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Code 0 (NULL) DVDs = Raubkopien

Begonnen von uk501, 8 Mai 2007, 02:12:23

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Roughale

Also dass der Kauf oder Besitz von Bootlegs illegal ist, halte ich ehrlich gesagt für juristisch nicht tragbar, klar, wenn man nebenbei auch mit DVDs handelt, mag da eine Möglichkeitsklausel oder sowas ähnliches herangezogen werden, aber eine reine Privatperson? Das glaube ich nicht - hat da jemand was Konkreteres als die pure Behauptung? (ist niocht böse gemeint!)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

rierami

Zitat von: Hackfresse am 10 Mai 2007, 03:09:01
Kauf/Besitz theoretisch auch, ja, aber man kann sich ja immer darauf berufen, dass einem nicht bewusst war, ein Bootleg zu erwerben. Das Gegenteil zu beweisen dürfte imo kaum klappen^^

Zitat von: Schlonz am 10 Mai 2007, 03:11:38
Ja, aber dann könnte man sie ja auch verkaufen mit der begründung nicht gewusst zu haben dass es Bootlegs sind...

Sich darauf berufen nicht gewußt zu haben etwas illegales zu tun klappt normalerweise nicht.  :nono:
Gibt es denn nicht den Grundssatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht???"  :00000109:
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Schlonz

Zitat von: rierami am 10 Mai 2007, 12:49:01
Sich darauf berufen nicht gewußt zu haben etwas illegales zu tun klappt normalerweise nicht.  :nono:
Gibt es denn nicht den Grundssatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht???"  :00000109:

Ja ok, das stimmt schon...

Kingpin

Die GVU meinte mal dazu:
"Der Ankauf, soweit darin keine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung liegt, oder der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist, da keine Verwertungshandlung vorliegt, nicht strafbar."
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

rierami

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 14:18:29
Die GVU meinte mal dazu:
"Der Ankauf, soweit darin keine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung liegt, oder der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist, da keine Verwertungshandlung vorliegt, nicht strafbar."

Grundsätzlich bin ich der Meinung das es sich beim BESITZ von Boots in gewisser Weise um eine rechtliche Grauzone handelt. Gleiches gilt für Kopien von Verleih-DVDs solange man diese AUSSCHLIESSLICH für den privaten Gebrauch verwendet (also nicht mal unentgeldlich verleihen). Auch der Besitzt von nach §131 beschlagnahmten Filmen ist ja eigentlich nicht strafbar. ABER: Wenn es Gesetzeshüter richtig anstellen können sie einem trotzdem einen Strick daraus drehen.  :icon_neutral:
Beim Verkauf genannter Artikel sieht die Rechtslage ganz anders aus. Darum wundert es mich eigentlich das gewerbliche Verkäufer (mit Firmensitz in D)uber Onlinebörsen wie filmundo u.ä. Boots und §131er zum Verkauf anbieten...

Allgemein gilt wohl wieder mal das 11.Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen" aka "Wo kein Kläger da auch kein Richter"  ;)
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Hedning

Zitat von: rierami am 10 Mai 2007, 12:49:01Gibt es denn nicht den Grundssatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht???"

In einem anderen Forum hatten wir schon mal eine Diskussion mit einem Juristen, der meinte, dass dieser angebliche Rechtsgrundsatz - zumindest in dieser Schärfe - keine Gültigkeit in der bundesdeutschen Rechtsanwendung hat.
Die Frage, ob du bewusst oder unbewusst eine Straftat begehst, spielt schon eine wichtige Rolle.

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

10 Mai 2007, 15:35:51 #36 Letzte Bearbeitung: 10 Mai 2007, 15:37:31 von Crumb B
Zitat von: Hedning am 10 Mai 2007, 15:10:55
In einem anderen Forum hatten wir schon mal eine Diskussion mit einem Juristen, der meinte, dass dieser angebliche Rechtsgrundsatz - zumindest in dieser Schärfe - keine Gültigkeit in der bundesdeutschen Rechtsanwendung hat.
Die Frage, ob du bewusst oder unbewusst eine Straftat begehst, spielt schon eine wichtige Rolle.

Das war nicht zufällig ich?
Die Diskussion hatten wir vor nicht allzu langer Zeit schon mal im Zensurforum, dazu folgende Paragraphen aus dem StGB

§ 16 Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.


§ 17
Verbotsirrtum

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Es ist schon klar, daß man bei Mord nicht sagen kann "Ups,wußte ich nicht"(Mord kann man ja auch vermeiden, im Laden ein Bootleg zu kaufen ohne es zu wissen nicht unbedingt), aber genau für solche Sachen wie Bootlegs und deren für den Laien nicht erkennbare Unterschiede zum Original trifft die Aussage "Unwissenheit schützt manchmal doch" zu, weshalb dieser oft zitierte erste Spruch einfach nicht stimmt, sonst gäbe es die beiden Paragraphen nicht.

Grüße
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Hedning

Zitat von: Crumb B am 10 Mai 2007, 15:35:51
Das war nicht zufällig ich?

Ich bin mir gar nicht sicher, aber ich meine, es war im SB.com-Forum.

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Das wäre ja das erste Mal, daß 2 Juristen die gleiche Meinung haben ;)

Grüße
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

rs007

11 Mai 2007, 21:14:17 #39 Letzte Bearbeitung: 11 Mai 2007, 21:16:21 von rs007
Zitat von: Crumb B am 10 Mai 2007, 15:35:51
Es ist schon klar, daß man bei Mord nicht sagen kann "Ups,wußte ich nicht"(Mord kann man ja auch vermeiden, im Laden ein Bootleg zu kaufen ohne es zu wissen nicht unbedingt), aber genau für solche Sachen wie Bootlegs und deren für den Laien nicht erkennbare Unterschiede zum Original trifft die Aussage "Unwissenheit schützt manchmal doch" zu, weshalb dieser oft zitierte erste Spruch einfach nicht stimmt, sonst gäbe es die beiden Paragraphen nicht.

Grüße

Es ist die Frage, ob jemand, der 2000 originalverpackte DVDs rumliegen hat (und damit wenn auch in geringen Mengen handelt), noch als "Laie" gilt.

Edit
OK, es sind nur ca 1200, sei's drum

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Ich sprach auch nicht von diesem Fall konkret, dazu fehlen mir zu viele Details als daß ich ein Urteil dazu abgeben könnte, die Code 0 DVDs mal außer Acht gelassen (das dürfte selbst ein mieser Anwalt abblocken können).
Ich wollte nur die Allgemeinsituation verdeutlichen, ein Privatverkäufer der in den Massen verkauft ist da natürlich etwas heikler, vor allem bei der Stimmung die momentan gegen Raubkopierer herrscht.

Grüße
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

rs007

Mich würde interessieren, wie der Fall nun weitergeht. Gabs schon eine Anklage?

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