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eBay + Nettorechnung + Umsatzsteuer-Voranmeldung

Begonnen von Hallenbeck, 31 März 2007, 17:44:47

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Hallenbeck

Hi!
Kann mir mal einer erklären, wie man mit den Nettorechnungen von eBay bezüglich der Umsatzsteuer-Voranmeldung verfährt??  :00000109:

Ich habe mir eine Menge Links angeguckt und bin jetzt ziemlich durcheinander...  :icon_eek:


Hallenbeck

Punkrockschuppen

Ebay Nettorechnungen haben in der Ust-Voranmeldung gar nix verloren, weil ja keine Mwst. anfällt.
Ebayrechnungen (Nettorechnungen) werden lediglich als Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung verbucht.

ChuckNorris

Nettorechnung und UStVA schließt sich doch irgendwie gegenseitig aus, oder? Aber wieso gibt von denen überhaupt Nettorechnungen?

Hallenbeck

Hallo!
Nettorechnungen erhält man von eBay, wenn man eine USt-Id Nr. angegeben hat.
eBay hat den Sitz in Luxemburg, demnach greift wohl §13b UStG und somit muss
der Nettobetrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit aufgeführt werden.
Ich als Leistungsempfänger muss die MwSt ausrechnen, draufschlagen und als Vorsteuer (wenn Vorsteuerabzugsberechtigt) wieder abziehen. Quasi ein Nullsummenspiel.

Das ist die Kurzfassung von dem, was ich gelesen habe...


Hallenbeck

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