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leichte und schwere Jugendgefährdung

Begonnen von nickpicker, 7 Mai 2007, 15:54:27

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nickpicker

So, bisher hab ich keinen Thread gefunden, der auf meine Frage eingeht oder direkt damit zu tun hat, deshalb jetzt an dieser Stelle (wenns schon ein Thema gibt, das ich nur nicht gefunden haben, tuts mir leid :icon_redface:):

Mein Wissen zum Thema (korrigiert mich, wenn ich falsch liege):
Es ist ja so, dass ein Film, dem eine "leichte Jugendgefährdung" attestiert wird, im Kino mit einer kJ laufen kann, diesem dieselbe Freigabe bei DVD-Release verweigert wird, weil Minderjährige nun mal im Kaufhaus leichter an solches Material kommen. Das resultiert also meist in einer JK-Freigabe (House of 1000 Corpses).
Dann aber gibts gerade aktuelle Beispiele (z.B. See no Evil), wo der Titel auf DVD trotz JK-Freigabe gekürzt wird, um eine "schwere Jugendgefährdung" zu vermeiden.

Jetzt meine Frage :icon_mrgreen:: Könnte ein uncut-Film mit "schwerer Jugendgefährdung" denn dann keine SPIO/JK-Prüfung mehr bekommen und müsste ungeprüft rauskommen (also "schwere Jugendgefährdung" = "strafrechtlich bedenklich")?
Oder könnte er trotz schwerer Jugendgefährdung noch ein JK-Siegel bekommen, würde nur (trotz äußerlich gleichem Siegel) prüfstellenintern  ein besonders heißer Anwärter auf die Liste sein?

Danke im Voraus! :D

Akayuki

Also soweit ich weiß, können Medien mit "schwerer Jugendgefährdung" eine SPIO/JK Freigabe erhalten, sofern sie nicht gegen den §131 verstoßen. Dann sind sie, wie du schon erwähnt hast, strafrechtlich bedenklich und werden beschlagnahmt. (Beispiele: Braindead, Story of Ricky oder Premutos)

Falls ich falsch liege bitte ich um Korrektur.  :icon_redface:
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


nickpicker

Zitat von: 2BerettaZKiller am  7 Mai 2007, 16:05:57
Also soweit ich weiß, können Medien mit "schwerer Jugendgefährdung" eine SPIO/JK Freigabe erhalten, sofern sie nicht gegen den §131 verstoßen. Dann sind sie, wie du schon erwähnt hast, strafrechtlich bedenklich und werden beschlagnahmt. (Beispiele: Braindead, Story of Ricky oder Premutos)

Das würde also folgende Hierarchie bedeuten (angenommen, die Juristenkommission "übersieht" keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand):
-leichte Jugendgefährdung -> kJ (Kino), JK (DVD)
-schwere Jugendgefährdung -> - (Kino dürfte dann ja außer Spezialvorstellungen gestorben sein), JK (DVD)
-strafrechtlich bedenklich -> - (Kino), ungeprüft (DVD)

Zum Schlusse eine noob-Frage: Die FSK verteilt Freigaben von 0-18, Die JK prüft die strafrechtliche Unbedenklichkeit (soweit ich weiß aber nicht rechtlich verbindlich), die Bundesprüfstelle indiziert - und wer beschlagnahmt? BKA oder wer?

Hackfresse

Gerichte beschlagnahmen, wer sonst? Meistens geht dem ein "heißer Tipp" der BPjM voraus^^
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

nickpicker

Danke! Eigentlich ist es ja logisch, nur schien mir ein solcher Aufwand immer ziemlich übertrieben für so ein bisschen böses Zelluloid. Nun gut, wenn der Staat das so will... :icon_rolleyes:

Zu meiner Ausgangsfrage: Danke erstmal für die Antwort an 2BerettaZKiller (vorhin vergessen)!
Gibt es aber jemanden, der da in der Sache 100%ig bescheid weiß :question: Freue mich über jede Antwort!

Nerf

Es gibt ja seit neustem 2 JK-Siegel:
- keine schwere Jugendgefährdung
- strafrechtlich unbedenklich
Zweiteres geht (sowie ich gelesen habe) mit Werbe- und Ausstellungsverbot einher (also wie eine automatische Indizierung), ersteres nicht.
Insofern - was strafrechtlich unbedenklich ist, kann trotzdem schwer jugendgefährdend sein (dieses Prädikat bekam z.B. "The Punisher" damals angeheftet wegen rechtsstaatlich bedenklicher Tendenzen).
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Akayuki

Zitat von: Nerf am  7 Mai 2007, 18:44:37
Es gibt ja seit neustem 2 JK-Siegel:
- keine schwere Jugendgefährdung
- strafrechtlich unbedenklich
Zweiteres geht (sowie ich gelesen habe) mit Werbe- und Ausstellungsverbot einher (also wie eine automatische Indizierung), ersteres nicht.
Insofern - was strafrechtlich unbedenklich ist, kann trotzdem schwer jugendgefährdend sein (dieses Prädikat bekam z.B. "The Punisher" damals angeheftet wegen rechtsstaatlich bedenklicher Tendenzen).

Das mit den 2 JK-Siegeln wusste ich auch noch nicht. Die da oben scheinen ja jede Woche ein neues System einzuführen...  :icon_lol:
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


shark

Habe neulich einen Film gehsen wo das mit keine schwere Jugendgefährung drauf stand und habe mich noch gewundert. Jetzt wird mir einiges kalrer!
Alkohol, Affen, Ars..loch, Admin, Ausrasten, Anmaßend...
Es gibt so viele schöne Worte die mit A beginnen!

Hackfresse

Zitat von: Nerf am  7 Mai 2007, 18:44:37...was strafrechtlich unbedenklich ist, kann trotzdem schwer jugendgefährdend sein (dieses Prädikat bekam z.B. "The Punisher" damals angeheftet wegen rechtsstaatlich bedenklicher Tendenzen).

LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL

Alter oder neuer Punisher?

Gibts zu diesem Unsinn irgendwo was zu lesen? Irgend ne Indizierungsbegründung o.ä.?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Akayuki

Der neue Punisher ist gemeint. Er ist seit dem 31. März 2005 indiziert. Die DVD von Columbia TriStar (SPIO/JK Fassung) ist UNCUT. Premiere sendete aufgrund dieser Indizierung eine noch stärker gekürzte Version, als die ohnehin um ca. 1,5 min gekürzte Kinofassung. Die FSF hat in diesem Fall sehr stümperhaft geschnitten, was vorallem am Showdown deutlich wird. (Teilweise werden dadurch Dinge völlig aus dem Zusammenhang gerissen und nichts will mehr so wirklich passen)

Zur Indizierung selbst:
Der Prüfungsausschuss versagte dem Film das Zertifikat "Keine Jugendfreigabe" wegen exzessiver Gewaltdarstellung und rechtsstaatlich bedenklicher Tendenzen bei menschenverachtender Grundhaltung.

P.S: Vom alten Punisher ist jetzt diese Fassung rausgekommen: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=388&vid=174361
Ein Blick lohnt sich  :respekt:
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


nickpicker

8 Mai 2007, 11:46:13 #10 Letzte Bearbeitung: 8 Mai 2007, 11:52:03 von nickpicker
Erstmal vielen Dank @all für die Antworten! :respekt:

Dann hat sich ja einiges geklärt: Es gibt also wirklich 2 JK-Stufen und eben eine darüber, nämlich "strafrechtlich bedenklich" (Saw 3 unrated hats jetzt ja erwischt! http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=311).

Aber dass der neue Punisher sogar schwer jugendgefährdend ist, hätte ich nie gedacht! (Völliger Blödsinn, btw... Wer sollte den bitteschön ernstnehmen?)

Edit: Habe gerade gelesen, dass Filme, die (wie eben Saw 3 unrated) von der SPIO als strafrechtlich bedenklich eingestuft wurden, in Deutschland gar nicht veröffentlicht werden dürfen! Stimmt das so? Ist das nicht letztlich eine Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden? Gibt die SPIO nicht vielmehr nur eine Einschätzung zur Sachlage? Wüsste nicht, dass das so verbindlich ist! :00000109:

Akayuki

Zitat von: nickpicker am  8 Mai 2007, 11:46:13
Edit: Habe gerade gelesen, dass Filme, die (wie eben Saw 3 unrated) von der SPIO als strafrechtlich bedenklich eingestuft wurden, in Deutschland gar nicht veröffentlicht werden dürfen! Stimmt das so? Ist das nicht letztlich eine Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden? Gibt die SPIO nicht vielmehr nur eine Einschätzung zur Sachlage? Wüsste nicht, dass das so verbindlich ist! :00000109:

Strafrechtlich bedenkliche Filme sind nach §131 Verfassungsfeindlich und werden somit beschlagnahmt. Eine Beschlagnahmung hat zur Folge, das die Filme rein thoretisch nicht in Deutschland vertrieben werden dürfen. Besitzen darf man diese Medien dennoch.
Für die Beschlagnahmungen selbst ist die "AG Tiergarten" zuständig. Siehe z.B. hier: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=118&vid=1517
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Hackfresse

8 Mai 2007, 13:29:32 #12 Letzte Bearbeitung: 8 Mai 2007, 13:41:45 von Hackfresse
Zitat von: 2BerettaZKiller am  8 Mai 2007, 12:17:05
Für die Beschlagnahmungen selbst ist die "AG Tiergarten" zuständig. Siehe z.B. hier: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=118&vid=1517

Bitte verschone uns mit deinem Halbwissen! JEDES Gericht kann einen Film beschlagnahmen. Das AG Tiergarten hat sich halt vor einigen Jahren damit besonders hervorgetan, sonst nix.

Alles klar?^^
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Akayuki

Na schön. Ich hatte halt gedacht das sich um diesen Sachverhalt nur ein Gericht (AG Tiergarten) kümmert. Dann hab ich das wohl Damals ins falsche Ohr gekriegt...  ^^
Hatte das noch so in Erinnerung.  :icon_surprised:
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


nickpicker

Zitat von: 2BerettaZKiller am  8 Mai 2007, 12:17:05
Strafrechtlich bedenkliche Filme sind nach §131 Verfassungsfeindlich und werden somit beschlagnahmt. Eine Beschlagnahmung hat zur Folge, das die Filme rein thoretisch nicht in Deutschland vertrieben werden dürfen. Besitzen darf man diese Medien dennoch.

Das weiß ich schon, danke! :icon_mrgreen:
Mein Punkt war ein anderer: Ich wusste bisher nicht, ob eben die RECHTSVERBINDLICHE Aussage, dass ein Film (genauer gesagt, eine bestimmte Fassung) "strafrechtlich bedenklich" ist, von der SPIO kommt. Ich dachte eben, wenn sie das JK-Siegel verweigert, hats sich. Der Film ist dann zwar recht gefährdet (quasi auf der Abschussliste), aber dass damit gleich das tatsächliche Verbot einhergeht, war mir nicht bekannt. Ich dachte immer, man kann alles veröffentlichen, erst durch eine dann erfolgende Beschlagnahme wirds verboten.

Also meine Frage nochmal zugespitzt: Hat die SPIO mit ihrer Aussage "strafrechtlich bedenklich" tatsächlich schon die Macht, Filmfassungen zu verbieten, sodass diese in Deutschland nicht veröffenttlicht werden können? Oder kann man es trotzdem tun und darauf hoffen, dass die Gerichte den Fall anders sehen?

Hackfresse

Zitat von: nickpicker am  8 Mai 2007, 15:53:14
Also meine Frage nochmal zugespitzt: Hat die SPIO mit ihrer Aussage "strafrechtlich bedenklich" tatsächlich schon die Macht, Filmfassungen zu verbieten, sodass diese in Deutschland nicht veröffenttlicht werden können? Oder kann man es trotzdem tun und darauf hoffen, dass die Gerichte den Fall anders sehen?

Die SPIO/JK macht im Prinzip nur ne Art Gutachten, sonst nix.

Gerichte haben das letzte Wort.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

AndreMASTER

8 Mai 2007, 17:39:01 #16 Letzte Bearbeitung: 8 Mai 2007, 17:52:07 von AndreMASTER
Da stellt sich mir noch die Frage, ob die Studios die Filme jetzt auch kürzen werden um nicht die "strafrechtlich unbedenklich"- sondern die "keine schwere Jugendgefährdung"-Freigabe zu bekommen. Es ist ja unklar ob der neue TCM als strafrechtlich bedenklich oder strafrechtlich unbedenklich eingestuft wurde. Fakt ist, dass Warner ihn für die JK kürzen ließ und ich kann mir gut vorstellen, dass sie das nur gemacht haben, damit in einigen Videotheken große Papp-Leatherfaces aufgestellt werden dürfen. Schließlich ist die Unrated nicht viel härter als die JK-geprüfte High Tension Fassung.
CU, AndreMASTER
________________________________________

"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

Hackfresse

Zitat von: AndreMASTER am  8 Mai 2007, 17:39:01
Da stellt sich mir noch die Frage, ob die Studios die Filme jetzt auch kürzen werden um nicht die "strafrechtlich unbedenklich"- sondern die "keine schwere Jugendgefährdung"-Freigabe bekommen. Es ist ja unklar ob der neue TCM als strafrechtlich bedenklich oder strafrechtlich unbedenklich eingestuft wurde. Fakt ist, dass Warner ihn für die JK kürzen ließ und ich kann mir gut vorstellen, dass sie das nur gemacht haben, damit in einigen Videotheken große Papp-Leatherfaces aufgestellt werden dürfen. Schließlich ist die Unrated nicht viel härter als die JK-geprüfte Hight Tension Fassung.

Punkt 1: Warner ist eh ein Dreckslabel.
Punkt 2: Vorauseilenden Gehorsam finden die Deutschen ganz klasse.
Punkt 3: Der Film is eh schaise.
Punkt 4: Wird schon ne Full-Uncut-Gore-Splatter-Fassung kommen mit voll krass unverzichtbarem deutschen Ton...das Kettensägengerausch ist auf deutsch eh viiiieel krasser.  :scar:


:icon_mrgreen:


(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

nickpicker

Zitat von: Hackfresse am  8 Mai 2007, 17:25:19
Die SPIO/JK macht im Prinzip nur ne Art Gutachten, sonst nix.

Gerichte haben das letzte Wort.

Somit wäre diese Aussage:
ZitatEs gibt was neues, zumindest was die Prüfung der UNRATED betrifft: Diese ist von der FSK/SPIO als "strafrechtlich bedenklich" eingestuft worden. Somit ist ein Release dieser Fassung in Deutschland verboten
(http://forum.cinefacts.de/showpost.php?p=4718389&postcount=403)
Blödsinn!

Oder? :icon_mrgreen:

Nerf

Zitat von: nickpicker am  8 Mai 2007, 19:51:16
Oder? :icon_mrgreen:

Jau.

SPIO-JK-Gutachten sind nur juristische Absicherungen gegen eine mögliche Beschlagnahme - sprich, würde man z.B. den neuen "Punsiher" wegen §131 StGB einkassieren, könnten Columbia Tristar darauf verweisen, dass sie sich die strafrechtliche Unbedenklichheit bescheinigen ließen, und könnten somit nicht wegen Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften belangt werden. Der Film bliebe zwar einkassiert, aber dem Verleih kann man nichts weiter anhaben.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Hackfresse

Ja genau. Die JK könnte einen Film zwar entsprechend einstufen, wirkliche rechtliche Auswirkungen hat aber nur die Gerichtsentscheidung.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

nickpicker

Damit haben sich also die Jungs von Kinowelt eine gar treffliche Ausrede für ihre kalten Füße geschaffen, was die gräuschlichen Bereiche jenseits der leichten Jugendgefährdung anbelangt. Weiter so! ;)

rierami

Zitat von: Nerf am  8 Mai 2007, 20:33:48
Jau.

SPIO-JK-Gutachten sind nur juristische Absicherungen gegen eine mögliche Beschlagnahme - sprich, würde man z.B. den neuen "Punsiher" wegen §131 StGB einkassieren, könnten Columbia Tristar darauf verweisen, dass sie sich die strafrechtliche Unbedenklichheit bescheinigen ließen, und könnten somit nicht wegen Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften belangt werden. Der Film bliebe zwar einkassiert, aber dem Verleih kann man nichts weiter anhaben.

Genau so geschehen bei Maladolescenza - Spielen wir Liebe von X-Rated. Unbedenklichkeitsbescheinigung lag vor und trotzdem wurde der Film sogar nach dem Kinderpornographie-§ 184b beschlagnahmt.
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