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Indizierungen / Beschlagnahmungen Dezmber 2007

Begonnen von Hackfresse, 3 Januar 2008, 20:25:45

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Hackfresse

Indizierungen

DVD

Snoop Doggs Hood of Horror
Sunfilm
Liste A

Games

Grand Theft Auto - Liberty City Stories
Playstation 2 EU-Fassung
Liste A

Painkiller Overdose
PC CD-ROM US-Version
Liste A

The Godfather - Blackhand Edition
Wii UK-Version
Liste A

Timeshift
PC DVD-ROM EU-Version
Liste A


Folgeindizierungen

VHS

Bruce Li - Abschied von der Todeskralle
Liste A

Der Exterminator
Liste A

Die Sklavenhölle der Mandingos
Liste A

Geisterstadt der Zombies
Liste B

Invasion der Zombies
Liste B

Nackt unter Kannibalen
Liste B

Zombie
Liste B

Ein Zombie hängt am Glockenseil
Liste B

Tonträger:

Final War & Stoneheads: American Austrian Friendship - Blood & Honour A
Stahlgewitter: Auftrag Deutsches Reich B
Bully Boys: Best of the Bully Boys 1984-1999 B
Sampler: Blood & Honour Volume One A
Kraftschlag: Gegenwind A
Weisse Wölfe: Soundtrack zur Revolution - Combat 18 is our choice & music is our voice A
Sampler: Sturm über Deutschland B
Stellcapped Strength & Volkszorn: Swedish German Friendship A
Squadron: Take the sword A
Sampler: Tribute to Hammer Joe Rowan B
Branikald: Triumph des Willens A
No Remorse: Under the gods A
Die faschistischen Vier : Vier gewinnt B


Listenstreichungen wegen Zeitablauf

Aufstand der Shaolin

Bruce Lee - Der springende Panther (Bavaria/Pront/Action/IMV)

Bruce Li - Der größte Schlag der Todeskralle (Bavaria/Pront/Action/IMV)

Die Faust

Die gnadenlosen 5

Die große Orgie

Im Hexenkessel der Gewalt (Bavaria/VDP/VTD/IMV)

Karate King

Karato, sein härtester Schlag

Obszön - Der Fall Peter Herzl

Pretty Peaches

Trio Infernal

Zwei tödliche Fäuste im Schatten der Schlange (Bavaria/IMV)

Bücher:
Agnes und Christine
Robert Ronnell Clarke: Marijuana Botany
J. Forestier: Die Sexhölle von Bombay
Mel Frank & Ed Rosenthal: Marijuana Grower's Guide
Die liebestolle Gräfin
Lore - Eine Berliner Schwester der Josefine Mutzenbacher
Andrea de Nerciat: Lolotte oder die Stufenleiter der Wollust
Eine Sommerliebe
France Viceroy: Die Bocksflöte

Weitere Streichungen Videofilme:

Bruce Lee - Der springende Panther (Pront/Action/IMV)
Bruce Li - Der größte Schlag der Todeskralle (IMV)
Im Hexenkessel der Gewalt (IMV)
Zwei tödliche Fäuste im Schatten der Schlange (IMV)


Beschlagnahmungen Tonträger:


"Gift für die Ohren", CD der Gruppen "X.x.X" und "Burn Down"
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 16.03.2007




ZitatDie faschistischen Vier : Vier gewinnt
:wallbash: :doof: :LOL:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Akayuki

Hält sich ja soweit in Grenzen was Filme betrifft...
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


dr. gonzo

Zitat von: Hackfresse am  3 Januar 2008, 20:25:45
ZitatDie faschistischen Vier : Vier gewinnt
:wallbash: :doof: :LOL:

Buuuhahahah. Auf Liste B!!! Ob es "Die da!" ist?

SplatMat

Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, ob ihr auch gemerkt habt, dass es sich statt um die Fanta4 um die Fascho4 dreht...!^^
Für ein freies Tibet


Hackfresse

4 Januar 2008, 00:04:49 #4 Letzte Bearbeitung: 4 Januar 2008, 00:10:32 von Hackfresse
Zitat von: SplatMat am  3 Januar 2008, 23:53:29
Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, ob ihr auch gemerkt habt, dass es sich statt um die Fanta4 um die Fascho4 dreht...!^^

Also ich habs gemerkt...ich hab mich wegen der (faschotypischen) Flachheit dieses Wortspiels beömmelt.


EDIT: Is ne Türkenjäger-Nachahmerband, laut Wiki.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

rierami

Nutze jetzt mal diesen Thread für folgende Frage:

Was genau bedeutet "Folgeindizierung"?

Liege ich richtig am Beispiel von "Ein Zombie hing am Glockenseil" das eine Folgeindizierung nichts anderes ist als eine Listenstreichung mit sofortiger Neuaufnahme in Liste B?
Der Film wurde laut ofdb-Eintrag 1983 indiziert und 1986 beschlagnahmt. War das nicht so das eine Indizierung nach 10 Jahren verfällt? Oder waren es 20 Jahre? Wie sieht es mit der Beschlagnahmung aus? Die scheint dann ja wohl auch irgentwann zu verfallen? Nun ist der Film wieder auf Liste B - muß jetzt tatsächlich ein Richter wieder entscheiden ob der Film beschlagnahmt wird oder nicht? :doof:
Wenn alles so zutreffend ist muß ich mir doch die Frage stellen ob wir in Deutschland unsere Steuergelder nicht sinnvollen verbraten könnten als bereits aus dem Verkehr gezogene Filme erneut zu indizieren und beschlagnahmen zu lassen.  :anime: Zumal ohnehin JEDER der den Film interessiert schon lange ne uncut-Fassung auf DVD zu Hause hat... ;)

Ansonsten: Der übliche Mist... :scar: Saw III in der R-Fassung immer noch nicht indiziert genausowenig wie Hostel 2. Wozu dann der ganze Hype mit Unrated/Rated - geschnitten oder nicht... :doof:
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Grusler

Alle Angaben ohne Gewähr:
Eine Indizierung ist nach 25 Jahren verjährt, wird dann aber erneut geprüft und ggf. wieder indiziert (Folgeindizierung).
Eine Beschlagnahmung ist (kurioserweise) schon nach 10 Jahren verjährt.






ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Private Joker

Zitat von: Grusler am  4 Januar 2008, 02:44:48
Eine Beschlagnahmung ist (kurioserweise) schon nach 10 Jahren verjährt.

Oder sogar nach 3 Jahren (nach dieser Quelle), aber das ist offenbar ein schwieriges Gebiet.

Nach meinem Verständnis (natürlich auch ohne Gewähr) bedeutet das nicht, dass der Film ab diesem Zeitpunkt wieder "erlaubt" ist und einem nichts passieren kann, wenn man den verkauft oder verleiht. Würde man angeklagt, kann das Gericht nur nicht einfach auf den alten Beschlagnahmebeschluss verweisen, sondern müsste erneut die Frage prüfen, ob der jeweilige Film gegen 131 verstösst; und man hat den Nachteil, dass der schon mal beschlagnahmt war und man sich nicht auf Unkenntnis oder Irrtum berufen kann.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Hackfresse

Wenn eine Beschlagnahme abgelaufen ist, ist der Film solange nicht beschlagnahmt, bis er erneut beschlagnahmt wird. Solange dürfte das nach meinem Verständnis kein Problem sein.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Deer Hunter

Bezieht sich nicht die Beschlagnahme eines Films ebnso wie bei der Indizierung nur auf das jeweilige Medium, das beschlagnahmt wurde?
Bsp.: Halloween 2 wurde 1991 beschlagnahmt. Dabei handelte es sich nur um die ITT- VHS Fassung (nicht die VMP). Ergo: 2001 verfiel der Beschluss. Astro brachte den Film auf DVD und VHS raus, welche 2002 wieder beschlagnahmt wurden. Heißt: nur diese beiden Medien von dieser einen Firma sind beschlagnahmt. Richtig? Nicht inhaltsgleiche Fassungen auf anderen Medien. Diese sind dann "nur" indiziert, wg. inhalsgleichheit zu einer bereits beschlagnahmten Fassung.

Und zur Folgeindizierung: Soll ich das jetzt so verstehen, dass sich tatsächlich ein Gremium noch einmal zusammengesetzt haben soll, um o.g. Filme erneut anzusehen, die schon vor 25 Jahren indiziert wurden? Oder ist das ein bürokratischer Akt, bei dem einfach nur eine Unterschrift gesetzt wurde und der Film nicht erneut geprüft wurde, um ihn zu indizieren?
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

dr. gonzo

Zitat von: SplatMat am  3 Januar 2008, 23:53:29
Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, ob ihr auch gemerkt habt, dass es sich statt um die Fanta4 um die Fascho4 dreht...!^^

Okay, so leicht entstehen Irrtümer. Danke für die Aufklärung ;)

Grusler

Zitat von: Deer Hunter am  4 Januar 2008, 13:10:00
Bezieht sich nicht die Beschlagnahme eines Films ebnso wie bei der Indizierung nur auf das jeweilige Medium, das beschlagnahmt wurde?
Bsp.: Halloween 2 wurde 1991 beschlagnahmt. Dabei handelte es sich nur um die ITT- VHS Fassung (nicht die VMP). Ergo: 2001 verfiel der Beschluss. Astro brachte den Film auf DVD und VHS raus, welche 2002 wieder beschlagnahmt wurden. Heißt: nur diese beiden Medien von dieser einen Firma sind beschlagnahmt. Richtig? Nicht inhaltsgleiche Fassungen auf anderen Medien. Diese sind dann "nur" indiziert, wg. inhalsgleichheit zu einer bereits beschlagnahmten Fassung.

Und zur Folgeindizierung: Soll ich das jetzt so verstehen, dass sich tatsächlich ein Gremium noch einmal zusammengesetzt haben soll, um o.g. Filme erneut anzusehen, die schon vor 25 Jahren indiziert wurden? Oder ist das ein bürokratischer Akt, bei dem einfach nur eine Unterschrift gesetzt wurde und der Film nicht erneut geprüft wurde, um ihn zu indizieren?


Mit dem Thema Beschlagnahmung liegst du vollkommen richtig, also nur bestimmte Auflagen können beschlagnahmt werden. Wenn eine andere Auflage verboten werden soll, muss diese erneut beschlagnahmt werden (z.B. wegen Inhaltsgleichheit zu der bereits verbotenen Auflage). Solange sind andere inhaltsgleiche Versionen nur indiziert, sofern der Titel jemals indiziert wurde.
Indizierungen beziehen sich auf bestimmte Medien in bestimmten Versionen (nicht jedoch auf bestimmte Auflagen), sie haben also eine automatisierte Wirkung.
Beispiel: Saw3 wurde als HK-DVD (unrated) indiziert, folglich sind alle inhaltsgleichen Versionen (US-DVD, Ösi-DVD, u.s.w.) automatisch ebenfalls indiziert.
Beschlagnahmungen sind also bürokratischer.

Bei den Prüfungen nach Ablauf einer Indizierungsfrist, müssen diese Medien eigentlich schon nochmal geprüft werden. Ob das da nun so geschieht, wissen nur die Prüfer. Es sollte jedoch so sein.

Wenn eine Beschlagnahmung einer Auflage abgelaufen ist, ist der Verkauf/Verleih dieser Auflage, rein gesetzlich, erlaubt. Z.B. konnte ich mir in einer Videothek die 18er Kassette von "Tanz der Dämonen" kaufen, da die Beschlagnahmung für diese Auflage schon länger verjährt ist.
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

The Ravager

Zitat von: Grusler am  4 Januar 2008, 18:32:16

Wenn eine Beschlagnahmung einer Auflage abgelaufen ist, ist der Verkauf/Verleih dieser Auflage, rein gesetzlich, erlaubt. Z.B. konnte ich mir in einer Videothek die 18er Kassette von "Tanz der Dämonen" kaufen, da die Beschlagnahmung für diese Auflage schon länger verjährt ist.

So ganz logisch erscheint mir das nicht. Theoretisch könnte jeder Staatsanwalt oder Richter die Kassette "Tanz der Dämonen" erneut beschlagnahmen, da er den Inhalt weiterhin als strafbar i.S. des § 131 StGB hält. Und der Videothekar kann sich wegen der Verjährung nicht herausreden, da der Status Quo (Gesetzesverstoß) ja auch ohne gültigen Beschlagnahmebeschluß weiter bestünde. Damit der Händler auf der sicheren Seite wäre, müßte eine höhere Instanz (z.B. OLG oder BGH) den Film erneut prüfen und diesmal für strafrechtlich unbedenklich befinden.

Trotzdem Glückwunsch zum Kauf. Gut, dass wenigstens der Endverbraucher nichts zu befürchten hat.

Grusler

Zitat von: The Ravager am  5 Januar 2008, 17:05:26
Zitat von: Grusler am  4 Januar 2008, 18:32:16

Wenn eine Beschlagnahmung einer Auflage abgelaufen ist, ist der Verkauf/Verleih dieser Auflage, rein gesetzlich, erlaubt. Z.B. konnte ich mir in einer Videothek die 18er Kassette von "Tanz der Dämonen" kaufen, da die Beschlagnahmung für diese Auflage schon länger verjährt ist.

So ganz logisch erscheint mir das nicht. Theoretisch könnte jeder Staatsanwalt oder Richter die Kassette "Tanz der Dämonen" erneut beschlagnahmen, da er den Inhalt weiterhin als strafbar i.S. des § 131 StGB hält. Und der Videothekar kann sich wegen der Verjährung nicht herausreden, da der Status Quo (Gesetzesverstoß) ja auch ohne gültigen Beschlagnahmebeschluß weiter bestünde. Damit der Händler auf der sicheren Seite wäre, müßte eine höhere Instanz (z.B. OLG oder BGH) den Film erneut prüfen und diesmal für strafrechtlich unbedenklich befinden.

Trotzdem Glückwunsch zum Kauf. Gut, dass wenigstens der Endverbraucher nichts zu befürchten hat.

Also wenn eine Beschlagnahmung verjährt ist, ist sie verjährt. Mm nach müsste die Kassette erneut beschlagnahmt werden, damit es wieder illegal wäre diese Kassette zu verkaufen.
Die Kassette mag im Großen und Ganzen inhaltsgleich mit der beschlagnahmten DVD sein, jedoch ist das im Moment nicht rechtskräftig, wegen der Verjährung. Diese Kassette ist im Moment eigentlich nur indiziert. So denke ich mir das, allerdings bin ich auch nur Laie auf dem Gebiet.
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Ko(s)misches Sein.

rierami

Hat sich damals nicht ASTRO dies zu Nutzen gemacht? Es ist schon auffällig wie damals Mitte der 90er die VHS-Tapes in die Viedeothekenregale gekommen sind. Wenn ich in der ofdb nachschaue wann die Filme zum ersten Mal beschlagnahmt wurden (also Anfang/Mitte der 80er) und dann die zehn Jahre draufrechne kommt das ziemlich an die Geburtsstunde vom Astro-Label hin.
Die haben dann von was weis für ein Uncut-Master das Bild genommen und die vorhandene deutsche Tonspur eingefügt, der Rest wurde zumeist untertitelt.
Das ging ca. 1 Jahr so gut bis eben diese Tapes ("Schwarze Serie" ect.), die zumeist auch noch unter einem anderen Titel erschienen sind als der alten deutschen Titel, erneut wieder beschlagnahmt wurden.
Ich habe damals ortsnah eine Videothek ausfindig gemacht die eben -fast- alle Titel der Astro-Reihe im Regal hatte und das gut ein Jahr lang - von Woche zu Woche wurden es mehr. Binnen sehr kurzer Zeit waren die Tapes aber auch wieder verschwunden und es hies: "Ne, die Tapes kanst du zwar hier noch kaufen aber verleihen tun wir sie nicht mehr weil die jetzt nach und nach alle verbieten" Keine Ahnung ob die auch ihre Verleihtapes die im Ragal gestanden haben auch tatsächlich noch verkauft haben obwohl der §131 ausgesprochen war.
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Grusler

6 Januar 2008, 06:38:09 #15 Letzte Bearbeitung: 6 Januar 2008, 06:42:12 von Grusler
Ja, die "Schwarze Serie" kam 97/98 raus, überall gabs die in den Videotheken. Sind jetzt Sammlerstücke, leider ließ die Qualität von Veröffentlichung zu Veröffentlichung nach. Immerhin hat die L'Aldila Astro-Kassette den Vorspann in Farbe, was außer auf den Astro-Kassetten und bestimmten LP/Astro-DVDs weltweit nirgends der Fall ist, dazu ein ultrabreites Widescreen, die Kassette ist schon nicht schlecht. Der Olli hat auch viel Gutes gemacht, das Beste ist die "Mondo Brutale"-LD...
Aber was ich sagen wollte, die haben sich das zu Nutze gemacht, also die Verjährung, ging auch einige Zeit gut, bis es dann halt zum Millenium an der Zeit war, dass diese Astro-Auflagen auch beschlagnahmt wurden. Danach kamen allerdings noch gewisse "Zweitauflagen" und ab da wurde es dann riskant...ich glaube es gab da sogar auch Ärger, letztendlich haben die praktisch die gerade beschlagnahmten Titel unter anderem Titel oder Medium immer wieder neuveröffentlicht. War schon ganz lustig. :icon_mrgreen:
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Ko(s)misches Sein.

Chef

Mahlzeit!

Mit der Verjährung ist das eine ganz komplizierte Sache!!! Ein Verjährung findet zwar statt aber die Strafbarkeit des Mediums bleibt laut Gesetz trotzdem erhalten...!!! Die Verjährung ändert ja am Grund des Übels nichts!!! Außerdem gibt es da wieder genügend Unklarheiten mit Verkauf, Strafbarkeit und dem persönlichen empfinden der Staatsbediensteten!!!

Ich wette damit, dass alle §131-Titel neu indiziert werden und dabei in Liste B eingetragen werden! Vielleicht schaffts ja der eine oder andere doch durchzuschlüpfen wie "ZuK" in der letzten Zeit!!! Aber das war meiner Meinung nur ein Fehler... :icon_rolleyes:

Gruß Chef :andy:
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Grusler

Also wenn die Strafbarkeit, trotz Verjährung, bestehen bleibt, ist die Verjährung auch sehr sinnlos, denn wenn etwas Verjährt ist, ist es ja nicht mehr strafrechtlich relevant.

Zumal ist es bestimmt auch ein Unterschied, ob ein Videothekar eine Kassette verkauft, deren Beschlagnahmung verjährt ist, oder ob ein Verleih immer wieder 131er neu veröffentlicht, obwohl sie wissen, dass sie das, spätestens nach der ersten Beschlagnahmung, nicht mehr machen dürfen.
Soweit ich weiss, muss ein Verleih doch die Master rausrücken, damit sie vernichtet werden, um eine Neuproduktion zu verhindern.
Für Verleiher dürfte das Thema Beschlagnahmung und deren Verjährung andere Konsequenzen haben, als für Videothekare oder Endverbraucher.

Zitat von: Chef am  6 Januar 2008, 15:03:13
...Außerdem gibt es da wieder genügend Unklarheiten mit Verkauf, Strafbarkeit und dem persönlichen empfinden der Staatsbediensteten!!!

Tja, leider. In sofern ist das alles schon sehr ungewiss, da gebe ich dir vollkommen recht.


Ist es eigentlich schonmal vorgekommen, dass ein 131er wieder ungekürzt freigegeben wurde? In England kommt sowas ja gelegentlich vor.
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Ko(s)misches Sein.

PillePlutonium

Sind ja ein paar echt coole Listenstreichungen dabei...zumindest für Eastern Fans  :icon_mrgreen:

Deer Hunter

Zitat von: rierami am  6 Januar 2008, 02:23:15Die haben dann von was weis für ein Uncut-Master das Bild genommen und die vorhandene deutsche Tonspur eingefügt, der Rest wurde zumeist untertitelt.

Viele Astro- VÖ waren dennoch nicht ungeschnitten, obwohl es groß auf der Hülle draufstand. Trotzdem stellten sie meistens die besseren Alternativen zu den alten Tapes dar.

Zitat von: Grusler am  6 Januar 2008, 06:38:09
Ja, die "Schwarze Serie" kam 97/98 raus, überall gabs die in den Videotheken. Sind jetzt Sammlerstücke, leider ließ die Qualität von Veröffentlichung zu Veröffentlichung nach.

Astros sind keine Sammlerstücke im eigentlichen Sinne. ;) Ich kann mich noch an die Zeit erinnern- so um 1999/2000, als im Schauland ein riesiges Regal nur mit Astro- Tapes stand. U.a. gab es dort Tand der Teufel für 100DM (!), Halloween 2 für 40DM, Zombie für 20DM und viele weitere Titel, auch die der schwarzen Serie. Bald wurden nacheinander alle Astros wieder beschlagnahmt und kurze Zeit später existierte auch der laden nicht mehr (gibt es überhaupt noch Schauland?).
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El_Hadschi

Zitat von: Deer Hunter am  7 Januar 2008, 13:39:38
Zitat von: rierami am  6 Januar 2008, 02:23:15Die haben dann von was weis für ein Uncut-Master das Bild genommen und die vorhandene deutsche Tonspur eingefügt, der Rest wurde zumeist untertitelt.

gibt es überhaupt noch Schauland?.

Da wo früher Schauland war, ist jetzt Medi Max drin...kp ob die gekauft wurden sind oder einfach nur den Namen geändert haben.
"You follow drugs, you get drug addicts and drug dealers. But you start to follow the money, and you don't know where the fuck it's gonna take you."

Lester Freamon

The Ravager

7 Januar 2008, 19:30:56 #21 Letzte Bearbeitung: 7 Januar 2008, 19:36:25 von The Ravager
Zitat von: Grusler am  6 Januar 2008, 22:04:31
Also wenn die Strafbarkeit, trotz Verjährung, bestehen bleibt, ist die Verjährung auch sehr sinnlos, denn wenn etwas Verjährt ist, ist es ja nicht mehr strafrechtlich relevant.
Also, der Straftatbestand an sich kann ja nicht verjähren, es sei denn, man würde (endlich) den § 131 ersatzlos streichen. Beschlagnahme- und Einziehungsbeschlüsse hingegen sind nur reine Verwaltungsakte, die der gesetzlich vorgesehenen Verjährung unterliegen. Ist Verjährung eingetreten, kann der Händler das Produkt zwar wieder anbieten, läuft aber Gefahr, sich strafbar gemacht zu haben (Verbreitung von Gewaltdarstellungen etc.).

Astro hat seinerzeit, soweit ich weiß, alle Titel durch die Juristenkommission der SPIO auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen lassen und war damit, was die Strafbarkeit angeht, aus dem Schneider. Das Urteil der JK hindert aber ein anderes Gericht (meistens Tiergarten) nicht daran, wiederum Beschlagnahmebeschlüsse zu erlassen. :hacki:

Wie ich in Bethmanns Zensurbuch lesen konnte, war die Tiergarten-Beschlagnahmewelle Anfang 2000 darauf zurückzuführen, dass die konkurrierenden Anbieter sich gegenseitig anzeigten. :LOL:

Grusler

Zitat von: The Ravager am  7 Januar 2008, 19:30:56
Zitat von: Grusler am  6 Januar 2008, 22:04:31
Also wenn die Strafbarkeit, trotz Verjährung, bestehen bleibt, ist die Verjährung auch sehr sinnlos, denn wenn etwas Verjährt ist, ist es ja nicht mehr strafrechtlich relevant.
Also, der Straftatbestand an sich kann ja nicht verjähren, es sei denn, man würde (endlich) den § 131 ersatzlos streichen. Beschlagnahme- und Einziehungsbeschlüsse hingegen sind nur reine Verwaltungsakte, die der gesetzlich vorgesehenen Verjährung unterliegen. Ist Verjährung eingetreten, kann der Händler das Produkt zwar wieder anbieten, läuft aber Gefahr, sich strafbar gemacht zu haben (Verbreitung von Gewaltdarstellungen etc.).

Astro hat seinerzeit, soweit ich weiß, alle Titel durch die Juristenkommission der SPIO auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen lassen und war damit, was die Strafbarkeit angeht, aus dem Schneider. Das Urteil der JK hindert aber ein anderes Gericht (meistens Tiergarten) nicht daran, wiederum Beschlagnahmebeschlüsse zu erlassen. :hacki:

Wie ich in Bethmanns Zensurbuch lesen konnte, war die Tiergarten-Beschlagnahmewelle Anfang 2000 darauf zurückzuführen, dass die konkurrierenden Anbieter sich gegenseitig anzeigten. :LOL:

Ah so, dann bin ich mal wieder schlauer geworden, was die "Verjährung" angeht. Schönen Dank.

Das mit den gegenseitigen Anzeigen kann ich mir bestens vorstellen. :algo:
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Deer Hunter

Zitat von: The Ravager am  7 Januar 2008, 19:30:56
Astro hat seinerzeit, soweit ich weiß, alle Titel durch die Juristenkommission der SPIO auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen lassen und war damit, was die Strafbarkeit angeht, aus dem Schneider. Das Urteil der JK hindert aber ein anderes Gericht (meistens Tiergarten) nicht daran, wiederum Beschlagnahmebeschlüsse zu erlassen. :hacki:

Soweit ich mich erinnere, hatte O.K. die Titel nicht bei der JK der SPIO auf strafrechtliche Unbedenklichkeit prüfen lassen, sondern bei einem (x-beliebigen) Anwalt. Verbessert mich, falls ich falsch liege.
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Zitat von: Deer Hunter am  8 Januar 2008, 09:54:50
Soweit ich mich erinnere, hatte O.K. die Titel nicht bei der JK der SPIO auf strafrechtliche Unbedenklichkeit prüfen lassen, sondern bei einem (x-beliebigen) Anwalt. Verbessert mich, falls ich falsch liege.
Stimmt, der Münchner Rechtsanwalt Holger von Hartlieb hat einige Titel der "Schwarzen Serie" von Astro geprüft und diese als "typische Genrefilme" eingestuft, die nicht dem § 131 StGB unterliegen. Er ist aber kein "x-beliebiger" Anwalt, sondern ist Fachanwalt im Medienrecht und erstellt für Filmanbieter Gutachten und unterbreitet ggf. auch Schnittvorschläge für FSK-Jugendfreigaben.

Deer Hunter

Mit dem "x-beliebig" wollte ich nur klar machen, dass es sich bei den Prüfern, bzw. bei dem Prüfer nicht um die JK der SPIO gehandelt hatte, sondern um eine als Anwalt tätige Einzelperson. ;)
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Grusler

Hmm, hätte nicht gedacht, dass die überhaupt geprüft wurden, hätten sich die Idioten aus Geldgeilheit nicht gegensetig angezeigt, wären vielleicht nicht mehr so viele Filme im Visier der Staatsanwaltschaft gelandet, das ist vielleicht ein Haufen....

Und zu "Hood of Horror", warum kam der Film eigentlich nicht uncut durch die FSK? (OK, rhetorische Frage ;)), ist zwar etwas brutal, aber letztendlich appeliert ja jede Geschichte sehr an die Moral und nur weil "Jugendidol" Snoop Dogg moderiert, komisch...da würde ich eher "Fast and the Furios" indizieren, wenn man bedenkt, wie solche Filme auf die (sogar schon) 18jährigen "Crashtestdummies" wirken... :icon_confused:

gruß
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Hackfresse

Zitat von: Grusler am 11 Januar 2008, 13:52:49
Und zu "Hood of Horror", warum kam der Film eigentlich nicht uncut durch die FSK?

Kam er nicht. Die FSK-geprüfte Fassung (KJ) ist cut. Uncut ist nur die JK-Fassung.^^
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Zitat von: Hackfresse am 11 Januar 2008, 14:02:13
Zitat von: Grusler am 11 Januar 2008, 13:52:49
Und zu "Hood of Horror", warum kam der Film eigentlich nicht uncut durch die FSK?

Kam er nicht. Die FSK-geprüfte Fassung (KJ) ist cut. Uncut ist nur die JK-Fassung.^^

Aha. :icon_mrgreen: ;)

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Hackfresse

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