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Erhöhter Steuersatz für jugendgefährdende Medien

Begonnen von wusselpompf, 2 April 2010, 15:22:06

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wusselpompf

ich habe gerade mal versucht, herauszufinden, was dem mit dem Gerücht auf sich hat, dass bei indizierten Medien höhere Steuersätze anfallen.
Dabei bin ich auf §12 UStG gestoßen. Danach profitieren jugendgefährdende Bücher und Zeitschriften nicht von dem reduzierten MWSt-Satz von 7%, soweit so verständlich...
jetzt aber meine Frage:

Kann mir jemand das hier in normalverständliches Deutsch übersetzen:

"Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze: (...)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden"

§12 Abs. 2 Nr. 7b UStG
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

speziell, was ist dabei mit Überlassung zur Auswertung und Vorführung gemeint? Und inwieweit, wenn überhaupt, betrifft das den "normalen" Verkauf von indizierten Filmen?
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Intergalactic Ape-Man

Spontan verstehe ich darunter keinen erhöhten sondern keinen verminderten Steuersatz ( :king: ) vermutlich für die Überlassung (Vermietung, Verleih) und Vorführung von Filmen die keine Kennzeichnung nach den angegebenen Kriterien tragen oder nicht vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden. Das heißt dann soviel wie Pornokino kost 19%, was in diesem Sinne ja auch nachvollziehbar ist. Inwieweit unfreigegebene Filme dadurch nicht subventioniert werden bzw. dies für die Kunst ins Gewicht fällt, k.A..
Interessant wäre aber, ob sich dies auch auf den Verkauf von Datenträgern anwenden läßt, denn eigentlich weisen die Händler für bspw. DVDs doch immer 19% aus.

wusselpompf

3 April 2010, 13:10:30 #2 Letzte Bearbeitung: 3 April 2010, 13:12:40 von wusselpompf
Zitat von: Intergalactic Ape-Man am  3 April 2010, 02:51:26
Interessant wäre aber, ob sich dies auch auf den Verkauf von Datenträgern anwenden läßt, denn eigentlich weisen die Händler für bspw. DVDs doch immer 19% aus.

genau darauf wollte ich hinaus. Einer der (sehr wenigen) Händler hier in der Region, der indizierte Filme im Angebot hat, sagte nämlich mal, dass nicht nur die DVDs selber im Einkauf teurer sind, sondern auch höhere Steuern anfallen.

Davon mal abgesehen, zeigt es mal wieder mehr als deutlich das Jugenschutz gleichzeitig auch dazu dient "Schund" von "Qualität" zu trennen - anders ist es ja nicht zu erklären das jugendgefährdende Medien keine ermäßigten Steuersatz "verdient" haben.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Intergalactic Ape-Man

Genauso würdest du den Staat aber auch in Frage stellen, wenn er die Medien einerseits indiziert bzw. beschlagnahmt und andererseits des Mediums wegen dann indirekt begünstigen/fördern würde. Dennoch finde ich gerade keine Rechnung, auf der bspw. normal geprüfte DVDs mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz ausgewiesen werden. Demnach sind entweder alle Händler doof oder es bezieht sich tatsächlich auf den reinen Verleih und die Vorführung, was deinen "Vorwurf" nochmals entschärft, wenngleich nicht zur Gänze entkräftet.

schaumoi

In der Deutschen Finanzrechtssprechung gilt für gelöste Kino-Tickets der ermäßigte Steuersatz von 7%
Für Filme auf Datenträgern wie VHS / DVD / BR / aber auch online Streaming Vermarktung (SKY/MAX-DOME/etc.)gilt der Steuersatz 19%.

Der IVD (Interessenverband der Videotheken) setzt sich seit Jahren für eine gleichstellung mit den Kinos ein,
allerdings ohne Erfolg. (Da ist dem Staat dann doch jeder Cent wichtig)
Es macht auch keinerlei Unterschied welche FSK-Kennzeichnung vorliegt. Egal ob der Film nun indiziert ist
oder gar als Lehr- oder Infoprogam eingestuft ist.

Die Behörden vergleichen dann gerne mit der ebenso seltsamen Regelung in der Gastronomie.
Esse ich den Burger im Laden, dann zahl ich 7%, nehme ich ihn mit, dann muss der Burgerbrater 19%  an den Fiskus abführen.

Genauso sieht es der Fiskus mit Kino und Videothek. Im Kino wird der Film vor Ort konsumiert (und Kino steht auch unter dem staatlichen Auftrag der Kulturellen förderung...was immer da gemeint sein soll) die DVD / BR etc. wird zu Hause konsumiert und somit eben höher besteuert. Da dem selben Film komischer Weise sein "Kultureller" Status aberkannt wird.

Zu der Bemerkung "Indizierte Filme" sind im Einkauf teurer (was oftmals, aber nicht immer stimmt), gibt es 3 einfache Erklärungen:

1. Es werden kleinere Auflagen produziert, da die Nachfrage durch das Bewerbungsverbot logischerweise nach unten geht, spontankäufe aus dem "Ich bin doch nicht Blöd-Markt" entfallen, weil er nicht im Regal stehen darf. Kleine Auflage, höhere Produktionskosten.

2. Manche Label schrauben den Preis künstlich hoch, weil der Filmfreund für die Ungeschnittene Fassung gerne mehr hinlegt und der Hersteller natürlich auch das Risiko trägt, wenn die Bundesprüfstelle wieder einen Aussetzer hat und den Titel in die Liste "B" aufnimmt und somit ein komplettes Vertriebsverbot in Deutschland einsetzt, den gesamten Bestand dann nur noch in Österreich absetzen kann.
(Die Schweiz übernimmt seit 2009 die Deutsche FSK Regelung) GB entfällt meist, da dort oftmals längere Fassungen als unsere dennoch Indizierte Fassung auf dem Markt ist.

3. Man bei einem Händler einkauft der Dir das blaue vom Himmel runterlügt und dem unbedarften Kunden das Tarantino/Rodruigez Werk mit den Vampiren für 20.-EU andreht, weil ungeschnitten aber derzeit für 8,- (ohne Porto) von anständigen Händlern verkauft wird.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen
schaumoi ;)

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