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Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

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Kettcar

Da sie bei Freddy so ziemlich alles mitgenommen haben (von Fulcis über Re-Animator bis hin zu Ab 16-Slashern) wird das Ergebnis hier besonders interessant sein. Bisher sind ja offiziell nur die Bussen für  die Beispiele "Guinea Pig", "Sado", "Evil Dead" und  "Rabid Grannies" bekannt, welche ja alle wirklich "eindringliche Gewalt" zeigen. Vielleicht sind sie eben doch toleranter als wir uns das ganze in Panikmacherei einreden. Es wurde bisher nie jemand für einen Mainstream-Film gebüsst. Bin gespannt.

Sundowner

Abwarten, der menschlichen Dummheit sind ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Wenn die Filme an jemanden geraten der so gestrickt ist wie meine Kollegin, die ich ein paar Posts weiter oben genannt habe, dann gehts rund....

Mittel und Wege finden sich immer. Sie Indizierungsberichte, Anträge, Entscheide bei www.bpjm.com Wenn man den Film kennt von dem da geschrieben wird und die beschriebenen Szenen kennt( falls die nicht extra erfunden wurden) weißt du nicht mehr ob du lachen oder weinen sollst. Mit entsprechender Schreibe und Begründung machst du aus einem "Tatort" einen 131er......
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Doch ein definitives Urteil fehlt doch noch bzw. ist mir nicht bekannt. "Dawn of the Dead" bekam ja einer zurück. "Mad Max 2" wurde doch nicht bestraft. Und was genau mit "Evil Dead 2" passiert ist, weiss keiner. Da will man mal ausnahmsweise bisschen optimistisch sein und dann wird alles wieder ruiniert  :icon_razz:

Sundowner

Sorry wenn ich deinen Optimismus ankratze  :icon_wink:

Will sagen...wenn etwas unbedingt verboten werden soll finden sich schon die richtigen Begründungen durch nachhelfen...

Siehe Gesetzesänderung wegen "Tanz der Teufel" menschenähnliche Wesen usw....
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Die Frage ist nun, ob man von der Polizei eine detaillierte Liste verlangen kann welche genau den Punkt und die Minute aufklären welche gewalttätig sind. So wurde bei mir nur geschrieben: "Zeigt wie eine Frau auseinandergenommen wird" und "Eine junge Frau wird gefoltert". Kann ja alles heissen wenn man den Film nicht kennt. Auch wenn ich natürlich in meinem Fall weiss welche Szenen gemeint sind.

Sundowner

Ich krame mal in meiner Erinnerung...

Es gab mal einen Thread in dem die Filme aufgeführt waren die der Steunhäuser aus Erfurt besessen hat. Dazu gab es mal eine Polizeipressekonferenz bei der die Filme grob in der Handlung beschrieben wurden. Natürlich so, dass jeder ahnungslose BILD-Leser gleich gedacht hat dass Leute die "solche " Filme gucken einen an der Waffel haben müssen......
Darunter war glaub ich"Der blutige Pfad Gottes". Den Thread finde ich aber nicht mehr, ev wars ein anderes Forum. (Es gibt noch andere foren neben GF ?????  :icon_wink:) Es waren ein paar Index-Filme dabei aber auch Normalos....

Reduziere die Handlung eines Tatorts auf den Mord, schmücke diesen mit möglichst brutaler Beschreibung aus und fertig ist der ultimative böse Film.......

So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Burny

Zitat von: Kettcar am  9 Dezember 2005, 10:35:36
Ich mir nicht mehr. Wären es Filme wie "Dawn of the Dead" gewesen, ok. Doch eben, gerade die Guinea Pig-Reihe hat da keine Chance. Stell dir vor dies wird dann mal vorgespielt um zu zeigen wo die Gewalt herrscht. Keine Chance!
Darüber würde ich als Endverbraucher gar nicht mit den Behörden reden, reine Zeitverschwendung!
Und überhaupt:
ZitatIch mir nicht mehr. Wären es Filme wie "Dawn of the Dead" gewesen, ok
was hättest du gesagt? „Dawn ist Kunst“, und was, wenn der Richter auf sturr setzt, da kommst du ohne namhafte Rückendeckung überhaupt nicht weiter. Wie man Filme interpretiert, ist doch Auslegungssache und eine Diskussion darüber viel zu aufwändig.
Es geht doch darum, dass du laut Gericht „verbotene Gewaltdarstellung besitzt“.
Du sagst, dass du „bei Dawn eine Gewaltdarstellung mit kulturellem Wert“ besitzt und deshalb nicht unter Art. 135 fällt. Aber so weit würde ich gar nicht gehen.

Schau mal, der Vergleich zu Deutschland: Wenn ein User hier im Forum einen beschlagnahmten Film XY weiter verkauft und von der Polizei erwischt wird, dann argumentiert er nicht damit, dass der Film Kunst darstellt oder gesellschaftskritisch ist, es geht doch eher um den objektiven Tatbestand (heisst das jetzt so?): DVD, die laut §131 beschlagnahmt ist, wurde weiterverkauft. Der Angeklagte wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
Hier würdest du einsetzen, 1. die DVD des Films XY ist in Deutschland gerichtlich verboten, in der Schweiz aber nicht (sondern erst im nachhinein, und dann nur vor diesem Gericht und nur bei dir. Was sind das denn für Zustände?)!
2. Folglich kannst du vorher nicht wissen, ob Guinea Pig verboten ist, woher denn überhaupt??
(nach Treu und Glauben gekauft, Fahrlässigkeit nicht strafbar blablabla... wird dir jeder Jurist bestätigen), deshalb Freispruch.

So läufts auch bei Guinea Pig, spielt doch keine Rolle wie hart der Film ist. Es geht nicht um den strafbaren Film sondern um die Umstände, dass du nicht rechtmässig bestraft werden durftest... und um die willkürliche und widerrechtliche
Umsetzung des §135... und um die nicht existenten Grundlagen.

Oder hast du etwa den Film darum gekauft, weil er in der Schweiz verboten ist?? Also dann wurdest du rechtmässig verurteilt. Aber dann erklär mir mal, wie du das gewusst hast? Und erklär mir auch, wieso der verfluchte Film immer noch bei moviehouse.ch und laserzone.ch im Sortiment steht?

Zitat von: Kettcar am  9 Dezember 2005, 13:10:12
Doch ein definitives Urteil fehlt doch noch bzw. ist mir nicht bekannt. "Dawn of the Dead" bekam ja einer zurück. "Mad Max 2" wurde doch nicht bestraft. Und was genau mit "Evil Dead 2" passiert ist, weiss keiner. Da will man mal ausnahmsweise bisschen optimistisch sein und dann wird alles wieder ruiniert  :icon_razz:
Der "Anton Mauerer" vom Anfangsposting (Tele-Artikel) wurde für Evil Dead 2, Mad Max 2 und Night Of The Living Dead (Romero) bestraft.
Was versteht ihr eigentlich unter Mainstream-Filmen? Die Splatterfilme aus den 80ern gehörten in der damaligen Zeit durchaus zum Mainstream.

Zitat von: Kettcar am  9 Dezember 2005, 10:35:36
Habe immer noch das Gefühl dass wir uns durch die vielen Medienartikel selbst ein Grab geschaufelt haben. Vorhin war man nicht informiert, hatte gute Chancen. Mittlerweile ist das ganze einfach zu publik.
Das versteh ich jetzt nicht, vorher war man nicht informiert und hatte gute Chancen? Wie sahen denn die Chancen aus? Bisher ist bei allen eine flotte Geldbusse ins Haus geflattert, keiner hatte Chancen, die guten Chancen hatte die Justiz. ;)
Und jetzt ist man informiert? Davon hab ich nichts mitbekommen, die Ratlosigkeit ist immer noch da. Die Publikmachung beinhaltet bloss Gelaber, nichts gegen oder für uns. Es wird nur die jetzige Situation oberflächlich umschrieben, Ricardo-Verfolgungen die so oder so geschehen werden. Oder denkst du, dass die Polizei jetzt erst recht Jagd auf die Konsumenten macht? Wieso? Weil sie sich von den Artikeln überzeugen liess?
Die Artikel listen Probleme auf, die Justiz wirft ein Auge drauf und beginnt nachzudenken, das denke ich.

Ich vermute auch, die Untersuchungsbehörden konzentrieren sich ganz besonders auf verdächtige Ricardo-Auktionen, die zusätzlich für hohe Beträge ersteigert wurden, eine DVD kostet normalerweise keine 50 Franken (33 Euro), das wirkt anscheinend schon „kriminell“: selten, begehrenswert, gefährlich, teuer.

Zitat von: Kettcar am  9 Dezember 2005, 13:33:09
Die Frage ist nun, ob man von der Polizei eine detaillierte Liste verlangen kann welche genau den Punkt und die Minute aufklären welche gewalttätig sind. So wurde bei mir nur geschrieben: "Zeigt wie eine Frau auseinandergenommen wird" und "Eine junge Frau wird gefoltert". Kann ja alles heissen wenn man den Film nicht kennt. Auch wenn ich natürlich in meinem Fall weiss welche Szenen gemeint sind.

Mach das!

Burny

Wir sind nicht allein mit unseren Problemen, die Sado-Maso Liebhaber haben die gleichen Probleme mit dem Art. 197 StGb:
http://www.ig-bdsm.ch/recht/stgb
:icon_mrgreen:

Kettcar

http://www.20min.ch/news/crash_and_crime/story/26223908  :icon_rolleyes:  :icon_eek:

Schön schön! "die Polizei hält den Mord für echt.". Ach ja, wie schön dass man mal wieder überhaupt kein Interesse hat zwischen echtem Snuff und Spielfilmen zu unterscheiden. Jenu

MPAA

Wenigstens stand im Text nix gegen Horrorfilme. Da bin ich schon froh drüber :icon_neutral:

Gruss MPAA

Kettcar

Doch man kann für den Besitz zu "einem Jahr Gefängnis" bestraft werden. Womit es einfach ins gleiche Gesetz fällt. Genau wie die dämliche SM-Regelung die burny gepostet hat. Die Schweiz ist doch einfach ein armes zurückgebliebens Land. Snuff-Besitzer gehören ordentlich bestraft, ja.

Burny

Unter welchen Artikel fallen in Deutschland Snuff-Filme? Nicht auch der 131er, oder?

Watcher

ZitatUnter welchen Artikel fallen in Deutschland Snuff-Filme? Nicht auch der 131er, oder?

Das kenn ich mir gar nicht vorstellen, auch wenn ich's nicht weis. Aber diese Drecksäcke, die sich ernsthaft sowas anschauen denen gehört ja nicht der Zugang durch eine Beschlagnahmung zu solchen Sachen verboten, denen gehört einfach das Gehirn rausgeprügelt! Und §131 ist ja da um Spielfilme zu prüfen, bzw. wegzusperren. Ich denke sowas käme denen erts gar nicht unter, da gibt's andere Behörden für...

Freddy Voorhees

Ja und in der Schweiz wird man mit denen in einen Topf geschmissen... echt zum kotzen unser Land. :icon_rolleyes:

Burny

29 Dezember 2005, 23:05:02 #494 Letzte Bearbeitung: 29 Dezember 2005, 23:17:19 von Burny
Zitat von: Freddy Voorhees am 29 Dezember 2005, 17:42:22
Ja und in der Schweiz wird man mit denen in einen Topf geschmissen... echt zum kotzen unser Land. :icon_rolleyes:
Erinner mich bloss nicht daran. Die Medieninkompetenz der schweiz. Behörden lässt sich in diesem Fall nicht überbieten. Obwohl, in diesem Thread wurde isch dutzende Male von neuem schockiert

Zitat von: Watcher am 29 Dezember 2005, 15:02:37
Aber diese Drecksäcke, die sich ernsthaft sowas anschauen denen gehört ja nicht der Zugang durch eine Beschlagnahmung zu solchen Sachen verboten, denen gehört einfach das Gehirn rausgeprügelt!
Es gibt solche und solche Freaks, Neugierige, Obercoole und Weisichnichtwas, die sollten lieber hinter den Ohren kräftig durchgewaschen werden. "Filme" wie Gesichter des Todes sind zwar kein Snuff, würde ich aber eine Stufe darunter einordnen.

Diesen angeblichen "Handy-Snuff" zweifle ich eher an. Dass man verpixelte Bildausschnitte aufm Handy für echt erklären kann ist ziemlich schwierig, und dass irgendwelche "Experten" dieses Zeug mit einem Spielfilmausschnitt verwechseln, kann ich mir auch gut vorstellen. ->passt aber gut in diesen Thread ;)

Kettcar

Traurig wie das Thema nun täglich auf der Titelseite der meistgelesenen Zeitung unseres Landes steht:

http://www.20min.ch/news/crash_and_crime/story/12528518

Mir kommt das Kotzen dass wir alle in den gleichen Haufen geworfen werden. Nun wird wieder bei besorgten Eltern ein Drama gemacht. Wundert mich dass der "Blick" noch nicht auf den Zug aufgesprungen ist von diesen "ganz harten Sachen".

Burny

aktuell:
Eine Ricardo.ch-User wurde für City Of The Living Dead und Aenigma freigesprochen, DVDs zurückerhalten.

Kettcar

Sehr gut, mag ich ihm gönnen! Jetzt bin ich dann mal auf die Urteile bei Freddy gespannt, geht ja nichtmehr lange  :icon_eek: Hoffe die Schweiz unterscheidet immer zwischen Zombies und Realität, doch wird wohl ein Wunschtraum bleiben

Witchery

naja hab bis jetzt noch immernichts gehört, wenn was gewessen wäre wüsste ich das schon? oder kann das immernoch kommen? habe den letzten film november ersteigert.

Kettcar

Einige Users haben erst Jahre später (!) von den Bullen gehört. Lebe also nicht in ständiger Paranoia!

MPAA

Quer vom 06.01.2006 (SF1 20:28:37-21:50:00 Min.)

So nicht! - Verbotene DVDs
Alex Wanner findet Horrorfilme spannend. Doch eines Tages wurden seine Nerven plötzlich ganz real gekitzelt: Die Polizei beschlagnahmte bei ihm zehn DVDs, für deren Besitz er sich strafbar machen könnte. Ein seltsamer Spuk – denn die Filme sind legal in der Schweiz zu kaufen.

http://www2.sfdrs.ch/sf1/quer/index.php

Kann man den Beitrag schauen.

Gruss MPAA

Burny

Zitat von: BurnyHab Quer noch nie geschaut, die Sendung (6.1.) war aber ziemlich belanglos, und oh Wunder, schon wieder kam der Spruch "Nichwissen schützt vor Strafe", wann haben die Behörden endlich mal bessere Sprüche auf Lager? Es gab noch nie einen Bericht, Reportage, Artikel zu diesem Thema... in dem der Spruch nicht kam.

Und es wurde im Bericht wieder mal nur nachgeplappert, wann machen die Medien mal was Nützliches?! Und die Redakteurin des Beobachter hat auch nur nachgeplappert und sonst überhaupt nichts! So etwas hätte ich auch zustande bringen können. Das alles haben wir alle schon längst gewusst

"Schlussendlich ist es die Eigenverantwortung jedes Einzelnen" (Redakteurin, Beobachter)

Die ganze Last wird auf den Konsumenten abgeschoben, die ganzen Fehler müssen die Endverbraucher ausbaden.
Und langsam habe ich echt das Gefühl, dass nur die Konsumenten dran glauben müssen. "Exlibris hat nie eine offizielle Liste erhalten" und somit ist die Sache für den Shop erledigt, und es kann weiter verkauft werden... Aber dem Konsumenten gehts an die Eier. Bananrepublik hier, unglaublich.

Ich warte auf den Kassensturz-Bericht, es soll auch ein Verantwortlicher (SVV, Polizei oder Staatsanwalt) zu Wort kommen und mit direkten Fragen durchlöchert werden. Die Thematik wurde bisher so locker flockig behandelt, i glaub das einfach nicht.

Der Angezeigte bei Quer war auch einer von Sternengels Käufern. 10 DVDs beschlagnahmt, darunter Evil Dead, Dawn Of The Dead und Braindead.
Bisherige berühmt berüchtigte Kantone: Solothurn, Bern, Zürich

Kettcar

Die Sendung macht mich wieder sowas von wütend  :anime: argh

Freddy Voorhees

Weiterer berüchtigter Kanton: Schaffhausen :doof:

Ja ne das ganze ist absolut zum kotzen und jeder IDIOT sieht doch wie sinnlos und dämlich das ganze ist... hallo???? sind wir denn in diesem Land alle am  verblöden????!!! Und das im jahre 2006, das ist echt das letzte :icon_evil: :icon_evil: :icon_evil: :anime:

Freddy, auf 180ig

Punkrockschuppen

Hmm, also hier in Deutschland sind mal einige hundert Leute von den "Grünen" auf die Idee gekommen, an einem bestimmten Tag mit jeweils 1 Gramm Gras zur Polizei zu marschieren, um sich selbst wegen Drogenbesitzes anzuzeigen.

Hat hier zwar bezüglich der Legalisierung von Gras herzlich wenig was gebracht, aber die Medien haben sich draufgestürzt wie die Geier. (Aber der Besitz von geringen Mengen dieser Substanz sind hier trotzdem weiterhin straffrei).


Evtl. können sich ja auch ein paar hundert Schweizer zusammenfinden, die freiwillig ihre grottenschlechten Laser-Paradise DVD´s  bei der örtlichen Behörde entsorgen möchten und dort Selbstanzeige erstatten...

Eine solch beknackte Gesetzgebung lässt sich IMHO wirklich nur durch einen konstuktiven Dialog zu anderen, "normalen" Bürgern und durch Medienhypes (wie z.b. kollektive Selbstanzeige) in Frage stellen.

Und ändern kann man diese beknackte Gesetzgebung wohl erstmal nur, indem man durch solche Aktionen und Aufklärung eine glasklare Auflistung aller Filme fordert, die nun "erlaubt" bzw. "nicht erlaubt" sind, damit sich jeder brave Schweizer Bürger auch an diese Gesetze halten kann.

An Gesetze, die es nicht gibt, kann sich auch der braveste Bürger und auch der braveste Händler nicht halten.

Vielleicht sollte man den Schweizerischen Behörden zur Inspiration einfach mal nen link zu www.bpjm.com schicken. (Und dazu eine detaillierte Anweisung zu dem komplexen Vorgang von "Copy&Paste").

Wenn diese Liste erstmal 1:1 übernommen würde, und sich die Schweizer Behörden dann um jeden weiteren Einzelfall kümmern würden, um diese Liste fortzuführen, wäre den CH Filmfans wohl schon viel geholfen.

Rock on !





Burny

Zitat von: Punkrockschuppen am 10 Januar 2006, 01:28:44
Vielleicht sollte man den Schweizerischen Behörden zur Inspiration einfach mal nen link zu www.bpjm.com schicken. (Und dazu eine detaillierte Anweisung zu dem komplexen Vorgang von "Copy&Paste").
Schon geschehen, die Liste wurde übernommen und scheinheilig als "Liste, die vom Schweizerischen Video Verband SVV und der Berner Polizei (inkl. Fehler) 'erstellt' wurde" vermarktet... Die Behörden orientieren sich teilweise danach, aber die Liste hat keinen verbindlichen Charakter und wird halbherzig aktualisiert.
ZitatWenn diese Liste erstmal 1:1 übernommen würde, und sich die Schweizer Behörden dann um jeden weiteren Einzelfall kümmern würden, um diese Liste fortzuführen, wäre den CH Filmfans wohl schon viel geholfen.
Jeder Kanton arbeitet anders, aber Einzelfälle gibts en masse.
Alle Filme auf der Liste müssten erstmal schweizweit gerichtlich überprüft werden... aber scheiss drauf, zu viel Arbeit, man geht lieber auf Konsumenten los, die können sich ja nicht wehren. Und mit diesem enormen Interpretationsspielraum ohne wirkliche Grundlagen können die Behörden machen was sie wollen

Sundowner

Besonders interessant ist immer noch die Tatsache, daß alle diese Filme legal verkauft und gekauft werden dürfen.  :doof:
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Da muss ich den TV-Beitrag loben. Schön wie sie auf exlibris.ch surfen und "Tanz der Teufel 2" finden!

Ich denke der Fall von Freddy wird sehr wichtig für die ganze Gesetzgebung in der Schweiz und die Fortführung. Da ist ja wirklich alles dabei, vom Slasher über Kannibalen, Zombies bis hin zu Sozialkritischen Filmen. Und da in der CH bereits Leute für den "Glockenseil-Zombie" und "Dawn of the Dead" freigesprochen wurden, jedoch für "Sado", "Rabbid Grannies" und "Guinea Pig" verurteilt wurden, kann man doch noch einen Hoffnungsschimmer haben dass hier noch zwischen Zombies und Menschen unterschieden wird.

Kettcar

Ach die Schweiz. Für harmlose Filme wie "Evil Dead" verurteilt, für Schrott wie "Gesichter des Todes" freigesprochen:

http://www.20min.ch/tools/suchen/story/14911660


Burny

ZitatDer Film wurde damals am Zoll abgefangen. Die Frau machte nun vor Gericht geltend, dass ihr der Film von einem Kollegen empfohlen wurde, sie aber nicht gewusst habe, dass der Streifen verboten sei.
Sie wurde wegen Fahrlässigkeit freigesprochen

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