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Maladolescenza

Begonnen von VORTEX, 4 Oktober 2006, 10:50:57

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VORTEX

4 Oktober 2006, 10:50:57 Letzte Bearbeitung: 4 Oktober 2006, 11:56:07 von VORTEX
http://www.ofdb.de/view.php?page=film&fid=19096

Die deutsche DVD (wohl alle Auflagen) wurde ja gerade bekanntermaßen wegen Kinderpornografie (!) beschlagnahmt. Ich kenne von dem Film nur die alte geschnittene Video-Fassung und kann den "Sinngehalt" des Verbotes daher nicht beurteilen, aber was auch immer man von dieser Entscheidung halten mag, darf der Film jetzt überhaupt noch in der OFDB stehen? Kinderpornografie ist ja schließlich zurecht kein Kavaliersdelikt und von einem gänzlich anderen Kaliber als die tausendste Beschlagnahmung von Tanz der Teufel nach §131.

Beschlagnahme nach § 184 b StGB:
DVD
Maladolescenza
AG Karlsruhe Beschlagnahmebeschluss vom 28.07.2006 Az.: 31 Gs 1824/06

siehe dazu auch diesen Thread: http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,62830.0.html

Aero

Wie ich schon in einem anderen Thread gesagt habe: Löscht zumindest alle uncut Fassungen.
Angeblich will ja der Lizenzinhaber in Berufung gehen, aber bis dahin bleibt erstmal §184b stehen.
Und sollte einer Berufung tatsächlich stattgegeben werden, kann man die Fassungen ja immer noch zurückholen.

Gruß
Aero
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

VORTEX

6 Oktober 2006, 10:10:40 #2 Letzte Bearbeitung: 6 Oktober 2006, 11:28:19 von VORTEX
Die uncut-Fassungen könnten wegen §184b eventuell auch für die Autoren der Einträge gefährlich werden, sollte jemand dem nachgehen. Kinderporno-Jäger im Internet gibts ja genügend ... naja, nicht meine Baustelle, ich wollte nur drauf hinweisen, denn Porno-Beschlagnahmungen hat es glaube ich bisher nur im Hardcore-Bereich (§184a) gegeben.

siehe auch: http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,68061.0.html

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