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Eingetragene Bootlegs

Begonnen von mali, 12 Oktober 2006, 10:26:03

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mali

Hi.

Was qualifiziert einen Bootleg eigentlich als Bootleg? In letzter Zeit habe ich öfter mal Fassungs-Einträge gesehen, wo sinngemäß steht "DVD-R ohne Aufdruck auf dem Flohmarkt gekauft, wahrscheinlich Bootleg". Fällt das nicht eher in die Kategorie "Kopie auf dem Flohmarkt verscherbelt"?

Sind DVD-R als Bootleg anzusehen oder nicht?

Fragenderweise,
Mario

McClane

Normalerweise sind Bootlegs illegal, aber professionell vertriebene DVDs (Cover, ein bestimmtes Bootleg-"Label" hinter der Chose usw.) Irgendwelche Privatkopien sollte man IMO nicht eintragen, sonst fängt noch irgendwer an alle DVD-Kopien, die er von seinen alten VHS erstellt hat, einzutragen.
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"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

morb_d

gab's mal 'nen Thread dazu, also d.h. z.B. die ganzen tschechischen, russischen und was weiß ich woher Flomarkt-Dinger fliegen wohl auf jeden Fall:
uk501:
Zitatvon dem kanzen aktuellen kinozeug kriegt man doch von jedem titel ca 14 tage nach start irgendwelche abgefilmte bootleg DVDs aus polen oder russland , wenn wir die mit reinnehmen ... mein gott , dann können wir unter vertrieb gleich emule oder bittorent angeben
(Auch meine Meinung)

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=53065.0

Wobei die Diskussion was genau rein darf wohl auch dort nie zu Ende geführt wurde...

mali

Danke euch beiden schonmal für die Meinung :-) Es handelt sich bei den Dingern um deutsche Fassungen. Teilweise ist ein Label angegeben, teilweise nicht mal das. Meistens wie gesagt einfach DVD-R. Ich werde die trotzdem am besten nicht selbst weglöschen, sondern nachher im KF posten.

tagchen

Ich finde Titel die man zB auf Börsen kaufen kann (und nicht bei ukrianischen Händlern auf dem Flohmarkt) sollten alle reinkommen. Und ebenfalls wichtig - nicht einfach so ein Quark der im Kino abgefilmt wurde.

SplatMat

Ein bekannter von mir war mit der Bundeswehr im Kosovo und hat von da ein paar DVDs mitgebracht, die qualitativ nicht mehr hergeben, als billige Kinoscreeners, die allerdings dort ganz offiziell verkauft werden dürfen, da es dort so etwas wie Copyright anscheinend nicht gibt. Die DVDs stammen nicht vom Flohmarkt, sondern aus einem Geschäft, in dem Massen von diesen Kopien verkauft werden. Sie sehen allerdings wie selbstgebrannte DVD-Rs aus. Wenn nun eine Fassung eingetragen wird, die aus einem dieser Läden stammt, dann ist das doch ein Bootleg, welches allerdings nur den Ansprüchen einer selbstgebrannten Raubkopie gerecht wird.

1. Wie soll ich diese Fassungen von anderen Billig-Bootlegs unterscheiden, wenn auf dem Cover zwar ein Label (wenn man das so nennen kann) aufgedruckt ist, die DVD selbst aber nur ein DVD-R Rohling ist?
2. Wenn ich weiß, dass diese Fassung nicht von einem Bochumer Flohmarkt, sondern aus dem Kosovo stammt, darf ich die dann eintragen, auch wenn sie absolut identisch mit den Raubkopien aus dem Trödel ist?

Ich denke, es sollten alle Bootlegs herausgenommen werden, da eine hochwertig produzierte Raubkopie immer noch eine Raubkopie bleibt. Ein gutes Cover und einen schönen DVD-Aufdruck bekomme ich sogar hin. Wenn schon Raubkopien nicht eingetragen werden dürfen, dann muß das für alle gelten. Man sollte da imo keine Unterschiede machen, was die Handhabung angeht.
Für ein freies Tibet


666psheiko

Zitat von: splatmat1 am 16 Oktober 2006, 16:33:12
Ich denke, es sollten alle Bootlegs herausgenommen werden, da eine hochwertig produzierte Raubkopie immer noch eine Raubkopie bleibt. Ein gutes Cover und einen schönen DVD-Aufdruck bekomme ich sogar hin. Wenn schon Raubkopien nicht eingetragen werden dürfen, dann muß das für alle gelten. Man sollte da imo keine Unterschiede machen, was die Handhabung angeht.

Hi, dieser Meinung bin ich auch, alle Kopien raus :exclaim:


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Fäb

wieso das denn?
Man muss ja nicht von einem ins andere Extrem umschlagen. Dass irgendwelche "Heimkopien" wie im beim Beispiel von McClane oder auf Scheibe gebrannter Internetschrott wie im Zitat von uk501 eingetragen werden, bringt wirklich niemanden etwas. Aber Bootlegs, die in großer Stückzahl und teilweise für den Laien zu den offiziellen Labels zum verwechseln ähnliche oder ähnlich professionell aussehende Verpackung & Bedruckung aufweisen und die hiesigen Börsen etc. überschwemmen sollte man zur Abgrenzung ruhig eintragen können / auf jeden Fall drin lassen.

magdebürger

Zitat von: Fäb am 16 Oktober 2006, 22:25:41
Bootlegs, die in großer Stückzahl und teilweise für den Laien zu den offiziellen Labels zum verwechseln ähnliche oder ähnlich professionell aussehende Verpackung & Bedruckung aufweisen und die hiesigen Börsen etc. überschwemmen sollte man zur Abgrenzung ruhig eintragen können / auf jeden Fall drin lassen.

Genau. Wenn ich einen bestimmten Film erwerben will, dann ist es für mich als ofdb-Nutzer wichtig, zu wissen, ob es Bootlegs gibt, eben um den Kauf dieser zu vermeiden.
Außerdem handelt es sich um Veröffentlichungen. Diese müssen von einer Filmdatenbank auch dokumentiert werden. Man kann ja gerne einen Warnhinweis-Ikon installieren.

jenzi

professionelle Bootlegs sollten drinbleiben. Ein Häckchen "Bootleg" welches dann über Suche etc verfügbar ist, fänd ich gut.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

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