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unseriöse Jobangebote

Begonnen von Decker, 12 Dezember 2005, 18:34:15

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Decker

Hallo Leute,
Hab vor ein paar tagen auf ne Anzeige der Firma "Estrel" in Wiesbaden geantwortet, um einen Job anzunehmen.
Bei dem besagten angebot sollte ich 14 Tage als Beifahrer unterwegs sein und in einem Hotel übernachten
das sie noch am gleichen Tag buchte :icon_confused:
Komisch war das sie die Stelle bis zum nächsten Tag besetzen musste,
obwohl die Anzeige schon ne woche inner Zeitung stand :LOL:
Hatte sich wirklich sehr verlockend angehört 450 Euro in der WOCHE :icon_eek:
Die Telefonistin konnte mir noch nicht mal ein Fax schicken, da kein Faxgerät vorhanden war :doof:
Ihr chef, denn ich verlangte wäre unterwegs und nicht ereichbar.
Vom Arbeitsamt hab ich dann erfahren das es sich um eine Drückerkolone handelte
und das die auch schon ma Leute irgendwo ausetzen,
wenn die nich zahlungswillig sind :anime:


Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Gruß
Amok


Df3nZ187

Hab schon mehrere Jobangebote von russischen Firmen bekommen.
Meist als Geldkurier. Aber auch schon als Ebay-Mittelsmann und solche Späße.
Die hauptsache war immer das ich mein Konto für Einzahlungen zur Verfügung stelle und das Geld dann auf spezielle Transferkonten weiterüberweise.
Bei einem wurde mir sogar angeboten das ich 10% von jeder Einzahlung behalten darf. o.o
Nutzt einem nur auch nichts mehr wenn man dann ne Klage wegen Geldwäsche am Hals hat. -__-
www.anime-ronin.de

...in aufwendigen Studien sind wir zu folgendem, sensationellen Ergebnis gekommen:

Rainybruce

Naja, ich denke mal das die Klage das kleinere Übel ist. Ich hab neulich nen Bericht über jemanden gesehen, der so einen Job angenommen hat. Der bekam 4000,- Euro auf sein Konto und sollte den Betrag, nach Abzug seiner 10% Provision, weiter überweisen. Also überweist der Typ 3600.- Euro weiter und freut sich über 400,- Euro schnelles Geld. Ein paar Tage später ist sein Konto schön überzogen, weil die Überweiung der 4000,- Euro rückgängig gemacht wurde, da das Konto von dem die Überweisung stammt nicht gedeckt war. Der Versuch die weitergeleiteten 3600,- Euro zurückzubekommen scheitert daran, das der Empfänger irgendwo in Russland sitzt, und keiner an den ran kommt. Ganz schön mies diese Aktionen...

Also niemals auf solche Anzeigen oder Angebote eingehen, auch wenn Sie noch so verlockend zu sein scheinen...
Nimm mal ein paar kräftige Züge, dann kannst du besser kacken.

Doomi

totaler schwachsinn, überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden

ChuckNorris

Zitat von: Doomi am 14 Dezember 2005, 11:24:40
totaler schwachsinn, überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden

Ähm, doch. Habe ich auch selbst schon gemacht, als mein ex-ex-ex-ex Provider AOL mir nach Kündigung weiterhin Beträge abbuchte. Und das wird dann wohl auch in die andere Richtung gehen, wie in diesem Fall.

chaosmonger

Zitat von: ChuckNorris am 14 Dezember 2005, 11:27:04
Ähm, doch. Habe ich auch selbst schon gemacht, als mein ex-ex-ex-ex Provider AOL mir nach Kündigung weiterhin Beträge abbuchte. Und das wird dann wohl auch in die andere Richtung gehen, wie in diesem Fall.
Das war dann keine Überweisung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, sondern eine Abbuchung, die (meines Wissens nach) bis zu sechs Wochen nach Kontobelastung "zurückgeholt" werdenkann...

CinemaniaX

Zitat von: chaosmonger am 14 Dezember 2005, 11:52:21
Zitat von: chaosmonger am 14 Dezember 2005, 11:52:21
Das war dann keine Überweisung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, sondern eine Abbuchung, die (meines Wissens nach) bis zu sechs Wochen nach Kontobelastung "zurückgeholt" werdenkann...

Das war dann keine Überweisung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, sondern eine Abbuchung, die (meines Wissens nach) bis zu sechs Wochen nach Kontobelastung "zurückgeholt" werdenkann...


Ja, es müsste Lastschrift sein (entweder mit Abbuchungsauftrag oder mit Einzugsermächtigung).
In Deutschland kann Überweisung nicht rückgängig gemacht werden, wenn der Betrag schon auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist.
Wenn es so einfach wäre, Überweisung rückgängig zu machen, dann würde es noch mehr Betügerei geben.

Ich weiss nicht, ob Rainybruce den Bericht richtig wiedergegeben hat. Betrügerei dieser Art kenne ich, aber nicht Überweisung, sondern Verrechnungsscheck wird verwendet, d.h. in diesem Fall so:
Jemand hat einen Job angenommen. Der bekam 4000,- Euro Verrechnungsscheck. Mit dem Verrechnungsscheck geht er zu seiner Bank. Der Betrag wird auf sein Konto gutgeschrieben. Er holt den Kontoauszug am nächsten, freut sich, dass 4000 Euro mehr auf seinem Konto sind, und überweist 3600.- Euro weiter. Ein paar Tage später ist sein Konto überzogen, weil der Verrechnungsscheck nicht gedeckt war. Er versucht, seine Überweisung rückgängig zu machen. Es klappt aber nicht, weil Widerruf von Überweisungen nicht so einfach ist und der Empfänger im Ausland sitzt.

Diese Masche ist übrigens nicht nur bei Jobangeboten, sondern auch bei Privatverkäufen/Auktionen:
Jemand bietet online einen Artikel an. Ein Interessierter meldet sich und will unbedingt den Artikel haben. Der Verkäufer freut sich, weil er den Artikel zum guten Preis (z.B. 500 Euro) verkaufen kann. Der Interessierte sagt aber, dass er mit Verrechnungsscheck zahlen will, weil es für ihn einfacher wäre. Der Verrechnungsscheck ist per Post angekommen. Der Verkäufer hat sich gewundert, warum der Betrag auf dem Verrechnungsscheck höher ist (3500 Euro). Danach ruft der Käufer an und sagt, dass seine Sekretärin Fehler gemacht hat und einen falschen Betrag geschrieben hat, der angeblich für einen anderen Artikel von einem anderen Verkäufer gedacht war. Er entschuldigt sich und bittet den Verkäufer darum, den Verrechnungsscheck zur Bank zu bringen und den Überbetrag zurück zu überweisen.
Der Verkäufer geht dann zur Bank. Hat einen Tag gewartet, bis der Betrag (3500 Euro) auf seinem Konto gutgeschrieben ist. Und überweist den Betrag von 3000 Euro, den er nie mehr sehen wird...

Dodo

Hallo,

Einzugsermächtigungen kannst du immer zurückgeben, die sechs Wochen nach Zugang vom Rechnungsabschluss sind ein sehr theoretischer Wert, innerhalb dieser Zeit, die auch Jahre nach Einkauf sein kann, geht es allerdings ohne Angabe von Gründen. Abbuchungsaufträge können nicht zurückgegeben werden.

Die Masche oben gibt es tatsächlich per Überweisung. Ist aber egal, ob du jetzt 3600,- EUR berappen mußt oder eine Anzeige wegen Geldwäsche am Hals hast, macht auch keinen so großen Unterschied :-)

MfG

Dodo

CinemaniaX

Zitat von: Dodo am 14 Dezember 2005, 21:41:52Die Masche oben gibt es tatsächlich per Überweisung. Ist aber egal, ob du jetzt 3600,- EUR berappen mußt oder eine Anzeige wegen Geldwäsche am Hals hast, macht auch keinen so großen Unterschied :-)


Es sind aber 2 verschiedene Maschen:
1) Bei der ersten (Geldwäsche) wird eine Überweisung verwendet, weil sowohl Absender als auch Empfänger Opfer sind.
2) Bei der zweiten (Betrug) wird normalerweise ein V-Scheck verwendet, weil eine Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann, sobald der Betrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist.
Deshalb war meine Vermutung, dass Rainybruce bei der Wiedergabe des Berichtes irgendeine bargeldlose Zahlung mit "Überweisung" verwechselt hat.

Oder kennst Du tatsächlich bei der zweiten Masche einen konkreten Fall, wo eine Überweisung verwendet wurde?
Es würde mich interessieren.

Rainybruce

Klar, kann sein, das es ein Verrechnungsscheck war. Hab den Beitrag nur sinngemäß wiedergegeben. Also die Kohle von dem der das Geld weiterleiten sollte war nachher im Arsch... Ob jetzt Überweisung oder Scheck, keine Ahnung...
Der Typ hat auf alle Fälle arg gelitten!
Nimm mal ein paar kräftige Züge, dann kannst du besser kacken.

Punkrockschuppen

Noch mal kurz zusammengefasst:

-Überweisungen kann man nicht rückgängig machen!

-Abbuchungsaufträge (oder Daueraufträge) kann man auch nicht rückgängig machen, da es lediglich Überweisungen sind, die zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden, und vom Kontoinhaber in Auftrag gegeben worden sind.

-Einzugsermächtigungen (Lastschriften) kann man problemlos innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen. Geht zwar auch nach 6 Wochen noch, allerdings muss man dann schon ganz konkrete Gründe vorweisen können.

Hatte gerade erst selber den Fall, das sich irgendein Horst bei mobile.de mit meinen Kontodaten angemeldet hat, um da Autos zu verkaufen.
Mein Konto wurde dann mit satten 20 EUR von mobile.de belastet, und ich habe diese Buchungen sofort bei meiner Bank zurückbuchen lassen. Ging absolut problemlos mit einem Telefonanruf.

CinemaniaX

Zitat von: Punkrockschuppen am 15 Dezember 2005, 15:31:30
Noch mal kurz zusammengefasst:

-Überweisungen kann man nicht rückgängig machen!

-Abbuchungsaufträge (oder Daueraufträge) kann man auch nicht rückgängig machen, da es lediglich Überweisungen sind, die zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden, und vom Kontoinhaber in Auftrag gegeben worden sind.

-Einzugsermächtigungen (Lastschriften) kann man problemlos innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen. Geht zwar auch nach 6 Wochen noch, allerdings muss man dann schon ganz konkrete Gründe vorweisen können.


Abbuchungsaufträge sind aber nicht gleich Daueraufträge.
Und Abbuchungsaufträge sind auch Lastschriften.

Also noch mal: :icon_wink:

1) Überweisungen: sind nicht rückgängig zu machen.

2) Daueraufträge: sind nicht rückgängig zu machen.

3) Lastschriften:
a) Abbuchungsaufträge: sind nicht rückgängig zu machen.
b) Einzugsermächtigungen: sind innerhalb von 6 Wochen rückgängig zu machen.

Punkrockschuppen

Klugscheißer!  :icon_mrgreen:

Aber was war denn nun "meine" Aktion mit mobile.de?
Hat dort jemand nun einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung unter meinem Namen erteilt?
Und was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlungsverfahren?

CinemaniaX

Zitat von: Punkrockschuppen am 15 Dezember 2005, 17:01:59
Aber was war denn nun "meine" Aktion mit mobile.de?
Hat dort jemand nun einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung unter meinem Namen erteilt?


Weil Du ohne Probleme zurückbuchen lassen konntest, dann müsste es eine Einzugsermächtigung gewesen sein.

Punkrockschuppen

Diese Zahlungsart wurde aber in betrügerischer Absicht ohne mein Wissen angegeben.

In diesem Falle kann man sogar Überweisungen rückgängig machen (wenn z.B jemand ein Überweisungsformular mit meiner Unterschrift fälscht, und sich somit Euros von meinem Konto auf seins überweisen lässt).

Aber mich würde mal der Unterschied zwischen "Abbuchungsauftrag" und "Einzugsermächtigung" interessieren.
Ich kannte bisher einfach nur den Begriff "Lastschrift", den jede Versicherung, die GEZ usw. auch in ihren Formularen benutzt.
Und ich dachte bisher immer, das der Begriff "Abbuchungsauftrag" ein landläufiger Begriff für eine Einzugsermächtigung bzw. eine Lastschrift ist.

CinemaniaX

Unterschied:
- Einzugsermächtigung: Der Kontoinhaber gibt dem Zahlungsempfänger eine Ermächtigung, von seinem Konto einen bestimmten Betrag im Lastschriftverfahren abbuchen zu dürfen.
- Abbuchungsauftrag: Der Kontoinhaber gibt seiner Bank einen Auftrag, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf.

Punkrockschuppen

Zitat von: CinemaniaX am 15 Dezember 2005, 17:59:48
Unterschied:
- Einzugsermächtigung: Der Kontoinhaber gibt dem Zahlungsempfänger eine Ermächtigung, von seinem Konto einen bestimmten Betrag im Lastschriftverfahren abbuchen zu dürfen.
- Abbuchungsauftrag: Der Kontoinhaber gibt seiner Bank einen Auftrag, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf.


Danke! Jetzt hab ichs kapiert.  :icon_biggrin:

Allerdings ist ein Abbuchungsauftrag aber wohl eine sehr seltene Ausnahme, die wohl kaum jemand benutzt.

Für alles, was normal als "Lastschrift" (wie z.B. GEZ, Versicherungen, Ebaygebühren usw.) bezahlt wird, wird doch eine Einzugsermächtigung erteilt.

Dodo

Ja, Abbuchungsauftrag ist sehr selten. Wollen wir bei der Bank auch nicht, macht zuviel Arbeit :-)

Einzugsermächtigungen kannst du innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Das ist sehr schwammig, da der Zugang des Rechnungsabschluss lange dauern kann. Wenn du wenig Umsätze auf deinem Konto hast und nie Kontoauszüge holst, wird erst nach Jahren ein Zwangsausdruck erstellt und dir zugesendet. Und erst wenn du diesen dann hast, ging dir der Rechnungsabschluss zu, erst dann beginnen die sechs Wochen. Hast du viele Umsätze, kommt der Zwangsausdruck schneller. Danach kannst du unter Angabe von Gründen zurückgeben, die müssen aber nicht, wie oben behauptet, sehr konkret sein. Bei uns ist das einfach ein anderes Formular, wo du 3 Gründe und einen vierten "Andere Gründe" zur Auswahl hast. Das Ding ist juristisch dicht.

Und ja, es gab Fälle mit Finanzagenten und Überweisungen. Da hatten die Leute natürlich keinen finanziellen Schaden, aber halt ein Verfahren wegen Geldwäsche. Muss jeder wissen, was ihm lieber ist.

Glaubt mir das jetzt einfach mal, ist tägliche Berufspraxis und keine Versicherungs- oder GEZ-Info zur Einzugsermächtigung.

MfG

Dodo

Doomi

also das mit den auszügen ist wohl überall anderst, bei uns bekommt man nach 30/45 tagen die auszüge zugeschickt und ab dann zählen die 6 wochen

Dodo

na gut dann bei euch früher. aber mit dem "beginn zugang rechnungsabschluss" sind wir uns ja einig, wäre ja schlimm wenn nicht. Bei euch ist das ja so, weil die Leute ihren Kontostand nicht am GAA sehen, sagte mir zumindest eine eurer Azubinen.

MfG

Dodo

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