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Caligula Bootleg auf deutsch

Begonnen von anti, 23 April 2006, 20:17:07

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MOADIB

Besitz von Boots ist NICHT strafbar. Da ist "Man behind the sun" schlecht informiert. NUR der VERKAUF ist strafbar.
Ciao

MOADIB
Das ganze Leben ist ein (schlechter) Film

Man Behind The Sun

Zitat von: MOADIB am  9 Oktober 2006, 13:17:42
Besitz von Boots ist NICHT strafbar. Da ist "Man behind the sun" schlecht informiert. NUR der VERKAUF ist strafbar.

Nein! Bootlegs sind professionelle RAUBKOPIEN und werden auch als solche behandelt. Du darfst ja auch keine gebrannten CD-Rohlinge von irgendwelchen topaktuellen Kinofilmen besitzen, das ist nämlich fast genau das gleiche.
In heaven everything is fine.


MOADIB

Nein, nicht korrekt. Dann müßtest Du ja auch sobald ein Film beschlagnahmt wird Deine Kassette zuhause auch vernichten. Der Besitz von beschlagnahmten Titeln ist auch NICHT strafbar. Nur der Handel und Verkauf.
Der "normale" Verbraucher kann ja bei Kauf einer DVD nicht wissen ob es sich um ein Boot handelt. Dann würde sich ja wirklich jeder "Otto-Normalverbraucher strafbar machen wenn er sich auf einer Börse oder Flohmarkt aus Versehen ein Boot gekauft hat.
Ciao

MOADIB
Das ganze Leben ist ein (schlechter) Film

Deer Hunter

Wie bereits schon öfters erwähnt schützt Unwissenheit nicht vor Bestrafung. Du kannst der Polizei auch nicht erzählen, dass du nicht wusstest, dass Haschisch illegal ist und es deshalb in großen Mengen vertickert hast.

Und dein Vergleich mit beschlagnahmten Titeln ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Was haben 131er mit Raubkopien zu tun?

Nochmal zur Unwissenheit: Aktuellstes und bestes Bsp. ist im Moment der Film "Spielen wir Liebe", der nun korrekterweise unter Kinderpornographie fällt. Da ist der Besitz strafbar und da schützt dich deine Unwissenheit auch nicht vor einer (geringen?) Strafe.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Man Behind The Sun

Nein, nicht korrekt. Dann müßtest Du ja auch sobald ein Film beschlagnahmt wird Deine Kassette zuhause auch vernichten. Der Besitz von beschlagnahmten Titeln ist auch NICHT strafbar. Nur der Handel und Verkauf.
Der "normale" Verbraucher kann ja bei Kauf einer DVD nicht wissen ob es sich um ein Boot handelt. Dann würde sich ja wirklich jeder "Otto-Normalverbraucher strafbar machen wenn er sich auf einer Börse oder Flohmarkt aus Versehen ein Boot gekauft hat.
[/quote]

Wie Deer Hunter schon sagte; es gibt einen berühmten Spruch in der Juristerei: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Und was zum Teufel haben 131er mit Raubkopien zu tun? Das sind zwei total verschiedene Paar Schuhe!
In heaven everything is fine.


Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Googelt euch mal die Paragraphen 16 und 17 des StGBs, der Spruch kommt nämlich nicht aus der deutschen Juristerei und wird jedem Jura Studenten in der ersten Woche rausgeprügelt.
Bootlegs sind trotzdem Scheiße. Kinderponrographie erst recht.
Grüße
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Man Behind The Sun

Zitat von: Crumb B am 10 Oktober 2006, 15:43:09
Googelt euch mal die Paragraphen 16 und 17 des StGBs, der Spruch kommt nämlich nicht aus der deutschen Juristerei und wird jedem Jura Studenten in der ersten Woche rausgeprügelt.
Bootlegs sind trotzdem Scheiße. Kinderponrographie erst recht.
Grüße

Danke für die Info, das wusste ich noch gar nicht. Aber in den meisten Fällen dürfte das Sprichwort doch greifen, oder?
In heaven everything is fine.


Crumby Crumb & the Cunty Bunch

11 Oktober 2006, 00:47:50 #37 Letzte Bearbeitung: 11 Oktober 2006, 20:04:52 von Crumb B
Na ja, es kommt immer auf die Situation und die Glaubwürdigkeit an verbunden mit "das sollte man eigentlich wissen". Wenn du behauptest, du wüßtest nicht daß man bei rot nicht die Straße überqueren darf, ist das eine andere Situation, als eine DVD zu kaufen die sich im Nachhinein als Bootleg herausstellt.
Grundsätzlich gilt aber: wenn ich es nicht weiß, mach ich mich nicht schuldig, wobei die Frage ob man es wirklich nicht wissen kann, meistens das Problem ist.
Beim Thema Bootleg ist es aber recht einfach,kann der Laie nicht erkennen, kann er auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.Außerdem gilt grundsätzlich, wo kein Kläger da kein Richter, und mir wäre neu wenn EuroVideo hier Anzeige erstattet hätte.
Viel schwerer wäre diese Frage allerdings bei "Spielen wir Liebe", und ob sich der Besitzer strafbar macht, der von der Beschlagnahme nichts mitbekommen hat (was wohl 90% der deutschen Bevölkerung wäre). Würde man objektiv an den Fall rangehen, könnte man Punkte pro und kontra aus dem geschlossenen Thread wieder abwägen und würde wohl sich wohl auf ein "ich nehms mit und wir reden nicht mehr drüber" einigen.
Objektivität ist bei diesem Thema aber nicht gegeben, darum könnte es hier durchaus zu härteren Maßnahmen kommen.

Wird jetzt aber zu sehr off topic.

Grüße

'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

MOADIB

Wunderbar. "Crumb B" hat das gesagt was wichtig ist.
Frage kurz: Seit wann ist denn "Maladoleszensa - Spielen wir Liebe" weg vom Markt? Warum? Er ist doch von X-Rated damals zum Prüfen vorgelegt und rausgebracht worden und warum ist er nicht mehr in der ofdb vorhanden?
Ciao

MOADIB
Das ganze Leben ist ein (schlechter) Film

Man Behind The Sun

Zitat von: MOADIB am 12 Oktober 2006, 13:48:07
Wunderbar. "Crumb B" hat das gesagt was wichtig ist.

Und trotzdem ist der Besitz von Boots strafbar, auch, wenn du NICHT weißt, dass es sich um ein Boot handelt.
In heaven everything is fine.


SeventhSon

Zitat von: MOADIB am 12 Oktober 2006, 13:48:07
Frage kurz: Seit wann ist denn "Maladoleszensa - Spielen wir Liebe" weg vom Markt? Warum? Er ist doch von X-Rated damals zum Prüfen vorgelegt und rausgebracht worden und warum ist er nicht mehr in der ofdb vorhanden?
Aber nur kurz!

Der 'Film' ist nach langer Diskussion wo, wie und ob überhaupt noch in der OFDb vorhanden.
Allerdings im HC-Bereich.
Aber bitte keine Diskussionen mehr darüber warum, wieso, weshalb!!

Siehe auch hier: Thema: Maladolescenza

Gruß, 7thSon


McHolsten: Ich wollte meine Glieder bedecken!

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Zitat von: Man Behind The Sun am 12 Oktober 2006, 13:50:02
Und trotzdem ist der Besitz von Boots strafbar, auch, wenn du NICHT weißt, dass es sich um ein Boot handelt.

NEIN!
Wenn du uns mit deiner juristischen Fachkompetenz erleuchten willst, dann belege das bitte, und zwar nicht mit Phrasen wie "das ist aber trotzdem so" .
Was zum Thema Bootleg im Rechtsfaq steht ist komplett richtig, warum habe ich oben geschreiben, alle anderen Annahmen sind Bullshit!

Grüße
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Man Behind The Sun

Zitat von: Crumb B am 12 Oktober 2006, 14:50:41
NEIN!
Wenn du uns mit deiner juristischen Fachkompetenz erleuchten willst, dann belege das bitte, und zwar nicht mit Phrasen wie "das ist aber trotzdem so" .
Was zum Thema Bootleg im Rechtsfaq steht ist komplett richtig, warum habe ich oben geschreiben, alle anderen Annahmen sind Bullshit!

Wenn das so ein Bullshit ist, dann zeig mir doch mal bitte den Satz in den FAQ, wo steht, dass der Besitz erlaubt ist. Den konnte ich nämlich leider nicht finden.
In heaven everything is fine.


Deer Hunter

Zitat von: Crumb B am 10 Oktober 2006, 15:43:09und wird jedem Jura Studenten in der ersten Woche rausgeprügelt.

Zumindest das ist nicht korrekt. Ein guter Kumpel von mir studiert Jura und ihm wurde dieser Satz nicht "rausgeprügelt".

Er meinte aber auch, dass es beim Thema "Unwissenheit" des Angeklagten extrem auf die bedingte Situation ankommt.
Der Besitz einer Raubkopie ist strafbar. Nur kann man dem Besitzer kaum nachweisen können, dass er auch vorsätzlich (!) gehandelt hat, als er diese erwarb.
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
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Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Zitat von: Man Behind The Sun am 12 Oktober 2006, 17:16:50
Wenn das so ein Bullshit ist, dann zeig mir doch mal bitte den Satz in den FAQ, wo steht, dass der Besitz erlaubt ist. Den konnte ich nämlich leider nicht finden.

Sind Bootlegs illegal?
Ja - natürlich, da der Rechteinhaber um seine Urheberrechte betrogen wird! Im Grunde sind es professionelle Raubkopien, allerdings ...
ist weder Erwerb noch Besitz strafbar, da der Besitzer diese ja nicht selbst hergestellt hat und es i.d.R. so professionell ist, daß nicht ohne weiteres für den Laien erkennbar ist, daß es sich um illegal produzierte Medien handelt. Herstellung und Verkauf sind aber verboten! Problematisch ist hier sicher die Erkennbarkeit - schließlich ist es illegal, Raubkopien zu besitzen - wenn jemandem eine Leerkassette mit später aufgenommenen Filmen angeboten würde, könnte er diese problemlos als Raubkopie erkennen - die Bootlegs haben aber i.d.R. Cover und Insets/Inlays die den Anschein vermeintlich legaler Originale erwecken (oftmals sogar mit gefälschten Freigabe-Kennzeichnungen), sodaß diese Erkennbarkeit für den Laien sehr eingeschränkt ist.

Die GVU hat bezüglich Kopien eines Werkes, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder aufgrund einer im UrhG geregelten Ausnahme erfolg(t)en, folgendes erklärt:
"Der Ankauf, soweit darin keine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung liegt, oder der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist, da keine Verwertungshandlung vorliegt, nicht strafbar."
Wenn Bootlegs bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden, wird man sie - wenn sie als Bootlegs erkannt werden - mit Sicherheit nicht zurückerhalten, da der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte einen Anspruch auf die Vernichtung derartiger Produkte hat - ähnlich Produktpiraterie - und sie grundsätzlich illegal sind.


Zitat von: Deer Hunter am 12 Oktober 2006, 18:07:52
Zumindest das ist nicht korrekt. Ein guter Kumpel von mir studiert Jura und ihm wurde dieser Satz nicht "rausgeprügelt".

Mir schon, Beschwerden an Prof. Dr. Geppert Strafrechtsprofessor der FU Berlin und Richter am Berliner Kammergericht.

ZitatEr meinte aber auch, dass es beim Thema "Unwissenheit" des Angeklagten extrem auf die bedingte Situation ankommt.
Der Besitz einer Raubkopie ist strafbar. Nur kann man dem Besitzer kaum nachweisen können, dass er auch vorsätzlich (!) gehandelt hat, als er diese erwarb.

Natürlich, und darum ist das Sprichwort grundsätzlich falsch, da es diese bedingten Situationen gibt und Unwissenheit dann doch vor Strafe schützt.
Grade Bootlegs sind dafür ein Paradebeispiel, da sie fürs ungeübte Auge nicht vom Original zu unterscheiden sind.

Grüße
Crumb B sich ins Wochenende verabschiedend
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

MOADIB

Was habe ich gesagt ...!?  :-)
Ciao

MOADIB
Das ganze Leben ist ein (schlechter) Film

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