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Eigene Filmliste

Begonnen von maq, 9 Februar 2006, 13:37:20

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maq

Hallo Leute
mal ne Frage zu der rechtlichen Seite:
Wie ist das wenn ich in die Filmliste zb. Bootlegs oder verbotene/beschlagnahmte Filme eintrage?Damit zeige ich ja den Besitz an.Wie sieht es da aus mit der Rückverfolgung meiner Person ?

Moonshade

Tja, man könnte natürlich einfach seine Filmliste nicht jedem zugänglich machen, die Möglichkeit hat man ja.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

Trooper Death

Zitat von: maq am  9 Februar 2006, 13:37:20

Damit zeige ich ja den Besitz an.


Daß Du damit den Besitz anzeigst, ist eher unproblematisch, da der Besitz nicht strafbar ist.

Ob das (frei zugängliche) Führen eines solchen Films in der Filmliste im Zensurland Deutschland ein "öffentliches Ausstellen" i.S.v. § 131 StGB ist, bezweifel ich ebenfalls. Könnte juristisch gesehen allerdings strittig sein. Würde Moonshades Vorschlag vorsichtshalber beherzigen und die Filmliste nicht öffentlich zugänglich machen.  :icon_wink:


maq

Tja,da wirft sich bei mir die Frage auf ob dieses Forum nicht auch schon öffentlich zu nennen ist?
Manche "verlinken" ihre Sammlung ja schon hier...
Aber ich leide wohl ein wenig unter Verfolgungswahn - nachdem ich hier in diversen Foren über die Gepflogenheiten der Schweizer Ordnungshüterlie gelesen habe...obwohl das nicht (hoffentlich) so einfach auf unsere Verhältnisse übertragbar ist.
Wie dem auch sei...
Danke für den Gedankenaustaussch...


uboot

Wie schon hier erwähnt wurde. Der Besitz ist nicht strafbar, und bewerben tue ich die Sachen ja auch nicht. Das einzigste an indizierten Fassungen ist, dass da keine Werbung in z.B. Zeitschriften erscheint und die DVD nicht im Regal stehen darf, sondern eben unter der Ladentheke).

SplatMat

Es ging ja nicht um indizierte Filme, sondern um illegale Bootlegs, also professionelle Raubkopien und um beschlagnahmte Filme, also strafrechtlich relevantes Material. Beides darf in Deutschland weder beworben, noch vertrieben werden.
Da in deiner Filmsammlung weder Werbung für diese Filme gemacht wird, noch aufgezeigt wird, wo man diese Filme kaufen kann, sondern lediglich Informationen zu diesen Filmen geliefert werden, wie es auch auf etlichen anderen Internetseiten der Fall ist, dürfte es unprolematisch sein.
Hast du allerdings hauptsächlich oben genannte Filme in deinem Besitz, könnte es durchaus sein, daß übermütige Gesetzeshüter auf dich aufmerksam werden. Wenn du dir allerdings Sorgen machen solltest, ob du z.B. deine komplette Freitag der 13. Reihe einträgst, oder die Bootleg Freddy Box, solltest du eigentlich getrost alles eintragen können.
Wer beschlagnahmte Filme vor der Beschlagnahmung gekauft hat ist ohnehin fein raus, und nur, weil du mal auf ner Messe aus Versehen ne Bootleg Box gekauft hast, wird dir auch niemand ans Leder wollen.
Aufpassen solltest du wie gesagt nur, wenn deine Boots und 131er überhand nehmen.
Für ein freies Tibet


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