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Beschlagnahmungen und Indizierungen Juli 2005

Begonnen von Dexter, 29 Juli 2005, 19:00:12

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Dexter

29 Juli 2005, 19:00:12 Letzte Bearbeitung: 29 Juli 2005, 19:02:17 von dexter
Beschlagnahmt wurden:

- Bay of Blood (limitierte Sonderauflage/Copyright by Spectacular Trading Co. Ltd.-Hong Kong)
- Blood Cult (Astro)
- Day of the Dead (XT)
- Friday the 13th - The final chapter (Paramount)
- Die Geisterstadt der Zombies (Laser Paradise)
- Last House on the left (XT)
- Terror at Tenkiller (Astro)
- The New York Ripper (Blood Edition/Laser Paradise)
- The Prowler - Forke des Todes (Red Video)
- X-Ray (Dr. Dressler GesmbH)

Indiziert wurden :

- The Base II - Das Todestribunal (Universal)
- Premutos - Der gefallene Engel (Laser Paradise (uncut Version))
- Pestizide - Grapes of Death (Get the Movie)
- Hooligans & Thugs - Football´s Most Violent Fan Fights (BBF Media)
- Live in Germany (der Gruppe Screwdriver/Blood & Honour Finland)
- Twin Angels 1 & 2 (Silver Media Group)
- Hentai - Teil 1 (Goldlight Film)

Indizierte PC-Spiele, CDs usw.
- "Half Life 1 & 2" (US Versionen)  :icon_confused:
- 7 Nazi-Musik-CDs
- 3 Sex-Reise-Guides (Bangkok, L.A., Pattaya)
- Magazin "Das neue Wochenend"

Listenstreichungen :

DVDs :

- "Freez`er" (Cult Movies Entertainment)

Videofilme :

- "American Ninja" (All Video)

Tonträger :

- "Send them back" (Force Fed Hate)

sowie 20 Sex-Taschenbücher

Aufgehoben wurde die Beschlagnahme 2er Erotikfilme nach § 184 II StGB :

- Action in Leather
- Anal-Phabeten

Nerf

Zitat von: dexter am 29 Juli 2005, 19:00:12
Indizierte PC-Spiele, CDs usw.
- "Half Life 1 & 2" (US Versionen)  :icon_confused:

Schönen Dank für die Info. Die Listen werden auch immer langweiliger...  :andy:

Aber was hat es mit HL2 auf sich? Ist das ne neue Masche der BPjM - die US-Version eines hierzulande unzensierten Spiels zu indizieren, dem die USK dann wegen Inhaltsgleichheit die Freigabe wieder aberkennen und das dann selbst auch indiziert werden kann? Oder wie?
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Nerf am 29 Juli 2005, 19:47:25
Schönen Dank für die Info. Die Listen werden auch immer langweiliger...  :andy:

Aber was hat es mit HL2 auf sich? Ist das ne neue Masche der BPjM - die US-Version eines hierzulande unzensierten Spiels zu indizieren, dem die USK dann wegen Inhaltsgleichheit die Freigabe wieder aberkennen und das dann selbst auch indiziert werden kann? Oder wie?

Das verstehe ich auch nicht ganz. Wie kann ich den gleichzeitig einem Spiel eine Freigabe geben und es gleichzeitig indizieren ? Typisch Bürokraten. Ohne Sinn und ohne Verstand.

Gruß

n0NAMe
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
---
Pertubator - Miami Disco

darkblade

29 Juli 2005, 20:30:57 #3 Letzte Bearbeitung: 29 Juli 2005, 20:33:30 von darkblade
Ich glaube es ist hierbei die US "Collector`s Edition" von "Half-Life 2" gemeint, bei der noch eine Source-Version von Half-Life 1 beiliegt.

Zeromancer

Erstmal muss ich sagen: Den Thread haste schön von cinefacts übernommen,Dexter,da hätte ein Link eigentlich auch gereicht ;-)

Und endlich ist auch mal premutos dabei,jetzt fehlt nur noch Black past und Legion of the Dead von ittenbach,dann ist er der 1.regisseur,von dem alle Filme indiziert wurden ;O

Und The Base II kam schon mehrmals ungeschnitten auf RTL II!

Das mit Half Life 1+2 ist glaube ich so wie bei der Basket Case-Trilogie,die zwar indiziert wurde,aber nur wegen den Teilen 1 und 2,dass da Teil 3 drinne war,ist nicht relevant.

Deswegen kann man bei Half-Life auch wohl sagen,dass das Pack aus 1+2 nur wegen Teil 1 (Inhaltsgleichheit) indiziert wurde. Solange die gleiche Version von HL 2 hierzulande ne USK 18 hat,kann das Game ja nicht indiziert werden.

Dexter

Zitat von: Zeromancer am 29 Juli 2005, 21:02:30
Erstmal muss ich sagen: Den Thread haste schön von cinefacts übernommen,Dexter,da hätte ein Link eigentlich auch gereicht ;-)
Erwischt  :icon_lol:
Leider stand auf www.bpjm.com noch nichts darüber und das war die einzigste Quelle.

Das mit Half-Life ist wohl wirklich die US-Box in der Teil1+2 zusammen angeboten werde, HL 1 ist ja schon länger indiziert.
Ansonsten hat es halt den üblichen Schmu erwischt, wie immer. :andy:

endoskelett

Habe zwar nichts wesentliches zum Thema beizutragen, da mich die Beschlagnahmungen der Liste hier nicht besonders tangieren, aber ich wollte Dexter mal danken, dass er hier im Forum immer mit vielen, neuen Informationen rund um DVD-VÖ etc sorgt. Ich surfe kaum bei cinefacts und bin deshalb dankbar. Auch einen dank mal an StS, der sich in dieser Richtung auch sehr engagiert. Ist mir jedenfalls über die letzten Wochen aufgefallen. Hätte das auch per PM schreiben können, aber sowas hier muss auch mal sein. (Soll aber nun kein Dankesthread an alle möglichen Leute werden ;))
R: Do you like our owl?
D: It's artificial?
R: Of course it is.
D: Must be expensive.
R: Very.
R: I'm Rachael.
D: Deckard.

Not Surfing Charlie

MPAA gehört meiner Meinung nach auch zu einem hilfreichen und kompetenten User, welcher vor allem im fantastischen Filmbereich mit Infos aufwartet. Mist, jetzt ist es doch noch zum Dankesthread ausgeartet :icon_lol: Ich hör' ja schon auf...

Zur Liste: Ist es der Bundesprüfstelle denn nicht möglich, XT als ganzes zu verbieten??? :uglyhammer_2:

Hasenbein

Zitat von: Zeromancer am 29 Juli 2005, 21:02:30


Und endlich ist auch mal premutos dabei,jetzt fehlt nur noch Black past und Legion of the Dead von ittenbach,dann ist er der 1.regisseur,von dem alle Filme indiziert wurden ;O

Aber witzigerweise ist Premutos ja nur indiziert worden, obwohls der extremste ist, und Riverplay sogar beschlagnahmt :doof:
Das Problem am Buch Eibon ist, dass alle nur die erste Seite lesen. Sonst würden sie das "große Geheimnis" kennen.

darkblade

Zitat von: Zeromancer am 29 Juli 2005, 21:02:30
Deswegen kann man bei Half-Life auch wohl sagen,dass das Pack aus 1+2 nur wegen Teil 1 (Inhaltsgleichheit) indiziert wurde. Solange die gleiche Version von HL 2 hierzulande ne USK 18 hat,kann das Game ja nicht indiziert werden.

Liest du nicht die Posts von weiter oben? Das selbe habe ich doch (in einer anderen Form) auch schon gesagt.


@Not Surfing Charlie
Meinst du mit XT, die Firma XT-Video aus Österreich?

Df3nZ187

Zitat von: Hasenbein am 29 Juli 2005, 22:47:17
Aber witzigerweise ist Premutos ja nur indiziert worden, obwohls der extremste ist, und Riverplay sogar beschlagnahmt :doof:

Abwarten auf welcher Liste er steht.
Würde mich nicht wundern wenn auf bpjm.com ein schönes [ B ] dahinter glänzt.^^'
www.anime-ronin.de

...in aufwendigen Studien sind wir zu folgendem, sensationellen Ergebnis gekommen:

Dexter

Hier die ganze Liste natürlich aus dem Cinfactsforum geklaut :icon_lol:

Indizierungen im Monat Juli (BAnz. Nr. 142 vom 30.07.2005):

DVDs

Hental Teil 1 [A]
Goldlight Film, Limburg

Hooligans & Thugs – Football’s Most Violent Fan Fights [A]
BBF Media, West Hollywood/USA

Live in Germany [A]
der Gruppe Skrewdriver
Blood & Honour Finland, Vantaa/Finnland

Pestizide – Grapes of Death [A]
Get the Movie, Anschrift unbekannt

Premutos – Der gefallene Engel [A]
(uncut Version)
Laser Paradise, Neu Anspach

The Base II – Das Todestribunal [A]
Universal Pictures Germany, Hamburg
Prokino Filmverleih, München

Twin Angels
Vol. 1 und Vol. 2 [A]
Silver Media Group, Anschrift unbekannt


PC:

Half Life 1: Source (US-Version) [A]
Vivendi Corporate Headquarters, Los Angeles/USA
Valve Software, Washington/USA

Half Life 2 – Collector’s Edition [A]
Vivendi Corporate Headquarters, Los Angeles/USA
Valve Software, Washington/USA


Tonträger:

Berühmt und berüchtigt [ B]
(Die ultimative Raritätensammlung in Studio Qualität)
der Gruppe Böhse Onkelz, Hersteller unbekannt

Hail Victory [A]
der Gruppe Screwdriver
ISD Records/W.T.Records, St. Paul/USA

Der Innere Befehl [ B]
der Gruppe Reinhard Heydrich = Sturm & Froinde
MSR Pruductions, Wheat Ridge/USA

Lieder von allen Fronten [A]
der Gruppe Sturmwehr
SW-Versand, Anschrift unbekannt

Pagan War Machine [A]
der Gruppe Grom
Vinland Winds Records, New York/USA

The Best of No Remorse [A]
der Gruppe No Remorse
Resistance Records, USA, Anschrift unbekannt

Zyklon D Frontalangriff [ B]
der Gruppe Dissau Crime
Dopest-Venly de, David Sülzner, Dessau


Bücher:

Als Sextourist durch Bangkok [A]
David Scooter
Books on Demand, Norderstedt

Als Sextourist in Angels City [A]
David Scooter
Books on Demand, Norderstedt

Als Sextouris in Pattaya [A]
David Scooter
Books on Demand, Norderstedt


Magazine:

Das neue Wochenend [A]
Nr. 14 vom 30. März 2005
Pabel-Moewig Verlag, Rastatt



Listenstreichungen gemäß § 24 Abs. 2 JuSchG (BAnz. Nr. 142 vom 30.07.2005):

DVD

Freez’er
Cult Movies Entertainment, Bönningstedt


Tonträger

Send them back
der Gruppe Force Fed Hate
NorthX Records, Anschrift unbekannt



Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG (BAnz. Nr. 142 vom 30.07.2005):

Videofilm

American Ninja
All Video Programm, Essen
(Label: Geiselgasteig)



Listenstreichungen gemäß § 7 Satz 1 JuSchG (BAnz. Nr. 142 vom 30.07.2005):

diverse Druckschriften


Berichtigungen:

Die Indizierung des Computerspiels „Doom 3 – Resurrection of Evil“ wurde im Bundesanzeiger Nr. 98 vom 31. Mai 2005 mit dem Zusatz „erweiterte US-Version“ bekannt gemacht. Richtig heißt es: Doom 3 – Resurrection of Evil, US Version.

Die Listenaufnahme der DVD „Harte Ziele – Allein gegen alle“, indiziert durch Entscheidung Nr. 1 14/05 vom 6. Juni 2005, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 120 vom 30. Juni 2005, bezog sich neben der von Universal Pictures vertriebenen 2. Auflage 2004 auch auf die 1. Auflage, vertrieben von Columbia Tristar/Universal Pictures Germany, Hamburg.



Beschlagnahmen gemäß § 131 StGB

DVDs

Bay of Blood
Limitierte Sonderauflage
Copyright bei Spectacular Trading Co. Ltd., Hong Kong
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

Blood Cult
Astro Records & Filmworks, Habichtswald-Ehlen
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

Day of the Dead
XT Video Entertainment, Graz/Autria
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

Friday the 13th – The final chapter
Paramount Pictures
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

Die Geisterstadt der Zombies
Beschriftung der innenliegenden DVD mit „The Beyond“; laut Inhalt der DVD;
Laser Paradise, „Red Edition“
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

Last House on the Left
XT Video, Graz/Austria
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 21.06.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

Terror at Tenkiller
Vertrieb: Astro Records & Filmworks
Hersteller: United Entertainment Pictures
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

The New York Ripper
Digital World – Blood Edition
(Exklusiv-Vertrieb), St. Wolfgang/Austria
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

The Prowler – Die Forke des Todes
Red Video, Anschrift unbekannt
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)

X-Ray – Der erste Mord geschah am Valentinstag
Dr. Dressler GesmbH, Anschrift unbekannt
Vertrieb: Golon-Globus
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.05.2005
Az.: (330 Ds) 3 WiJs 711/03 (155/04)


Beschlagnahmen gemäß § 184 III StGB

Der Beschlagnahmebeschluss bzgl. der Videofilme:

Action in Leather
Anal-Phabeten
bei Makeba
Die Bestrafung
Black Master
Black Power
Clubsekt 
Hunting in Leather
Leather Climax
Leather Games
Leather Passion
Leather Magic
Leather Passion
Leather Trap
Der Lederbaron
Magnifique
Scharze Gier
Slave Wedding
Surprise in Leather
Torture in Leather
Wunderkerze
cd-Video-Film, Duisburg
AG Duisburg, Beschlagnahmebeschluss vom 15.09.1986
Az.: 11 Gs 2732/86
wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg am 16.06.2005, Az.: 17 Js 24/86 aufgehoben.



Premutos wurde also auf Liste A gesetzt.


morpheus2404

Kann mir jemand sagen was das denn bedeutet? Ich meine ob der auf Liste A oder B steht?

Nerf

Zitat von: morpheus2404 am 30 Juli 2005, 10:20:01
Kann mir jemand sagen was das denn bedeutet? Ich meine ob der auf Liste A oder B steht?

Liste A = "normale" Indizierungen ohne strafrechtliche Relevanz
Liste B = Indizierungen mit strafrechtlicher Relevanz. Werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die über ein eventuelles Verbot entscheidet.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

mullen

cool finde ich das American Ninja von der Liste gestrichen wurde, denn dieser wurde am 01.07 von der FSK als 18er Freigabe für eine Veröffentlichung von EuroVideo freigegeben. Man darf gespannt sein ob und wann es eine Uncut-VÖ von diesem Film geben wird.

Zeromancer

30 Juli 2005, 13:13:03 #15 Letzte Bearbeitung: 30 Juli 2005, 13:14:38 von Zeromancer
American Ninja scheint aber ziemlich unbekannt zu sein ,-)

Und wie ihr seht>Premutos auf [A] !

Contagion

Zitat von: Zeromancer am 30 Juli 2005, 13:13:03
American Ninja scheint aber ziemlich unbekannt zu sein ,-)

Und wie ihr seht>Premutos auf [A] !

Ähh... Ist das nicht American Fighter? *rafft mal wieder einiges nicht ab*

Zeromancer

Zitat von: Contagion am  1 August 2005, 15:30:48
Ähh... Ist das nicht American Fighter? *rafft mal wieder einiges nicht ab*


Dachte ich auch erst,aber das kann schonmal gar nicht sein,weil davon die DVD vor ein paar Monaten indiziert wurde(Spio/JK).

Gib mal bei der ofdb den Titel ein,da findeste den Film...gibts bisher nur als dt. VHS vom Label "Geiselgasteig".

dekay

Zitat von: ZeromancerUnd The Base II kam schon mehrmals ungeschnitten auf RTL II!

Der wurde auch nicht wegen angeblich übertriebener Brutalität, sondern wegen erwiesener Grottigkeit indiziert :icon_lol: .

ZitatBerühmt und berüchtigt [ B]
(Die ultimative Raritätensammlung in Studio Qualität)
der Gruppe Böhse Onkelz, Hersteller unbekannt

Als ob so ein doofes (rechtswidriges!) Bootleg noch unbedingt ganz dringend indiziert werden müsste :doof: !

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Kerry

Was ist denn §184?

Hunting in Leather
Leather Climax
Leather Games
Leather Passion
Leather Magic
Leather Passion
usw.

Hört sich doch eher nach ganz "normaler" Pornografie an, und diese ist ja nicht verboten (auch 1986 nicht).
Oder bezieht sich §184 auf den SM-Bereich?

Roughale

Zitat von: Kerry am  1 August 2005, 18:08:28
Was ist denn §184?

Das ist der Paragraph der Lederallergiker!  :icon_twisted:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

JimmyAutomatic


§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

  1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
  2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
  3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
  3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
  4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
  5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
  6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
  7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
  8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
  9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.
 

cinependent

Zitat von: Zeromancer am 30 Juli 2005, 13:13:03
American Ninja scheint aber ziemlich unbekannt zu sein ,-)

Und wie ihr seht>Premutos auf [A] !

Unbekannt wohl schon , aber wenn ich daran denke wie lange ich dem Tape von Geiselgasteig nachgerannt bin.

Nun warten wir mal ab wann das gute Stück auf DVD kommt.

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