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Halloween II: Neue Fassung: Cut oder uncut??

Begonnen von mhety, 31 Oktober 2006, 00:30:04

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mhety

Laut http://85.214.56.41/mptrade/shop/index.php?t=m&gid=-1&advsearch=off&sb=d_d&s=Halloween&x=7&y=5&tid=0&sid=0&app=15&t=m&aid=27255

soll es von Marketing / MEC AG eine "neue Fassung"  des Filmes geben.
Weiß schon wer was darüber, ob cut oder uncut?
(FSK: JK geprüft)

Auf die Marketing bzw. starlight-Seite kommt man momentan noch nicht.
Die Laufläng ist mit 120 min, wie immer, sehr (zu) großzügig bemessen.
Läßt also darüber nichts schlußfolgern.

Über Bild und Tonformat ist noch nichts bekannt.

Ich tippe mal auf geschnitten, um einer weiteren Beschlagnahmung dieses Titels(lächerlich) zu entgehen.

War eigentlich schon kurz davor mir die XT zu holen, bis ich heute die Info auf der oben angegebenen Seite sah.

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Schauste hier.

DVD ist aber noch nicht raus, darum kann bisher keiner was zur Fassung sagen.

Grüße
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

mhety

Ups. Sorry. Ist wohl bei der Suche untergegangen.  :icon_redface:

kremabo

Ich habe davon auch gehört. Unsere Mediathek in Bonn hat schon vor Wochen die Neuerscheinung von "Halloween II - Director´s Cut" angekündigt. Dann verzögerte sich das und vor einigen Tagen habe ich sie dann gesehen (nur das Cover, weil der Film bereits verliehen war). "Neue Version" heisst auf jeden Fall, dass das nicht die ursprüngliche Kinofassung sein kann - bei Astro heisst "Neue Version" ja auch "geschnitten bis zum Abwinken". Auf der DVD steht drauf "Filmlänge 87 Minuten" - nur: Die Original-Kinoversion dauert 92 Minuten. Es fehlen also ganze 5 Minuten ! Wo sind die hin? Und wenn das eine geschnittene Fassung ist, wieso steht da drauf "Nur für Erwachsene - strafrechtlich unbedenklich". Die geschnittene Fassung hat doch FSK 16. Welcher Trick ist das jetzt wieder? Wer hat diese "neue Version" bereits gesehen und kann mich aufklären?
Abgesehen davon: Ich halte die Indizierung dieses Filmes für lächerlich und die Beschlagnahmung noch lächerlicher. Dagegen steht "Hostel" in der für alle zugänglichen Abteilung in den Mediatheken. Das ist deutsches Medienrecht - einfach nur krank.

Nerf

Die SPIO gibt keine Filme frei, die noch gemäß §131 StGB beschlagnahmt sind. So war zumindest der Stand der Dinge.
Insofern dürfte sich die Frage nach "cut/uncut" geklärt haben, die haben wohl gerade so viel rausgekürzt, dass es für eine JK-Prüfung langt.

@kremabo:
"Hostel" und "Halloween 2" kannst du nicht vergleichen. Da liegen Jahre dazwischen, in denen sich die deutsche Jugendschutzpolitik drastisch geändert hat. Heutzutage würde "H2" auch locker uncut durchkommen bzw. "Hostel" wäre vor 20 Jahren nur gekürzt erschienen und trotzdem verboten worden.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

mhety

Zitat von: kremabo
ZitatAuf der DVD steht drauf "Filmlänge 87 Minuten" - nur: Die Original-Kinoversion dauert 92 Minuten. Es fehlen also ganze 5 Minuten ! Wo sind die hin?

Die "Kürzung" von 5 Minuten entsteht wahrscheinlich durch das Pal-Speed-Up bei der NTSC-PAL-Konvertierung.
Als Quelle hierbei dient wahrscheinlich, wie auch bei den XT-DVDs ein US-Master.
So würde ich es mir erklären.

Wenn man die Zeiten zwischen Marketing und XT vergleicht, sind natürlich schon Schnitte vorprogrammiert.

Bin da auch Nerfs Auffassung, daß EIN TEIL der geschnittenen Szenen wieder reingenommen wurde.

Naja, wie dem auch sei, werde mir auf jeden Fall demnächst die XT holen. 


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