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EBAY frage

Begonnen von blade2603, 3 Juni 2005, 18:06:15

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blade2603

Servus,

so mal eine Frage zu Ebay! Sorry das ich einen neuen Thread aufmache das ich hatte sorge das er in dem anderen untergeht!

mein Problem ist folgendes!

ich habe vor einiger zeit mein handy bei ebay verkauft, es lief einwandfrei (das weiß ich weil ich es aufgeladen hab, meine Fotos und den Telefonbuch speicher gelöscht hab), dann hab ich es ganz normal leer werden lassen bis es ausging! zeugen dafür hab ich auch! (also das es lief)

jetzt hat der käufer es einfach weiterverkauft (er hat zuspät gesehen das das handy ein branding hatte)! so wie er das paket von mir bekommen hat, also auch ohne es aus zu packen und zu testen!!!!!

der 3. käufer packt das teil aus und sagt das das handy nicht geht.... er geht zum händler und läßt es testen. der händler sagt das akku sei defekt!!!

das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. da das handy hier wie gesagt ohne probleme lief!

darauf hin sagte jetzt mein käufer das er den verlust des handys (ca. 7€) und die 10 € für das neue akku (was sich käufer 3 geholt hat)  mit mir teilen wolle weil ich ihm angeblich ein defektes handy verkauft habe und für den Ärger!  

was ist jetzt sache.. ich meine die 7 € find ich schon zum lachen, das er den verlust der auktion jetzt auch noch von mir wieder haben will, aber wie wie sieht es mit dem rest aus! ich meine es wären 5 € aber ich würde es doch gerne wissen ob ich ihm auch schreiben könnte das es nun alles sein problem wäre, weil er das handy ungesehen und ungetestet weiterverkauft hat!

danke für eure hilfe
blade2603
"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

Dr. Phibes (Buurman)

Nach der neuen Richtlinie geben Privatpersonen keine Garantie. Deswegen haben das auch viele Anbieter in ihren Auktionen als Text (EU-Richtliniebla bla keine Garantie bla bla). Ich hoffe, du hast diesen Text drinne gehabt, weil dann bist du aus dem Schneider. Falls nicht, müsste die Regel aber trotzdem greifen, da du Privatverkäufer und eben kein Händler bist.
Und btw, Person 2 war ziemlich dumm.

blade2603

na klar hatte ich das drin... sichere mich immer mit dem satz ab!

gut werde dann was nettes formulieren
"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

Punkrockschuppen

Den Text mit der "neuen" EU-Richtlinie im Auktionstext kann man sich komplett schenken. Das hat irgendwann mal ein Depp (sorry) eingeführt und wird nun millionenfach kopiert.

Wenn du Dein "altes" Handy verkaufst, und der Käufer es sofort weiterverkauft hat, ist dieser als gewerblicher Verkäufer einzustufen,(>Gewinnerzielungsabsicht) und muss somit seinem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht gewähren und die defekte Ware notfalls  zurücknehmen.

Der "3." Käufer kann Dir nix anhaben, da dieser einen gültigen Kaufvertrag mit "deinem" Käufer abgeschlossen hat, und dieser offensichtlich gewerblich handelt.

Du bist also komplett aus dem Schneider, weil der Käufer Dein Handy noch nichtmal geprüft hat, bevor er es an jemand anderen verkauft hat (Gewinnerzielungsabsicht und somit gewerblich).

Weiterhin würde ich Deinen "Käufer" mal fragen, ob er seine Ebay-Geschäfte auch ordentlich Versteuert und eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. liefern kann.

Nach einer solchen Nachfrage herrscht dann meist Ruhe.

cheers!
Timo

-Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung-

blade2603

ich weiß net ob er wiederverkäufer ist...

er hat mir halt direkt nach auktionsende ne mail geschrieben das er sich vertan hat, er hat das bränding halt zuspät gesehen!

musste es dann aber doch nehmen weil der 2. bieter sich nicht mehr gemeldet hat darum kann ich mir das mit der gewinnerziehlungsabsicht nicht vorstellen. aber wen dem so ist solls mir recht sein!
"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

Punkrockschuppen

@blade:

wenn er das Handy bei dir gekauft, und sofort weiterverkauft hat, (sogar ohne es zu prüfen) ist er ein gewerblicher Anbieter, da hierdurch eine glasklare Gewinnerzielungsabsicht besteht !

Du bist also niemandem etwas schuldig.

Drohe notfalls mit der Meldung an das örtliche Finanzamt über das tun deines "Käufers",wenn er weiterhin zicken macht und zeig ihm einfach diesen hier:  :haha:

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