OFDb

ALG II ?

Begonnen von Man Behind The Sun, 13 August 2006, 22:12:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Man Behind The Sun

Ich hab ja vor kurzem mein ABI gemacht, aber bis ich meinen Zivildienst anfangen kann, dauert es noch etwa 2 Monate (ich fange etwa im November an). Hab ich für die Zeit, in der ich sozusagen Pause habe, nicht Anspruch auf ALG? Wenn ja, wie beantrage ich das und was brauche ich dafür? Ich lebe noch bei den Eltern und habe einen Mini-Job mit Steuerkarte auf 400-Euro-Basis. Und wie läuft das ab, wenn mein Zivi-Dienst anfängt? Muss ich das dann wieder abmelden?
In heaven everything is fine.


BenZedrin

Das gibt jede Menge Papierkrieg

Ob Du nen Anspruch hast oder nicht, kann ich Dir auch nicht genau sagen. Liegt wohl auch daran wie viel Deine Eltern verdienen, da Du ja offensichtlich mit denen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zu leben scheinst. (Es sei denn Du würdest in einer abgeschlossenen Wohnung bei denen zur Untermiete wohnen) und erst 20 bist.

Als Zivi bist du sicherlich nicht berechtigt, die bekommen deutlich mehr Kohle als Wehrdienstleistende.

Für das ALG2 sind in der Regel die Gemeinden zuständig, Du kannst sicherlich auch mal beim Arbeitsamt nachfragen wie das bei euch geregelt ist.

Da musst Du dann vorsprechen und die werden dir schon sagen welche Unterlagen genau sie von Dir brauchen um einen evtl. Anspruch festzustellen.

Die Regelungen sind regional verschieden, kann man so pauschal ehr schwer was zu sagen.

beste Grüße

BenZé


Man Behind The Sun

Ok danke.

Aber wie soll ich denen das denn dann klar machen? Krieg ich zu wenig Taschengeld oder halten mich meine Altern kurz? Ich meine, ich bin ja nicht gerade in höchster Not was das Geld angeht... Und ich will nicht den Eindruck machen, als ob ich Vater Staat auf der Tasche liegen müsste. Aber so 400 Euro für zwei Monate sind natürlich auch kein Pappenstiel.. ^^
In heaven everything is fine.


Hackfresse

Wenn er 20 ist und noch bei den Eltern wohnt, kriegt er meiner Meinung nach GARNIX. Für Leute unter 25, die noch daheim wohnen, haben, soweit mir bekannt, die Eltern zu sorgen. (Steht irgendwo im SGB)
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Man Behind The Sun

Zitat von: Hackfresse am 13 August 2006, 22:27:32
Wenn er 20 ist und noch bei den Eltern wohnt, kriegt er meiner Meinung nach GARNIX. Für Leute unter 25, die noch daheim wohnen, haben, soweit mir bekannt, die Eltern zu sorgen. (Steht irgendwo im SGB)

Gut, also geht es nur darum, dass ich noch zuhause wohne? Wäre ich einer eigenen Wohnung hätte ich aber bestimmt Anspruch darauf?
In heaven everything is fine.


BenZedrin

Also nen Antrag stellen is ja erstmal nix verwerfliches. Ob man es Dir dann bewilligt ist ne ganz andere Sache.

Ich kenn mich da mit den setzen nicht aus, aber die 400€ wird man dir sicherlich anrechnen. Wahrscheinlich hast Du nen Freibetrag so um 100€ glaub ich. Alles was drüber geht wird denne halt angerechnet.

Ich würde es mal probieren, mehr als ablehnen können die den Antrag ja nicht und Du wirst sicherlich nicht sofort öffentlich als Sozialschmarotzer angeprangert.. ;)

Zitat von: Man Behind The Sun am 13 August 2006, 22:29:07
Gut, also geht es nur darum, dass ich noch zuhause wohne? Wäre ich einer eigenen Wohnung hätte ich aber bestimmt Anspruch darauf?

Ja, wenn Du nicht grade erst ausgezogen bist bestimmt.

Wenn Deine Eltern jetzt beispielsweise selber nur geringfügiges Einkommen haben, hättest Du wahrscheinlich doch nen Anspruch. Es kann dann natürlich sein das Deine Eltern schon irgendwelche Zuschüsse für Dich erhalten, dann hättest Du keinen Anspruch mehr. ...

Also wie gesagt, ich würd einfach mal nen Antrag stellen!







Hackfresse

Zitat von: BenZedrin am 13 August 2006, 22:39:41
Wenn Deine Eltern jetzt beispielsweise selber nur geringfügiges Einkommen haben, hättest Du wahrscheinlich doch nen Anspruch. Es kann dann natürlich sein das Deine Eltern schon irgendwelche Zuschüsse für Dich erhalten, dann hättest Du keinen Anspruch mehr. ...

Das nächste Problem: Der Verdienst deiner Eltern der letzten 3 Jahre zählt da.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

jab

Zitat von: BenZedrin am 13 August 2006, 22:23:40
Als Zivi bist du sicherlich nicht berechtigt, die bekommen deutlich mehr Kohle als Wehrdienstleistende.
Diese Aussage will ich nicht so stehen lassen, da das schlichtweg falsch ist: (Aber ALG II bekommst du nat. trotzdem nicht. Weder als Bundi noch als Zivi!)
Zitat
Der Zivildienstleistende erhält während seiner Dienstzeit die gleichen Bezüge wie ein Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr. Der Grundsold teilt sich in drei Soldstufen ein; Soldstufe 1 (7,41 €/Tag) gilt von Beginn des Zivildienstes an, Soldstufe 2 (8,18 €/Tag) wird in der Regel ab dem 4. Dienstmonat gezahlt und die dritte Soldstufe (8,95 €/Tag) in der Regel ab dem 7. Monat.
Quelle: Wikipedia

@Man Behind The Sun:
Wie gesagt: einfach mal beim Arbeitsamt anfragen, die können dir sicher sagenk, ob du Ansprüche hast!
Ich weiß, dass es möglich ist zwischen Schule und Zivi/Studium ALG II zu beziehen. Ich denke aber, dass dies nicht gewährt wird, wenn du bei berufstätigen Eltern wohnst.
Ansonsten können dir auch während der 2 Monate Jobs zugewiesen werden. Dies ist zwar unwahrscheinlich und du kannst diese auch ablehnen, aber man sollte sich überlegen, ob man sich diesen Stress antun will.

BenZedrin

Zitat von: Man Behind The Sun am 13 August 2006, 22:25:52
Aber wie soll ich denen das denn dann klar machen? Krieg ich zu wenig Taschengeld oder halten mich meine Altern kurz? Ich meine, ich bin ja nicht gerade in höchster Not was das Geld angeht... Und ich will nicht den Eindruck machen, als ob ich Vater Staat auf der Tasche liegen müsste. Aber so 400 Euro für zwei Monate sind natürlich auch kein Pappenstiel.. ^^

Du musst Deinen Antrag nicht begründen. Das heisst - keinen Grund anbringen "warum" Du die Leistung in Anspruch nehmen willst.
Dein Anspruch wird anhand der Fakten ermittelt. Dan entweder bewilligt oder halt nicht.

Versuche es ruhig, sei ehrlich bei Deinen Angaben, dann brauchst Du dir auch keine Sorgen machen das Du zu Unrecht Leistungen beziehst!

Man Behind The Sun

Na super, so wie Hackfresse das sagt, scheint das wirklich mehr Ärger als alles andere zu sein - wenn man denn überhaupt mal Geld zu Gesicht bekommen sollte.

Also meine Eltern sind gutverdienend, wir nagen auf keinen Fall am Hungertuch oder haben ein Einkommen knapp über dem Existenzminimum. Außerdem bekommen sie (natürlich) noch Kindergeld für mich. Das wären also die Zuschüsse.
In heaven everything is fine.


BenZedrin

Zitat von: jab am 13 August 2006, 23:12:52
Zitat von: BenZedrin am 13 August 2006, 22:23:40
Als Zivi bist du sicherlich nicht berechtigt, die bekommen deutlich mehr Kohle als Wehrdienstleistende.
Diese Aussage will ich nicht so stehen lassen, da das schlichtweg falsch ist: (Aber ALG II bekommst du nat. trotzdem nicht. Weder als Bundi noch als Zivi!)
Zitat
Der Zivildienstleistende erhält während seiner Dienstzeit die gleichen Bezüge wie ein Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr. Der Grundsold teilt sich in drei Soldstufen ein; Soldstufe 1 (7,41 €/Tag) gilt von Beginn des Zivildienstes an, Soldstufe 2 (8,18 €/Tag) wird in der Regel ab dem 4. Dienstmonat gezahlt und die dritte Soldstufe (8,95 €/Tag) in der Regel ab dem 7. Monat.
Quelle: Wikipedia

Also ich hab damals als Zivi jedenfalls 1200.-DM auf die Kralle bekommen , und alle mein Kumpels die beim Bund waren mussten mit deutlich weniger Kohle auskommen (is keine 10 Jahre her). Was Wiki da sagt is mir eigentlich latte ... ;)

jab

Zitat von: BenZedrin am 13 August 2006, 23:16:52
Also ich hab damals als Zivi jedenfalls 1200.-DM auf die Kralle bekommen , und alle mein Kumpels die beim Bund waren mussten mit deutlich weniger Kohle auskommen (is keine 10 Jahre her). Was Wiki da sagt is mir eigentlich latte ... ;)
Das dürfte vllt. daran liegen, dass die Bundis keinerlei Zusatzbezüge wie Wohngeld, Essensgeld etc. bekommen. Auch das Kleidergeld dürfte geringer ausfallen. In dem Fall hat Wikipedia schon recht. Ich wollte ja nur verhindern, dass der Eindruck entsteht, dass der Staat Zivis den Bundis vorzieht.

Ansonsten kenne ich noch Zeiten wo Bundis deutlich mehr bekommen haben, als Zivis (die ja auch noch länger arbeiten mussten) - kann aber schon mehr als 10 Jahre her sein.

Da Bundis aber auch heute noch in der Kaserne recht wenig Möglichkeiten haben Geld auszugeben, bleibt bei denen meistens eh mehr übrig als bei Zivis.

Mr. Krabbelfisch

Zitat von: Hackfresse am 13 August 2006, 22:27:32
Wenn er 20 ist und noch bei den Eltern wohnt, kriegt er meiner Meinung nach GARNIX. Für Leute unter 25, die noch daheim wohnen, haben, soweit mir bekannt, die Eltern zu sorgen. (Steht irgendwo im SGB)

Ich bekomm momentan leider ALG2 und wohn noch daheim. Sind momentan 330€. Wurde jetzt aber irgendwie umgestellt und man bekommt wohl jetzt ca. 30% weniger und das Geld wird mit aufs Konto der Eltern, anstatt aus das eigene überwiesen. Betrifft mich aber erst wenn ich nen neuen Antrag stellen muss.

Btw. mit ALG2, unter 25 sein und ausziehen ist nicht. Wenn du ALG 2 bekommst und unter 25 bist darfst du nicht mehr alleine wohnen. Früher ging das noch, seit einiger Zeit nicht mehr.
"Our games are not designed for young people. If you're a parent and buy one of our games for your child you're a terrible parent.
We design games for adults because we're adults." - Lazlow Jones (Developer Red Dead Redemption)

tåkeferd

"dann kann der des vergessn", Zitat von einem Kumpel der beim Amt arbeitet. Begründung: "der hätt nur anspruch auf alg 2 wenn er bedürftig wär aber da er bei seinen eltern lebt noch nen mini-job hat und kindergeld bekommt hat der anspruch auf gar nichts".
Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel. (Friedrich Nietzsche)

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020