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Indizierungen/Listenstreichungen Januar 2014

Begonnen von MMeXX, 12 Januar 2014, 13:29:54

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MMeXX

12 Januar 2014, 13:29:54 Letzte Bearbeitung: 16 Januar 2014, 15:59:02 von MMeXX
Es ist zwar noch einige Tage hin, bis die ersten Entscheidungen des neuen Jahres rauskommen. Doch man kann ja mal wieder schauen, womit sich die BPjM diesen Monat beschäftigen muss. Und es sind gleich ein paar bekannte Gesichter dabei. Arnie als Running Man wird ebenso gesichtet wie Charles Bronson im vierten Teil von Death Wish. Dazu jede Menge italienischer Produktionen. Die folgende Liste wie immer nicht garantiert fehlerfrei:

American Streetfighter
Caligula III - Imperator des Schreckens
Deadly Target
Delta Force Commando
Emmanuelle 6
Gesichter des Todes II
Heroin Force
Hunter's Blood - gehetzt, gejagt, getötet
Der Kampfgigant II
Lady Avenger
New York 42nd Street
Running Man
Satan's Blade
Söldner der Apokalypse - Zum Krepieren geboren
Das Weiße im Auge - Death Wish 4
Zeit der Rache

MMeXX

Mal im Einzelnen: Bei American Streetfighter (Miami Connection) kam ja vor kurzem die US-BD raus. Vielleicht wird der dann auch hierzulande wieder interessant, wenn er denn gestrichen wird. Caligula III keine Ahnung. Deadly Target dürfte ein Film sein, von dem man wohl nie wieder etwas hören würde, wenn er nicht auf dem Index wäre. Bei Delta Force Commando wurde der Markt wohl schon abgegrast. Bei Emmanuelle 6 könnte ich mir sogar vorstellen, dass da in irgendeiner Form mal was kommt. Gesichter des Todes II und Heroin Force geschenkt. Hunter's Blood scheint sogar 'nen akzeptablen Cast zu haben (Billy Drago, Billy Bob Thornton), der wäre vielleicht 'nen Blick wert. Kampfgigant II ist offenabr schon in der Mache, Lady Avenger sieht nach mäßigem B-Filmchen aus. New York 42nd Street reizt mich, weil er aus den 80ern ist. Running Man wäre schön, dann dürfte Arnold auch (komplett?) indexfrei sein. Satan's Blade dürfte Abteilung "Mitschwimmen auf der Horrorwelle" sein, Söldner der Apokalypse scheint auch kein großer Wurf zu sein. Bei Death Wish 4 ist die Frage, ob Fox da nochmal aktiv wird und gar 'ne BD auf den Markt bringt. Zeit der Rache hat zumindest 'n angenehmes Poster.

tagchen

Lady Avenger habe ich sogar mal vor langer Zeit gesehen. Halt die gekürzte dt. VHS. Habe ich als durchschnittlichen Rachefilm in Erinnerung mit relativ wenigen Schauwerten. Kein Highlight aber für einen gepflegten Trash/Actionabend brauchbar wenn er mal Uncut und günstig rauskommen würde.

PS:
sehe grade das Heroine Force von Bruno Mattei ist.

Riddick

Zitat von: MMeXX am 23 Januar 2014, 11:15:13
Bei Death Wish 4 ist die Frage, ob Fox da nochmal aktiv wird und gar 'ne BD auf den Markt bringt.

Da Selbstjustiz in "Death Wish 4" groß geschrieben wird, bezweifle ich, dass der vom Index gestrichen wird. Für eine anständige BD wird es aber echt mal Zeit.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

MMeXX

29 Januar 2014, 14:00:22 #4 Letzte Bearbeitung: 29 Januar 2014, 14:01:57 von MMeXX
Gegen die Beschlagnahmung von Die Horde im Oktober 2013 ist StudioCanal übrigens erfolgreich vorgegangen. Quelle

Und morgen bzw. übermogen dürfte dann auch die monatliche Übersicht kommen. :D

Mr. Blonde

Running Man ist schonmal frei.  :dodo:

"Ich komme wieder." - "Nur auf Videokassette."


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Mr. Blonde

Zitat von: Riddick am 23 Januar 2014, 20:23:35
Zitat von: MMeXX am 23 Januar 2014, 11:15:13
Bei Death Wish 4 ist die Frage, ob Fox da nochmal aktiv wird und gar 'ne BD auf den Markt bringt.

Da Selbstjustiz in "Death Wish 4" groß geschrieben wird, bezweifle ich, dass der vom Index gestrichen wird. Für eine anständige BD wird es aber echt mal Zeit.


Groß geschrieben wird sie auch in "Gesetz der Rache", "Harry Brown" und "Taken 1 & 2", die alle ab 16 sind. Desweiteren haben die Listenstreichungen von "Boondock Saints" und "Commando" gezeigt, was möglich ist. Positiv denken! Tschaka!


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Riddick

Zitat von: Mr. Blonde am 30 Januar 2014, 21:30:19
Groß geschrieben wird sie auch in "Gesetz der Rache", "Harry Brown" und "Taken 1 & 2", die alle ab 16 sind. Desweiteren haben die Listenstreichungen von "Boondock Saints" und "Commando" gezeigt, was möglich ist. Positiv denken! Tschaka!

Dort wurde die Selbstjustiz aber nicht so verherrlicht bzw. unkrtisiert dargestellt, wie in den "Death Wish"-Filmen. Bei "Mad Max" wurde eine Listenstreichung ja z.B. auch abgelehnt, mit der Begründung, dass dort Selbstjustiz von einem Polizisten ausgeführt wird.

Natürlich würde ich mir aber auch wünschen, dass "Death Wish" vom Index kommt. Von mir aus können alle indizierten Filme vom Index runter und das Indizierungs-Gesetz kann abgeschafft werden  ;)
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

MMeXX

Jetzt ist die Liste auch endlich im Netz. Bücher und Musik habe ich mal rausgelassen.

ZitatBekanntmachung Nr. 1/2014
über jugendgefährdende Trägermedien
Vom 22. Januar 2014

Folgende Trägermedien wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemäß § 18 Absatz 1, § 21 Absatz 5 Nummer 1 und § 21 Absatz 5 Nummer 3 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen bzw. gemäß § 18 Absatz 7, § 23 Absatz 4 und § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen:
Aufnahme in Teil A der Liste

Computerspiel

1.
    Quake 4
    Xbox 360, EU-Version
    Activision UK Ltd., Uxbridge/GB
    Id Software LLC, Rockville/USA
    Das oben aufgeführte Xbox 360-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten PC DVD-ROM-Spiel „Quake 4“ englischsprachige Version für den Vertrieb in Europa, ediert und vertrieben vom Activision Corporate Headquaters, Santa Monica/USA und Activision Deutschland GmbH, Burglengenfeld, indiziert durch vorläufige Anordnung, VA 2/05 vom 2. November 2005, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 209 vom 5. November 2005, bestätigt durch Entscheidung Nr. 5354 vom 30. November 2005, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 248 vom 31. Dezember 2005 (Listenteil A).
    Entscheidung Nr. I 1/14 vom 2. Januar 2014
    (Pr. 1122/13)

Aufnahme in Teil B der Liste

Videofilm/DVD/BluRay

6.
    5 Films by Dario Argento
    DVD Box
    (Do you like Hitchcock?)
    Trauma
    Tenebre
    Phenomena
    The Card Player)
    Anchor Bay Entertainment LLC, Beverly Hills/USA
    Entscheidung Nr. I 3/14 vom 6. Januar 2014
    (Pr. 658/13)
7.
    Day of the Dead
    (englische Fassung mit japanischen Untertiteln)
    Paramount Pictures c/o Taurus Entertainment Company, Hollywood/USA
    JVD Japan Video Distribution, Anschrift unbekannt
    Entscheidung Nr. I 4/14 vom 7. Januar 2014
    (Pr. 1106/13)
8.
    Mother’s Day
    (AT: Muttertag)
    BluRay
    Anchor Bay Entertainment LLC, Beverly Hills/USA
    Troma Entertainment Inc., Long Island City/USA
    (Pr. 831/13)
9.
    The Image
    BluRay
    Synapse Films Inc., Novi/USA
    Entscheidung Nr. 11296 (V) vom 3. Januar 2014
    (Pr. 1069/13)

Computerspiele

10.
    Dead Rising 3
    Xbox One, EU-Version
    CE Europe Ltd., London/GB
    Microsoft Corp., Redmond/USA
    Entscheidung Nr. 5996 vom 9. Januar 2014
    (Pr. 1164/13)
11.
    X-Men Origins: Wolverine
    Playstation Portable, EU-Version
    Activision UK Ltd., Uxbridge/GB
    Entscheidung Nr. I 5/14 vom 7. Januar 2014
    (Pr. 1120/13)


Folgeindizierung gemäß § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG
Aufnahme in Teil A der Liste

18.
    Gesichter des Todes II
    All Video Vertriebs GmbH, Anschrift unbekannt
    Entscheidung Nr. 11303 (V) vom 13. Januar 2014
    (Pr. 1065/13)
19.
    Weiße im Auge, Das
    (Death Wish 4)
    Cannon/VMP Video Medien, Nachfolger STUDIOCANAL GmbH, Berlin
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt
    Entscheidung Nr. 11304 (V) vom 13. Januar 2014
    (Pr. 1038/13)


Listenstreichung gemäß § 23 Absatz 4 JuSchG

21.
    Panther, Der
    VPS Video Programm Service, München
    Entscheidung Nr. 11305 (V) vom 13. Januar 2013
    (Pr. 1214/13)
22.
    Panther II – Eiskalt wie Feuer
    New Vision Video Vertriebs GmbH, München
    Entscheidung Nr. 11291 (V) vom 18. Dezember 2013
    (Pr. 1215/13)
23.
    Robocop 2
    RCA/Columbia Pictures Video GmbH & Co. KG, München
    Entscheidung Nr. 11292 (V) vom 2. Januar 2014
    (Pr. 1216/13)

Listenstreichung gemäß § 18 Absatz 7 JuSchG

25.
    American Streetfighter
    New Vision, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3481 (V) vom 14. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 1/14 vom 14. Januar 2014
    (Pr. 1011/13)
27.
    Caligula III, Imperator des Schreckens
    Carrera Pictures Vertrieb GmbH Madison Video, Bochum
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3471 (V) vom 7. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 2/14 vom 14. Januar 2014
    (Pr. 1012/13)
28.
    Deadly Target
    Marketing Film GmbH, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3479 (V) vom 10. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 3/14 vom 14. Januar 2014
    (Pr. 1016/13)
29.
    Delta Force Commando
    UFA Universum Film, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3472 (V) vom 7. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 4/14 vom 14. Januar 2014
    (Pr. 1138/13)
30.
    Emmanuelle 6
    VPS Video Programm Service GmbH, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3470 (V) vom 7. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 5/14 vom 14. Januar 2014
    (Pr. 1017/13)
31.
    Heroin Force
    Skyline Video Vertriebs GmbH, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3482 (V) vom 14. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 6/14 vom 14. Januar 2014
    (Pr. 1143/13)
32.
    Hunter’s Blood – gehetzt, gejagt, getötet
    UFA Universum Film GmbH, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3939 vom 9. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 7/14 vom 15. Januar 2014
    (Pr. 1013/13)
35.
    Kampfgigant II, Der
    Carrera Pictures Vertriebs GmbH Madison Video, Bochum
    (Label: Topline)
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3469 (V) vom 7. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 8/14 vom 15. Januar 2014
    (Pr. 1133/13)
36.
    Lady Avenger
    EVC Video News Vertriebs GmbH, Köln
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3476 (V) vom 9. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. 5991 vom 7. November 2013
    (Pr. 1134/13)
38.
    New York 42nd Street
    EVC Video News Vertriebs GmbH, Köln
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3480 (V) vom 14. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 9/14 vom 15. Januar 2014
    (Pr. 1046/13)
39.
    Running Man
    Neue Constantin Film GmbH & Co. Verleih KG, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3940 vom 9. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 10/14 vom 15. Januar 2014
    (Pr. 1036/13)
40.
    Satan’s Blade
    IMC-Home-Video, Pfaffenhofen
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3462 (V) vom 3. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 11/14 vom 16. Januar 2014
    (Pr. 1101/13)
41.
    Söldner der Apokalypse
    VPS Video Programm Service GmbH, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3473 (V) vom 8. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. 5995 vom 5. Dezember 2013
    (Pr. 1139/13)
42.
    Son Kahramanlar (türk.)
    Ercan Film, Kornwestheim
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3475 (V) vom 8. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 12/14 vom 16. Januar 2014
    (Pr. 1014/13)
43.
    Yedi Bela (türk.)
    Halk Video, Bielefeld
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3478 (V) vom 10. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 13/14 vom 16. Januar 2014
    (Pr. 1015/13)
44.
    Zeit der Rache
    CBS/FOX Video GmbH, Neu Isenburg
    indiziert durch Entscheidung Nr. 3474 (V) vom 8. Februar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989.
    Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 14/14 vom 16. Januar 2014
    (Pr. 1066/13)

Listenstreichung gemäß § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG

45.
    Delta Force Commando
    DVD
    Marketing Film c/o Laser Paradise, Neu Anspach
    indiziert durch Entscheidung Nr. I 57/09 vom 6. November 2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 180 vom 27. November 2009.
    Der Film wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 20/14 vom 20. Januar 2014
    (Pr. 1213/13)
46.
    RoboCop 2
    DVD
    MGM Home Entertainment (Deutschland), Frankfurt
    indiziert durch Entscheidung Nr. I 10/05 vom 8. März 2005, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 60 vom 31. März 2005.
    Der Film wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 22/14 vom 20. Januar 2014
    (Pr. 1/14)
47.
    RoboCop 2
    Laser-Disk
    Columbia TriStar Home Video, München
    indiziert durch Entscheidung Nr. I 16/95 vom 13. Juni 1995, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 120 vom 30. Juni 1995.
    Der Film wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 23/14 vom 20. Januar 2014
    (Pr. 2/14)
48.
    Robocop 2 (amerik.)
    Orion Pictures, Anschrift unbekannt
    indiziert durch Entscheidung Nr. I 11/94 vom 25. Juli 1994, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 142 vom 30. Juli 1994.
    Der Film wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 24/14 vom 20. Januar 2014
    (Pr. 3/14)
49.
    Robocop 2 (span.)
    Columbia Tristar Home Video & Cia S.R.C., Madrid/E
    indiziert durch Entscheidung Nr. I 12/94 vom 25. Juli 1994, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 142 vom 30. Juli 1994.
    Der Film wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 25/14 vom 20. Januar 2014
    (Pr. 4/14)
50.
    Running Man
    DVD
    Laser Paradise, Neu Anspach
    indiziert durch Entscheidung Nr. I 32/05 vom 14. November 2005, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 226 vom 30. November 2005.
    Der Film wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
    Entscheidung Nr. A 21/14 vom 20. Januar 2014
    (Pr. 1037/13)

Umtragung

Mit Entscheidung Nr. 10614 (V) vom 8. August 2012, bekannt gemacht durch Bekanntmachung Nr. 8/2012 vom 21. August 2012 (BAnz AT 31.08.2012 B9) wurde die DVD „Die Horde“ – Uncut, ediert und vertrieben von STUDIOCANAL GmbH, Berlin, in die Liste der jugendgefährdenden Medien, Listenteil B, eingetragen.

Auf Grund des Beschlusses des Landgericht Berlin vom 11. Dezember 2013, Az.: 534 Qs 139/13, wird der vorgenannte Film nunmehr in Listenteil A umgetragen.

Quelle

Mr. Blonde

Dreck.

Der ganze ungefickte Haufen...  :doof:


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Hackfresse

1 Februar 2014, 14:02:17 #10 Letzte Bearbeitung: 1 Februar 2014, 14:08:56 von Hackfresse
Zitat von: Riddick am 31 Januar 2014, 20:20:11
Bei "Mad Max" wurde eine Listenstreichung ja z.B. auch abgelehnt, mit der Begründung, dass dort Selbstjustiz von einem Polizisten ausgeführt wird.

Alles Ausreden...die wollen nur nicht, dass das ohnehin schon beschissene Bullen-Image noch mehr leidet.  :icon_mrgreen:

Zitat von: Riddick am 31 Januar 2014, 20:20:11Von mir aus können alle indizierten Filme vom Index runter und das Indizierungs-Gesetz kann abgeschafft werden  ;)

Es dürfte nach logischen Gesichtspunkten garkeine Indizierung geben. Wie sollen Dinge, die ohnehin nur für Erwachsene sind, denn Jugendliche und Kinder gefährden? Darum sind sie ja ab 18. Dass Jugendliche in Zeiten des Internets eh an alles kommen, ist ohnehin Fakt und macht die Indizierung an sich noch viel mehr zu einem Relikt aus der Adenauerzeit. Nach deutsche Indizierungslogik müsste man auch das Autofahren verbieten, weil es Leute gibt, die ohne Führerschein trotzdem Auto fahren. LOL.


Zitat von: MMeXX am 31 Januar 2014, 20:21:49
Jetzt ist die Liste auch endlich im Netz. Bücher und Musik habe ich mal rausgelassen.

Weil? Könnte doch auch interessant sein?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

MMeXX

Weil ich nur die Filme (+ Spiele) drin haben wollte. Du kannst ja außerdem einfach auf "Quelle" klicken, da gibt es dann die volle Ladung.

Roach

Zitat von: Mr. Blonde am 30 Januar 2014, 20:29:16
Running Man ist schonmal frei.  :dodo:

"Ich komme wieder." - "Nur auf Videokassette."

na endlich, das war dann glaub ich der letzte Schwarzenegger, der dann noch fehlte
The U.S. release from Cyborg was heavily cut to earn an "R" rating rather than an "X"
(IMDB)

Riddick

Zitat von: Hackfresse am  1 Februar 2014, 14:02:17
Es dürfte nach logischen Gesichtspunkten garkeine Indizierung geben. Wie sollen Dinge, die ohnehin nur für Erwachsene sind, denn Jugendliche und Kinder gefährden? Darum sind sie ja ab 18. Dass Jugendliche in Zeiten des Internets eh an alles kommen, ist ohnehin Fakt und macht die Indizierung an sich noch viel mehr zu einem Relikt aus der Adenauerzeit. Nach deutsche Indizierungslogik müsste man auch das Autofahren verbieten, weil es Leute gibt, die ohne Führerschein trotzdem Auto fahren. LOL.

Da stimme ich dir absolut zu, aber mit dem deutschen Recht und der Logik ist sowieso so eine Sache. Aber da könnte man endlos diskutieren.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Hackfresse

Zitat von: Riddick am  1 Februar 2014, 20:03:52Da stimme ich dir absolut zu, aber mit dem deutschen Recht und der Logik ist sowieso so eine Sache. Aber da könnte man endlos diskutieren.

Im Grunde interessierts doch auch keinen. Man kann jederzeit alles überall bestellen. Wen juckt da deutsche Provinzgesetzgebung? :D
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Riddick

Zitat von: Hackfresse am  2 Februar 2014, 13:25:50
Im Grunde interessierts doch auch keinen. Man kann jederzeit alles überall bestellen. Wen juckt da deutsche Provinzgesetzgebung? :D

Eben. Ich verstehe auch so manche Diskussionen über ungerechtfertigte FSK-Freigaben nicht. Solange ein Film uncut kommt, ist mir die FSK-Freigabe eigentlich völlig egal.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

RoboLuster

2 Februar 2014, 22:45:44 #16 Letzte Bearbeitung: 2 Februar 2014, 22:49:29 von RoboLuster
Na die Kaufhäuser usw dürfen keine indizierten ausstellen, und 18er nicht an jeden verkaufen.

Da geht Geld verloren.


Leute die Filme bestellen sind immer noch in der Minderheit, wir bekommen das nur nicht mit.^^
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

cyborg_2029

Immerhin schön zu sehen dass so alte Schinken runterfliegen, bei welchen eine Indizierung mehr als nur lächerlich ist.
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

Hackfresse

Zitat von: RoboLuster am  2 Februar 2014, 22:45:44Leute die Filme bestellen sind immer noch in der Minderheit, wir bekommen das nur nicht mit.^^

Ja und? Die CSU Wähler sterben auch nicht aus. :D
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Riddick

Zitat von: RoboLuster am  2 Februar 2014, 22:45:44
Na die Kaufhäuser usw dürfen keine indizierten ausstellen, und 18er nicht an jeden verkaufen.

Schon richtig. Aber in den 80ern bis Mitte der 90ern war es überhaupt sehr sehr schwierig, indizierte Filme zu kaufen, da es die ja nur in den Videotheken gab und das nur zum Verleih. In den Kaufhäusern gab es ja nicht mal FSK 18-Titel. Von daher ist die jetzige Situation schon eine enorme Verbesserung zu früher.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

RoboLuster

3 Februar 2014, 22:20:23 #20 Letzte Bearbeitung: 3 Februar 2014, 22:32:50 von RoboLuster
Sry, ich verstehe nicht, wie die letzten beiden Posts zu meiner Antwort auf Hackis Frage passen sollen?

Das es früher anders war weiß ich selber, ich habe auch noch ohne Internet Horrorfilme auf VHS gesammelt, damals war das Telefon mein Internet. ;)

Dennoch sollen heute, wie damals, "jugendgefährdende" Filme nicht in den offenen Handel, da wo die meisten Menschen namlich auch heute noch ihre Sachen kaufen.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Riddick

Zitat von: RoboLuster am  3 Februar 2014, 22:20:23
Dennoch sollen heute, wie damals, "jugendgefährdende" Filme nicht in den offenen Handel, da wo die meisten Menschen namlich auch heute noch ihre Sachen kaufen.

OK, rein auf das Ziel von Indizierungen bezogen, ist das Verfahren natürlich auch heute noch wirkungsvoll. Allerdings ist es für die Filmfans nicht mehr so ärgerlich, da diese ja wissen, wo man indizierte Film herbekommt. Und für "Otto-Normalverbraucher" gibt es von indizierten Filmen ja dann immer eine gekürzte Kaufhausversion.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

RoboLuster

4 Februar 2014, 20:47:31 #22 Letzte Bearbeitung: 4 Februar 2014, 20:55:19 von RoboLuster
Ja ok. Wobei, für Filmsammler war eine Indizierug auch nur relevant, um den Film interessanter als Sammelobjekt zu machen, im Laden hab ich nämlich noch nie eine VHS gekauft, da gab nichts"vernünftiges"... und sogar die meisten Videotheken die ich in versch. Städten abgeklappert habe,  hatten schon Freitag der 13. Filme aus dem Sortiment genommen, weil die ja alle verboten waren!!^^

Ja genau, die hatten doch alle keine Ahnung, da ist die heutige Transparenz, oder Einsicht, der Liste sogar eine Verbesserung.

Also die deutsche Provinzgesetzgebung, ist uns eigentlich doch immer schon nur soweit aufgefallen, wegen der enormen Preise, die man stellenweise für solche Filme zahlen musste. Eigentlich hat es das Sammeln doch erst spannend gemacht. Ich verspüre heute kein Erfolgserlebniss mehr, wenn ich einen Film fürn paar Euro aus dem Internet bestellt habe.

Ein hoch auf die bpjs, äh bpjm! :respekt:
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Deer Hunter

ZitatFolgeindizierung gemäß § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG
Aufnahme in Teil A der Liste

... 


19.
    Weiße im Auge, Das
    (Death Wish 4)
    Cannon/VMP Video Medien, Nachfolger STUDIOCANAL GmbH, Berlin
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt
    Entscheidung Nr. 11304 (V) vom 13. Januar 2014
    (Pr. 1038/13)

Ich hatte es befürchtet... :wallbash: :viney:
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

Hackfresse

Zitat von: Deer Hunter am  5 Februar 2014, 16:58:48
ZitatFolgeindizierung gemäß § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG
Aufnahme in Teil A der Liste

... 


19.
    Weiße im Auge, Das
    (Death Wish 4)
    Cannon/VMP Video Medien, Nachfolger STUDIOCANAL GmbH, Berlin
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt
    Entscheidung Nr. 11304 (V) vom 13. Januar 2014
    (Pr. 1038/13)

Ich hatte es befürchtet... :wallbash: :viney:


Und das wegen so ein klein bisschen Selbstjustiz. Jahrtausendelang war das üblich und Teil der menschlichen Kultur und auf einmal wird da so ein Geschiss drum gemacht... :icon_mrgreen:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

zombie-flesheater

Zitat von: Hackfresse am  5 Februar 2014, 19:23:29
Zitat von: Deer Hunter am  5 Februar 2014, 16:58:48
ZitatFolgeindizierung gemäß § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG
Aufnahme in Teil A der Liste

... 


19.
    Weiße im Auge, Das
    (Death Wish 4)
    Cannon/VMP Video Medien, Nachfolger STUDIOCANAL GmbH, Berlin
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt
    Entscheidung Nr. 11304 (V) vom 13. Januar 2014
    (Pr. 1038/13)

Ich hatte es befürchtet... :wallbash: :viney:


Und das wegen so ein klein bisschen Selbstjustiz. Jahrtausendelang war das üblich und Teil der menschlichen Kultur und auf einmal wird da so ein Geschiss drum gemacht... :icon_mrgreen:

Denke mal, das Hauptproblem liegt hier einfach an der unreflektiert dargestellten Selbstjustiz. Weder bei Bronson, noch beim Zuschauer kommt auch nur ansatzweise die Frage auf, ob Bronsons Verhalten nun wirklich notwendig / rechtens ist. Dieser wird ohne Schattenseiten zum Helden stilisiert und hinterlaesst dabei stets das Gefuehl, dass er sich hierbei absolut korrekt verhaelt. Selbst bei einem aehnlich gelagerten Exterminator (2) - oder als neueres Beispiel Death Sentence - kommt wenigstens am Rande eine moralische Auseinandersetzung mit dem Gezeigten vor.
Death Wish 4 zeigt Bronsons Handlungen dagegen als einzig moegliche Option (ist lange her, kam die Polizei ueberhaupt in dem Streifen vor?). Und gerade das stoesst die Jugendschuetzer hier wohl sauer auf. Die gezeigten Gewalttaten duerften - fuer sich betrachtet - jedenfalls kaum mehr als eine 16er Freigabe rechtfertigen.  Die absolut unreflektierte Selbstjustizdarstellung in all ihrer heroisierenden, beschoenigenden und verherrlichenden Art kommt in der Form ja kaum in einem anderen Streifen derart kritiklos vor. Auf eine heiss ersehnte BD-Box warten wir angesichts der nach wie vor bestehenden Indizierung nun aber wohl wieder weiterhin vergeblich :(
Wenn im Zimmer kein Platz mehr ist,
kommen die Filme in den Keller.

Jason

Zitat von: zombie-flesheaterDeath Wish 4 zeigt Bronsons Handlungen dagegen als einzig moegliche Option (ist lange her, kam die Polizei ueberhaupt in dem Streifen vor?).

Ja. Der Polizist ist korrupt und wird von Bronson erschossen. ;)
"Wie das Grundgesetz schon sagt:
Die Würde des Menschen ist unbegründet.
Oder so ähnlich."


- Oliver Kalkofe -

Riddick

Zitat von: zombie-flesheater am  7 Februar 2014, 01:09:46
Selbst bei einem aehnlich gelagerten Exterminator (2) - oder als neueres Beispiel Death Sentence - kommt wenigstens am Rande eine moralische Auseinandersetzung mit dem Gezeigten vor.

Findest du? Bei "Death Sentence" stimme ich dir ja absolut zu, aber "Exterminator 2" ist doch wirklich nur ein strunzdoofer Selbstjustiz-Film ohne moralische Auseinandersetzung. Der Hauptdarsteller geht jede Nacht mit seinem Kumpel (ohne ersichtlichen Grund) auf Rachefeldzug und murkst die bösen Buben ab (plus Folter um Informationen zu krigen). Am Ende gewinnt er natürlich und kommt auch damit davon. Deshalb hat mich die Listenstreichung dort auch sehr gewundert.
"Schnell rennt das kriminelle Element,wenn es Dieter Krause kennt." - Tom Gerhardt (Hausmeister Krause)

Hackfresse

Zitat von: zombie-flesheater am  7 Februar 2014, 01:09:46Weder bei Bronson, noch beim Zuschauer kommt auch nur ansatzweise die Frage auf, ob Bronsons Verhalten nun wirklich notwendig / rechtens ist.

Natürlich ist das nicht "rechtens". Aber wen juckts, es ist GERECHT. Und genau deswegen machen Selbstjustizreißer so viel Spaß. Sie reizen unseren "Gerechtigkeitsnerv".
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

zombie-flesheater

Zitat von: Riddick am  7 Februar 2014, 20:26:18
Zitat von: zombie-flesheater am  7 Februar 2014, 01:09:46
Selbst bei einem aehnlich gelagerten Exterminator (2) - oder als neueres Beispiel Death Sentence - kommt wenigstens am Rande eine moralische Auseinandersetzung mit dem Gezeigten vor.

Findest du? Bei "Death Sentence" stimme ich dir ja absolut zu, aber "Exterminator 2" ist doch wirklich nur ein strunzdoofer Selbstjustiz-Film ohne moralische Auseinandersetzung. Der Hauptdarsteller geht jede Nacht mit seinem Kumpel (ohne ersichtlichen Grund) auf Rachefeldzug und murkst die bösen Buben ab (plus Folter um Informationen zu krigen). Am Ende gewinnt er natürlich und kommt auch damit davon. Deshalb hat mich die Listenstreichung dort auch sehr gewundert.

War mir beim 2er jetzt nicht direkt sicher, aber AFAIR kommt da durchaus wenigstens eine kurze Radio- oder Fernsehnachricht, und ausserdem

SPOILER

verliert er immerhin seine Freundin und seinen besten (?) Freund

SPOILER ENDE

Also bleibt hier wenigstens noch ein etwas bitterer Nachgeschmack.

@ Hacki: Siehste, genau solche Aussagen wie deine sind der Grund, warum Selbstjustiz im Filmbereich derart hart bewertet wird  :rofl:
Ernsthaft, bei einem Erwachsenen ist ja durchaus die Moeglichkeit gegeben, selbst ueber das Gesehene zu urteilen und ich kann deine Aussage zu 100% unterschreiben (je boeser der Boesewicht, umso mehr "verdient" dieser einen moeglichst spektakulaeren Tod, war ja schon immer so...) - allerdings wuerde ich die selbe Aussage von etwa einem 12-jeahrigen als durchaus bedenklich einstufen. Oder ueberspitzt formuliert, der 12-jaehrige sticht einen Schulkameraden ab, weil ihm dieser sein Pausenbrot geklaut hat. Bei Bronson hatten die Handlungen ja auch keinerlei negative Konsequenzen.
Indizierung als Jugendschutzmassnahme eben. Die Tatsache, dass der Film ohnehin erst ab 18 ist und ihn sowieso kein Minderjaehriger sehen sollte, lassen wir hier mal ausser Acht - immerhin wurde dies ja bereits schon zu Tode diskutiert.
Kurzum, unter den Gesichtspunkten der Bundespruefstelle scheint es fuer mich jedenfalls durchaus nachvollziehbar, wieso der Film auf Grund der Werte, die er moeglicherweise vermitteln koennte sozialethisch desorientierend sein koennte.
Kurios finde ich dagegen vielmehr die Alibischnitte, die dem einen oder anderen Selbstjustizstreifen gewaltmaessig zwar abschwaechen, an seiner Grundaussage allerdings garnichts aendern. :viney:
Wenn im Zimmer kein Platz mehr ist,
kommen die Filme in den Keller.

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