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Doppelte Studiengebühren wg. theoretischem Auslandssemester

Begonnen von DragonBay, 27 Dezember 2006, 16:28:34

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DragonBay

27 Dezember 2006, 16:28:34 Letzte Bearbeitung: 27 Dezember 2006, 16:33:28 von DragonBay
Hallo zusammen! Ich stehe vor einem Problem und suche Leidensgenossen, die vor demselben oder einem ähnlichen Problem stehen. Für mich steht ein Auslandsjahr an, davon:
- 1 theoretisches Semester an einer ausländischen Partneruni und
- 1 Semester Praktikum in einem Unternehmen im Ausland

Für das Praxissemester zahle ich gar keine Studiengebühren - das ist gesetzlich festgelegt. Für das theoretische Semester müsste ich momentan doppelt blechen, nämlich hier in D und im Ausland. Die konkrete Höhe der Gebühr im Ausland ist zunächst mal irrelevant.

Meine Uni bietet als fairen Lösungsvorschlag folgendes an: Ich bezahle die Studiengebühren im In- und Ausland, lege sicherheitshalber gleichzeitig in D Widerspruch gegen die deutschen Studiengebühren ein und erkläre im Widerrufsschreiben, dass ich zunächst nur zwecks Fristwahrung (1 Monat ab Empfang des Gebührenbescheides) Widerruf einlege und später meine Begründung auf Verlangen nachreiche. Die Gebühren im Ausland seien auf jeden Fall fällig und nicht abwendbar - der Partneruni-Status spielt hierbei keine Rolle.

Unter der Hand hat der Rektor uns zugesichert, dass wir die in D entrichteten Studiengebühren auf jeden Fall zurück erstattet bekommen. Diese Zusicherung ist jedoch nicht in offizieller Form kodifiziert, und werde es lt. Rektor auch in absehbarer Zeit nicht sein. Und genau das bereitet mir Sorgen. Wenn diese Zusicherung nicht eingehalten wird, kann ich den Rektor belangen oder muss ich dann auf das Widerrufsverfahren hoffen, dessen Ausgang ja auch noch völlig ungewiss ist? Gibt es welche unter euch, die auch doppelt beschröpft werden wg. eines theoretischen Auslandssemester? Was unternehmt ihr dagegen? Was habt ihr für Sonderregelungen und wie offiziell bzw. verlässlich i.S.v. rechtlich tragfähig sind die?

So einen inoffiziellen Lösungsvorschlag wie bei uns mit Zahlung und Rückerstattung und dem ganzen Zeugs empfinde ich als bezeichnend für den Bürokratieauswuchs hier in D. Anstatt den Studenten einfach fairerweise die Möglichkeit einzuräumen, sich per Antrag von den inländischen Gebühren befreien zu lassen...Leistungen erbringen wir in D ja eh nicht in dem Semester.

Indy

Also ich bin da nicht direkt davon betroffen, aber ich kenne einige Leute, denen es ähnlich geht. Das Problem an der Geschichte ist, dass die Hochschulgebührengesetze derartig schnell mit der heißen Nadel gestrickt wurden, dass solche "Details" schlicht vergessen bzw. außer Acht gelassen wurden.

Der Lösungvorschlag deiner Uni hört sich recht vernünftig an, viel anders können die das aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage auch gar nicht machen. Den Rektor belangen wäre theoretisch möglich, wenn es für diese mündliche Zusicherung Zeugen gibt. Müsste man mal einen Juristen fragen. Aber da wäre ich an deiner Stelle sowieso schön vorsichtig, im Zweifelsfall unterschreibt der dein Diplom nicht bzw. blockiert die Unterzeichnung durch den zuständigen Dekan.

Soviel ich weiß muss der Studiengebühr auch eine konkrete Leistung der Hochschule, an die sie entrichtet wurde, gegenüberstehen. Soll heißen du musst dort Vorlesungen während dieses Semesters besucht haben oder durch einen Prof bei irgendeiner Arbeit betreut worden sein. Da das bei dir ja nicht der Fall ist, stehen die Chancen im Widerrufsverfahren gar nicht so schlecht. So würde ich das auch als Begründung anführen, in ausformulierter Form und mit den entsprechenden Paragraphen aus dem Hochschulgebührengesetz natürlich.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.


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