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Eidesstattliche Erklärung

Begonnen von el_espiritu, 14 Juli 2004, 18:26:21

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el_espiritu

Was brauche ich, um eine eidesstattliche Erklärung über den Besitz eines Elektrogerätes zu erlangen bzw. zu bekommen? Muss da ein Anwalt unterschreiben und beglaubigen oder wie funzt das???
Konnte im Internet nichts richtiges dazu finden....

 :???:

Dodo

also wenn dann ein Notar, viel Spass, dürfte ordentlich was kosten.

Darf ich fragen für was du das brauchst?

MfG

Dodo

dekay

Nix Anwalt, nix Notar.
Jeder, der lustig ist, kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Sieht dann in etwa so aus wie auf dieser Seite:
http://www.ra-kotz.de/eidesstattliche_versicherung.htm

Viel wichtiger ist, was willst Du damit?
Selbst jemandem beweisen, dass Du ein Gerät (nicht) besitzt?
Könnte dafür nützlich sein (siehe § 294 Zivilprozessordnung - ZPO), ist aber auch nicht die Welt.

Im Strafprozess hingegen nützt eine e.V. dem Beschuldigten nichts.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

el_espiritu

Ist ne harmlose Sache, habe für mein Autoradio meine Codekarte verloren und brauche diese aber für erweiterte Funktionen, da das Radio längere Zeit aufgrund eines Fahrzeugwechsels ohne Strom war. Und Grundig will nun eine eidesstattliche Erklärung das das Radio mein Eigentum ist....
Also wenn das wirklich nur so ein Wisch zum Ausfüllen ist wär's gut, Anwalt oder Notar werde ich sein lassen, Grundig will eh schon 15 EUR Bearbeitungsgebühr haben....

Mogli

Du schreibst einfach:

"Hiermit erkläre ich eidesstattlich, dass ich das Radio rechtmäßig erworben habe."

Dann noch eine rechtsgültige Unterschrift (Vorname und Nachname hinreichend leserlich), Datum und Ort auf den Wisch geknallt und du hast eine wunderschöne eidesstattliche Erklärung.

Damit ist Grundig abgesichert und du mußt bluten, falls es doch geklaut ist.  :wink:

Gruß Mogli

el_espiritu


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