OFDb

Geblitzt - Fahrverbot?!

Begonnen von McHolsten, 28 Mai 2007, 05:41:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

McHolsten

28 Mai 2007, 05:41:41 Letzte Bearbeitung: 28 Mai 2007, 06:08:48 von McHolsten
Rückweg Freundin, N8, Müde, Talfahrt ...  :icon_redface:

Schätzungsweise 40-50 km zu schnell und vom - natürlich in der Nacht - unkenntlichen Brückenblitzer geknippst wurden. Asche ade; was solls...  :andy: :icon_mad:

Aber da ich meine Süße gerne demnächst in meine Heimat holen wollte trifft mich das wohl nicht vermeidbare Fahrverbot was...  :anime:

Wann kann man denn ungefähr mit dem Wisch rechnen; das Fahrverbot gilt doch dann erst wenn man das schnoddrige Stück Papier in den Händen hält oder? Gibs da wo ne Möglichkeit selber zu bestimmen WANN man genau nicht mehr fahren "will"?  :icon_lol: :kotz:

Achja: MUSS ich warten bis der Beispuckzettel eintrudelt oder kann man vorab wo telefonisch erfragen wie groß nun die Geschwindigkeitsübertretung war? Man muss ja schließlich wo sein Leben (finanziell) planen...  :icon_twisted:

Das gute daran: Danach bin ich WESENTLICH vorsichtiger und langsamer gefahren. Hätte sonst nen fetten Fuchs (/ "kleinen" Wolf?, jedenfalls hammergroßes Teil) bei "beschleugnigtem" fahren mitgenommen. War eh schon froh das ich mich so wachhalten konnte; Kaffee hatt nicht mehr wirklich gewirkt. Hätt ich das  Vieh mitgenommen weiß ich nicht ob ich nicht vor Schrecken im Graben gelandet wäre oder so.
---
Man kann also was gutes daraus ziehen; wie dem auch sei - das mit dem Geld ist ärgerlich, das mit dem Fahrverbot ist aber umso ärgerlicher. Gut das ich meine Behinderten nur im Rollstuhl durch die Gegend kutschieren muss...

Mc, müde, motzig, Morgen (ergo heute nach dem schlafen) arbeitend  :bawling:
Gore on!

specialk

Hey... der Gore-Papst himself?!

Erstmal welcome back in unserer Heimat.  ;)

Und ansonsten: ruhig Blut. Der "Wisch" muss Dir zwar zügig zugestellt werden, aber Du kannst dann in aller Ruhe erstmal den Anhörungsbogen ausfüllen...
Wie es dann mit dem Antreten der "Strafe" aussieht hängt wohl davon ab, ob Dir zuvor schon mal ein Fahrverbot eingehandelt hattest, aber sieh selbst:


http://bundesrecht.juris.de/stvg/__25.html

für die Faulen die Zusammenfassung:
- Antritt der Strafe innerhalb der kommenden 4 Monate nach dem entsprechenden Bescheid...
- außer wenn während der vorangegangenen 2 Jahre bereits ein Fahrverbot verhängt wurde
- Dauer je nach Geschwindigkeitsüberschreitung 1-3 Monate (mind. +40 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft)

McHolsten

Der Gorepapst mit dem Gorekärtchen; ja!  :icon_twisted:  ;)

Also wenn ich mir das aussuchen kann mit dem Fahrverbot...bis ich eine eigene Waschmaschine habe wäre fahren dürfen noch gut; natürlich bis ich meine Freundin hier in der Hütten habe. Dann darf sie mich nämlich fahren ... was sie eh schon so gerne macht!  :icon_mrgreen:

Shit Happens, nich wahr?  :D
Gore on!

rierami

28 Mai 2007, 15:22:19 #3 Letzte Bearbeitung: 28 Mai 2007, 15:24:26 von rierami
Erstmal wird es bis zu vier Wochen dauern bis du den Anhörungsbogen bekommst. Hier wird dann auch drinstehen wieviel du zu schnell gefahren bist.
Hier kannst du dir dann ausrechnen lassen welches Strafmaß dir blüht.
Mit dem Ausfüllen kannst dir ja ein Paar Tage Zeit lassen bis du den Anhörungsbogen zurückschickst.
Dann wird es wieder zwei, drei Wochen dauern bis du den Bußgeldbescheid bekommst. Also von heute an gerechnet tippe ich so auf Anfang/Mitte Juli bis du den Bescheid bekommst.
Mit deinem Lappen kannst du ruhig noch bis Oktober rechnen...  ;)

P.S. Egal ob 41-50 oder 51-60 zu schnell es bleib immer bei einem Monat Fahrverbot. Erst ab 61 sinds zwei Monate....
This signature is currently not available

AcidMitsu

40 - 50 zu schnell??

Dann kannst Du Glück haben.
Der Tacho zeigt so gut wie immer 4 - 6 KM/H zu viel an, dann noch - drei Prozent toleranz + die Einbildung das man noch mind. fünf km/h mehr auf dem Tacho gesehen hat als es in Wirklichkeit waren.
Ich tippe somit auf eine "saftige" Geldstrafe mit ein paar Punkten und keinem Fahrverbot.


Manuel

McHolsten

Zitat von: S.w.a.p am 28 Mai 2007, 15:43:39
Holsten ist das Auto auf dich zugelassen?

Uoh. Ich glaube schon.
Gore on!

rierami

Zitat von: acidmitsu am 28 Mai 2007, 15:26:22
Dann kannst Du Glück haben.
Der Tacho zeigt so gut wie immer 4 - 6 KM/H zu viel an, dann noch - drei Prozent toleranz + die Einbildung das man noch mind. fünf km/h mehr auf dem Tacho gesehen hat als es in Wirklichkeit waren.
Ich tippe somit auf eine "saftige" Geldstrafe mit ein paar Punkten und keinem Fahrverbot.

Stimmt! Ein Fahrverbot gibt es erst ab 41km/h zu schnell.
Darf ich noch fragen welches Tempolimit auf dem Streckenabschnitt war? Bei einer 80er Begrenzung fäht man schnell mal 120 und mehr. Wenns ne 120er Begrenzung war ist 160 und mehr doch schon eher mutwillig. Allerdings ist die Tachoabweichung bei 160 größer als bei 120....
This signature is currently not available

.sixer.

Eines vorneweg. Ich möchte hier keine Tips und Kniffe lesen wie man sich einer Strafe entzieht.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

AcidMitsu

Mein Tacho hatte immer eine Abweichung von 10%!
Zumindest lt. Navi - ganz schön traurig wenn Tacho 200 lt. Navi "nur" 180 ist  :LOL:

Vielleicht hast Du Glück und das Bild ist, bedingt durch die Nacht, nichts geworden.
So gings mir mal, als in im dunkeln geblitzt wurde.


Manuel - Letzter Strafzettel 2001

McHolsten

Zitat von: rierami am 28 Mai 2007, 15:46:31
Darf ich noch fragen welches Tempolimit auf dem Streckenabschnitt war?

100er und Talabwärts...
Gore on!

McHolsten

Zitat von: Dr. Schreck am 28 Mai 2007, 15:49:48
Eines vorneweg. Ich möchte hier keine Tips und Kniffe lesen wie man sich einer Strafe entzieht.

Genau, die bitte daher per pn!  :icon_mrgreen: ;)
Gore on!

rierami

Zitat von: McHolsten am 28 Mai 2007, 15:57:18
100er und Talabwärts...

Also hast du in diesem Augenblick so in etwa 145-150 auf dem Tacho abgelesen? Evtl. kannst du Glück haben wenn dein Tacho 4-5km/h lügt...

Zitat von: Dr. Schreck am 28 Mai 2007, 15:49:48
Eines vorneweg. Ich möchte hier keine Tips und Kniffe lesen wie man sich einer Strafe entzieht.

Die gäbs auch, ja. Aber wenn du Pech hast mußt dann ein Fahrtenbuch geführt werden (Ging einen Kumpel von mir so) --> Also laß es!
This signature is currently not available

specialk

Zitat von: S.w.a.p am 29 Mai 2007, 01:27:37
Hallo Schreck, ich hätte auch keine Tipps hier reingepostet. Da das Auto aber auf Ihn zugelassen ist, hat er sowieso nur ein Minimum an Chance.

Was ist das für eine b00nige Antwort^^

Wäre das Auto nicht auf ihn selber zugelassen, müsste Holsten schon das mieseste Charakterschwein aller Zeiten sein, wenn er dann den Halter mit dem von ihm begangenen Verstoß sitzen ließe - wie kann man an sowas überhaupt nur denken???  :doof:

specialk

Zitat von: S.w.a.p am 30 Mai 2007, 00:34:55
Hallo specialk, nimm doch nicht jedes Wort mit auf die Goldwaage  :icon_cool:

Mir ist klar, dass viele natürlich versuchen diverse Mätzchen durchzuziehen bevor sie Punkte oder Fahrverbot kriegen.

Wer sagt denn dass der Halter dann dafür hinhalten soll? Wäre das Auto nicht auf Ihn zugelassen hätte ich durchaus mehr als einen Tipp wie er um die 3 Monate rumkommt. Ohne dass dem Halter ein Fahrtenbuch droht und natürlich ohne Schwierigkeiten für selbigen :icon_mrgreen:

Aber das natürlich nur per PM ...

Das kann er aber hier vergessen, weil die das Foto (sofern leserlich) mit dem Einwohnermeldeamt (Personalausweiskopie) vergleichen werden, da fackeln die heutzutage nicht mehr lange. In dem Fall heißt es wohl seinen Fehler einsehen und Strafe verbüßen - oder hoffen dass der berühmte Film voll war.

@ McHolsten es gibt auch zahlreiche Verkehrsportale mit "legalen" Beispielen was wann wie auf dich zukommen könnente, der Begriff der Verfolgungsverjährung, Überliegefrist etc... Google doch einfach mal.


§ Erstens nehme ich die Aussagen, die Menschen treffen schon sehr ernst. Ich bin nämlich der Meinung, dass man sein Gehirn einschalten sollte, bevor man Dinge aus seinem Mund kommen lässt. Dies gilt insbesondere auch für schriftliche Ergüsse, die man ja sogar nochmal durchlesen kann, bevor sie der Öffentlichkeit bekannt werden. Wer vergisst, sein Hirn einzuschalten oder über keines verfügt, muss sich dann natürlich nicht über die Reaktionen anderer wundern  ;)

§ Zweitens finde ich es eine Unding, wie sich immer wieder Leute versuchen, um die Scheiße rumzudrücken, die sie verzapft haben - das ist eine ganz kranke Unart unserer Gesellschaft, mit der ich (imo absolut berechtigterweise) ein ziemlich großes Problem habe.

§ Drittens hat Holsten mit keinem Wort eine derartige Frage gestellt. Hier dann schon unterschwellig aufdringliche (ja, das ist ein absichtlicher Widerspruch!) Signale zu senden, dass die tollen Tips per PM erhältlich seien finde ich eher niveaulos und wichtigtuerisch ("hier, schaut her, was ich für ein geiler Typ bin, ich weiß, wie man alles managen kann").

§ Viertens war das Thema des Threads schon ziemlich schnell abgehandelt, um nicht zu sagen nach meinem ersten Posting, das meiste danach war imo eher überflüssig.

Und am Rande, bevor hier gleich wieder eine gewisse Person einhakt, die sich schon im ähnlichen Thread lautstark zu Wort gemeldet hat:
JA! Natürlich ist es richtig, sinnvoll und gut, sich über seine Rechte zu informieren. Und selbstredend ist es okay, im Rahmen des moralisch vertretbaren zu versuchen, auf legalem Wege Strafen hinauszuzögern, bis es besser mit den eigenen Verhältnissen harmoniert. Dennoch gilt erneut......... s.o. unter zweitens!!!

Ansonsten werde ich schweigen, gemäß dem Motto (auch aus dem anderen Thread): Don't feed the Trolls!

Danke für diesen goldenen Tipp nochmal, mein Lieber!

rs007

Zitat von: specialk am 30 Mai 2007, 01:46:23
Und am Rande, bevor hier gleich wieder eine gewisse Person einhakt, die sich schon im ähnlichen Thread lautstark zu Wort gemeldet hat:
JA! Natürlich ist es richtig, sinnvoll und gut, sich über seine Rechte zu informieren. Und selbstredend ist es okay, im Rahmen des moralisch vertretbaren zu versuchen, auf legalem Wege Strafen hinauszuzögern, bis es besser mit den eigenen Verhältnissen harmoniert.



Dies ist nicht nur eine strafrechtliche, sondern durchaus juristisch-philosophische Frage. Mich würde Immanuel Kants Stellungnahme interessieren (er weilt leider nicht mehr unter uns).
Die vollständige Diskussion dieser Frage würde allerdings zu viel Zeit (und Webspace) beanspruchen.

S.w.a.p

Am besten schließt man den Thread, bevor sich wieder durch diverse Äußerungen User unter sich gegenseitig auf den Schlips treten  :icon_eek:

Hier fühlt sich keiner wichtig und es prahlt auch keiner. Die Ansichten sind nunmal von Mensch zu Mensch verschieden, sonst wäre es ja auch langweilig. Seine Meinung kann man aber vernünftig und ohne Spitzeleien darlegen und ohne andere User zu beleidigen - das ist meine Meinung. Ich wünsche allen eine gute Nacht.

Neo

30 Mai 2007, 02:29:31 #16 Letzte Bearbeitung: 30 Mai 2007, 02:32:10 von Neo
Hugh. Er hat gesprochen.

Alles weitere hier: http://gebtmitblud.mainchat.de/  :respekt:




Neo

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020