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Rechtsfrage

Begonnen von McClane, 31 Dezember 2007, 13:38:51

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McClane

Ist legal, wenn man jemanden eine Original-VHS verkauft und eine Kopie der VHS auf DVD mitschickt?
Bin auf filmundo danach gefragt worden, könnte von nem Freund eventuell auch ne derartige Copy erstellen lassen, will mich aber vorher absichern.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

Nerd

Ja.
Sicherheitskopien für den Eigengebrauch sind völlig legal.
Da du den Film weggibst ist es ok, auch alle Sicherheitskopien mit wegzugeben.

blade2603

Zitat von: Nerd am 31 Dezember 2007, 14:03:17
Ja.
Sicherheitskopien für den Eigengebrauch sind völlig legal.
Da du den Film weggibst ist es ok, auch alle Sicherheitskopien mit wegzugeben.

Ist es nicht wie bei DVD´s? Wenn du einen Kopierschutz übergehen musst, ist es dann nicht wieder illegal?
"Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient." -Mario Barth
◾ Originalzitat von: Curt Goetz

(aus den Känguru Büchern)

Nerd

Zitat von: blade2603 am 31 Dezember 2007, 14:32:00
Ist es nicht wie bei DVD´s? Wenn du einen Kopierschutz übergehen musst, ist es dann nicht wieder illegal?
Nach dem neuen Gesetz ja.
Eine VHS zu überspielen ist ja keine Kunst.
Das geht ganz einfach.

Private Joker

31 Dezember 2007, 14:43:31 #4 Letzte Bearbeitung: 31 Dezember 2007, 15:01:25 von Private Joker
Zitat von: blade2603 am 31 Dezember 2007, 14:32:00

Ist es nicht wie bei DVD´s? Wenn du einen Kopierschutz übergehen musst, ist es dann nicht wieder illegal?

Das ist im Prinzip wohl richtig, im konkreten Fall muss man da aber wohl keine große Angst haben. 

Zum einen müsste das ein "wirksamer" Kopierschutz gewesen sein; wenn Du den Recorder einfach an die TV/Digiizer-Karte hängst (natürlich ohne irgendwelche Knackgeräte dazwischen) und die Kopie gelingt, dann ist das eben (selbst wenn da ein uralter Macrovision auf der VHS drauf ist) kein wirksamer Kopierschutz. Schließlich kann man das den alten VHS ja auch nicht ansehen, ein Aufdruck wie heute gab es damals ja nicht.

Und dann gibt es ja noch die zeitliche Komponente - wenn die Kopie von der VHS noch vor der letzten Urheberänderung gemacht wurde (wo das mit den Kopierschutz reinkam, weiß jetzt nicht mehr genau, wann das war), bleibt die meines Erachtens nach legal.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

SplatMat

Diese Regelung mit dem umgangenen Kopierschutz gilt doch sowieso nur für digitale Medien... Oder irre ich mich da?
Für ein freies Tibet


Private Joker


Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, ich kann mich noch gut erinnern, wie mit dem neuen Gesetz schlagartig diese ganzen Macrovisions-Entferner für Videocassetten aus den Geschäften verschwanden.

Es gibt zwar die berühmte "analoge Lücke", aber die beruht meines Wissens darauf, dass man einen digitalen Kopierschutz dadurch umgehen darf, dass man z.B. eine geschützte CD analog aufnimmt. Nur gilt das doch wohl gerade nicht, wenn das Teil ohnehin nur einen analogen Kopierschutz hat.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

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