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Mietkürzungen - jemand Ahnung

Begonnen von Jimmy Tudeski, 14 April 2004, 02:34:53

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Jimmy Tudeski

Moin,

habe das Problem, daß ich manchmal nicht in meine Haustür
komme (Wohnungstür ist kein Prob).
Ich kann zwar die Verriegelung bewegen, aber die "Klinke",
welche die Tür freigibt (z.B. über den Türöffner), läßt sich
nicht bewegen .

Dachte erst, es liegt an mir (ein Bier zuviel und so.... w-) ),
aber ich hatte letztens ebensfalls das gleiche Problem und
da waren 2 Freunde dabei, die es ebenfalls nicht geschafft
haben, die Haustür zu öffnen. Und einer davon trinkt absolut
kein Alk.

Habe meinen Vermieter bereits darauf aufmerksam gemacht,
aber bis jetzt hat sich nichts getan.
Ich bin anscheinend der Einzige, der diese Probleme hat und
langsam nervt es, bei Bekannten zu nächtigen.

Kann mir jemand sagen, um wieviel % ich die Miete kürzen
darf, bis das Problem behoben ist.

Thx

Die Tulpe

Knickerbocker

Also erstmal würd ich dem Vermieter nochmal eine Mängelanzeige schicken, mit einer Frist bis wann der Schaden zu beheben ist. Eine Ankündigung zur Mietminderung sollte nicht fehlen.
Wieviel du da abziehen kannst lässt sich immer schwer sagen, ich schätze mal so 5- 10 %. Außerdem solltest du dich mal beim Mieterschutzbund erkundigen, das lohnt immer.

Eric

Hallo,
jep, DEFINITIV erstmal beim Mieterschutzbund nachfragen wie hoch in diesem Fall die prozentuale Mietminderung sein darf.

Ferner ist es eigentlich auch entscheident, wie gut du deinen Vermieter kennst.
Bei einem sehr guten Verhältnis Mieter/Vermieter würde ich eher vorschlagen, daß du einfach mal bei ihm anrufst und ihm das Problem schilderst.

Ich würde ihm zuerst einen "normalen" Brief schreiben in dem du das Problem schilderst und ihn um Rückantwort bittest.
Wenn dies nicht hilft kannst du die weiteren Schritte (Mietminderung, ...) ergreifen.



MFG



ERIC  :dodo:
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

lopeng

Im Mieterverein muß man aber Mitglied sein ehe die einem Auskunft geben. Aber so viel sei gesagt, ohne schriftliche Aufforderung, zur Behebung der Mängel incl. Setzten einer Frist und der darauffolgenden Androhung von Mietminderung geht da schon mal gar nix. (Rein rechtlich)

lopeng
So ist das!

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