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Freigaben in der Schweiz

Begonnen von sat-freak, 12 März 2006, 20:41:33

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sat-freak

Hallo

Hierhin dürfte es am besten hinpassen.

Ich habe bemerkt, dass bei manch Freigaben in der Schweiz z.B. TCE 12 angegeben wird. Kino-Freigaben scheinen Kanton spezifisch vergeben zu werden. Wenn es um schweizer DVD Veröffentlichungen geht, so haben diese gar keine Altersfreigabe angegeben.

Fragen:
Für was steht die Abkürzung TCE?
Wird die Altersfreigabe TCE nur fürs Kino vergeben, bzw. hat eine TCE Freigabe nur Gültigkeit für das Kino Release?
Wer vergibt diese TCE Freigaben?
Werden VHS/DVDs denn niemals zertifiziert? Denn die TCE Altersfreigabe erscheint ja nicht auf diesen Medien.


Vielleicht weiß jemand was zum Thema. Danke.

Burny

16 März 2006, 00:32:01 #1 Letzte Bearbeitung: 16 März 2006, 00:35:13 von Burny
Schliesse mich deinen Fragen gleich an. Würde mich auch interessieren, wie das genau geregelt ist (ich bezweifle aber, dass da irgendwo ein System dahinter steckt, und konsequent schon gar nicht)

Woher hast du die Info bezüglich TCE? Davon höre ich heute zum ersten Mal.
Bei DVDs spielen die Schweizer Freigaben selten eine Rolle, da die meisten deut. DVDs von Deutschland übernommen werden.
VHS/DVDs die direkt von Schweizer Labels rausgebracht werden sind auch nicht besonders aufschlussreich. Beispiel: Fight Club von Medaria. Blauer Stempel mit Aufschrift "Freigegeben ab 16 Jahren" (ähnlich der deutschen Richtlinie) aber ohne irgendwelche Gesetzesartikel etc.
Ab16 da es in der Schweiz keine höhere Freigabe gibt.

Wie du bereits geschrieben hast, haben bei Kinofreigaben eigentlich die Kantone das Sagen (mit Empfehlung der Kinos & Verleiher). Meistens kümmern sich die Kinos selbst drum...
Die Suche nach gesamtschweizerischen Regelungen wird dabei erheblich schwieriger.
Hier noch ein Link:
ZitatDie Altersfreigabe ist in der Schweiz Sache der Kantone – der Kanton Bern hat diese Regelung aus Spargründen per 1. Januar 2004 aber an die Verleiher und Kinos delegiert. Wie in den meisten andern Kantonen gilt in Bern grundsätzlich die Regel 16/14. Das heisst: Filme sind ab 16 Jahren und für Minderjährige in Begleitung Erwachsener ab 14 Jahren freigegeben.
Quelle: espace.ch

Ausnahmen, z.B. Sin City:
ZitatWie in Bern ist «Sin City» auch in Zürich und den meisten Deutschschweizer Kanton ab 16 Jahren zu sehen. In Basel haben Verleih und Kino dem Wunsch des Justizdepartements entsprochen und den Film erst ab 18 Jahren freigegeben. In Genf und der Waadt, wo «Sin City» bereits im Juni anlief, ist er ebenfalls ab 16 Jahren frei, allerdings mit der Altersempfehlung 18.
Quelle: espace.ch

Dann gibts noch, zumindest für Kanton Basel:
ZitatNach den heute geltenden kantonalen Filmgesetzen in beiden Basel sind Filmvorführungen generell ab 16 Jahren frei zugänglich, tiefere Altersgrenzen müssen durch die staatliche Filmkommission und insbesondere den gemeinsamen Visionierungsausschuss beurteilt und bewilligt werden.
Quelle: onlinereports.ch

Stichwort Filmkommission:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/443_1/a25.html
Mitglieder:
http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_41.html
Keine Ahnung, was die Filmkommission alles so treibt.

Unter anderem wird eine konkrete, transparente & schweizweite Lösung gesucht, von Basel aus. Bei den untenstehenden Links gehts aber primär um die Erweiterung des Filmgesetzes bezüglich Gewaltspiele und Jugendschutz:
Überarbeitung "Film- und Trägermediengesetz" (FTG) (für Februar 06) //baselland.ch [pdf.Dokument]
Erläuterungen zum FTG (02.12.2005)//onlinereports.ch
Hab das Ganze noch nicht durchgelesen.

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