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Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe!

Begonnen von muellke, 2 Juli 2009, 07:12:35

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muellke

Zitat von: Kingpin am  3 Juli 2009, 16:39:35
Eigentlich ist das m.E. als Kündigung des Vertrages zu werten, aufgrund des Wechsels des Eigentumsverhältnisses des Grundstücks. Ein Gewohnheitsrecht gibt es bezgl. solcher Verträge eigentlich nicht, insb. nicht bezgl. des Betretens des Grundstücks, was ja zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich wäre. Insofern sollte man hier als neuer Eigentümer zwei Dinge klar machen:
1. Der Vertrag (so er denn überhaupt existiert) ist mit Eigentümerwechsel hinfällig - und durch den Vorbesitzer auch gekündigt -, ein Interesse am Fortbestehen ist nicht gegeben,
2. ein Betreten des Grundstücks wird der Person grundsätzlich untersagt.
Alles andere mögen dann ggf. Gerichte beurteilen. ;)

Amen!

Ich habe heute den halben Tag damit verbracht um bei diversen Ämtern und Behörden anzurufen und mein Leid zu klagen.
Alle gaben mir Recht.Genauso wie ihr hier im Forum.

Somit habe ich mich mal an die Polizei gewand,die sich jetzt mal bei Hern A melden wird!
Über weiteres werde ich dann berichten.


Und da sich Roughale soviel Mühe gemacht hat:





Thanks :respekt:
Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

muellke

So,habe heute Antwort von der Polizei bekommen:
Zunächst haben sie mich darüber aufgeklährt das es sich um Zivilrecht handelt,bei dem sie sich nicht so auskennen!
Aber sie haben Herr A angerufen und er meinte als Vorschlag:

Er behält erstmal das Heu und wird im Herbst seine Tiere auf meiner Wiese weiden lassen!

Er behauptet im Zivilrecht würde es diese Klausel geben,das dieser mündliche Vertrag (der ja auch müdlich aufgekündigt wurde!) zwei Jahre weiterbestehen würde!

Ja spinn ich! Wo leben wir denn! Das ist mein Grund und Boden den ich für viel Geld erworben habe!

Ich fasse es einfach nicht!

Ich bitte euch wirklich um eure Hilfe! Wenn ihr irgendjemand kennt der sich damit auskennt,redet mit ihm!

Danke!


Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

Kingpin

Also ich kann dir nur raten, diesbezüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen. Ist gut investiertes Geld in so einem Fall. Forenratschläge sind immer mit Vorsicht zu sehen. ;) Meine mit eingeschlossen. :king:
Ich sehe eigentlich nicht, wieso dich als Neueigentümer ein (gekündigter) Vertrag des Voreigentümers angehen sollte. Wenn die Kündigung des Vertrags bzw. die Veräußerung des Grundstücks für den Vertragspartner, konkret Herrn A., nachteilig sein sollte, müßte er m.E. eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Vorbesitzer geltend machen, da er mit dem einen Vertrag hatte und nicht mit dir.
Im übrigen hast du als Eigentümer zunächst mal das Recht, Herrn A. das Betreten des Grundstücks zu untersagen. Will er dann irgendwas, müßte er seine Ansprüche durch ein Gericht klären lassen, d.h. er müßte klagen.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Grimnok

Oder guck nochma indem Forum was ich ganz am Anfang gepostet habe. Dort sind viele Juristen unterwegs und können dir unverbindlich Auskunft geben, was du in dem Fall machen solltest. BEachte aber dort die Boardregeln bitte, also schildere Deinen Fall mit Nutzung von "Person A B C " statt "Herr A und ich" etc.
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

shellat

Welche Möglichkeiten hat er denn überhaupt diesen mündlichen Vertrag zu beweisen, die Beweislast liegt ja ohnehin eindeutig bei ihm, oder? Kann er Zeugen benennen? So wie ich dich verstanden habe war dieser Vertrag ja nur zwischen den 2 Parteien, also Vorbesitzer und ihm zustande gekommen, sprich ohne Zeugen. Von daher sieht´s bei einem Prozess für ihn schonmal ziemlich düster aus. Vielleicht solltest Du deine weiteren Maßnahmen auf seine Äußerungen hin gezielt ausbauen, falls möglich. Ich denke da an Zäune, Anpflanzung von schnellwachsenden Nutzpflanzen, übergangsweise vielleicht sogar Hanf, lol. Wie schon hier erwähnt, betritt er deinen Grund und Boden wäre das Hausfriedensbruch, nur den Klageweg könnte er somit beschreiten.
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

rierami

Zitat von: Kingpin am  6 Juli 2009, 20:29:12
Also ich kann dir nur raten, diesbezüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen. Ist gut investiertes Geld in so einem Fall. Forenratschläge sind immer mit Vorsicht zu sehen. ;) Meine mit eingeschlossen. :king:

Absolut Richtig! Ein "echter" Jurist weis da mit Sicherheit verläßlicheren Rat. ;)

Das die Polizei das ganze wieder mal von sich schiebt kommt mir bekannt vor. Also noch ein Gedankengang von mir: Ok, deine Wiese darf er also mähen und sogar seine Kühe drauf weiden lassen. Hm, wenn ich irgendwo eine Wiese besitzen würde, die nicht eingezäunt ist wird mir es vermutlich auch schwer fallen gegen spielende Kinder, sch***ende Hunde ect. vorzugehen. Was aber wenn du das Grundstück komplett einzäunst? Imo machst du damit überdeutlich, das du keine Personen auf den Grund duldest. Wenn jetzt jemand über den Zaun steigt - ist das dann nicht Haus-/Landfriedensbruch? Und das geht die Polizei was an!

Noch ne Frage: Was bezweckst du mit der Wiese? Ist es ein Baugrundstück? Es KANN nicht sein wenn du drauf baust, das dir der Herr XY mit dem Rasenmäher an deinem Schlafzimmerfenster vorbei läuft! ;)

Aber wie gesagt: Alles nur gut gemeinte, rechtlich unverbindliche Ratschläge - sicherlich aber Denkanstösse die du dem Rechtsanwalt o.ä. gleich mal fragen kannst ;) (Und warum sollen meine/unsere Ratschläge jemanden in den Knast bringen Dr. Phibes??? :icon_confused:)
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psYchO dAd

Kann der Vorbesitzer nicht einfach den Vertrag verneinen? Damit ist die Sache ja gegessen.

muellke

Danke nochmal! :respekt:
Mir ist schon klar das ich mit so einem Anliegen in einem Film-forum nicht gerade bestens beraten bin.
Aber ich dachte mir halt :schaden kanns nicht,villeicht rennt hier Einer rum der sich mit sowas etwas auskennt.
Und ihr habt mir ja alle Recht gegeben.
Ich habe bestimmt noch 50 andere Leute gefragt,die sind auch auf meiner Seite!
Habs jetzt mal wie empfohlen ins Juraforum gestellt,und die sind auch meiner Meinung.

Am Freitag hab ich einen Termin beim Anwalt!
Wenn der mir auch noch Recht gibt dann..... :dodo:
Jim: Ich bin Jim Jupiter,der gesündeste Mann in Chicago!
Al: Dann wird es ja schnell heilen wenn ich dir das Maul blutig schlage!

ZitatVon mir klare 10 von 10 Punkten, absolut empfehlenswert, wäre super wenn da mal ein Bootleg von erscheinen würde.

Roughale

Aber halte uns auf dem Laufenden - und wenn es neue Bilder benötigt... :king:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Mr.Logan

Also ich kenn mich mit Grundbüchern aus und kann dir sagen, dass ein solches Recht - also Rasenmähen zum Viehverfüttern - zugunsten von A eingetragen werden muss/sollte. (Stichwort: Grunddienstbarkeit oder eher Nießbrauch)

Das sowas durch einen mündlichen Vertrag auf zwei Jahre laufend geregelt werden kann, ist in meinem Ohren absoluter Quatsch!

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