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FSK-Freigaben

Begonnen von YankeeDoodle, 22 Juni 2007, 02:08:45

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YankeeDoodle

Zum Thema FSK-Freigaben von oben hätte ich noch eine Anmerkung abseits der FSK18/KJ-Diskussion zu machen:

Bei den Freigaben fehlt nämlich eine! Und zwar die "INFO-Programm gemäß §14 JuSchG". Diese ist nämlich keine FSK-Freigabe gem. § 14 (2), sondern steht in § 14 (7) und wird von den FSK-Freigaben ausdrücklich ausgenommen, da die Kennzeichnung hier vom Anbieter vorgenommen wird und nicht von der FSK.

Zitat(7) Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" nur gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung. Die oberste Landesbehörde kann das Recht zur Anbieterkennzeichnung für einzelne Anbieter oder für besondere Film- und Spielprogramme ausschließen und durch den Anbieter vorgenommene Kennzeichnungen aufheben.

Diese Freigabe sollte also auch noch mit rein, da sonst z.B. Dokumentarfilme mit FSK o.A. angegeben werden, obwohl sie eigentlich nie der FSK zur Prüfung vorlagen...
"Ich hab dir doch gesagt, dass ich in 5 Minuten da bin... Da muss man dann nicht alle halbe Stunde anrufen..!" :D

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