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Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

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Roughale

Zitat von: Burny am 27 Oktober 2005, 18:37:43
Du meinst den Vollidioten bei -importierte Gewalt-?
...

Den und "Wie lange noch" besonders der letzte Satz gegen multi kulti, es gehören halt mehr also die anderen dazu... aber das schweift vom Thema ab, sorry...

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When there is no more room for talent OK will make another UFC

Burny

28 Oktober 2005, 00:13:10 #391 Letzte Bearbeitung: 28 Oktober 2005, 00:15:50 von Burny
Kam nun endlich dazu, den Fiolka-Text ganz durchzulesen, hab das Juristen-Deutsch etwas überflogen. Aber der Artikel war, obwohl veraltet, sehr interessant

Das hab ich mir rausgepickt:

Art. 135 StGB ist gemäss Art. 18 Abs. 1 StGB ein Vorsatzdelikt. Wissen und Willen des Täters müssen sich auf alle Tatbestandsmerkmale beziehen. Zunächst muss der Täter wissen, dass die Darstellung formal und inhaltlich unter Art. 135 StGB fällt. [...]

Folgende Punkte sprechen für die Unschuld des Betroffenen:
Punkt 1. Unwissenheit schützt bei Art. 135 vor Strafe.
Punkt 2. Es existieren in der Schweiz keine offiziell und gesetzlich verbotenen Filme.

[...]Dies hat zur Folge, dass der Richter letztlich dem Laien Glauben schenken muss, der behauptet, davon ausgegangen zu sein, die fragliche Darstellung sei erlaubt. Es handelt sich dann um einen Tatbestandsirrtum im Sinne von Art. 19 Abs. 1 StGB, der in solchen Fällen zur Straflosigkeit führt.
Quelle: http://www.unifr.ch/lman/downloads/studenten/fiolka_probe/fiolka12.html
Seite 27. H. Subjektiver Tatbestand

an alle Betroffenen: haltet euch daran und ihr macht euch nicht strafbar, die DVDs werden aber so oder so eingezogen.
Wenn's anders kommt, dann hat der Staatsanwalt/Richter definitiv den falschen Beruf gewählt

Roughale

Wenn das noch gilt, was Burny da zitiert hat, dann sind doch die Geldbussen unrechtens - Klage!!!

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Burny

28 Oktober 2005, 11:54:56 #393 Letzte Bearbeitung: 28 Oktober 2005, 12:05:11 von Burny
wahrscheinlich hat die Staatsanwaltschaft und die Polizei bei den Gesprächen z.B. mit Kettcar und Mpaa beweisen wollen, dass sich die Angezeigten bewusst sind, dass ihre Filme dem Art.135 zuzuordnen sind. Ich frage mich nur, "wie" die Behörden das bewiesen haben um eine Anzeige zu rechtfertigen.
Womöglich sah es so aus:
Wenn Mpaa und Kettcar die Geldstrafe/Anzeige akzeptieren, dann haben sie sich letztendlich dem Art 135 für schuldig gesprochen.
Wurdet ihr danach gefragt, ob ihr die Geldstrafe/Anzeige/Beschlagnahmung der DVDs akzeptiert?

Hier zum Beispiel:
Zitat von: Kettcar am  4 August 2005, 08:59:51
Nun werde ich eben angezeigt wegen zwei Filmen die ich nie gesehen habe - wegen IMPORT und BESITZ. Hab ich auch annerkannt.
Das fand ich schon beim Lesen von Kettcars Beiträgen sehr verdächtig.

Das Problem wäre, wenn die Betroffenen die Vorwürfe nicht akzeptieren würden, dann müssten sie sich einen Anwalt holen und das vor Gericht ausfechten. Sie würden vor Gericht zwar gewinnen, aber mit viel mehr Aufwand.

Der Normalbürger und Konsument ist bei dieser Thematik völlig aufgeschmissen: Macht er nichts, so muss er mit den Konsequenzen leben. Wehrt er sich dagegen, so muss er es zwingend anfechten, gegen die Bürokratie ankämpfen, Anwalt besorgen usw. und das nur, weil er erst vor dem Gericht Gehör findet... obwohl die ganze Angelegenheit schon von vornherein geklärt werden müsste.

Zu Freddy: akzeptierst du die Anzeige, so bist du schuldig. Akzeptierst du die Anzeige NICHT, so musst du dir evtl einen Anwalt holen und dich vor Gericht wehren.
Bei einer enormen Geldbusse, die auf dich zukommen würde, würde sich ein Anwalt auf jeden Fall lohnen, denn die Kosten wirst du zurückgewinnen.

Langsam fange ich an, die ganze Scheisse zu verstehen, glaub ich.

Roughale

Aber ich kann mich auch noch erinnern, dass gesagt wurde im Sinne von "Was würdest Du denn machen wenn Du unter Durch gesetzt wirst" das wäre wie das Forcieren einer Aussage auch zumindestens bedenklich wenn nicht sogar strafbar - bin für wahr kein Jurist, aber die Story hier stinkt gewaltig man sollte da wirklich nicht klein beigeben. Gibt es nicht irgendeinen Schweizer der solch Filme macht und Interesse haben könnte seine Energien da einzusetzen? Woher das Geld für sowas kommt ist allerdings ein anderes Problem...

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Burny

28 Oktober 2005, 13:11:37 #395 Letzte Bearbeitung: 28 Oktober 2005, 13:17:48 von Burny
Aber das Gesetz ist nun mal da, der Staatsanwalt setzt es um, die Polizei erledigt die Drecksarbeit... der Spielraum bei diesem Gummiartikel ist riesig.
Der Angezeigte akzeptiert die Anzeige, weil er sich weitere Umkosten (Anwalt, Prozess) ersparen will <<die Polizei/Staatsanwalt rechnet damit und sieht es Schuldeinverständnis. Die Behörden haben sich die Lücken des Gesetzes zunutze gemacht und weitere Artikel im Strafgesetzbuch (Fahrlässigkeit) übersprungen um zum Ziel zu gelangen.
Die Sache ist erledigt und die Justiz kann so weiter machen.

Ich frage mich nur, was dazwischen passiert und wie da vorgegangen wird.
Da der Angezeigte nicht gleich zum Anwalt greift, kennt er sich bei seinen Rechten nicht aus, und das eröffnet der Polizei und dem Staatsanwalt einen noch grösseren Spielraum. Die Anzeige kann auf diese Weise beliebig geformt werden.

Wäre nun der Mediamarkt, Cede.ch oder Laserzone in der gleichen Sitaution, so würde die ganze Angelegenheit völlig anders aussehen, könnt ihr euch vorstellen...

Wir können uns jetzt von vornherein oder im nachhinein noch so sehr darüber aufregen. Wenn wir in dieser Situation und bei einer Anzeige nichts dagegen unternehmen, dann geht es auch locker so weiter und es ändert nichts an der Situation.

Mussten die Betroffenen irgendwas unterschreiben?

Kettcar

JA, das Protkoll mit unseren Worten. Während aber mein Staatsanwalt alles schön zusammengefasst hat, wurde bei Freddy sogar jedes "ähm" dokumentiert.

Hab gerade zu wenig Zeit, doch werde das ganze auch mal durchlesen! Merci burny!

MPAA

Auch nur das Protokoll, wo meine Antworten auf die Fragen draufstanden...

Art. 135 StGB ist gemäss Art. 18 Abs. 1 StGB ein Vorsatzdelikt. Wissen und Willen des Täters müssen sich auf alle Tatbestandsmerkmale beziehen. Zunächst muss der Täter wissen, dass die Darstellung formal und inhaltlich unter Art. 135 StGB fällt. [...]

Folgende Punkte sprechen für die Unschuld des Betroffenen:
Punkt 1. Unwissenheit schützt bei Art. 135 vor Strafe.
Punkt 2. Es existieren in der Schweiz keine offiziell und gesetzlich verbotenen Filme.

[...]Dies hat zur Folge, dass der Richter letztlich dem Laien Glauben schenken muss, der behauptet, davon ausgegangen zu sein, die fragliche Darstellung sei erlaubt. Es handelt sich dann um einen Tatbestandsirrtum im Sinne von Art. 19 Abs. 1 StGB, der in solchen Fällen zur Straflosigkeit führt.
Quelle: http://www.unifr.ch/lman/downloads/studenten/fiolka_probe/fiolka12.html
Seite 27. H. Subjektiver Tatbestand


Das nächste mal fechte ich an, mit dieser Begründung!

Gruss MPAA

Roughale

Zitat von: MPAA am 28 Oktober 2005, 14:32:58

Das nächste mal fechte ich an, mit dieser Begründung!

Gruss MPAA

Das Problem ist, dass Du nächstes mal unglaubwürdig rüberkommen würdest, weil Du damit schon zu tun hattest, man braucht also Frischfleisch, die zum ersten mal erwischt werden...

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Burny

28 Oktober 2005, 15:55:35 #399 Letzte Bearbeitung: 28 Oktober 2005, 16:23:37 von Burny
Ob glaubwürdig oder nicht, das spielt keine Rolle, denn die Tatsachen sprechen für MPAA. Mit einem Anwalt würde die Sache noch schneller vom Tisch sein.
Was würde für die Polizisten denn unglaubwürdig sein? "Wir glauben dir nicht, dass du nicht wusstest ob dein Film dem Art. 135 entspricht...weil??"
...Weil MPAA bei der letzten Anzeige nichts unternommen hat? Das sieht nicht nach einem Argument aus.
...Weil MPAA schon mal angezeigt wurde? Woher kann MPAA denn wissen, für welchen Film er angezeigt werden kann?
...weil MPAA genau wusste, dass der 2. Film in der Schweiz verboten ist? Das gibts in der Schweiz nicht.
...weil MPAA den Film darum gekauft hat, weil er genau dem Art. 135 entspricht? Woher...?

Bei kettcar war's noch schlimmer, er hat Guinea Pig noch nicht einmal gesehen...

Roughale

Zitat von: Burny am 28 Oktober 2005, 15:55:35
Ob glaubwürdig oder nicht, das spielt keine Rolle, denn die Tatsachen sprechen für ihn. Mit einem Anwalt würde die Sache schnell vom Tisch sein.

Ich will jetzt nicht Anti-Stimmung erzeugen, aber wie will ein Anwalt beweisen, dass er von der Rechtslage nichts weis nachdem er dafür schon mal verurteilt wurde? OK, wenn es ein nicht offensichtlicher Film ist könnte er freigesprochen werden, aber das ist zu wenig, am besten wär es das Ganze Gesetz und die Liste und so weiter ad absurdum zu führen...

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Burny

28 Oktober 2005, 16:21:46 #401 Letzte Bearbeitung: 28 Oktober 2005, 16:25:31 von Burny
Zitat von: Roughale am 28 Oktober 2005, 16:04:00
Ich will jetzt nicht Anti-Stimmung erzeugen, aber wie will ein Anwalt beweisen, dass er von der Rechtslage nichts weis nachdem er dafür schon mal verurteilt wurde?
.
Wenn er ein 2. Mal für den gleichen Film angeklagt wäre, dann würde ich dir zustimmen. Doch letztendlich geht es nicht darum, ob dem MPAA der Art. 135 und seine Folgen bekannt sind oder nicht. Jede weitere Anklage und jeder weitere Film stellt einen individuellen Fall dar

MPAA weiss nunmal nicht, welcher Film dem Art. 135 entspricht (das weiss keiner) und das spricht für ihn. Auch dass es den Film in den schweizer Shops zu kaufen gibt, spricht für ihn. Genauso wie die inexistente Liste...

Aber ich kann deine Argumentation gut verstehen Roughale, das zeigt aber wie schwachsinnig die Situation im Grunde ist.

Roughale

Burny, jetzt sehe ich auch Deine Sicht - das ist ja wirklich sehr entrückt  :icon_wink:

Egal was, es muss was passieren, so einen Nachbarstaat im Süden kann man doch sonst nicht dulden (Ironie! *blink*)

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Kettcar

Alles gut, nur ihr vergesst einiges:

Es ist nicht der FILM als FILM verboten.

Sondern das Material, welches den Film bildet!

Logo, man kan nicht wissen welcher Film diesen Inhalt hat. Da habt ihr wieder Recht. Doch das Gesetz lautet einfach "gewaltverherrlichendes Material", sprich das Gesetz ist für'n'Arsch, doch wir müssen weg vom Denken "Filme sind verboten" und mehr zum Thema "Wieso sind sie verboten" wechseln.

Ich hoffe einer weiss was ich mein  ;)

Burny

28 Oktober 2005, 18:30:58 #404 Letzte Bearbeitung: 28 Oktober 2005, 18:33:26 von Burny
Zitat von: Kettcar am 28 Oktober 2005, 16:50:51
Alles gut, nur ihr vergesst einiges:

Es ist nicht der FILM als FILM verboten.

Sondern das Material, welches den Film bildet!

Doch das Gesetz lautet einfach "gewaltverherrlichendes Material", sprich das Gesetz ist für'n'Arsch,
Jää, hm  :icon_confused: , also das Gesetz umfasst alle Gewaltdarstellungen (Bildaufnahmen, Vorführungen usw.).
In 1. Linie geht es um den Inhalt des Materials, also um den Film, dann + alle Materialien, worauf diese Gewaltdarstellung (Film) konserviert ist.
"gewaltdarstellendes Material" ist eben nur ein Teil des Gesetzesartikels, das Material an sich kann keine Gewalt darstellen sondern nur der Inhalt, den das Material trägt.
Es "sollte" somit der Film als Film verboten sein, das geschieht nur, indem man alle inhaltsgleichen Materialien beschlagnahmt. Was anderes kann ich mir nicht vorstellen.
Also Nachzensur.
Gewaltverherrlichung und Gewaltverharmlosung beinhaltet der Artikel übrigens nicht, der Film muss "nur" menschenverachtende & eindringliche (realistische, auffällige...) Gewaltdarstellung aufweisen.

Zitat von: Kettcar am 28 Oktober 2005, 16:50:51Logo, man kan nicht wissen welcher Film diesen Inhalt hat. Da habt ihr wieder Recht.
Die Justiz kann das angeblich schon um ihn in Einzelfällen dem Art. 135 zuzuorden. Und der Konsument will das auch können, kann es aber nicht... doch wie die Justiz den Konsumenten dafür verantworten will/kann/wird, bleibt mir ein Rätsel.

Not Surfing Charlie

Hat jemand eigentlich mal die "Weltwoche" angeschrieben?

Jayo

mir ist es immer noch ein Rätsel, wieso das sehr viele Shops noch solche Filme verkaufen dürfen und da nichts passiert. Wieso soll man als Käufer der Blöde sein?  :00000109: :00000109:
"Es gibt keine Sieger. Jeder Mensch ist leicht zerstörbar." (Bruce Lee)

Kettcar

31 Oktober 2005, 18:14:46 #407 Letzte Bearbeitung: 31 Oktober 2005, 18:16:43 von Kettcar
Mit der "Weltwoche" warten wir mal auf den Facts-Bericht!

Nur noch ein Beispiel der Schweizer Gesetzgebung:
Ein Bekannter fuhr mit einem Joint im Auto ein wenig in der Gegend herum. Also er rauchte das Teil. Er wurde angehalten von der BGS. Die meinten nur: "Ok, wir leiten der Polizei nur weiter dass sie Gras dabeihatten"

Nicht falsch verstehen, ich mag ihm den Verlauf gönnen - weil ich ihn halt kenne. Doch ansonsten kann ich es gar nicht verstehen. Wer öffentlich den Strassenverkehr bedroht - schliesslich kann so locker ein Unfall mit Todesfolge passieren - lässt man einfach laufen.

Stinkt doch alles zum Himmel.

Freddy Voorhees

Jaja... gegen das kiffen hat in der schweiz kaum jemand was  :algo:. Umso unglaublicher was da mit den Filmen abgeht.

@kettcar. Hab übrigens noch nichts vom Fotografen gehört... mal schauen obs von mir überhaupt ein Bild im Facts gibt.

Kettcar

Zitat von: Freddy Voorhees am 31 Oktober 2005, 18:29:50
Jaja... gegen das kiffen hat in der schweiz kaum jemand was  :algo:. Umso unglaublicher was da mit den Filmen abgeht.

@kettcar. Hab übrigens noch nichts vom Fotografen gehört... mal schauen obs von mir überhaupt ein Bild im Facts gibt.

Lieber du wie ich, bin mittlerweile nicht mehr so scharf drauf. Doch da muss ich jetzt durch.

Kettcar

Die Affen. Zahle nun doch nicht "nur" 1100.-, sondern 1700.-!

Die "Vorankündigung" war so dämlich zusammengefasst. Die 1100.- sind reine Gebühren, der Rest die Busse.

WEGEN ZWEI SPIELFILMEN!  :anime:

Freddy Voorhees

So, hab soeben die Facts gekauft. Bericht ist tatsächlich 2 seiten. Ziemlich gut eigentlich, wenn auch ein paar Tatsachen "verdreht" wurden. Der Anfang mit Emanuelle und den Kannibalen ist auch Hammer^^
@Kettcar... dein verbotenes Bild ist natürlich drinn :icon_mrgreen:

Kettcar

Ah hör mir auf, hab das Foto untersagt, diese Ärsche  :anime:
Also so ein Engel bin ich auch nicht  :icon_mrgreen:

Wie auch immer, guter Bericht, auch wenn oft das Wort "indiziert" fällt - es heisst VERBOTEN.
Und es kommt zu wenig zur Geltung dass die Liste selbst nicht wirklich was bringt.
Und meine Strafe haben sie auch nicht korrigiert! Die ist 1700, nicht 1100.-

Doch passt!

Sundowner

Ist der Bericht schon erschienen ? Hab leider keine Möglichkeit die Zeitung hier zu bekommen. Daher wie immer meine Frage nach einem Link......?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Ihre Homepage ist noch nicht aktualisiert. Doch ich kann den Bericht sonst noch einscannen über Mittag.

Kettcar

Bericht ist online: http://www.facts.ch/dyn/magazin/gesellschaft/557050.html
ICH WOLLTE DAS FOTO VERBIETEN  :bawling: :icon_mrgreen:

Im "Facts" selbst findet man noch ein Bild von "Candyman3" (wieso auch immer) und das DVD-Cover von "Black Emanuelle und die letzten Kannibalen"

Roughale

Sorry, aber leider ist der Artikel, vorsichtig formuliert, ziemlicher Dung. Ic h kann hier nicht viel jenseits von Schmierenjournalismus und der normalen Medienlaberei feststellen, ok, es ist noch nicht BILD Niveau, aber schlecht recherchierter Brei mit Reissereipassagen versehen ist das schon. Könnte bei uns locker in Spiegel oder Focus erscheinen, traurig. Warum das Blatt Fact heisst ist mir ein Rätsel...

Als Beispeil mal dies Passage aus dem Artikel:
ZitatDie Polizei will zwar nicht von einer gezielten Offensive gegen Horrorfilmfans sprechen. Doch Stefan Oberlin von der Kantonspolizei Zürich erklärt den Grund für die plötzliche Aktivität auf dem Feld der Blut-und-Knochen-Filme: «Weil unsere Beamten im Internet immer intensiver nach Kinderpornografie oder Kreditkartenmissbrauch fahnden, stossen sie auch öfter auf Horrorfilmanbieter.» Das Meldeformular der Koordinationsstelle Internetkriminalität (Kobik), mit dessen Hilfe jeder User zweifelhafte Websites anzeigen könne, trage ebenso dazu bei, den Handel mit verbotenen Filmen zu verfolgen.

Also wenn der Oberlin das wirklich gesagt hat, ist er, milde ausgedrückt, ein Vollidiot! Auf der Suche nach Kinderpornographie und Kreditkartenmisbrauch stösst man also Horrofilmanbieter - damit stellt man die auf dieselbe Stufe Hurra! Entweder der Oberlin gehört in eine Glätscherspalte weit abseits, oder der Schreiberling des Artikels - pfui baba! Ausserdem unterstreicht man ja hiermit auch wie böse das Internet ist...

Ich denke nicht, dass einer der Beteiligten der schwerstverbrechenden Horrorfilmfans hierdurch Schaden nimmt, auch nicht durch das Bild - aber ich zweifle leider an, dass der Artikel doll was anrichten kann und wird - schade...

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Kettcar

3 November 2005, 11:21:50 #417 Letzte Bearbeitung: 3 November 2005, 11:24:29 von Kettcar
Anrichten nicht! Ich sag ja auch nur der Bericht ist "in Ordnung", aber nicht mehr. FACTS nennt sich "seriöses Nachrichtenmagazin". Die wollten nie etwas von uns wissen! Nie einen Strafbefehl oder so ansehen! Wir hätten jeglichen Scheiss schreiben können, die hätten es übernommen.

Doch ebe, in zwei Tagen ist das ganze eh wieder vergessen und die Jagd nach Konsumenten geht weiter

Doch dies was du schreibst mit "In die Ecke drängen" stimmt. Dieser Abschnitt ist unter aller Sau. Wird ein wenig mit "Demmerle" entschärft (hab mir die Filme im City Disc etc. gekauft) aber trotzdem.

Jayo

was soll das? Jetzt kann man sich also nicht mal mehr einen Film mit einer 16er Freigabe von amazon.de bestellen, das Cover könnte ja gefährlich aussehen!  :doof:
"Es gibt keine Sieger. Jeder Mensch ist leicht zerstörbar." (Bruce Lee)

Kettcar

ICH BITTE EUCH:

Egal von wo ihr seit, nehmt euch zwei Minuten und schreibt einen Leserbrief:

http://www.facts.ch/dyn/magazin/frame/kontakt/index.html

Schreibt dass ihr euch diskriminiert fühlt bei der Aussage des Polizisten und dass ihr das Gesetz allgemein übel findet!
Einfach was um nächste Woche noch einige Leserbriefe zu haben!

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