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Ungewolltes Zeitschriften Abo

Begonnen von Sundowner, 19 Oktober 2007, 14:59:39

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Sundowner

Hallo Leute, insbesondere die Juristen..  ;)

Eine Freundin von mir ist in einem ungewollten Abo gelandet. Erst mal die Story:

In einem Kaufhaus stand so eine Bude mit Gewinnspiel (Auto, blabla..)

Da hat sie dann auch mitgemacht, allerdings nur unter der Angabe ihrer Adresse ohne Unterschrift.

Ein paar Wochen später ruft einer an, dass sie zwar nicht das Auto gewonnen hat, dafür aber zwei Gutscheine über Betrag X. Das Problem, bei Annahme der Gutscheine willigt man in ein Zeitschriftenabo ein, was ihr am Telefon aber nicht gesagt wurde. Das geht erst aus dem Begleitschreiben der Gutscheine hervor. Des weiteren hat sie am Telefon mehrfach ein Abo abgelehnt, womit eigentlich die Zusendung der Gutscheine schon hinfällig gewesen wäre. Über das entsprechende Widerrufsrecht wurde sie auch am Telefon nicht informiert. (Bei Abo-Beträgen unter 200 Euro gillt der Rücktritt nämlich nicht).

Ich würde so vorgehen:

Einschreiben mit Rückschein:

1. Es wurde der "Kunde" nicht darüber in Kenntniss gesetzt, dass mit Annahme der Gutscheine ein Abo verbunden ist.

2. Ein Abo wurde mehrfach mündlich abgelehnt und die Gutscheine trotzdem versendet.

3. Es wurde nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt.

Würde sich über die "Anfechtung Vertrag/Willenserklärung" was machen lassen ?

Hat jemand von euch da was parat ?


So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Aero

Ich persönlich würde einen Widerruf auf allen möglichen Wegen schicken z.B. per Fax, Internet und auf jeden Fall per Einschreiben. Zu den aufgezählten Punkten würde ich gar nichts schreiben, da man das einfach nicht beweisen kann. Einfach den Vertrag widerrufen und gut. Sollte dennoch etwas abgebucht werden, ab zum Anwalt.

Ich kenne diese Verbrecher leider nur zu gut. Meiner Freundin wurde ein Telefonvertrag von Freenet aufgeschwazt, und die Vertretertussi hat sich an der Tür als Mitarbeiterin der Stadtwerke ausgegeben. Aber wie gesagt, beweisen kann man denen nichts.
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Moonshade

Gib die erklärenden Punkte ruhig an und Rücksendung per Einschreiben auf jeden Fall.
Ein zusätzliches Fax kann ebenfalls nicht schaden.
Du hast das ganz richtig aufgebaut.

Damit sollte sich das schnell aus der Welt schaffen lassen, aber die 14-TAge-Frist einhalten.

Meine Freundin wurde auch ein Freenetopfer, allerdings rein am Telefon.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

"Gebt dem Mann ein verdammtes Puppers!"

Sundowner

Das Einschreiben wird sie hoffentlich heute noch machen. Mal hoffen dass das klappt.

Hat keiner eine Idee mit der Anfechtung ?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Bei Haustürgeschäften gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§312 BGB, §355 BGB)
Telefongeschäfte zählen dazu.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Sundowner

Allerdings hab ich da bei der Recherche eine Ausnahme gefunden, die eine Grenze von + 200 Euro setzt. D.h. unter 200 Euro geht das nicht, deswegen funktioniert die Masche ja auch.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

22 Oktober 2007, 12:44:16 #6 Letzte Bearbeitung: 22 Oktober 2007, 12:46:10 von Rügenwalder Sesselmett
Im Gesetztestext ist diese Bagatelle nicht enthalten, so daß man sich trotzdem darauf berufen könnte, rein theoretisch müßte in diesem Fall  aber nicht mal widerrufen werden, da die Sache nie bestellt wurde, ich würde es dabei sogar drauf ankommen lassen, nichts schreiben und nichts bezahlen, mich dann bei Anfrage des Arschlochs auf 241a BGB berufen (wobei ich die Zeitschriften sammeln würde , um sie ihm am Ende wiederzugeben)
Die wenigsten haben aber Nerven für so etwas.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Sundowner

Die Idee hatte ich auch schon. Den ganzen Kram dem Postboten wieder mitgeben und dann die Betreffenden mal fragen, wo denn bitteschön meine Unterschrift unter dem Abo-Formular ist. Klar, einen Vertrag kann ich auch mündlich abschließen aber nur wenn die Willenserklärungen überein stimmen. Und das ist hier nicht der Fall.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kingpin

Wenn das "Zwangsabo" nicht erwähnt wurde (und sogar noch deutlich gemacht wurde, dass kein Abo gewünscht ist), sondern erst aus dem "Begleitschreiben" der Gutscheine hervorgeht, sind eigentlich zwei Aspekte maßgebend:
1. Kein Vertrag zustande gekommen,
2. überraschende Klausel, daher unwirksam.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Sundowner

Also liege ich da gar nicht so falsch. Jetzt muß Madame nur noch in die Pötte kommen und den Schrieb aufsetzen. Leider sitzt sie unangenehme Sachen gerne aus...  :icon_rolleyes: Na, wenn sie halt nicht vorwärts macht bezahlt sie halt ein Jahr die Hörzu...

Ich weiß schon warum ich an so gut wie keinen Gewinnspielen teilnehme. Angequatsche auf der Straße, im Kaufhaus etc. egal ob Zeitung, Sekte, Tierschützer, Handyverträge, Autopolitur kann ich gar nicht ab. Wenn ich das will, frage ich gezielt danach. Meist gibts da noch so nette Adressenhändler und der Briefkasten bekommt Blähungen.  :anime:
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Sundowner

Ah jach, heute erzählt sie mir, dass sie das Schreiben mit den Gutscheinen schon länger als zwei Wochen hat und das Schreiben natürlich erst gelesen hat, als ich sie dazu aufgefordert habe...  :wallbash:

Damit ist der Keks gegessen...  :icon_confused:

Jetzt könnte nur noch die Nummer mit dem nicht zustandegekommen Vertrag funktionieren... wenn es dafür nicht auch schon so spät ist...  :anime:
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Aero

Zitat von: Moonshade am 21 Oktober 2007, 18:52:34
Meine Freundin wurde auch ein Freenetopfer, allerdings rein am Telefon.

Hat sie widerrufen und wenn ja, hat es denn geklappt? Ich habe für meine Freundin drei mal widerrufen, zweimal über das Onlineformular und einmal per Einschreiben, jedoch bis heute keine Bestätigung darüber von freenet erhalten.
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Sundowner

Das Widerrufsrecht gilt in der Regel zwei Wochen, es sei denn der "Wert" liegt unter 200 Euro. Das schreiben die W.... auch in dem Brief.  :anime:

Es geht ja darum dass bei zwei Telefonaten mit anwesenden Ohrenzeugen gesagt wurde dass sie kein Interesse hat und die Gutscheine trotzdem rausgeschickt wurden und das als Zustimmung gewertet wurde. Wenn mich jetzt mein Grundkurs BGB nicht im Stich lässt kann von Vertrag keine Rede sein, da die Willenserklärung nicht übereinstimmt. Das blöde an der Sache ist nur, dass Sie da voll gepennt hat, zwei Wochen schon rum sind.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

dekay

Ich begreife allgemein diese Hasenschissigkeit in diesen Fällen nicht! Einfach nicht zahlen - die müssten dann ja klagen! Und ob die das wirklich machen? Wenn Widerruf, "lediglich rein vorsorglich", da man zuvor jedweden Vertragsabschluss natürlich abstreitet und Zeugen aufbietet (und zugleich mit Betrugsanzeige droht). Diese Masche der Telekommunikations-, Zeitschriften- und sonstigen Anbieter funktioniert ja nur deswegen so gut, weil immer wieder alle Reingelegten brav einlenken.

Viva la revolucion!

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Sundowner

Genau so ist es. Ich hab ihr auch schon geraten nix zu zahlen und die Zeitung jedesmal schön dem Postpoten wieder mit zu geben. Erst setz ich ihr mal ein Schreiben auf und dann muss sie aber selber wissen was sie macht...

Gestern hatte ich so tolle Gewinnspielscheine im Briefkasten. "Wenn sie drei rote Siebener haben, bitte umgehend einsenden und ein Auto gewinnen." Dummerweise waren es zwei Karten. Ich muß nicht extra erwähnen dass auf beiden drei 7er an der gleichen Stelle drauf waren... (nach dem Rubbeln)  :rofl:

Im Adressfeld waren bei E-Mail und Tel-Nr. zwei * mit Verweis aufs Kleingedruckte.

Sinngemäß: "Mit Angabe dieser Felder erkläre ich mich damit einverstanden, von uns oder einer anderen Firma Werbeanrufe bzw. Emails zu unseren Produkten zu erhalten. Nicht zutreffendes bitte Streichen."

Toll. Wer das nicht liest und streicht ....  :wallbash:
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

mali

25 Oktober 2007, 13:49:39 #15 Letzte Bearbeitung: 25 Oktober 2007, 14:54:15 von mali
Ich schließe mich Dekay an, manchmal muss man solche Leute einfach mit den eigenen Waffen schlagen, schließlich wollen die jetzt was von einem und den Nachweiß des Vertragsabschlusses sollen die dann auch erstmal erbringen.

Vor ein paar Jahren hatten wir mal ein zweigeschossiges Haus gemietet, in der oberen Etage wurde bei unserem Einzug noch gearbeitet bzw. fertiggestellt. Unten im Haus war alles perfekt, oben jedoch einiges "unfertig" und mangelhaft. Als wir wg. Nachbesserung und Mängelbeseitigung beim Besitzer und Vermieter nachfragten teilte er uns mit, dass er für diese Sachen nichts könnte, da er nur unten am Bau beteiligt war und oben eine andere Firma "Schuld" sei und er deswegen dafür nicht zuständig sei.

Wir haben uns für die Auskunft sehr höflich bedankt, die Miete halbiert (auf die untere Etage beschränkt) und um Auskunft gebeten, an wen wir zukünftig die Miete bzw. die mängelgekürzte Miete für die obere Etage überweisen müssten, da er ja nicht zuständig sei. 1 Woche später waren dann die Handwerker dabei die Mängel zu beseitigen.


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