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Frage zu Erbe und Nachlass

Begonnen von SAL, 5 Februar 2024, 21:50:50

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SAL

Guten Abend.

Eventuell hat hier jemand sowas erlebt oder Ahnung davon.

Vor ein paar Tagen ist der Bruder meiner mum gestorben.
Es gibt Kinder und weitere Geschwister, aber so wirklich Kontakt war da nicht,
meine Mutter hat den Brief der Gemeinde bekommen weil sie angeblich als einzige Person im System war und soll nun zahlen (simple Beerdigung 4000€).
Was aber schon merkwürdig ist, denn es gibt noch 2 weitere Geschwister und 2 Kinder.
Alle wohnen noch in der Region, sind aber der Gemeinde unbekannt.

Mein Problem ist folgendes:

Die Frau von der Gemeinde rückt den Hausschlüssel nicht raus.
Wir können/dürfen nicht mal ins Haus um Fotos oder Erinnerungen zu sichern,
angeblich weil wir dann das Erbe antreten würden.
Nicht mal die Bemühungen des Bestatters haben es geschafft den Schlüssel zu besorgen.
(Seiner Erfahrung nach ist sowas noch nie passiert)

Der ganze Kram wurde jetzt zum Nachlassgericht geschickt, und dort sollen wir einen Termin machen.
Ehrlich es kann doch nicht sein das wir wegen paar Fotos etc. nicht ins Haus dürfen,
und erst in paar Monaten wenn es ums Erbe geht uns da eventuell Schulden aufhalsen müssen nur damit wir paar Fotos uns raussuchen dürfen.

Weil niemand von uns weiß wie er genau gelebt hat.
Hat er das Haus abbezahlt?
Auto?
Kontostand?
etc...

Ich persönlich finde es schon dreißt das wir hier Lotto spielen sollen wenn es um das Erbe geht.
Wenn wir das Erbe aussschlagen bekommt der Staat alles,
nehmen wir das Erbe an, haben wir eventuell Schulden am Hals.
Immerhin ist der Bruder schon 20 Jahre zu früh gestorben weil er gut und hart gearbeitet hat.

Kann man da rechtlich was regeln?

mali

Schnellstens Termin beim Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht machen und fachlich fundiert beraten lassen.

Private Joker

Also mal mit aller Vorsicht - das ersetzt wirklich keine Rechtsberatung beim Profi - und aus dem lange zurückliegenen Jura-Studium: Man kann natürlich ein Erbe erst mal annehmen (sozusagen "antreten") und, wenn sich nach genauer Sichtung von Soll und Haben herausstellt, dass der Verstorbene überschuldet war, diese Annahme wieder anfechten. Pferdefuß: dann muss man streng genommen alles bis zum kleinsten Erinnerungsstückchen wieder rausrücken. Wobei es da vielleicht Möglichkeiten gibt, mit dem "letztlichen" Erben (im Zweifel der Staat) bezüglich der Sachen ohne jeden materiellen Wert noch ein bisschen zu verhandeln. Oder es gilt "was weg ist, ist weg"....

Weniger schön, gerade aus aktueller eigener Erfahrung: Auf den Erbschein, den man zT wirklich braucht, wartet man (ich) aktuell auch endlos.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

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