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Nein, Hostel hat es immer noch nicht erwischt. - Index 1/07

Begonnen von Nerf, 1 Februar 2007, 11:56:48

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rierami

Zitat von: Zeromancer am  4 Februar 2007, 20:39:03
Eine Anfrage bei der BPjM hat ergeben, dass Hostel zurzeit (immer noch) geprüft wird, man kann aber dann stark davon ausgehen, dass im Februar die Entscheidung getroffen wird.

Eigentlich ein gutes Zeichen das die Prüfstelle Hostel nicht gleich oder gar vorab indiziert hat und immer noch rumtut!  ;)
Ist da jetzt Vernunft vom Himmel gefallen????  :00000109:

Vor 10 Jahren hätten die das Teil doch gleich dem Staatsanwalt übergeben....  :doof:
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Cryptkeeper

Zitat von: Df3nZ187 am  4 Februar 2007, 21:04:56
Wenn man sieht wie du hier deswegen abgehst und vor allem in welchem Ton du dich äußerst, hat die Sache mit dem neuen Zugangsschutz erfreulicher Weise genau das bewirkt was sie sollte.

Ach wie süß!
Hab ich Dir wehgetan, Kleiner??
Du solltest Dich mit Stoiber zusammentun, um die Jugend zu schützen!
Sonst könnte es sein, dass böse Menschen wie ich Dir böse Träume bereiten... :respekt:

.sixer.

"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

tåkeferd

Laut powermetal.de wurde jetzt auch noch Wundwasser von Eisregen indiziert.  :dodo:
Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel. (Friedrich Nietzsche)

Hackfresse

Zitat von: tåkeferd am 14 Februar 2007, 20:14:07
Laut powermetal.de wurde jetzt auch noch Wundwasser von Eisregen indiziert.  :dodo:

:scar: :andy: Das war schon eine Seite vorher zu lesen...

(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

tåkeferd

Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel. (Friedrich Nietzsche)

Johnny_Danger

Steig echt nicht ganz durch, wieso die Typen Mortal Kombat: Armageddon auf B gesetzt haben wobei die beiden Vorgängerteile doch, Spieltechnisch ungeschnitten und nicht minder brutal, überall in der Spielepyramide für schlappe 10 - 20 Euro zu haben sind...

Ich möchte auch echt mal bei den Jungs mitarbeiten. Muss ja echt ein lustiger Club sein!!! :D
The Best there is, the Best there was and the Best there ever will be!!!

Stolzer Gewinner des goldenen Krekels Mai 2006!!!

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: Johnny_Danger am 16 Februar 2007, 05:59:36
Steig echt nicht ganz durch, wieso die Typen Mortal Kombat: Armageddon auf B gesetzt haben wobei die beiden Vorgängerteile doch, Spieltechnisch ungeschnitten und nicht minder brutal, überall in der Spielepyramide für schlappe 10 - 20 Euro zu haben sind...

Erzähl doch kein Blech. "Mortal Kombat: Shaolin Monks" (der direkte Vorgänger) ist cut bis ins Mark in Sachen Fatalities und Brutalität, trotz "Keine Jugendfreigabe". Und bei "Mortal Kombat: Deception" fehlt immerhin (was verschmerzbar ist, da das Ding nix taugt) die "History of Mortal Kombat"-Featurette.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

Nerf

Zitat von: Anime-BlackWolf am 16 Februar 2007, 13:14:58
Und bei "Mortal Kombat: Deception" fehlt immerhin (was verschmerzbar ist, da das Ding nix taugt) die "History of Mortal Kombat"-Featurette.

Eben. Er hat ja geschrieben SPIELTECHNISCH ungeschnitten, was für "Deception" zutrifft: Das Gameplay ist UNCUT, das Video gehört nicht zum eigentlichen Spiel.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: Nerf am 16 Februar 2007, 14:21:46
Eben. Er hat ja geschrieben SPIELTECHNISCH ungeschnitten, was für "Deception" zutrifft: Das Gameplay ist UNCUT, das Video gehört nicht zum eigentlichen Spiel.

Was Ansichtssache ist (ich stimme da durchaus zu, das Ding taugt echt garnix). "Shaolin Monks" ist jedenfalls nur noch ein Torso, da macht das sehr wohl was aus. Und das ist nun einmal das vorletzte Spiel aus der Reihe.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

AndreMASTER

Zitat von: Anime-BlackWolf am 16 Februar 2007, 15:42:06
Was Ansichtssache ist (ich stimme da durchaus zu, das Ding taugt echt garnix). "Shaolin Monks" ist jedenfalls nur noch ein Torso, da macht das sehr wohl was aus. Und das ist nun einmal das vorletzte Spiel aus der Reihe.

Shaolin Monks ist aber kein Vorgängerteil, sondern eher ein Spin-Off mit einem ganz anderen Spielsystem. Johnny_Danger hat demnach kein Blech erzählt ;)
CU, AndreMASTER
________________________________________

"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

Johnny_Danger

19 Februar 2007, 13:59:55 #41 Letzte Bearbeitung: 19 Februar 2007, 14:01:50 von Johnny_Danger
Mit den beiden Vorgänger Teilen meinte ich eigentlich Deadly Alliance und Deception, Shaolin Monks ist aus meiner Sicht eher ein Spin-Off wie auch von AndreMASTER bereits erwähnt ;)

Klar, bei beiden Spielen fehlt was bei den Extras am das Gameplay ist schon ungeschnitten und man kann einige brutale Sachen machen, wobei Sie Armageddon wohl in nichts besonders nachstehen!!!

Deception finde ich übrigens auch nicht gerade sehr gelungen...
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Stolzer Gewinner des goldenen Krekels Mai 2006!!!

jugendschuetzer

Mit einem Schreiben vom 12.02.2007 an das antragstellende Jugendamt, wurde von der BPjM mitgeteilt, dass "Hostel" nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wird! Der Unterschied von zwei Schnitten (9 Sek.) zur Fassung KJ, wird als zu gering angesehen.

rierami

20 Februar 2007, 15:58:23 #43 Letzte Bearbeitung: 20 Februar 2007, 16:07:44 von rierami
Zitat von: jugendschuetzer am 20 Februar 2007, 08:39:49
Mit einem Schreiben vom 12.02.2007 an das antragstellende Jugendamt, wurde von der BPjM mitgeteilt, dass "Hostel" nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wird! Der Unterschied von zwei Schnitten (9 Sek.) zur Fassung KJ, wird als zu gering angesehen.

Auch wenn hier keine Quelle erwähnt wurde stößt bei mir eine Sache tierisch hoch: "...an das antragstellende Jugendamt..."   :exclaim:

What the f**k mischt sich da ein Jugendamt ein?!?   :anime:  :doof:
Der Film ist ohnehin mit einer 18er Freigabe versehen - also nur für Personen bestimmt die AUSSERHALB der Zuständigkeit eines Jugendamtes sind.  :00000109:

Oh Mann, wenn das Beispiel Schule gemacht hätte könnte man bals keine 18er DVD mehr im normalen Laden kaufen...  :hacki:

Überhaupt nochmal zu Hostel: Nachdem ich nun die zwei Gorestreifen TCM und Saw 3 in der Unrated-Fassung gesehen habe finde ich Hostel gar nicht mehr so schlimm (ohnehin habe ich schon Mal im anderen Thread gepostet das mir bei Hostel der Gore in eindeutiger Darstellung abging). Wenns Hostel auf den Index geschafft hätte - hätten die anderen beiden Filme sicherlich bald das Prädikat "beschlagnahmt nach §131" bekommen. TCM glaube ich schafts auch, wenn die deutsche Kinoversion schon verstümmel wurde...  :andy:

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Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: jugendschuetzer am 20 Februar 2007, 08:39:49
Mit einem Schreiben vom 12.02.2007 an das antragstellende Jugendamt, wurde von der BPjM mitgeteilt, dass "Hostel" nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wird! Der Unterschied von zwei Schnitten (9 Sek.) zur Fassung KJ, wird als zu gering angesehen.

Falls diese Aussage stimmen sollte, zeigt das doch die Irrwitzigkeit der BPjM. Hier wird es als zu gering angesehen, aber z.B. Urban Legends - Final Cut wurde doch wegen nicht gerade mehr indiziert und da handelte es sich um die 16er zur 18er Fassung.

Gruß

n0NAMe
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Graveworm

Zitat von: rierami am 20 Februar 2007, 15:58:23
Auch wenn hier keine Quelle erwähnt wurde stößt bei mir eine Sache tierisch hoch: "...an das antragstellende Jugendamt..."   :exclaim:

What the f**k mischt sich da ein Jugendamt ein?!?   :anime:  :doof:
Der Film ist ohnehin mit einer 18er Freigabe versehen - also nur für Personen bestimmt die AUSSERHALB der Zuständigkeit eines Jugendamtes sind.  :00000109:

Oh Mann, wenn das Beispiel Schule gemacht hätte könnte man bals keine 18er DVD mehr im normalen Laden kaufen...  :hacki:


Bis zur Neuregelung des Jugendschutzgesetzes (schon einige Jahre her) gingen Indizierungen fast immer nur von Jugendämtern oder irgendwelchen Vereinen, die um die Jugend fürchten hervor, da die BPS nicht von alleine Filme indizieren durfte.

MFG
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

rierami

Aha, wußte ich noch gar nicht!  :icon_eek:

Trotzdem sollten sich die vom Jugendamt lieber um andere Sachen (z.B. genügend Kindergartenplätze, ordenliche Jugendzentren ect.) kümmern als um Indizierungen von ohnehin erst ab 18 freigegebenen Filmen!  :anime:
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Zeromancer

Komisch, American Fighter II ist auch die 16er-Fassung indiziert worden, da sind glaub netmal 9 Sekunden Unterschied, sondern noch weniger.........damals hats der BPjM anscheinend für ne Indizierung gereicht!

zu oben:

TCM The Beginning seh ich mitsamt Saw 3 schon als indiziert....gerade härtere Filme mit Freigabeproblem die allgemein bekannt sind, weil sie auch im Kino zu sehen waren, erwischt es ziemlich sicher.

jugendschuetzer

Da die Quelle meines Eintrags bemängelt wurde: Das Aktenzeichen des Schreibens der BPjM lautet: Pr. 702/06 PM/Schm vom 12.02.2007

Einen Antrag nach § 18 Abs. 1 JuSchG zu stellen, gehört defintiv zu den Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten eines Jugendamtes. Das es andere (ggf. bedeutungsvollere) Stellen in einem Jugendamt gibt, sein unbestritten. Kindergartenplätze & Jugendzentren sind m.E. auch wichtig.


rierami

Zitat von: jugendschuetzer am 21 Februar 2007, 08:21:12
Da die Quelle meines Eintrags bemängelt wurde: Das Aktenzeichen des Schreibens der BPjM lautet: Pr. 702/06 PM/Schm vom 12.02.2007
Einen Antrag nach § 18 Abs. 1 JuSchG zu stellen, gehört defintiv zu den Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten eines Jugendamtes. Das es andere (ggf. bedeutungsvollere) Stellen in einem Jugendamt gibt, sein unbestritten. Kindergartenplätze & Jugendzentren sind m.E. auch wichtig.

Danke für deine ausführliche Antwort! Ich kann zwar nicht unbedingt mit AZ was anfangen, aber der Beitrag wirkt dadurch "seriöser".  ;)

Trotzem bleib ich dabei: Was interessiert das Jugendamt ein Film der ab 18 freigegeben ist. Wenn es schon einen "Jugendschutzbeauftragten eines Jugendamtes" für Filme gibt sollte sich der mal die Alterfreigaben von KINDERfilmen zu Gemüte führen und dann prüfen ob das so richtig ist.
Beispiel gefällig: Die letzten Glühwürmchen --> FSK ab6  :doof: Den Film zeige ich nicht einmal meinem fast 11 jährigen Sohn da dieser vermutlich einen bleibenden Schaden davonträgt!

Nur gut das es immer noch "Vater's Altersfreigaben" gibt....  :hacki:

Aber Hostel, Saw, TCM und weitere Konsorten sind für Kinder und Jugendliche eh nicht geeignet.  :nono:

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Roughale

Das Problem mit den Jugendämtern ist in der grauzone der Haranwachsenden zu sehen, die die 19-20-jährigen betrifft, in Sonderfällen gelten für die ja auch noch Jugendstrafrecht.

Ausserdem mag es ja auch sein, dass in Jugendämtern die News über die krassesten Filme genau vom Klientel - den Jugendlichen kommen ;)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

rierami

Zitat von: Roughale am 21 Februar 2007, 17:38:04
Das Problem mit den Jugendämtern ist in der grauzone der Haranwachsenden zu sehen, die die 19-20-jährigen betrifft, in Sonderfällen gelten für die ja auch noch Jugendstrafrecht.

...und die holen sich den Film dann eben aus der Videothek weils den dann nicht mehr im normalen Shop zu kaufen gibt - Ist scheißegal ob indiziert oder nicht!   :andy:

Wenn dann müssen die ne Altersfreigaben ab 21 beantragen - und was sollte das dann bringen? Nischt!  :doof:
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SplatMat

Ich halte es für durchaus sinnvoll, dass sich Jugendämter mit nicht jugendfreien Filmen auseinander setzen. Allerdings sollten sie eher dafür sorgen, dass Kindern diese Filme nicht zugängig gemacht werden können (z.B. Erwachsenen-Abteilungen im Kaufhaus, strengere Kontrollen an der Kinokasse), als Filme, die sowieso nicht für Kinder freigegeben sind, den Erwachsenen durch Indizierung vorzuenthalten (Werbeverbot, Verkauf unter der Ladentheke, etc.)

Und zu den "Sonderfällen" im Strafrecht: Es sind Sonderfälle und sollten auch Sonderfälle bleiben. Indizierungen werden aber schon seit etlichen Jahren regelmässig vorgenommen, was aus einem Sonderfall den Regelfall werden lässt.
Für ein freies Tibet


Akayuki

Ich frage mich sowieso warum man in den deutschen Kinos eine geschnittene KJ Fassung von TCM TB ausstrahlt. Der Film ist doch eh nicht für Jungendliche zugänglich. Wieso also kürzen?
Das die in Amerika wegen höheren Kinobesucherzahlen die Fassung auf R-Rated kürzen ist ja noch ansatzweise Vertändlich. Allerdings kann ich keinster Weise nachvollziehen, was es mit der Kürzung der deutschen Kinofassung auf sich hat...
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Sundowner

Weil man als Erwachsener schließlich hierzulande auch geschützt werden muß..... :andy:
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Hackfresse

Zitat von: Sundowner am 26 Februar 2007, 14:44:37
Weil man als Erwachsener schließlich hierzulande auch geschützt werden muß..... :andy:
...ob man will oder nicht. Hier bekommt man ne Menge einfach übergestülpt, man denke nur an den ganzen EU-Scheiß. In anderen Ländern gabs da Volksentscheide, aber hier...nö.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Grusler

26 Februar 2007, 16:49:55 #56 Letzte Bearbeitung: 26 Februar 2007, 16:54:40 von Grusler
Zitat von: 2BerettaZKiller am 26 Februar 2007, 14:20:20
Ich frage mich sowieso warum man in den deutschen Kinos eine geschnittene KJ Fassung von TCM TB ausstrahlt. Der Film ist doch eh nicht für Jungendliche zugänglich. Wieso also kürzen?
Das die in Amerika wegen höheren Kinobesucherzahlen die Fassung auf R-Rated kürzen ist ja noch ansatzweise Vertändlich. Allerdings kann ich keinster Weise nachvollziehen, was es mit der Kürzung der deutschen Kinofassung auf sich hat...

Ganz recht, das ist auch völliger Schwachsinn. Etwa als würde man in der Pornoecke nur gekürzte Versionen selbiger erhalten. Ach, sie hatten schon immer einen Kopfschuss und das wird auch so bleiben, ich meine was will man von Menschen die an chronischem Realitätsverlust leiden auch anderes erwarten.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

mandator

Zitat von: 2BerettaZKiller am 26 Februar 2007, 14:20:20
Ich frage mich sowieso warum man in den deutschen Kinos eine geschnittene KJ Fassung von TCM TB ausstrahlt. Der Film ist doch eh nicht für Jungendliche zugänglich. Wieso also kürzen?
Das die in Amerika wegen höheren Kinobesucherzahlen die Fassung auf R-Rated kürzen ist ja noch ansatzweise Vertändlich. Allerdings kann ich keinster Weise nachvollziehen, was es mit der Kürzung der deutschen Kinofassung auf sich hat...
Weil die R-Rated keine FSK-Freigabe erhalten hat. Und ohne diese läuft kein Film eines Majors wie Warner in Deutschland.

Grusler

Ja ohne FSK-Freigabe geht eigentlich nichts wirklich in der Kinobranche.

"Leicht jugendgefährdente" Filme bekommen eine FSK-Freigabe im Kino, auf DVD nicht mehr.
Im Kino sollten aber auch Filme mit "schwerer Jugendgefährdung" eine FSK-Freigabe erhalten können, da beim Einlass Jugendverbot herrscht. Das würde dann mehr Sinn ergeben.


ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Zeromancer

War es eigentlich schon immer so, dass Kinofilme FSK-geprüft sein müssen, um in Kinos laufen zu dürfen oder waren früher auch Spio/JK-Filme erlaubt?

Ich dachte aus den Texten, die ich bisher gelesen habe, dass der Verleih schon i Vorgrund die Schere angesetzt hat bei TCM Beginning, wusste also nicht, dass erst die R-rated abgelehnt wurde, okay ist neben Saw 3 eh der härteste Kinofilm der letzten Jahre, weil High Tension z.B. gar nicht erst im Kino bei uns lief, aber kein Grund, ihn selbst für Erwachsene ungeschnitten unzugänglich zu machen.

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