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Romero's "Zombie 2" auf Arte?

Begonnen von EvilEd, 9 Oktober 2007, 12:37:35

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EvilEd

Hallo!

Grade stelle ich beid er Lektüre der neuen TV DIGITAL fest dass ARTE in der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober Romeros "Zombie 2" um 00:20Uhr ausstrahlt mit dem Zusatz "unzensierte Originalversion mit Untertiteln" . Meine Frage wie kann das sein? Ich meine indiziert ist er ja zumindest, prinzipiell sogar inhaltsgleich zu beschlagnahmten Versionen. Gibt es da neue Regelungen oder wie ist das möglich?

Danke
EvilEd

Mr. Krabbelfisch

In der TVS steht es wird die deutsche Kinofassung gezeigt welche 7min kürzer als die US Fassung ist.
"Our games are not designed for young people. If you're a parent and buy one of our games for your child you're a terrible parent.
We design games for adults because we're adults." - Lazlow Jones (Developer Red Dead Redemption)

EvilEd

9 Oktober 2007, 12:46:31 #2 Letzte Bearbeitung: 9 Oktober 2007, 12:53:03 von SplatMat
Jo das wäre eine Möglichkeit und würde sich zumindest vond er angegebenen 95 Minuten-Laufzeit her decken. Hätte mich jetzt auch gewundert. Wobei ich dann nicht verstehe warum er dann als OmU-Version gesendet wird.

Edit: Hier mal noch der entsprechende Link zur Info auf ARTE:
http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=783988,day=6,week=43,year=2007.html

Ich habs mal zusammengeschoben. Beim nächsten Mal bitte den "ändern"-Button benutzen. Danke!

Dr.R.

Ich kenne nur das alte 18er-IMV-Tape mit einer Laufzeit von ca. 91 Minuten.

Frage: kassiert Arte keine Rote Karte, wenn Sie die lt. Homepage 97-Minütige 18er
Version ausstrahlen??

Riddick

Mal eine Frage:Die alte Kino-/Video-fassung wurde doch auch beschlagnahmt.Oder sind Kino- und Videofassung nicht identisch?
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Dr.R.

Zitat von: Riddick am  9 Oktober 2007, 18:44:08
Mal eine Frage:Die alte Kino-/Video-fassung wurde doch auch beschlagnahmt.Oder sind Kino- und Videofassung nicht identisch?

Dessen bin ich mir nicht sicher - aber allein durch die Beschlagnahmung den Film im TV erstmals laufen zu lassen in einer indizierten 18er Version halte ich schon für grob-fahrlässig!

Zudem schade mit dem Omu-Format. Aber das ist nur in TV-Zeitschriften angegeben , oder? Auf der ARTE-Page habe ich davon nix gesehen ?!? Oder hab ich mich da VERsehen ;o)

EvilEd

Also laut OFDB ist die gekürzte deutsche Kinofassung NICHT indiziert o0

mister-sinister

Zitat von: Riddick am  9 Oktober 2007, 18:44:08
Mal eine Frage:Die alte Kino-/Video-fassung wurde doch auch beschlagnahmt.Oder sind Kino- und Videofassung nicht identisch?

Ich hab den damals in noch minderjährigen Jahren im Kino und danach gleich auf VHS sehen dürfen und die Kinoversion war auch nicht "härter" als die cut-Video Fassung. Dürften also beide relativ Schnittidentisch gewesen sein.

bluman

Vielleicht strahlt ARTE über (ARTE Frankreich) die ungekürzte Fassung aus und ARTE Deutschland nur die cut Fassung :/ ?
War doch bei SUSPIRIA auch so!

Wer A sagt, muss gar nichts...

dr. gonzo


YankeeDoodle

Wenn arte die dt. Kino-Schnittfassung mit der FSK18-Freigabe sendet, welche ca. 95 Minuten läuft, dann wäre das völlig legal. Nur die kürzere 91-minütige Videofassung dürften sie nicht senden, da diese beschlagnahmt wurde und somit auch automatisch indiziert ist.
Willkommen beim deutschen Gesetzteswahnsinn  :00000109:
"Ich hab dir doch gesagt, dass ich in 5 Minuten da bin... Da muss man dann nicht alle halbe Stunde anrufen..!" :D

Kingpin

Sie dürften natürlich aufgrund der automatischen Indizierung die gänzlich oder im wesentlichen inhaltsgleiche Kinofassung auch nicht ohne weitere Schnitte ausstrahlen, zumal die Videofassung vermutlich nur wegen des PAL-SpeedUps "kürzer" ist.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

VORTEX

Zitat von: Kingpin am 10 Oktober 2007, 12:18:24
zumal die Videofassung vermutlich nur wegen des PAL-SpeedUps "kürzer" ist.

Die deutsche Kinofassung und das alte IMV-Tape waren beide identisch: FSK18 und erheblich gekürzt. Trotzdem ist das Video dann beschlagnahmt worden.

Ich tippe mal darauf, daß Arte auf die noch schlimmer verstümmelte FSK16-Version zurückgreifen wird, die es ja schon seit einiger Zeit als Wühltisch-DVDs gibt:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=94287
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=137376

EvilEd

Wobei dann aber "ungekürzte Originalversion" nicht so wirklich stimmt. Außerdem traue ich sowas ARTE auch nicht unbedingt zu.

plastoiek

die diskussion wegen deutschem oder französischem medienrecht gabs hier schon mal:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,59332.0.html

EvilEd

Danke für den Link, genauer erklären tut er das Problem jedoch nicht wirklich, DENN soweit ich weiss muss ein Sender der eine Sendegenehmigung für Deutschland hat (Kabel) sich auch an dessen Gesetze halten. Diverse spanische Sender senden ihre Pornos ja auch nicht üner Kabel nach Deutschland. Ich denke dass wir uns hier in einer Grauzone befinden und da ARTE in Deutschland mehr als Kunstsender gesehen wird, geht denen wohl mehr durch als anderen Sendern.

Außerdem geht es in diesem Fall nicht um die Sendezeit sondern um den Film an sich. Da die Ausstrahlung inhaltlich zumindest im wesentlichen inhaltsgleich zu dieser Fassung sein dürfte:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=1504

Was ich jedoch nicht verstehe, in wie weit ist die Fassung unter o.g. Link inhaltsgleich, länger, kürzer als die Deutsche Kinofassung:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=73747

, die ja imo weder indiziert noch beschlagnahmt ist, was die Sache ja legal machen würde.....ich blick nicht durch.

Grusler

Falls arte die Kinofassung sendet, senden sie eigentlich "nur" einen indizierten Film, da ja Beschlagnahmungen nur bestimmte Filmveröffentlichungen betreffen, nur bei Indizierungen gilt automatische Inhaltsgleichheit für andere identische/ähnliche Filmfassungen. Man müsste die arte-Ausstrahlung (oder deren Master) also extra beschlagnahmen, z.B. aufgrund von Inhaltsgleichheit mit dem 131er-Videotape, dann wäre es wohl verboten die Fassung zu zeigen. So zumindest erkläre ich mir das. :doof:
Ich bin sehr gespannt...
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

VORTEX

Zitat von: EvilEd am 10 Oktober 2007, 18:34:37
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=1504
Was ich jedoch nicht verstehe, in wie weit ist die Fassung unter o.g. Link inhaltsgleich, länger, kürzer als die Deutsche Kinofassung:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=632&vid=73747

Wie ich schon schrieb: Die sind identisch. Der Laufzeitunterschied kommt durch das PAL-System.

EvilEd

Müsste dann die Kinofassung nicht auch als "indiziert" gekennzeichnet sein, wegen Inhaltsgleichheit?

McClane

An sich nicht, da Kinofilme nicht indiziert werden können, wenn ich mich recht entsinne. Indiziert wurde später die Videofassung, die Kinofassung ist also auch deshalb nicht indiziert, weil er zu dem Zeitpunkt noch nicht drauf stand.

Jede neue Kinoaufführung ginge aber nicht, da die Fassung, die damals im Kino lief jetzt wegen Inhaltsgleichheit zum Video indiziert ist.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

Private Joker

Das geht mal heftig in die Tiefen des absurden deutschen Jugendschutzrechtes; dass ein auf Video indizierter Film nicht noch mal in der (entsprechenden Fassung) in den Kinos aufgeführt werden kann, ist mM nach nicht so eindeutig. Für die Kinos war und ist eigentlich nur die FSK-Freigabe maßgeblich, und wer da wenigstens eine ab 18 (heute kJ) hat, kann aufführen. Das neue Jugendschutzrecht hat das mal wieder komplizierter gemacht (die kJ für Kinofilme wird erteilt, wenn der Film nicht "offensichtlich schwer jugendgefährdend" ist), aber das dürfte für Altfilme nicht gelten. Wenn der Verleih sicher gehen wollte, müsste er den Film noch mal vorlegen und sich bestätigen lassen, dass der allenfalls "leicht" jugendgefährdend ist.

Für TV-Ausstrahlungen ist das alles aber müßig; wer da etwas fassungsgleiches zur indizierten Videofassung ausstrahlt, kann hier Ärger bekommen, auch wenn man unter der Kulturflagge segelt wie Arte.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Grusler

Das ist alles ziemlich kompliziert.

Aber die Kinorolle von "Zombie 2" dürfte wohl weiterhin auch heute im Kino laufen, da der Kinofilm weder beschlagnahmt ist noch indiziert (was auch damals wohl nicht möglich war mit FSK18, im Kino!), ferner hat er ja eine FSK18-Freigabe.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

EvilEd

Dann würde sich die Frage aufdrängen ob eine TV-Ausstrahlung eine verwertung einer Kinofassung ist oder eine Videofassung. Versteht mich jetzt richtig, ich meine wenn ein Film (egal welcher) im TV gezeigt wird, ist das dann eine TV-Ausstrahlung einer Kinofassung oder einer Videofassung, wenn wir mal von Inhaltsgleichheit ausgehen.

Und selbst wenn die nicht beschlagnahmte Kinoversion maßgebend ist, ist dass dann nicht wegen Inhaltsgleichheit zu einer beschlagnahmten Videofassung unrelevant? Kann mir noch jemand folgen ^^

Grusler

Zombie 2, Kinorolle wurde FSK geprüft, kann nicht indiziert werden, nur beschlagnahmt, was nie passiert ist.

Zombie 2, Videofassung von IMV, identisch mit der Kinorolle, wurde indiziert und beschlagnahmt.

Im TV kann man, wenn nun die KF laufen würde, eigentlich nicht sagen, dass es die IMV-Fassung ist, sondern es wäre eine Arte-Fassung und die ist nicht beschlagnahmt, jedoch gilt hier automatisierte Inhaltsgleichheit zum indizierten IMV-Tape, auf die Beschlagnahmung kann sich nicht bezogen werden, weil Beschlgnahmungen nur auf bestimmte Veröffentlichungen bezogen sind (hier z.B. IMV Videotape) und nicht auf Filme generell, wie bei Indizierungen.

Bei einer Ausstrahlung der Kinofassung würde Arte halt eine indizierte Version senden...

Aber es steht ja auch noch im Raum, es würde auch in Deutschland die unzensierte Version laufen, OMU, wobei es da eigentlich genau so laufen müsste. :doof:





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 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Filmifreaki

Hab heute mal in die HÖRZU gesehen und da stand
"Unzensierte Originalversion" (!).
Also ich glaubs nich soooooo ganz.

Grusler

Scheisse,

in der TV-Zeitschrift meiner Eltern (Bildwoch oder wie die heisst) steht eine Laufzeit von 95 Min und nix von unzensiert und OMU. Das könnte dann eher auf die "überarbeitete Langfassung" mit 16er Freigabe hindeuten. :icon_evil: Ich denke so wird es wohl eher kommen... :bawling:
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 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Mr. Krabbelfisch

Wartet doch einfach mal ab. Wenn der Film im TV gelaufen ist wisst ihr doch in welcher Fassung. Was bringt das jetzt schon dadrüber zu diskutieren und sich dadrüber aufzuregen?  :andy:

BTW....WAYNE? Den kennt doch eh jeder, wer guckt sowas denn im TV?
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EvilEd

Es geht ja nicht darum ob man den Film kennt oder nicht, sondern um einen gewagten Zug von ARTE, grade innerhalb der jetzigen erneuten "Gewalt und Jugend"-Debatte. Also dass ARTE eine billige 16er Langfassung zeigt, halte ich für unwarscgeinlich ganz einfach weil das bei ARTE nicht üblich ist. Wäre es Pro7 würde ich auf eine 1er Langfassung wetten. Naja und wenn wir hier nicht darüber diskutieren wo dann? Ich meine, wenn wir immer bei allen VÖ's warten würden bis zum Erscheinen um dann zu sehen wie sie ist, bräuchten wir hier 60% der Posting nicht ^^

AndreMASTER

Zitat von: Hanselel am 14 Oktober 2007, 10:09:22
BTW....WAYNE? Den kennt doch eh jeder, wer guckt sowas denn im TV?

Ähem, vielleicht deshalb, weil eine ungeschnittene Ausstrahlung deutsche Fernseh- und Zensurgeschichte schreiben würde? Man sollte dem ganzen schon mehr Beachtung schenken als dem üblichen Fernsehmist...
CU, AndreMASTER
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"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

EvilEd

Zumindest in der FernsehNEUzeit, das alte RTL-Plus hat ja damals auch mal diverse Úncuts ausgestrahlt, aber da hat sich auch noch niemand darum geschert, insofern tatsächlich ein Novum.

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