OFDb

Nebenjob VS Arbeitsamtbürokratendeppen

Begonnen von Hackfresse, 10 Juli 2006, 18:59:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hackfresse

10 Juli 2006, 18:59:06 Letzte Bearbeitung: 10 Juli 2006, 19:01:41 von Hackfresse
Ich habe folgendes Problem:

Bis ich nen Job habe, werden 100pro noch 6-8 Wochen ins Land ziehen...muss also von was leben.
Mein ALG beträgt 60% meines letzten Netto-Ausbildungsentgelts...fragt nicht...jeder Bier-Assi an der Tanke hat mehr... :icon_mrgreen:
Nun zum Problem: Darf man da was zu verdienen? Stichwort geringfügige Beschäftigung? Wenn ja, wieviel? Gibts da ne Grenze?
Wenns nach mir ginge, würde ich mich ja bei dem Scheiß-Arbeitsamt abmelden, da ich bei dem eventuellen Nebenjob pro Woche schon das Doppelte vom monatlichen ALG kriegen würde. Bloß: Wie läuft das dann mit der KV? Müsste ich mich dann privat versichern?
Und nein, schwarz geht hier auch nix, höchstens Bau, aber selbst das kaum.

Ich geh morgen zwar eh mal zu AA, aber irgendwie habe ich das duimpfe Gefühl, dass die darauf auch keine richtige Antwort haben.

Hack0r, am Durchdrehn mit der Bürokratenschaise

(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Headynem

In deinen ALG untrerlagen müsste doch der Betrag mit drinne stehen welchen du mit Nebenjobs maximal dazu verdienen darfst OHNE das es Folgen für dich hat.
Also du darfst auf jedenfall nen Nebenjob tätigen,allerdings darf der in einem gewissen rahmen laufen was die Bezahlung angeht. ich glaub bis 400€ oder so.

Wegen KV schau hier mal nach :
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/faq/nebentaetigkeit/fragen/frage06.shtml

Meine kleinen Digitalen Kinder


Chuck Norris isst keinen Honig, er kaut Bienen

Hackfresse

Das ist doch schonmal ein Anhaltspunkt. Dank dir, Heady
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Headynem

NIx zu danken,ansonsten frag mal Teela, sie hatte das bis vor kurzen ja auch mal als Thema.Allerdings weis ich da auch nich mehr so genau alles. kann ja nochmal hier nachblättern.
Meine kleinen Digitalen Kinder


Chuck Norris isst keinen Honig, er kaut Bienen

Hagbard Celine

10 Juli 2006, 19:50:11 #4 Letzte Bearbeitung: 10 Juli 2006, 19:57:40 von Hagbard Celine
@Hackfresse:

Ja, ueberbrueckungsgeld.de ist schonmal eine sehr gute Seite.
Ansonsten kann ich dir auch noch www.sozialhilfe24.de (inkl. Forum) ans Herz legen. Da findest du bestimmt Antworten auf deine Fragen.

Als ALG-I-Empfänger kannst du, glaube ich, auch zusätzlich ALG II beantragen, wenn dein ALG I die 345,- Euro nicht überschreitet. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher...  :00000109:



EDIT:

Hab 'was dazu gefunden: ergänzendes ALG II.

Hackfresse

Nicht, wenn man noch daheim wohnt. Da sind laut SGB die Eltern zuständig... :doof:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Hagbard Celine

Achso, das stimmt allerdings  :doof:

Und da du auch noch keine 25 Jahre alt bist, darfst du auch noch nicht ausziehen...  :doof: :doof: :doof:

Hackfresse

Beim Wort "Arbeitsamt" fallen mir deswegen immer Begriffe wie "Streitaxt" und "Zerstörung" ein.... :icon_mrgreen:

Das is alles ein totaler Haufen Schaise. Aber man denkt ja positiv und hofft auf nen baldigen Job.  :respekt:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

.sixer.

Es gibt tatsächlich eine Grenze. Laut dem Arbeitsamt-Infoblatt beträgt der Freibetrag 165€ monatlich. Jeder Cent darüber wird vom ALG abgezogen. Ich kann das Infoblatt morgen mal einscannen.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

JasonXtreme

Jup so siehts aus. 165 Euro gehen, mehr nicht. Wenn Du 400 verdienst wird das mit dem ALG verrechnet. Angenommen Du hast 350 Euro ALG und verdienst 300 Euro dazu. Jetz bekommst Du Deine 350 + 165 die Du darfst. Der Rest wird angerechnet und vom ALG abgezogen so dass Du wieder auf den 350 ladendest.
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

Mr. Hankey

11 Juli 2006, 15:47:33 #10 Letzte Bearbeitung: 11 Juli 2006, 15:52:51 von Mr. Hankey
Und sollte es sogar zu Harz IV kommen, dann sieht es noch trüber und komplizierter aus. Denn dann darfst du nur noch 100 Euro Abzugsfrei hinzuverdienen, plus 20% vom restlichen Verdienst.

Heißt also, dass du bei einem 400-Euro-Job 160 Euro (100 Euro + 20% von 300 Euro= 60) anrechnungsfrei behalten dürftest, der Rest würde auf Harz IV angerechnet werden.
Sprich von 345 Euro Harz würden Dir somit 240 Euro abgezogen, so dass du unterm Strich zwar mehr hättest:

400 Euro Nebenverdienst +
105 Euro Harz IV= 505 Euro

aber, so gesehen, eben für 160 Euro die gleiche Arbeit machen würdest, wie andere für 400 Euro!
Ofdb-Filmsammlung
Aus visueller Sicht, das vielleicht beste BD-Erlebnis ever: Klick

Neo

will jetzt keinen Moralapostel spielen, aber wie mit dem  Geld der Steuerzahler umgegangen wird, ist immer wieder schön zum  :wallbash:

ALG bzw. Hartz IV soll dazu dienen, eine Zeit zu überbrücken und es ist doch LOGISCH und ABSOLUT NACHVOLLZIEHBAR, dass ab einer gewissen Höhe es mit dem ALG etc. verrechnet wird. Wo kommen wir sonst hin, wenn einer mit Nebentätigkeit + ALG mehr verdient, als jemand, der einen regulären Job nachgeht? So ist das Gerede der 1 EUR Jobber ebenso eine Farce, denn neben dieser 1 EUR Aushilfstätigkeit bekommen die Betroffenen auch noch das Hartz4 plus Miete + Kindergeld etc...

Ich weiß, das mag nicht immer zum Leben ausreichen, das System ist an vielen Ecken und Enden beschissen, aber wie selbstverständlich mit den Steuergeldern umgegangen wird, naja - zum Kotzen  :icon_mrgreen:

Also das zur Grundsatzdebatte (soll auch niemanden hier im Thread angreifen, sondern ein generelles Statement zum Thema sein)

Zu Hacki - Da deine Grenze bei 160 liegt, würde ich auch entsprechend was suchen, zB Gore-Zeitschriften austragen oder Aushilfe an Supermarktkasse, d.h. wo du eben auch nur einen entsprechenden Aufwand für den Lohn hast.

Neo

Headynem

Zitat von: Mr. Hankey am 11 Juli 2006, 15:47:33
Und sollte es sogar zu Harz IV kommen, dann sieht es noch trüber und komplizierter aus. Denn dann darfst du nur noch 100 Euro Abzugsfrei hinzuverdienen, plus 20% vom restlichen Verdienst.

Heißt also, dass du bei einem 400-Euro-Job 160 Euro (100 Euro + 20% von 300 Euro= 60) anrechnungsfrei behalten dürftest, der Rest würde auf Harz IV angerechnet werden.
Sprich von 345 Euro Harz würden Dir somit 240 Euro abgezogen, so dass du unterm Strich zwar mehr hättest:

400 Euro Nebenverdienst +
105 Euro Harz IV= 505 Euro

aber, so gesehen, eben für 160 Euro die gleiche Arbeit machen würdest, wie andere für 400 Euro!

ALGII ist bereits Hartz IV

Ich geb dir nachher mal nen Link von nem Forum wo dir da sehr gut geholfen wird da da auch leute sitzen die da richtig ahnung haben bzw. dam,it zu tun ham. Die können dir dann sicher weiter helfen.
Meine kleinen Digitalen Kinder


Chuck Norris isst keinen Honig, er kaut Bienen

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020