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Nightmare 3+4 Wong Newmedia Unrated ?

Begonnen von S.w.a.p, 3 Juli 2006, 15:54:31

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S.w.a.p

3 Juli 2006, 15:54:31 Letzte Bearbeitung: 3 Juli 2006, 15:57:23 von S.w.a.p
Halllo.

Leider steht dazu in der OFDB nichts:

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=180&vid=91809

gibt es von Teil 3+4 etwa auch Unrated Fassungen? Ich dachte bisher immer nur 1+5 wären auf der Warner Box cut ?
Oder wurde zur besseren "Vermarktung" einfach mal unrated draufgeprinted ?

shark

Würde mal behaupten das es nur der Vermalrktung dient. Die beiden Filme sind in der DVD Box absolut uncut, was sie leider nicht besser macht. Von Boots solltest du sowieso die Finger lassen!
Alkohol, Affen, Ars..loch, Admin, Ausrasten, Anmaßend...
Es gibt so viele schöne Worte die mit A beginnen!

S.w.a.p

Was meinst du mit nicht besser macht ?

Ist der Besitz bzw. Erwerb von Boots eigentlich strafbar ?

Graveworm

Jupp, Erwerb ist strafbar, stand hier auf jeden Fall mal so im Forum.

Gruss
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Man Behind The Sun

natürlich. das ist nix anderes als professionelle raubkopien. und auch bei unwissenheit ("ich wusste nicht, dass das ein boot ist") greift genau das gleiche; erwerb sowie besitz sind verboten.
In heaven everything is fine.


S.w.a.p

Das ist ja eigentlich auch richtig so, nur sollte der Verbraucher da auf der einen Seite etwas geschützt werden. Wie soll der Laie
ein professionelles Boot (ident. Cover) denn von anderen unterscheiden können ?

Nehmen wir z.B mal die Nico 18er Scheibe.


Grusler

Tja.
Eigentlich sieht man das sowieso nicht so eng mit mit den Bootlegs. Die hier vertriebenen Bootlegs sind sowieso nur ältere Filme, selbst Videotheken bieten sie an (z.B. Nico). Es ist natürlich ein Unterschied ob man ein Bootleg hat wie z.B. das von "TCM 2", bei dem sich wirklich Mühe gegeben wurde oder irgendeine DVD+R-Kopie mit Farbcover (gibt es z.B. kaum/nicht in Videotheken).
Die professionellen Bootlegs werden hier in Deutschland wie Originale behandelt. Also wird es bestimmt keinen Ärger geben wenn man einige Bootlegs davon zu Hause hat, zumal sie ja meist auch ungeschnitten sind und somit manchmal auch die bessere Wahl.
Firmen wie Best Entertainment, MIB und Co. sind auch nur legale bzw. halblegale Bootlegschmieden und die Qualität von denen kann sich meist NICHT mit einem guten Bootleg messen, wenn man sich mal auf ältere Filme bezieht.
Also was soll´s, alles nur Bürokratie.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

mandator

Zitat von: Man Behind The Sun am  3 Juli 2006, 16:53:16
natürlich. das ist nix anderes als professionelle raubkopien. und auch bei unwissenheit ("ich wusste nicht, dass das ein boot ist") greift genau das gleiche; erwerb sowie besitz sind verboten.

Ich meine, das stimmt so nicht. Der reine Besitz eines Boots ist nicht strafbar. Auch ist beim Erwerb darauf zu achten, dass sich erstmal nur der Verkäufer strafbar macht. Der Käufer kann nur bestraft werden, wenn der Film aus einer offensichtlich strafbaren Quelle stammt und der Käufer es wusste. Kauft man den Film auf einer normalen Börse, wird's schwer werden dem Käufer dieses Wissen nachzuweisen.

S.w.a.p

Das denke ich auch, klar gilt meist Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wenn man unwissentlich getäuscht wird ... es kann ja nicht sein dass ich bei jedem Produkt erstmal nachforschen muss ob es sich um ein Original handelt, da ich ansonsten dafür bestraft werden könnte.

Ich meine rein logisch gedacht, aber Gesetze sind ja oft unlogisch

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