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Üble Nachrede anonym im Internet

Begonnen von S.w.a.p, 9 Mai 2006, 13:55:43

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S.w.a.p

Hallo. Mal eine Frage an die Rechtsexperten.

Über eine Internetcommunity hat die Freundin eines hier Betroffenen eine Mail bekommen, von wegen warum sie sich mit ihm abgibt, und er sei doch Alkoholiker und Choleriker.

Die Nachricht stammt von einem unbekannten Pseudonym (Nickname).

Jetzt die Frage: es wird eine bestimmte Person dahinter vermutet. Der Betroffene möchte zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Macht dies Sinn? Bzw. inwiefern sind die Provider/Communities verpflichtet die IP Adresse auszuwerten? Kann man dies überhaupt? Ist das nicht mit extremen Aufwand verbunden wegen so einer "Lapalie"?

Wollten jetzt erstmal erörtern ob der Gang zur Polizei überhaupt lohnt. Mehrere Studienkollegen meinten, die Staatsanwaltschaft wird das verfahren wegen so einem Kindergarten eh einstellen. Wer kennt sich von euch aus ?

Nibi

9 Mai 2006, 13:57:44 #1 Letzte Bearbeitung: 9 Mai 2006, 13:59:43 von Nibi
Ich kenne mich zwar nicht aus, aber wegen einige dummer Sprüche im Internet wird die Staatsanwaltschaft sicher keinen Finger krumm machen.

Wären Morddrohungen im Spiel oder ähnliches schon eher, aber das ist eher eine "Lapalie".

Und ob das wirklich als üble Nachrede bezeichnet werden kann, ich weiß nicht. Bin mal gespannt was unsere angehenden Anwälte dazu sagen werden, sofern vorhanden.
-It's blood
-Son of a bitch

Phil

um an IP Adressen und ProviderDaten zu kommen, braucht man (im Moment zumindeset noch) einen Wisch von einem Richter. Ansonsten passiert da überhaupt nix.
Ehrlich gesagt, sehe ich die Chancen = Null, dass ein Anwalt damit überhaupt zu einem Richter gehen würde...

und jetzt seinen wir doch mal realistisch, Anschuldigungen, verleumdungen und Beleidigungen gehören zum I-Net, genauso wie Pornos, Raubkopien, Foren und Chat-Rooms...
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
became MINGed!

ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

S.w.a.p

Das dachte ich mir schon, die Polizei wird sicher besseres zu tun haben, zumal man leider nur eine vage Vermutung aussprechen kann, d.h. wohl Anzeige gegen unbekannt. Also kann man quasi sagen da wird nicht viel passieren oder ?

Dann müsste ja jeder der auf der Straße zum anderen mal Arschloch sagt ne Anzeige kriegen...

Nibi

Zitat von: S.w.a.p am  9 Mai 2006, 14:07:08
Das dachte ich mir schon, die Polizei wird sicher besseres zu tun haben, zumal man leider nur eine vage Vermutung aussprechen kann, d.h. wohl Anzeige gegen unbekannt. Also kann man quasi sagen da wird nicht viel passieren oder ?

Dann müsste ja jeder der auf der Straße zum anderen mal Arschloch sagt ne Anzeige kriegen...

Klar kannst du ihn anzeigen, nur die Frage ist welcher Aufwand betrieben wird um den Übeltäter zu überführen. Bei einer öffentlichen Beleidigung auf der Straße ist es sicherlich leichter anzeige zu erstatten als im WWW
-It's blood
-Son of a bitch

Phil

Zitat von: S.w.a.p am  9 Mai 2006, 13:55:43
Jetzt die Frage: es wird eine bestimmte Person dahinter vermutet.
einfach die Jungs anrufen, nen Kasten kaufen, den Park unsicher machen und dann wenn die Stimmung stimmt...einfach mal "vorbeigehen"...

ist sicherlich effektiver...
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ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

S.w.a.p

Kann denn die Staatsanwaltschaft alleine keine Daten einsehen? Ich meine zuerstmal müsste ja der Communitybetreiber die Daten rausgeben und dann der Provider...

Nibi

Zitat von: S.w.a.p am  9 Mai 2006, 14:28:36
Kann denn die Staatsanwaltschaft alleine keine Daten einsehen? Ich meine zuerstmal müsste ja der Communitybetreiber die Daten rausgeben und dann der Provider...

Man braucht aber zu 100 % einen richterlichen Beschluss, das geht nicht ohne weiteres. Und das kostet alles Geld und für ein paar haltlose Beleidigungen sehe ich da keine Chance.

Dann lieber mal mit der Person persönlich reden.
-It's blood
-Son of a bitch

dekay

Wie immer ist die richtige Antwort: Es kommt darauf an...

Zunächst mal: Es dürfte sich hier wahrscheinlich um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung handeln (§§ 185 bis 187 Strafgesetzbuch).
Aber, es gibt leider immer einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Wegen so einer Lappalie wird kein Polizist bzw. Staatsanwalt einen Finger krümmen. Da müsste schon mehr kommen (bei der 50. Mitteilung dieser Art sähe es vielleicht anders aus).
Daher würde ich das anders handhaben. Natürlich nicht so wie Phil, aber es geht ja auch subtiler und zumindest halblegal :icon_cool: .

Es ist jedoch nicht so, dass solche Delikte von allen Polizisten/Staatsanwälten einfach beiseite gelegt werden: Meine Freundin wurde mal vorgeladen zur Polizei. Dort wurde ihr vorgeworfen, Beleidigungen in einem Gästebuch eines Hoteliers hinterlassen zu haben. Meine Freundin wies darauf hin, dass sie diese Mail-Adresse bereits weit davor beim Provider gekündigt habe, und zwar wegen dubioser Mails, die sie immer bekommen hatte. Offenbar hat der Provider aber nichts gemacht und die Mail-Adresse wurde von jemand anders einfach weitergenutzt, mit den Daten meiner Freundin. Das konnte sie nachweisen und war damit raus. [Abgesehen davon wäre sie kaum so blöd gewesen und hätte noch ihre Mail-Adresse angegeben bei einem beleidigenden Eintrag :doof: .] Lange Schreibe, kurzer Sinn: Hier hatte sich die Polizei tatsächlich Mühe bei der Aufklärung gegeben, obwohl es sich nicht um Mord und Totschlag handelte...

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Indy

@ dekay

Ich schätze mal, dass die Polizei sich in deinem Fall deswegen die Mühe gemacht hat, weil für den Hotelier vermutlich ein wirtschaftlicher Schaden enstanden ist/wäre. Denn so eine beleidigende Bemerkung im Gästebuch, welches jeder einsehen kann, hinterläßt schon einen schlechten Eindruck bei eventuellen Gästen. Wie schwerwiegend der Schaden war/gewesen wäre läßt sich natürlich nicht sagen.
Aber ich bezweifle mal, dass die Polizei bei einem "normalen" Bürger, bei dem eine Beleidigung keinen Einfluß auf Einkommen o.ä. hat, einen solchen Aufwand betreiben würde.


"Have no fear, Vlad is here!"

"Not A Problem!"

"Here was a generation...grown up to find all gods dead, all wars fought, all faith in man shaken."

Phil

Zitat von: S.w.a.p am  9 Mai 2006, 14:28:36
Kann denn die Staatsanwaltschaft alleine keine Daten einsehen? Ich meine zuerstmal müsste ja der Communitybetreiber die Daten rausgeben und dann der Provider...
...wenn dieser Tag kommen sollte, dann gut nacht Internet (und gut nacht Deutschlad)...
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S.w.a.p

Nunja also angeschrieben wurde nicht der Beroffene selbst, sondern eine Bekannte von ihm, und das im privaten Mailsystem von der Community, ergo nicht öffentlich.

Phil

Zitat von: S.w.a.p am  9 Mai 2006, 15:18:39
...und das im privaten Mailsystem von der Community, ergo nicht öffentlich...
kenne zwar jetzt besagtes Board (Software) nicht, aber normalerweise ist es so gehandhabt, dass selbst der Board-Admin keine Einsicht in PM hat (zumindest haben sollte).
sprich da irgendwem irgendwas nachzuweisen wird dann noch schwieriger...
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S.w.a.p

9 Mai 2006, 15:30:14 #13 Letzte Bearbeitung: 9 Mai 2006, 15:32:53 von S.w.a.p
Es handelt sich um die Seite www.kwick.de

Hat der Betreiber auch keine Einsicht in de IP - Adressen privater PM´s ?


dekay

Zitat von: S.w.a.pNunja also angeschrieben wurde nicht der Beroffene selbst, sondern eine Bekannte von ihm, und das im privaten Mailsystem von der Community, ergo nicht öffentlich.

Die Nicht-Öffentlichkeit und der von Indy angesprochene mögliche wirtschaftliche Schaden beim Hotelier (zumal das damals wohl auch häufigere Beleidigungen waren), der hier nicht gegeben ist, lassen mich eben vermuten, dass erst nach vielleicht 50-maliger PN da überhaupt einer was tun würde. Egal dürfte sein, ob der Community-Admin die PN einsehen kann oder nicht - öffentlich ist es in keinem der beiden Fälle, üble Nachrede aber schon (es sei denn, die Behauptungen stimmen :icon_twisted: :icon_mrgreen: ).
Daher, wie schon gesagt: Anzeige bringt nix, Selbstjustiz umso mehr :icon_twisted: . ACHTUNG, DAS WAR EIN SCHERZ :icon_cool: ! Nein - wenn es nur einmalig war: SOUVERÄN IGNORIEREN...

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

S.w.a.p

Sodele ich war jetzt mal so frei und habe mal bei der Polizei angerufen.

Der Herr am Telefon hat etwas geschmunzelt und meinte der Fall würde der Staatsanwaltschaft übergeben, aber zu 100% eingestellt, da sie an privaten Kleinkriegen, zumal derjenige nicht direkt angesprochen wurde, keinerlei Interesse hätte.

Man könnte dann nur privat klagen mit Rechtsanwalt, dann müsste man aber eine Person direkt verklagen, von der man ja nicht weiß wer es ist, und somit bei Falschbeschuldigung schnell selber Probleme kriegen kann.

Kann man dem also glauben ?

CinemaniaX

Ja, solange kein öffentliches Interesse besteht, wird das Verfahren zu 100% eingestellt.

S.w.a.p

Ist eigentlich der Communitybetreiber verpflichtet der Polizei direkt Daten mitzuteilen, oder muss dafür auch erst ein Gerichtsbeschluß her?

S.w.a.p

Habe hier ein Auszug aus deren Site gefunden :

#
Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Verstoßmeldungen, Nacktbilder und Belästigungen werden bei uns restriktiv verfolgt und führen umgehend zur Accountlöschung. In gravierenden Fällen führt dies zu einer Strafanzeige. Wir verweisen auf unsere Nutzungsbedingungen.
» Bedingungen für die Nutzung von KWICK!
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Strafverfolgung

Wir arbeiten kooperativ und eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Während der Sitzung werden IP-Adressen zur Identifizierung mitgeloggt und in Mißbrauchsfällen an Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaft herausgegeben.

Demnach müssten die ja sehr wohl mit den Daten rausrücken oder ?



Phil

Zitat von: S.w.a.p am  9 Mai 2006, 18:05:46
Ist eigentlich der Communitybetreiber verpflichtet der Polizei direkt Daten mitzuteilen, oder muss dafür auch erst ein Gerichtsbeschluß her?
es MUSS ein Richterbeschluß her...hat in dem Sinne mit der Polizei nix zu tun...

Zitat von: S.w.a.pDemnach müssten die ja sehr wohl mit den Daten rausrücken oder ?
nein...
das ist doch genau der umgekehrte Fall...die (der) Admin dieser Site gibt die Daten bei verletzung der "seiner Regeln" herraus, freiwillig, aber er kann weder vom Staatsanwalt noch Polizei dazu gezwungen werden.
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
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ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

S.w.a.p

Ja ich dachte mir nur da sie ja so "kooperativ" mit allen zusammenarbeiten bekommt der Mann in Grün mal eben durch einen kurzen Anruf die Daten...

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