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Sportschulen - Verträge / HILFE

Begonnen von Hallenbeck, 12 Juli 2006, 17:15:14

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Hallenbeck

Hallo!
Folgendes: Habe einen Vertrag mit einer Sportschule abgeschlossen. Dort trainiere ich 2x pro Woche.
Nun wird der Laden über die Sommerferien die einen 3 Wochen lang geschlossen und in den restlichen 3 Wochen findet das Training lediglich 1x in der Woche pro Sportart statt.
Der Vertrag läuft jedoch für 2x pro Woche Training. Im Vertrag steht lediglich, dass sie die Trainingszeiten ändern können, jedoch nix von Ferien oder dergleichen!
Nun wurde mir angeboten, ich könne die verlorene Zeit ja nach den Ferien nachholen. Konkret heißt das, ich kann mir einige Wochen die restlichen Sportarten anschauen! Diese interessieren mich aber keineswegs. Bezahlt habe ich für meine Sportart und das 2x pro Woche!

Kurz gesagt: Ein voller Monatsbeitrag für 1x Training im Monat ist ein wenig viel!
Wat nu?


Hallenbeck

-reaper-

Kann man nicht mit den Leuten reden? Die werden doch sicherlich Verständnis für dein Problem haben?! Auf das Angebot mit "den restlichen Sportarten anschauen" musst du ja nicht eingehen. Sei einfach direkt und ehrlich zu ihnen - der Kunde ist König :king:
.  <- Punkt

Hallenbeck

Zitat von: -reaper- am 12 Juli 2006, 21:45:02
Kann man nicht mit den Leuten reden? Die werden doch sicherlich Verständnis für dein Problem haben?! Auf das Angebot mit "den restlichen Sportarten anschauen" musst du ja nicht eingehen. Sei einfach direkt und ehrlich zu ihnen - der Kunde ist König :king:

Hi!
Reden kann man mit denen leider nicht und Verständnis haben sie auch nicht! Zählen tut scheinbar nur die Kohle...


Hallenbeck

Hallenbeck

Hi!
So, nun wurde die Kohle abgebucht! Sie haben jedoch keine Leistung erbracht! So wie ich das sehe, ist Vertragsrecht Privatrecht und somit im BGB verankert! Bin ja nur Laie, aber nach langem Stöbern würde ich sagen, dass sie zur Lieferung verpflichtet sind!
Gibt es hier niemanden, der sich damit auskennt?
Ach ja, Training war übrigens doch 2x!



Hallenbeck

Wesker

23 Juli 2006, 23:08:37 #4 Letzte Bearbeitung: 23 Juli 2006, 23:13:03 von Wesker
lass mich raten: WT in einer EWTO-schule?

falls dies der fall ist, haben die mit sicherheit entsprechende klauseln im vertrag. da wette ich drauf.

"liefern" müssen die gar nichts, höchstens leistung erbringen.

wenn es extra verträge für einzelne sporarten in der schule gibt, kannst du auf die erfüllung der leistung der im vertrag
festgehaltenen sportart verweisen.
ist der vertrag über WT (ausschließlich) können sie dir zwar anbieten, anstatt WT Escrima zu machen in den ferien (als ersatzleistung), jedoch
musst du nicht darauf eingehen, denn die schule muss die leistung erbringen, die im vertrag steht. (als beispielsportarten ;) )

kann sie das nicht, kannst du auf eine herabsetzung des beitrags (für den zeitraum) pochen, da der vertrag nicht voll erfüllt werden kann. (und du da nichts für kannst)

alles für den fall, dass einzelne sportarten auch einzelne verträge haben! und zusätzlich festgehalten ist, wie oft pro woche trainiert werden darf!

wahrscheinlich, verweisen sie auf die klausel, dass sie die trainingszeiten ändern können. das ist so eine sache. und zwar eine auslegungssache, wenn die änderung nicht weiter definiert wird.
anzunehmen ist, dass langfristige trainingszeiten gemeint sind.
ansonsten könnten sie ja täglich nach wahl die zeiten ändern, wie es ihnen grad passt. dann wäre aber auch dein vertrag (wahrscheinlich sogar sofort(!)) hinfällig, da konditionen
geändert wurden. (wenn zb. für 2x training bezahlt wird, und auf 1x geändert wird. NICHT, wenn der trainingstag oder die trainingsdauer 90->60 min geändert wird.)

das ist alles ein wenig wage, tut mir leid. aber aus der ferne nicht besser zu handeln. ich kenne den vertag ja auch nicht.
vielleicht hilft dir das. kannst ja nochmal ein paar infos posten.

interessant wäre auch, ob es wirklich eine EWTO schule ist. wovon ich ausgehe  :king:

gruß


//deinem avater zu urteilen wäre es aikido. jetzt bin ich neugierig :)
- GF-Weltmeiterschafts-Tippspiel-Vize-Weltmeister 2006 -

Indy

Also ich kenne mich damit auch nicht aus, aber ich hab' ein paar Links für dich, hoffe die helfen dir weiter:

BGB: http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Suchmaschine Gesetzestexte: http://www.lumrix.de/bgb.php

Forum zum Thema Recht: http://www.recht-in.de/





"Have no fear, Vlad is here!"

"Not A Problem!"

"Here was a generation...grown up to find all gods dead, all wars fought, all faith in man shaken."

Hallenbeck

24 Juli 2006, 12:16:26 #6 Letzte Bearbeitung: 24 Juli 2006, 13:14:00 von Hallenbeck
Zitat von: Wesker am 23 Juli 2006, 23:08:37
lass mich raten: WT in einer EWTO-schule?

falls dies der fall ist, haben die mit sicherheit entsprechende klauseln im vertrag. da wette ich drauf.

"liefern" müssen die gar nichts, höchstens leistung erbringen.

wenn es extra verträge für einzelne sporarten in der schule gibt, kannst du auf die erfüllung der leistung der im vertrag
festgehaltenen sportart verweisen.
ist der vertrag über WT (ausschließlich) können sie dir zwar anbieten, anstatt WT Escrima zu machen in den ferien (als ersatzleistung), jedoch
musst du nicht darauf eingehen, denn die schule muss die leistung erbringen, die im vertrag steht. (als beispielsportarten ;) )

kann sie das nicht, kannst du auf eine herabsetzung des beitrags (für den zeitraum) pochen, da der vertrag nicht voll erfüllt werden kann. (und du da nichts für kannst)

alles für den fall, dass einzelne sportarten auch einzelne verträge haben! und zusätzlich festgehalten ist, wie oft pro woche trainiert werden darf!

wahrscheinlich, verweisen sie auf die klausel, dass sie die trainingszeiten ändern können. das ist so eine sache. und zwar eine auslegungssache, wenn die änderung nicht weiter definiert wird.
anzunehmen ist, dass langfristige trainingszeiten gemeint sind.
ansonsten könnten sie ja täglich nach wahl die zeiten ändern, wie es ihnen grad passt. dann wäre aber auch dein vertrag (wahrscheinlich sogar sofort(!)) hinfällig, da konditionen
geändert wurden. (wenn zb. für 2x training bezahlt wird, und auf 1x geändert wird. NICHT, wenn der trainingstag oder die trainingsdauer 90->60 min geändert wird.)

das ist alles ein wenig wage, tut mir leid. aber aus der ferne nicht besser zu handeln. ich kenne den vertag ja auch nicht.
vielleicht hilft dir das. kannst ja nochmal ein paar infos posten.

interessant wäre auch, ob es wirklich eine EWTO schule ist. wovon ich ausgehe  :king:

gruß


//deinem avater zu urteilen wäre es aikido. jetzt bin ich neugierig :)

Hi!
Also ich mache kein WT! :-) Eine Zeit lang habe ich Aikido ausgeübt, bin aber mittlerweile beim Ju-Jutsu hängengeblieben! Aikido mache ich nur noch, wenn ich genügend Zeit finde!
Einzelne Verträge, in denen die jeweilige Sportart festgehalten wird, will die Schule offenbar umgehen, da sie im Vertrag nur "Kurse" anbietet! Ich habe allerdings Wert darauf gelegt, dass sich mein Vertrag ausschließlich aufs Ju-Jutsu bezieht und dieses schriftlich fixieren lassen!
Sie hatten mir ja schon über drei Ecken beibringen wollen, dass ich die verlorene Zeit doch gerne nach den Ferien in anderen "Kursen" nachholen könnte! Nur warum? Für Judo usw. habe ich meinen Vertrag nicht abgeschlossen!
In meinem Vertrag steht eindeutig, dass mir 2x in der Woche Training zusteht! Und, wie schon geschrieben, auf welche Sportart es sich bezieht!
Ich kann in den Klausen auch nichts bezüglich der Ausfallzeiten finden!
Man kommt mit denen leider nur sehr schwer ins Gespräch! Ich hatte schon mal um einen telefonischen Rückruf gebeten, jedoch ohne Erfolg. Das Angebot mit der verloren Zeit wurde mir in etwa einer Woche nach der erfolglosen Bitte unterbreitet! Allerdings lief das über Dritte, also das Service Personal! Direkter Kontakt wurde offensichtlich vermieden!!

@Indy:
Vielen Dank für die Links, ich werde sie mir gleich mal anschauen!!



Hallenbeck

Wesker

doch kein WT. hätt ich mein hemd drauf verwettet  :icon_twisted:
EWTO schulen, dem verein von kernspecht, machen exakt das, was du geschildert hast.
sie bieten meistens WT und Escrima an. im vertrag sind die sportarten UND trainingstage geregelt.
naja, die ziehen das jedenfalls ohne gnade durch. der kernspecht ist da echt auf zack.
aber egal.


es ist gängige praxis von kampfsportschulen eine ganze reihe von sportarten anzubieten, und dafür pauschal einen betrag zu verlangen.
wie oft du was trainierst ist dir dann freigestellt. wenn sie im vertrag allerdings eindeutig eine sportart + trainingszeit nennen, müssen sie das
auch leisten. vertrag ist vertrag. über kulanz lässt sich reden, auch trainer sind mal krank oder verletzt. wenn du dies über einen längeren zeitraum
nicht hinnehmen möchtest, musst du das nicht. steht schließlich im vertrag.

ich sehe das so:
meines erachtens sind sie dazu verpflichtet 2x woche jujutsu training anzubieten. das kannst du laut vertrag auch durchsetzen, bzw eine minderung
des beitrags verlangen. oder eine ersatzleistung. (wie sie es zB. vorgeschlagen haben)
damit wirst du dir aber uU keine freunde dort machen, aber vertrag ist vertrag.
ich würd versuchen das mit denen irgendwie zu regeln. 1/2 monatsbeitrag oder so. bringt jetzt auch keinen um.
wenn die rumzicken, würde ich eventuell auch ein wenig rumzicken, und drohen, auf grund von vertragsbruch frühzeitig aus dem vertrag auszusteigen.
als druckmittel. so einfach ist das zwar nicht, aber durchaus vorstellbar. aber ich bin mir sicher, dass die das nicht wissen ;)

versucht irgendwie eine lösung zu finden. wäre ja in beider interessen das nicht eskalieren zu lassen. sind doch alles nur menschen ;)
- GF-Weltmeiterschafts-Tippspiel-Vize-Weltmeister 2006 -

Maddox

@Hallenbeck
Also, wenn ich dich richtig verstanden hab, möchtest du Stress vermeiden, weil du dort weiterhin trainieren möchtest. Okay, dass is ein kleines Problem denn wahrscheinlich wirst du falls du dort unangenehm wirst in der nächsten Trainingsrunde etwas härter rangenommen :icon_mrgreen: Okay, Spass beiseite:

1. Gut ist, dass sich dein Vertrag ausschließlich auf Ju.Jitsu bezieht!

2. Die Fitness-Fritzen und ihre Schlecht-Erreichbarkeitnummer sollte dich nicht abschrecken. Das is ne altbekannte Masche: erst niemanden erreichen, dann jemand der nicht zuständig ist, dann jemand der zuständig ist, aber einen auf dicke Hose macht von wegen das geht nicht und so.

Daher mein Tipp:
Noch 1x mit einem Verantwortlichen reden (nicht abwimmeln lassen, alles andere bringt nix). Diesem dann in aller Ruhe den Sachverhalt schildern; unbedingt solltest du erwähnen, dass dein Vertrag sich von den normalen dadurch unterscheiden, weil auf Jiu-jutso ausschließlich bezogen (am besten Kopie mitnehmen, falls ers nicht glaubt). Das ist dein Joker. Somit hast du ein Recht auf 2x wöchentlich JJ. Geht das aus deren Gründen nicht, käme idR Ersatz in Betracht, in deinem Fall jedoch nicht (sag was anderes interessiert dich nicht), es sei denn es sind Ersatzverantsaltung in JJ, was jedoch kaum der Falls sein wird.
Machen die das nicht (so wie in deinem Fall) müssen die erstatten, vorausgesetzt in deinem Vertrag sind wirklich keine Klasueln bzgl. Ferien, usw. (Du musst da absolt sicher sein; wenn du da was unterschreiben hast--> keine Chance).
Wichtig ist auch, dass du obiges voller Sicherheit präsentierst. Nicht: "Ich glabe ich habe ein Recht usw.".

Klappt das Gespräch nicht, kommt Plan B zum Einsatz:
1. Entweder du erwähnst noch im selben Gespräch,d ass du dich diesbzgl. juristisch beraten hast lassen/wirst
2. Nicht drohen, aber doch ankündigen (nach erfolglosem Gespräch), dass du deine Beiträge nicht mehr bezahlen wirst (zurückbehalten), bis die das anstandsgemäß geregelt haben, wenn das auch nicht hilft: Rücktritt (Schau mal in §323 BGB).
Doch so weit werden dies nicht kommen lassen, wenn die ein bissel grips haben. Plan B klappt immer.

Alles ohne Gewähr.
They offered me a psych pension. Jackpot, right?
And I said no. (True Detective)

You can never escape me. Bullets don't harm me. Nothing harms me. But I know pain. I know pain. Sometimes I share it. With someone like you. (Batman - Year One)

What? I'm a collector. I tell you fuckin' much! (Captain Baseball Bat Boy)

Time wounds all heels.

Hallenbeck

24 Juli 2006, 15:24:53 #9 Letzte Bearbeitung: 24 Juli 2006, 15:26:28 von Hallenbeck
Hi!
Hoppla, sie können die Öffnungszeiten ändern NICHT die Trainingszeiten, so fängt es an! Wobei sich das auch darauf auswirken könnte.

@Wesker: Ich schätze, Freunde waren die Chefs dort noch nie für mich...Die sind schon recht oberflächlich, wie aufgesetzt! Das Service Personal, zusammengesetzt aus Azubis und Praktikanten, sind die einzigen, die ehrlich wirken! Ach und natürlich die Mitglieder und Trainer!!

@Maddox: Richtig erkannt! Der Trainer dort ist richtig gut und somit möchte ich ungern wechseln! Ich werde die Verantwortlichen versuchen telefonisch zu erreichen, wenn das nichts bringt, muss ich offensichtlich böse werden!  :icon_twisted:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die AGBs abgetippt, vielleicht habe ich ja etwas übersehen... 1000 Augen sehen mehr als nur 2  :D

@alle: Ansonsten danke ich euch vielmals für eure Hilfe!!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und
Leistungen (z.B. Fitness-, Sauna-, Kursbetrieb) in der Sport-
schule XY GmbH (im folgenden Sportschule genannt)
aufgenommen. Ein Einweisungstrainig wurde absolviert, die
Einrichtungen wurden besichtigt.

2. Die Einrichtungen und Leistungen können zu den aushängen-
den Öffnungszeiten der Sportschule genutzt werden. Die Öffnungs-
zeiten obliegen der Sportschule und können jederzeit den aktuellen
Gegebenheiten angepasst werden.

3. Die Mitgliedschaft wird dokumentiert durch die Ausstellung
und Aushändigung des Mitgliedsausweises. Der Ausweis ist nicht
übertragbar. Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch der
Sportschule am Empfang vorzuweisen und zu hinterlegen.
Ohne die Vorlage des Mitgliedsausweises kann die Nutzung
der Sportanlage der Sportschule versagt werden. Im Verlustfall
des Mitgliedsausweises wird dieser gegen eine Kostenpauschale
von EUR 5,00 ersetzt.

4. Mitglieder haben im Fall der Verhinderung grundsätzlich
keinen Anspruch auf Ersatz gegenüber der Sportschule.
Ausfallzeiten, bedingt durch Abwesenheit aus wichtigem
Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) können dem Mitglied
durch die Sportschule zur Gutschrift gebracht werden. Die
Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit.

5. Für die Aufnahme in die Sportschule inkl. Mitgliedsausweis
ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten, eine Rück-
erstattung ist ausgeschlossen.

6. Extratarife und Sonderkonditionen können auf die jeweils
geltenden Normaltarife umgestellt werden, wenn der Grund
für den Extratarif entfallen ist.

7. Nach Ablauf der vereinbarten Mitgliedsdauer beginnt ein
Vertrag auf unbestimmte Laufzeit, sofern der Fortsetzung
des Vertrages nicht widersprochen wird. Dies ist bis zu sechs
Wochen vor Vertragsablauf möglich und muss schriftlich erfolgen.
Für alle Verträge gilt, wird der Vertrag nicht fristgerecht ge-
kündigt, verlängert er sich automatisch um die im Vertrag ver-
einbarte Erstlaufzeit.

8. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages. Bei
schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann ein
sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.

9. Muss ein Mitglied seinen Hauptwohnsitz verändern und liegt
dieser mehr als 50 km von der Sportschule entfernt, so ist es
möglich, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den
Vertrag gegen Vorlage eines geeigneten Dokuments zu kündigen.

10. Jegliche Änderungen des Wohnsitzes bzw. der Bankverbindungen
bei Bankeinzug sind der Sportschule umgehend schriftlich mitzuteilen.

11. Für Zahlungserinnerungen, Mahungen oder unterlassene
Anzeige eines Vertragsbestandteiles wird eine Bearbeitungsgebühr
erhoben.

12. Die Vertragsbedingungen bleiben auch gegenüber einem
Rechtsnachfolger von der Sportschule bindend. Die Verlegung der
Sportschule innerhalb der Stadtgebietes berechtigt nicht zur vor-
zeitigen Kündigung.

13. Schadensersatzansprüche sind gegen die Geschäftsführer der
Sportschule als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs-
gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Die vorstehenden Regelungen gelten
insbesondere auch bei Gesundheitsschäden, die sich ein Mitlgied
der Sportschule durch die Benutzung oder als spätere Folge der
Benutzung der Trainingseinrichtungen zuzieht. Die Benutzung
erfolgt auf eingene Gefahr des Kunden. Jedes Mitglied hat eigen-
ständig darauf zu achten, dass die eigene Leistungsgrenze nicht
überschritten wird.

14. Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Sportschule fest-
gelegt und richten sich nach der aktuell ausliegenden Preisliste.
Die Mitgliedsbeiträge werden immer im Voraus erhoben. Ist ein
Mitglied der Soportschule mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im
Verzug, ist die Sportschule berechtigt, den vollen Mitgliedsbeitrag
sofort fällig zu stellen und/oder die fristlose Kündigung mit
Schadensersatzanspruch auszusprechen. Beitragserhöhungen sind
möglich im max. Umfang von 10% und werden zwei Monate im
Voraus von der Sportschule angekündigt.

15. Gerichtsstand ist der Sitz der Sportschule. Das Mitglied verzichtet
ausdrücklich auf den Gerrichtsstand an seinem Wohnsitz.

16. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Für
den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein sollten oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Be-
stimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Die betreffende
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.



Maddox

Zitat von: Hallenbeck am 24 Juli 2006, 15:24:53

14. Die Mitgliedsbeiträge werden immer im Voraus erhoben.


Okay, dann fällt §320 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/320.html schonmal außer Betracht.

Zitat von: Hallenbeck am 24 Juli 2006, 15:24:53

4. Mitglieder haben im Fall der Verhinderung grundsätzlich
keinen Anspruch auf Ersatz gegenüber der Sportschule.
Ausfallzeiten, bedingt durch Abwesenheit aus wichtigem
Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) können dem Mitglied
durch die Sportschule zur Gutschrift gebracht werden. Die
Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit.


Hm. Das sollte man nochmal drüber nachdenken... wobei: quatsch was red ich da, dass is natürlich im Fall deiner Verhinderung. Scheiß Hitze, mein Hochleistungsbrain funzt nicht mehr richtig...
Also auf den 1. Blick seh ich da nix,was eine Regelung begründet bzgl. der Ferien. Somit mach halt mal ein bissel Druck..
They offered me a psych pension. Jackpot, right?
And I said no. (True Detective)

You can never escape me. Bullets don't harm me. Nothing harms me. But I know pain. I know pain. Sometimes I share it. With someone like you. (Batman - Year One)

What? I'm a collector. I tell you fuckin' much! (Captain Baseball Bat Boy)

Time wounds all heels.

Hallenbeck

Zitat von: Maddox am 24 Juli 2006, 18:17:20
Also auf den 1. Blick seh ich da nix,was eine Regelung begründet bzgl. der Ferien. Somit mach halt mal ein bissel Druck..

Hi!
Schon dabei...  :icon_twisted:

FORTSETZUNG FOLGT!



Hallenbeck

Hallenbeck

***UPDATE***

Hi!
Also ich habe vor X-Wochen meinen Beitrag eigenständig gemindert. Bevor ich dies getan habe, ließ ich denen ein Schreiben zukommen, in dem ich sie über mein Handel aufgeklärt habe!
Erst kam eine ganz Weile überhaupt keine Reaktion und nun wurde ich angesprochen. Kurz gesagt, der Chef ist der Meinung mein Handeln wäre so nicht rechtens, da wir ja einen Vertrag hätten...  :doof: ja, genau...
Da nun die nächsten Ferien anstehen, steht auch wieder neuer Streß an!
Laut Trainingsplan haben wir dann wieder nur einmal in der Woche Training, wohingegen der ein oder andere Kurs regulär stattfindet! Dreistigkeit kennt keine Grenzen! Selbst wenn in dem anderen Kurs mehr Mitglieder trainieren, würde dies noch lange keinen Ausfall unseres Kurses rechtfertigen!
So langsam werde ich echt sauer...


Hallenbeck

Hallenbeck

***UPDATE***

Hi!
Es ist uns als Gruppe gelungen, unser Recht einzufordern! Es wäre wohl grundsätzlich kein Problem, man müsse halt darüber reden... Eine Drehung um 180°, klasse, aber dennoch sehr eigenartig! Nach der vorhergehenden Haltung hätte ich es fast nicht geglaubt.


Hallenbeck

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