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14-tägiges Rückgaberecht

Begonnen von schillita, 13 Dezember 2005, 13:56:09

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schillita

Hallo,

ich habe vor 7 Tagen in einem Fotofachgeschäft eine Digi-Cam gekauft. Die Cam war im Schaufenster ausgestellt, die Verpackung war also schon geöffnet,
sonst war sie wie Neu.
Wenn ich die nun wieder zurückgeben will, muß mir der Händler den vollen Betag zurückerstatten oder kann er für meine Nutzung (habe 200 Bilder geknipst) ein Teil des Geldes einbehalten? Die Cam und das Zubehör weisen keine Gebrauchspuren auf.
Das 14-tägige Rückgaberecht trifft ja in diesem Fall für mich zu, oder?

Danke

CinemaniaX

14-tägiges Rückgaberecht gilt nur für Onlinekäufe.

schillita

Habe aber z.B. beim Media-Markt auch schonmal was zurückgebracht und das Geld wieder bekommen.
War das nur Kullanz?

Hagbard Celine

Zitat von: schillita am 13 Dezember 2005, 14:15:57
Habe aber z.B. beim Media-Markt auch schonmal was zurückgebracht und das Geld wieder bekommen.
War das nur Kullanz?

genau so ist es!
also immer schön freuendlich sein, wenn man im laden was zurückgeben will  :icon_wink:

Nibi

Mal ne andere Frage, passt hier auch ganz gut rein.

Habe Online einen Vertrag bei Web.de (Special Extra für Geld).

Nun will ich das kündigen. Also soll ich eine gebührenpflichtige Nummer anrufen. Ist das legal? Wenn ja, dann ist das wirklich Abzocke ohne Ende.
-It's blood
-Son of a bitch

Mad Mags

Wenn ich das richtig interpretiere, dann bedeutet "Special Extra für Geld" eventuell soviel, dass Du im Web.de-Club bist? Falls ja: die haben für Clubmitglieder eine günstige Nummer, die teure Nummer ist für die Freemailer. Außerdem brauchst Du nicht mal anzurufen, denn Du verlangen sowieso eine schriftliche Kündigung von Dir (also Fax oder gute alte Schneckenpost).

Beini

Zitatich habe vor 7 Tagen in einem Fotofachgeschäft eine Digi-Cam gekauft. Die Cam war im Schaufenster ausgestellt, die Verpackung war also schon geöffnet,
sonst war sie wie Neu.
Wenn ich die nun wieder zurückgeben will, muß mir der Händler den vollen Betag zurückerstatten oder kann er für meine Nutzung (habe 200 Bilder geknipst) ein Teil des Geldes einbehalten? Die Cam und das Zubehör weisen keine Gebrauchspuren auf.
Das 14-tägige Rückgaberecht trifft ja in diesem Fall für mich zu, oder?
Mhh, wenn die sich wirklich auf die Hinterbeine stellen, und nicht kullant sind, (übrigens ein guter Grund immer bei den großen mediasaturnmaxx zu kaufen) dann müßtest du im Zweifel den schwierigen Weg gehen und die Anfechtung deines Kaufangebotes erklären, mit der Begründung die Kamera habe nicht diese oder jene Eigenschaft, welche du eigentlich erwartet hättest... das Problem ist: da ein solcher "Eigenschaftsirrtum" dein Fehler ist, müßtest du dann den Schaden deines Irrtums bezahlen, wie auch immer der aussieht (etwa Wertverlust oder Abnutzung)... zudem kommt: wenn du was von "Anfechtung" redest gucken die dich da nur groß an, weshalb ein anwaltliches Schreiben wohl nicht zu vermeinden wäre... (und das kostet)
Was bleibt? Bettel um ein Rückgaberecht oder verkauf das Ding bei E-Bay... und: nenn uns doch mal ganz unverbindlich den Namen des unkooperativen Ladens und wir alle kaufen da dann nichts mehr! VERBRAUCHER ALLER LÄNDER VEREINIGT EUCH!!

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