OFDb

Suche Steuererklärungsprogramm

Begonnen von CinemaniaX, 1 Januar 2008, 17:53:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

CinemaniaX

Seit Jahren benutze ich WISO Sparbuch und war bisher damit zufrieden.
Wegen der unseriösen Praktiken mit der neuen Version muss ich leider in diesem Jahr einen großen Bogen um das Programm machen.
Daher suche ich eine Alternative zu WISO Sparbuch 2008, die mindestens folgende Eigenschaften aufweist:
- einfache Bedienung
- genaue Berechnung
- nützliche Tipps und Tricks
- gute Plausibilitätsprüfungen
- Elster-fähigkeit

Es soll nicht mehr als 30 Euro kosten.

Empfehlungen?

dÜnni

Hi,

in der c't 2/2007 wurden solche Programme getestet. Den Artikel kann man bei heise für 1,10€ runterladen.  :arrow: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2007/02/110_Experten-Software_fuer_Steuerfragen

CinemaniaX

Zitat von: dÜnni am  1 Januar 2008, 18:00:53
in der c't 2/2007 wurden solche Programme getestet. Den Artikel kann man bei heise für 1,10€ runterladen.  :arrow: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2007/02/110_Experten-Software_fuer_Steuerfragen

Danke!
Gute Idee. Dann werde ich auf die nächste Ausgabe (2/2008) warten. Die Testergebnisse der neuen Versionen stehen bestimmt in der Ausgabe.

dÜnni

Zitat von: CinemaniaX am  1 Januar 2008, 18:09:58
Zitat von: dÜnni am  1 Januar 2008, 18:00:53
in der c't 2/2007 wurden solche Programme getestet. Den Artikel kann man bei heise für 1,10€ runterladen.  :arrow: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2007/02/110_Experten-Software_fuer_Steuerfragen

Danke!
Gute Idee. Dann werde ich auf die nächste Ausgabe (2/2008) warten. Die Testergebnisse der neuen Versionen stehen bestimmt in der Ausgabe.

Oh, Tatsache. Daran habe ich gar nicht gedacht. :icon_smile: http://www.heise.de/ct/inhverz/vorschau.shtml

whitesport

Zitat von: CinemaniaX am  1 Januar 2008, 17:53:14
Wegen der unseriösen Praktiken mit der neuen Version muss ich leider in diesem Jahr einen großen Bogen um das Programm machen.

rein aus interesse, was hat es denn mit jenen praktiken so auf sich ? 

danke

CinemaniaX

Zitat von: whitesport am  1 Januar 2008, 22:32:37
Zitat von: CinemaniaX am  1 Januar 2008, 17:53:14
Wegen der unseriösen Praktiken mit der neuen Version muss ich leider in diesem Jahr einen großen Bogen um das Programm machen.

rein aus interesse, was hat es denn mit jenen praktiken so auf sich ? 


Zwangsregistrierung und Zwangsabo.
Letzes Jahr gab es 2 Versionen von WISO Sparbuch 2007:
- die normale Version, und
- eine günstigere Version mit Zwangsregistrierung und Zwangsabo: Jubiläumsausgabe

Jetzt gibt es nur noch eine Version: die Version mit Zwangsregistrierung.

blade2603

kannst du mir evtl. sagen für welches du dich entschieden hast? Hatte damals die Erklärungen mit Taxman gemacht aber wenns was einfacheres und besseres gibt immer her damit!
"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

CinemaniaX

Zitat von: blade2603 am  2 Januar 2008, 12:40:15
kannst du mir evtl. sagen für welches du dich entschieden hast? Hatte damals die Erklärungen mit Taxman gemacht aber wenns was einfacheres und besseres gibt immer her damit!

Ich habe mich ein bisschen informiert.
Steuer-Spar-Erklärung 2008 scheint die beste Alternative zu sein.



Mal schauen. Entweder hole ich sie oder ich nutze in diesem Jahr nur das kostenlose ElsterFormular.

ChuckNorris

Fall du jemand in deinem Bekanntenkreis hast, der das beruflich macht, rate ich dir dringend, dir von dem helfen zu lassen, anstatt irgend eine Software zu kaufen. Ich als Azubi in dem Bereich kann von solcher Software nur abraten, nichts schlägt die Expertenmeinung von jemandem, der sich tagtäglich damit auseinander setzt. Keine Software der Welt ist so auf dich zugeschnitten wie ein persönliches Gespräch.

Dude

Ich  bin Student, hab aber letztes Jahr zwei Monate voll gearbeitet in den Semesterferien. Weiss jetzt nicht ob es sich da lohnt den Steuerberater aufzusuchen. Glaube nehme einfach das Wiso-Internet-Sparbuch oder was ähnliches.

Habe jedoch noch ne Frage. Für die Steuererklärung 2006 dürfte es nun wohl etwas zu spät sein oder? Weiss wer wie die Fristen da sind? Hatte was gelesen von 2 Jahren und was von Frist bis Mai des Folgejahres. Danke.

Gruß

dude

CinemaniaX

Zitat von: Dude am 22 Januar 2008, 15:12:59
Habe jedoch noch ne Frage. Für die Steuererklärung 2006 dürfte es nun wohl etwas zu spät sein oder?

Nein, da Du nicht steuererklärungspflichtig bist, hast Du 2 Jahre Zeit, also bis Ende 2008.
Die andere Frist (bis Mai des Folgejahres) gilt, wenn mann Steuererklärung abgeben muss.

Dude

Ah ok, dann darf ich die 2006er auch noch machen. Da hab ich nämlich bis Anfang des Sommersemesters auch voll gearbeitet. Danke dir schon mal. Interessehalber, wer MUSS denn eine Steuererklärung abgeben? Selbständige nur?

gruß

CinemaniaX

Zitat von: Dude am 22 Januar 2008, 15:46:09Interessehalber, wer MUSS denn eine Steuererklärung abgeben? Selbständige nur?

Ist etwas kompliziert. Deshalb zitiere ich nur:

ZitatWer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb grundsätzlich eine Einkommensteuerererklärung abzugeben.

Arbeitnehmer sind hingegen nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z.B. wenn:

- die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen;
- ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat;
- bei nicht rentenversicherungspflichtigen oder rentenversicherungsfreien Arbeitnehmern, Beziehern von Versorgungsbezügen oder Empfängern von gesetzlichen Alstersrenten, wenn ganz oder teilweise im Jahr die Lohnsteuerklasse I bis IV angewendet wurde;
- beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat
(Ausnahme: bei * Pauschbeträgen für Behinderte, bei * Aufteilung des Grundfreibetrages auf zwei Lohnsteuerkarten und bei * Kinderfreibeträgen);
- die Ehe des Arbeitnehmers aufgelöst (Tod, Scheidung, Auflösung) und im gleichen Jahr wieder geheiratet wurde.

Hinweis:
Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Der vollständige aktuelle Katalog der sogenannten Pflichtveranlagungsfälle für Arbeitnehmer ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG.

Besteht keine Erklärungspflicht, kann auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) durchgeführt werden.

Eine Antragsveranlagung kann sich insbesondere lohnen, wenn:
- das Dienstverhältnis nicht ununterbrochen bestanden hat;
- Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die - kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist;
- sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat
- einbehaltene Kapitalertragsteuer (einschließlich Zinsabschlag) oder Körperschaftsteuer angerechnet / erstattet werden soll.
In diesen Fällen muss die Steuererklärung bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt, abgegeben werden ( z.B. für das Jahr 2006 bis zum 31.12.2008 ).

Die Faustregel ist eigentlich: Wenn jemand Steuer nachzahlen muss, ist er verpflichtet, Steuererklärung abzugeben.

Dude

Alles klar, dann sage ich dir vielen Dank.

Gruß

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020