Definition von realer und fiktiver Gewalt ist und wie ich das unterscheiden kann doof, wie ich wissen kann dass dies wirklich alles Spielfilme sind und nicht real doof doof doof dann noch woher ich die habe... das mit den schweizer einkaushäuser hat er so gut er  konnte ignoriert und ist nicht weiter darauf eingegangen (ähnlich wie bei kettcar).. schlussendlich hat er mich noch über kettcar und vor allem über das "böse" moviehouse ausgequetscht.

Woher weiß man dass Spielfilme nicht real sind ?     Per Definition vielleicht ? Da kommst du dir doch vor wie der einzige Mensch auf der Welt der einen Fernseher hat.....
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

splattergay

Die Gesetzeslage in  D ist aber auch so, daß z.B. bei einer Hausdurchsung/Razzia alles mitgenommen werden kann was denen nicht gefällt. Bei der Razzia im Videodrom wurden über 800 Videos beschlagnahmt (u.a. auch die Alien-Filme). Genau wie in der Schweiz sagt der 131, daß bestimmte Gewaltdarstellungen nicht erlaubt sind, das kann auch Filme betreffen, die (noch) nicht auf der Liste stehen. Der Unterschied zur Schweiz liegt wohl eher dari, daß dort eher Privatleute betroffen sind, während es in D eher Gewerbetreibende betrifft.

Burny

21 Oktober 2005, 18:28:59 #294 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2005, 18:41:41 von Burny
Zitat von: Freddy Voorhees am 21 Oktober 2005, 17:50:11
Zitat von: BurnyIch muss sagen, Freddy, du hast es der Polizei nicht besonders schwer gemacht, hast du alles so über dich ergehen lassen?
Nun, wenn ich denn Bullen eins in die Fresse geschlagen hätte und mit dem Filmsack geflüchtet wäre, hätte ichs mir auch nicht viel leichter gemacht...
:icon_lol: nein, so habe ich es nicht gemeint.

Aber du hast ja verflucht nochmal auch deine Rechte, und kann doch wohl nicht sein, dass du gegen solch eine Willkür und Bürokratie seitens der schweizer Exekutive nichts unternehmen hättest können! Eine Hausdurchsuchung heisst nicht gleich, dass die Polizei alle Rechte hat, dein Hab und Gut in deiner Privatsphäre willkürlich zu beschlagnahmen. Oder doch? Scheisse.
Und sorry, jetzt muss ich direkt werden: Du wusstest vorher, was schlimmstenfalls auf dich zukommen wird (siehe Fall von kettcar und MPAA) und hast nichts dagegen unternommen. Dieser Fall ist jetzt aufgetreten. Scheisse, DVDs waren wieder im Haus, Worst Case Scenario, kann man nichts machen.
Aber du hättest dich wenigstens rechtlich absichern oder zumindest bei einer der Stellen informieren sollen um der ganzen Angelegenheit effektiver zu begegnen, auch wenn du angenommen hast, dass die Polizei dich vergessen hat. Jetzt musst du mit den Konsequenzen klar kommen. Wenn du nicht bereit bist, die enorme Geldstrafe zu bezahlen, dann kommst du um eine Rechtsberatung oder Anwalt nicht drum herum.
Und ich weiss, ich kann jetzt im Nachhinein kluge Sprüche klopfen, da ich zum Glück nicht davon betroffen bin, aber es könnte jeden Schweizer treffen. Bei mir hätte es genauso ablaufen können...

Rainmaker

21 Oktober 2005, 18:40:31 #295 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2005, 18:44:02 von Rainmaker
naja Filme im TV sind mir eh egal, schau keine mehr dort ;)

zum Thema Hausdurchsuchung:

http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm

Das wichtigste in Kürze:

Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung

1.
   

Keine Panik.

2.
   

Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Haus-
durchsuchungsbefehl - schicke sie hoeflich weg.

3.
   

Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf Gefahr im
Verzug - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck genau
durchlesen!
Und lass sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.

4.
   

Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch
telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

5.
   

Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt
werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den
Anwalt verweisen

6.
   

WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass darauf auf, dass immer
NICHT EINVERSTANDEN und BESCHLAGNAHMT etc.. angekreuzt sind.
Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht
unterschreiben.

7.
   

Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

Burny

Super Link Rainmaker, ich hab mir noch ein paar Punkte herausgestrichen. Und da bei vielen schweizer DVD-Fans demnächst auch Hausdurchsuchungen erfolgen werden, wird diese Angelegenheit bald zur Routine mutieren. Freddy kann mit diesen Tipps leider nichts mehr anfangen.

Details zu "Das Wichtigste in Kürze"

Den Schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl genau durchlesen, die Beamten warten währenddessen vor der Tür.

Zu Punkt 3: Inhalt der Hausdurchsuchung:
- Welche Räume dürfen durchsucht werden und welchen Zweck hat die Durchsuchung.
Was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung anstellen?
- Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen.
- Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren, die Durchsuchung zu kontrollieren, bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)!
- Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein.
Oft machen es sich die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich NICHT bieten lassen sollte.

Schriftstücke
- Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung sichten aber keine Schriftstuecke lesen (Schutz der Privatsphaere). Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten.
- Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.
Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst.

Wichtig: Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht,
- bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist!

Zu Punkt 5: keine Verhandlungen mit der Polizei!
- Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt!
Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT.
Die Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt.

Auf der Wache
- Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst, um polizeilich behandelt zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine
Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden"; ... Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-schrieben werden, dass man doch informiert werden will.

MPAA

Sehr interessant das ganze.

Habe am Nachmittag wegen Hausdruchsuchungen auch per Mail Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen, und was der so denkt wegen Filmen beschlagnahmen, die nicht auf der Liste sind und so!

Wem SF DRS werde ich auch bald eine Mail schreiben.

Gruss MPAA

Df3nZ187

Euch sollte aber klar sein das das deutsches Recht ist und kein schweizerisches.
Ich würde mich also hüten in der Schweiz bei ner Hausdurchsuchung aufgrund dieses Artikels nen Dicken raushängen zu lassen. ;)
www.anime-ronin.de

...in aufwendigen Studien sind wir zu folgendem, sensationellen Ergebnis gekommen:

MPAA

ZitatEuch sollte aber klar sein das das deutsches Recht ist und kein schweizerisches.

Stimmt, habe es auch gemerkt, als plötzlich von DM die Rede war im Text, scheisse!

Gruss MPAA

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020