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Kurze frage zu FSK18=Index

Begonnen von Grimnok, 14 Oktober 2005, 21:38:40

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Grimnok

ALso ich versteh da grade net so viel, wie is das nun eigentlich mit FSK 18 bzw keine Jugendfreigabe im Vergleich zum Index?
Bisher dachte ich immer, das Spiele und DVDs mit diesen Siegeln genau wie indiziertes nicht mehr frei beworben werden darf, da für Jugendlich so zukenntlich.

Aber dem is dann doch net so oder wie?

grüße und danke für die aufklärung
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

Hackfresse

14 Oktober 2005, 22:47:48 #1 Letzte Bearbeitung: 14 Oktober 2005, 22:50:12 von Hackfresse
www.bpjm.com dürfte alle deine Fragen beantworten.

Alternativ auch hier: http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,8235.0.html

Selber stöbern macht Freude.... :respekt:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Grimnok

ja schon klar, nur ich hatte keine Lsut für ein Ja oder nein so lange zu suchen.
Grund meiner frage: im örtlichem MM sind Filme ab 18 irgendwo eingelagert, man muss fragen. Dachte das gilt für Games auch, aber hab mir grade HL2 geholt, liegt da mit großem Schild rum, und auf der Packung steht halt "Keine Jugendfreigabe"....
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

Stielike

18er Sachen die nicht auf dem Index/beschlagnahmt sind dürfen ganz normal im Regal liegen. Indizierte Sachen dürfen nur "unter der Ladentheke" und beschlagnahmte Sachen logischerweise gar nicht angeboten werden.

cinependent

Zitat von: Stielike am 15 Oktober 2005, 02:29:06
18er Sachen die nicht auf dem Index/beschlagnahmt sind dürfen ganz normal im Regal liegen. Indizierte Sachen dürfen nur "unter der Ladentheke" und beschlagnahmte Sachen logischerweise gar nicht angeboten werden.

Dies ist aber eine sehr kurze Antwort auf die aktuelle Rechtslage , und auch nicht wirklich richtig.
Denn nach Deiner Aussage können im MM auch Hardcore Pornos Verkauft werden ;-) , dem ist aber nicht so.
Aber im groben hast Du recht.

Stielike

Zitat von: cinependent am  3 November 2005, 19:53:43
Dies ist aber eine sehr kurze Antwort auf die aktuelle Rechtslage , und auch nicht wirklich richtig.
Denn nach Deiner Aussage können im MM auch Hardcore Pornos Verkauft werden ;-) , dem ist aber nicht so.
Aber im groben hast Du recht.

Naja ich bezog mich auch nur kurz auf seine Frage. Da gings ja um Halflife2 und "normale" 18er Filme.

Ausführliche Informationen bekommt er ja auf den oben genannten Seiten.

medienzensur

4 November 2005, 13:10:55 #6 Letzte Bearbeitung: 4 November 2005, 13:13:29 von medienzensur
Zitat von: cinependent am  3 November 2005, 19:53:43
Dies ist aber eine sehr kurze Antwort auf die aktuelle Rechtslage , und auch nicht wirklich richtig.
Denn nach Deiner Aussage können im MM auch Hardcore Pornos Verkauft werden ;-) , dem ist aber nicht so.
Aber im groben hast Du recht.

Eigentlich hat Stielike in allem, was er gesagt hat recht. Was stimmt da nicht?
MM dürfte theoretisch auch Hardcore Pornos verkaufen, warum denn nicht? Pornographie gilt als automatisch indiziert und darf "frei unter der Ladentheke" verkauft werden. Das Problem hier ist halt, wer fragt schon geziehlt nach einem speziellen Porno? Die wenigsten werden sich vorab informieren und dann einkaufen gehen. Pornos kauft man denk ich mal spontan ausschließlich beim Stöbern im Regal - das darf aber nur in abgetrennten Erwachsenenbereichen passieren. Deshalb verzichtet MM wohl auf das Verkaufen von Pornos - rein rechtlich gesehen, gäbe es da aber keine Probleme.

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