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Beschlagnahmefrage

Begonnen von SAL, 11 Februar 2006, 20:59:41

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SAL

Man is das'n bescheuerter Threadtitel..... :icon_rolleyes:

Aber keine ahnung wie man das nennen soll.
Meine Frage betrifft beschlagnahmte Filme/Spiele.
Aber keine Sorge nicht die Standartfrage(n).

wie sieht es eigentlich zolltechnisch/gesetzestechnisch aus
mit der Einfuhr von Werbematerial oder ähnlichem von §131 Filmen/Spielen?

zb:
Kinoposter eines b. Filmes oder ähnlichem.
Ist das auch mit wech vom Fenster?
Bekomm ich das durch den Zoll?

Deathlord

Ich wüsse nicht, wo das Problem ist. Man kann doch schließlich auch Poster, wei Tanz der Teufel 1 in jedem deutschen Postershop bestellen (zB CloseUp). Man sehe sich bloss den Katalog von denen an, dort sind noch weitere schöne Beispiele zu finden.

SAL

Ja aber von TdT gibt es ja auch ne 16er Fassung ......

In meinem konkreten Fall geht es um einen "Manhunt" Aufsteller aus den USA.
Das Game ist auf der Liste und von daher wollt ich mal nachfragen.....

Hat sich aber sowieso erledigt,der/die Verkäufer/in is eh dumm
will keinen Profit machen und wil les nicht nach Dt. senden
da es zuviel Arbeit ist.....*Grrrr*

Chef

12 Februar 2006, 08:07:12 #3 Letzte Bearbeitung: 13 Februar 2006, 00:29:07 von Chef
Mahlzeit!

Bei dem Aufsteller gibt es keine Probleme!!! Der Aufsteller ist ja nicht das Spiel selbst... Aber da du ihn eh nicht bekommst hat sich die Sache eh erledigt... :icon_rolleyes:

Gruß Chef :icon_wink:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

.sixer.

Bei einem Manhunt-Pappaufsteller kannst du - solange alles Gesetzeskonform abläuft - keine Probleme bekommen. Das heißt allerdings nicht, dass Werbematerial bzw. dessen Einfuhr generell unproblematisch ist. Es gibt z.B. eingezogene Aushangfotos auch wenn diese in keinem Report auftauchen.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

Kerry

Wirklich interessante Fragestellung...
der reine Import des Materials ist wohl unproblematisch; nur darfst Du mit dem Material so gut wie nichts machen. Denn: jede offen zugängliche Ausstellung des Materials ist eine Werbung für indizierte bzw. beschlagnahmte Medien und somit verboten.
Den angesprochenen Manhunt Aussteller dürftest Du z.B. nach dem Gesetz nicht in Deiner Wohnung aufstellen es sein denn Du stellst sicher, dass ihn kein Minderjähriger zu Gesicht bekommt.

Punkrockschuppen

Zitat von: Kerry am 13 Februar 2006, 11:04:21
Wirklich interessante Fragestellung...
der reine Import des Materials ist wohl unproblematisch; nur darfst Du mit dem Material so gut wie nichts machen. Denn: jede offen zugängliche Ausstellung des Materials ist eine Werbung für indizierte bzw. beschlagnahmte Medien und somit verboten.
Den angesprochenen Manhunt Aussteller dürftest Du z.B. nach dem Gesetz nicht in Deiner Wohnung aufstellen es sein denn Du stellst sicher, dass ihn kein Minderjähriger zu Gesicht bekommt.

Sehe ich etwas anders.
Du bewirbst ein Medium, wenn Du öffentlich Werbung für das Medium machst und dieses Medium zum Verkauf bereithälst (oder die Beschaffung des Mediums versprichst oder Hinweise zur beschaffung gibst).

Solange Du also nen Manhunt-Aufsteller im Wohnzimmer hast, auf dem nicht draufsteht "Manhunt hier für 15 EUR zu verkaufen", machst Du auch keine Werbung für ein indiziertes/beschlagnahmtes Medium. (s. auch das Beispiel mit den Filmplakaten).

Und Indizierungen/ Beschlagnahmungen beziehen sich ja (sinngemäß) auf "Bildträger wie VHS, DVD und vergleichbare Medien".

Und der Richter, der einen Pappaufsteller als Medium mit einer DVD/VHS gleichsetzt, muss wohl erst noch vereidigt werden.  :andy:

Rafterman

Zitat von: Kerry am 13 Februar 2006, 11:04:21
Wirklich interessante Fragestellung...
der reine Import des Materials ist wohl unproblematisch; nur darfst Du mit dem Material so gut wie nichts machen. Denn: jede offen zugängliche Ausstellung des Materials ist eine Werbung für indizierte bzw. beschlagnahmte Medien und somit verboten.
Den angesprochenen Manhunt Aussteller dürftest Du z.B. nach dem Gesetz nicht in Deiner Wohnung aufstellen es sein denn Du stellst sicher, dass ihn kein Minderjähriger zu Gesicht bekommt.

Warum dürfte ich das Ding nicht in meiner Wohnung aufstellen? Ist doch sogar legal beschlagnahmte Filme zu besitzen. Warum soll also der Besitz von Poster, Pappaufstellern etc. nicht erlaubt sein?

Wegen den Minderjährigen: gibts hier jemanden der extra einen Raum für seine indizierten / beschlagnahmten DVDs hat, sollte mal Besuch unter 18 kommen?

Glaube nicht. Da wär so ein Pappaufsteller auch nicht weiter schlimm :D

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