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FSK/FSF-Problem

Begonnen von Anderssen, 30 Juli 2006, 12:20:32

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Anderssen

Hallo,

folgendes Problem beschäftigt mich: Soweit ich das mitbekommen habe, ist es gängige OFDB-Praxis, dass Fassungen, die extra für's Fernsehen geschnitten wurden, auch mit einer FSK-Freigabe gekennzeichnet werden. Zum Beispiel wird ein FSK18-Film, der für eine Ausstrahlung um 22 Uhr geschnitten werden muss (und dann mit 16er Warnung läuft), als FSK16 eingetragen.

Das Problem hierbei ist, dass diese geschnittene Fassung dann nicht durch die FSK geprüft wurde, sondern durch die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen).
( Ich hatte mir schon Gedanken gemacht, ob man eine FSF-geprüfte Fassung eventuell auch als FSK-geprüft "verkaufen" kann. Das funktioniert aber nicht wirklich, weil die FSF ein selbständiger Verein ist, der zwar das System der FSK übernommen hat, aber nicht der FSK angehört, und seine Prüfordnung auch selbständig festlegt. )

Ich sehe natürlich, dass das in der Praxis schwierig auseinander zu halten ist. Wenn man im Fernsehen die Warnung sieht "Diese Sendung ist für Zuschauer unter 16 Jahren nicht geeignet", dann denkt man automatisch: "Aha, FSK16." Ebenso, wenn ein Film mit FSK16-Freigabe (geschnitten) um 20:15 gesendet wird: "Aha, FSK12".

Eine Möglichkeit um herauszufinden, ob die Freigabe überhaupt von der FSK erteilt sein kann, wäre vielleicht, auf der FSK-Homepage nachzusehen, ob der Film überhaupt mal eine enstprechende Freigabe von der FSK erhalten hat. Dort kann man jedoch nur die Freigaben seit 2003 nachschlagen, also nur für ein relativ kleines Zeitfenster.
Ansonsten kann man natürlich Freigaben für Kino- und DVD-Fassungen in der OFDB recherchieren, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir da schon eine ausreichende Vollständigkeit erreicht haben.

Dann wäre da noch das Problem, wie die FSF in der Fassungsmaske berücksichtigt würde. Sollten dort Freigaben "FSF 12", 16 und 18 erscheinen? 
Und kann man den Usern eigentlich zumuten, herauszufinden ob die jeweilige Freigabe von der FSK oder der FSF erteilt wurde?


Nun gut, bisher bin ich immer implizit davon ausgegangen, dass irgendwo vereinbart wurde, dass auch solche Fassungen (nicht ganz korrekterweise, aber aus Aufwandgründen) als FSK-geprüft zu kennzeichnen sind.
Wie stehen denn die Admins/Moderatoren dazu?

AndreMASTER

Ähem, warum gibt es "von oben" keine Antwort darauf? Die FSF ist nunmal nicht die FSK und nur sehr wenige für das Fernsehen geschnittene Fassungen gehen durch die FSK. Meistens wird es durch die FSF geregelt.
CU, AndreMASTER
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Anderssen

Hm, also wenn jetzt weiterhin nichts dazu gesagt wird, werde ich vorerst die Strategie verfolgen, die Freigabe für die betroffenen Fernsehfassungen auf "Unbekannt" zu setzen, und dann im Bemerkungsfeld soetwas wie "Freigabe TV: FSF: 12" o.ä. zu ergänzen. Ich habe inzwischen wirklich kein gutes Gefühl mehr dabei, solche Fassungen als FSK-geprüft einzutragen.

Dr. Kosh

Zitat von: AndreMASTER am 10 August 2006, 01:47:59
Ähem, warum gibt es "von oben" keine Antwort darauf? Die FSF ist nunmal nicht die FSK und nur sehr wenige für das Fernsehen geschnittene Fassungen gehen durch die FSK. Meistens wird es durch die FSF geregelt.

Nun ja, strenggenommen ist z.B. ein Fernsehfilm, der nicht von der FSK geprüft worden ist, FSK-ungeprüft und auch als solches einzutragen. Anders sollte man verfahren, wenn eine FSK-geprüfte Fassung 1:1 übernommen worden ist. Ein FSK 12-Film bleibt bei einer unveränderten TV-Ausstrahlung noch immer FSK 12.

Eine FSF 12-Freigabe o.ä. gibt es übrigens auch nicht; die FSF spricht lediglich Empfehlungen aus, sagt also z.B. daß Film XY um 20:15 Uhr unverändert gezeigt werden darf. Dies entspricht in der Wirkung dann natürlich einer FSK 12-Freigabe, doch real vorhanden ist diese (sofern nie eine FSK-Prüfung stattgefunden hat) dann nicht.

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

Anderssen

Nunja, auf "ungeprüft" würde ich diese Fassungen dann aber auch nicht so gerne setzen wollen, weil das ja impliziert, dass sie von keiner Stelle geprüft wurden. Ein Film mit SPIO/JK-Gutachten ist ja zum Beispiel auch weder FSK-geprüft noch ungeprüft.

Bei dem Spezialfall: 18er läuft geschnitten um 22 Uhr mit 16er Warnung, würde ich eine Bemerkung in der Art wie "Freigabe FSF: 16" auch schon sinnvoll finden (zumal dann explizit von der Freigabe "ab 16" die Rede ist). Oder irgendeine äquivalente Bemerkung.
Ansonsten je nach Umständen zum Beispiel "FSF: Tagesausstrahlung" oder soetwas.

morb_d

Hi,

weil ich grad selber am grübeln bin wie's derzeit gehandhabt wird, kram ich den Thread mal wieder raus.
Also wenn vor dem Film eine "Freigabe" ala "Dieser Film ist für Zuschauer...bla bla bla" kommt, hat das bei TV-Einträgen nichts mit der oben angegebenen FSK Freigabe zu tun, oder??
Also ich trag, wenn es sich um einen nicht von der FSK geprüften Film handelt, dann immer oben "unbekannt" ein und unten den Hinweis auf die Warnung vor der Sendung.
Was auch in Hinblick der wohl verschiedenen Freigaberegelungen der Sender (hatte vor kurzem einen Film der auf Premiere wohl mit 18er Sperre, und auf PRO7 dann mit 16er Warnung lief) Sinn macht.
Nachdem jedoch die meisten, gemäß der Warnung die FSK vergeben, bin ich irgendwie nicht mehr sicher wie's jetzt gelebt wird...

Gruß

Morbit

tagchen

Zitat von: morb_d am 25 Mai 2007, 18:00:50

Also wenn vor dem Film eine "Freigabe" ala "Dieser Film ist für Zuschauer...bla bla bla" kommt, hat das bei TV-Einträgen nichts mit der oben angegebenen FSK Freigabe zu tun, oder??
Also ich trag, wenn es sich um einen nicht von der FSK geprüften Film handelt, dann immer oben "unbekannt" ein und unten den Hinweis auf die Warnung vor der Sendung.

Ich glaube dieses ""Dieser Film ist für Zuschauer..." kommt sehr oft - selbst wenn der Film FSK geprüft ist - insofern dürfte das keine Einschätzung erlauben.

Und zu "wenn es sich um einen nicht von der FSK geprüften Film handelt" das dürfte eigentlich verdammt schwer zum rauskriegen und nachzuvollziehen sein. Nichts für ungut aber wenn vor einem Film eine Alterfreigabe kommt ala ab 12oder 16 etc... sollte man die einfach angeben in der Maske - ob die jetzt FSK xy oder FSF xy ist.
Ich verstehe das es vielleicht manchmal nicht korrekt ist aber bin einfach mal realist. Wieviele der Einträger lesen das Forum ? Wieviele verstehen das Problem ? Und wer gibt sich die Mühe da rumzukramen und doch nichts rauszufinden meistens ?
Wenn das versucht wird als Standard kriegt die ofdb ein Problem - ein Fass ohne Boden. Sehr viele werden trotzdem als FSK xy eintragen etc...

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